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   OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06   

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OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06 (https://dejure.org/2006,1587)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2006 - 34 Wx 109/06 (https://dejure.org/2006,1587)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 34 Wx 109/06 (https://dejure.org/2006,1587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach einer Mehrhausanlage - Auslegung der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung einer Mobilfunkanlage: Zustimmung aller Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 08.08.2007)

    Mobilfunkmast auf dem Hausdach nur bei Zustimmung aller Eigentümer

  • heise.de (Pressebericht, 08.08.2007)

    Mobilfunkmast auf dem Hausdach nur bei Zustimmung aller Eigentümer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mobilfunkanlage erfordert Einstimmigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmungserfordernisse für die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Gebäudedach einer Wohnungseigentumsanlage mit mehreren Gebäuden; Bestehen eines nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruchs und Beseitigungsanspruchs bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Errichtung einer Mobilfunkanlage nur bei einstimmigem Beschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mobilfunkantenne auf dem Dach einer Mehrhausanlage: Beseitigungsverlangen (IMR 2007, 51)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 711
  • FGPrax 2007, 74
  • ZMR 2007, 391
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05

    Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei Einrichtung einer Garderobe im

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    An dem Verfahren, das ein Eigentümer gegen einen anderen Eigentümer wegen Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums führt, sind in der Regel die übrigen Eigentümer zwingend zu beteiligen (Senat FGPrax 2006, 110).

    Die Errichtung der Mobilfunkanlage betrifft die Interessen aller Wohnungseigentümer, nicht nur die Antragstellerin, so dass auch alle Wohnungseigentümer in ihren Rechten berührt sind (vgl. etwa OLG Hamm ZWE 2000, 140; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05 = FGPrax 2006, 110).

    Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann zwar unter Umständen auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05; vom 26.7.2006, 34 Wx 83/06).

  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Dies führt zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (siehe auch OLG Hamburg ZMR 2003, 868/870).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann zwar unter Umständen auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05; vom 26.7.2006, 34 Wx 83/06).
  • OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06

    Eigentümerbeschluss zur Errichtung eines hölzernen Geräteschuppens bestimmter

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Eine unterlassene Beteiligung durch die Vorinstanz kann zwar unter Umständen auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (BGH, NJW 1998, 755/756; Senat vom 15.3.2006, 34 Wx 160/05; vom 26.7.2006, 34 Wx 83/06).
  • OLG Schleswig, 05.09.2001 - 9 U 103/00

    Anbringung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    a) Die Antragstellerin zu 1 kann ihren ggf. aus § 1004 Abs. 1 BGB begründeten Anspruch wegen Beeinträchtigung des allen Wohnungseigentümern zustehenden Gemeinschaftseigentums alleine geltend machen (BayObLG 2004, 1; OLG Schleswig NZM 2001, 1035/1036).
  • OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01

    Mobilfunkantenne auf dem Dach des gemeinschaft1ichen Gebäudes

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Es gilt nach § 14 Nr. 1 WEG aber auch für mögliche weitere Nachteile, die mit einer solchen Anlage verbunden sein können, wie etwa die Strahlenbelastung und die damit verbundenen Befürchtungen und Wertminderungen (vgl. OLG Hamm, NJW 2002, 1730; OLG Karlsruhe NZM 2006, 746).
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 57/99

    Befugnisse von "Verwaltungseinheiten" in einer Mehrhausanlage

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Er ist daher mangels der der Teilversammlung zustehenden Regelungskompetenz nichtig (OLG Schleswig WuM 2000, 370 ff.).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Dies gilt für bauliche Veränderungen (BGH NJW 1979, 817), mit denen die Errichtung einer Mobilfunkanlage in aller Regel verbunden sein wird (vgl. Bub in Staudinger-WEG (2005) § 22 Rn. 166a).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Dieser die bestehende Vereinbarung abändernde Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig (BGHZ 145, 158 ff.).
  • BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 119/89

    Materielle Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer an allen Verfahren in

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
    Die Beteiligung ist außerdem ein Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärung nach § 12 FGG (BayObLG NJW-RR 1990, 660/661).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06

    Gemeinschaft von Miteigentümern eines Grundstücks: Mehrheitsentscheidung über den

  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 15 W 17/99

    Unterlassene Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Verfahren; Nutzung der

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

  • BayObLG, 06.10.2000 - 2Z BR 74/00

    Erforderlichkeit der Zustimmung für Leuchtreklame am gemeinschaftlichen Eigentum

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00

    Satellitenschüssel in Eigentumswohnanlage - Zustimmung der Miteigentümer -

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 9/83
  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13

    Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer

    aa) Auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren (vgl. BT-Drs. 14/7958 S. 2 ff.; Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1319) und der daraus resultierenden Befürchtungen in weiten Teilen der Bevölkerung besteht zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen (vgl. OLG München, OLGR 2007, 73; OLG Karlsruhe, NZM 2006, 746; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12; strenger BayOblG, NZM 2002, 441, 442 jedenfalls für den atypischen Fall, dass das Zustimmungserfordernis nach § 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung abbedungen wurde).

    Das gilt umso mehr, als das Zusammenleben in einer Wohnungseigentumsanlage - auch bei Entscheidungen über bauliche Veränderungen - ein stärkeres Maß an Rücksichtnahme verlangt (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1998, 83, 84; OLG München, OLGR 2007, 73; BayObLG, NZM 2002, 441, 443; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12).

  • LG München I, 30.07.2009 - 36 S 18003/08

    Wohnungseigentumsanlage: Verteilung von Instandhaltungskosten auf einzelne

    Vielmehr scheidet ein Blockstimmrecht nur eines Teils der Eigentümer unabhängig von der Kostenregelung nach ganz h. M aus, wenn der Beschluss Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild der Anlage hat (OLG Köln, Beschluss vom 14.4.2000, Az.: 16 Wx 17/00; OLG München, WuM 2007, 34 zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des Gebäudes einer Mehrhausanlage, Jennißen, a. a. O., Merle, in Bärmann, WEG, 10. Auflage, § 25, Rdnr. 92).
  • LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17

    Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei

    Im Gegenteil sind Beschlüsse, die auf einer Teilversammlung gefasst worden wäre, nichtig, wenn die darin geregelten Angelegenheiten auch die Eigentümer anderer Gebäude betreffen (OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 34 Wx 109/06, WuM 2007, 34; Staudinger/Häublein (2018) § 23 WEG Rn. 139 m.w.N.).
  • VG München, 25.10.2010 - M 8 K 09.718

    Nachbarklage gegen Mobilfunksendeanlage; Anspruch auf bauaufsichtliches

    Der von der Klagepartei angeführte Beschluss des OLG München vom 13. Dezember 2006 (ZMR 2007, 391) befasst sich ausschließlich mit den privaten Rechtsverhältnissen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und gibt für die bauplanungsrechtliche Beurteilung nichts her.
  • LG Dortmund, 19.08.2014 - 1 S 134/13
    (Bärmann, 11. Aufl., § 23 Rn. 137; OLG München, Beschl. v. 13.12.2006 - 34 Wx 109/06).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2011 - 11 S 11/10

    Zur Wirksamkeit der Beschlussfassung in Wohnungseigentumssachen in sog.

    Nach anderer (wohl herrschender) Ansicht soll hingegen eine Teilversammlung auch ohne besondere Regelung zulässig sein, falls nur ein Teil der Eigentümer insoweit stimmrechtsberechtigt ist, d. h. der Beschlussgegenstand nur einen Teil der Eigentümer betrifft (sog. "Gruppenbetroffenheit"; vgl. OLG München WuM 2007, 34; BayObLG NJW-RR 1996, 1101; Bassenge in Palandt; BGB, 70. Auflage 2011, § 23 WEG, Rn. 3 m. w. N., Merle a. a. O., § 25, Rn. 92 m. w. N.).
  • AG Pinneberg, 30.01.2018 - 60 C 21/17
    Andernfalls sind sie nichtig, vgl. etwa OLG München, 34 Wx 109/06, ZMR 2007, 391.
  • AG München, 30.10.2008 - 481 C 1025/08

    Ausnahme vom Blockstimmrecht gemäß Gemeinschaftsordnung

    Es handelt sich um die Problematik der Beschlussfassung in Mehrhausanlagen, wonach die herrschende Meinung eine Ausnahme vom Stimmrecht aller Wohnungseigentümer in den Fällen annimmt, in denen bei einem Beschlussgegenstand eine genau abgrenzbare Truppe von Wohnungseigentümern betroffen ist (Blockstimmrecht), (vgl. OLG München vom 13.12.2006 = 34 Wx 109/06; Jennißen, WEG, 2008, Rnr. 153 vor §§ 23-25 WEG).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14594
OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06 (https://dejure.org/2006,14594)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.09.2006 - 3 U 49/06 (https://dejure.org/2006,14594)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. September 2006 - 3 U 49/06 (https://dejure.org/2006,14594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Fiskus für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Masselosigkeit; Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für eine Sequestertätigkeit in einem Gesamtvollstreckungseröffnungsverfahren; Primäre Kostenhaftung der Staatskasse für den Fall der ...

  • Judicialis

    GesO § 1 Abs. 2; ; GesO § 13 Abs. 1; ; GesO § 13 Abs. 1 Nr. 2; ; GesO § 21; ; GesO § 21 Abs. 1; ; KO § 58; ; KO § 106; ; GKG § 50 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1987; ; BGB § 2221

  • rechtsportal.de

    Keine Haftung der Staatskasse für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Masselosigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03

    Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    a) Zur Haftung des Fiskus für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Masselosigkeit legt der BGH in seinem Beschluss vom 22.01.2004 (IX ZB 123/03, BGHZ 157, 370 = NJW 2005, 1957 = ZIP 2004, 571) dar, dass eine Ausfallhaftung, eine primäre ohnehin nicht, des Staates nicht in Betracht komme, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet werde und das Schuldnervermögen zur Abdeckung der Vergütung des vorläufigen Verwalters nicht ausreiche.

    c) Aus § 50 Abs. 1 Satz 2 GKG in der von 1994 bis Ende 2001 geltenden Fassung - danach sind dem Antragsteller bei Abweisung oder Rücknahme seines Antrags auch die in dem Verfahren entstandenen Auslagen aufzuerlegen - folgt kein Anspruch des Sequesters gegen den Fiskus, denn diese Bestimmung regelt nur die Zahlungspflicht von Verfahrensbeteiligten gegenüber der Staatskasse, nicht umgekehrt (BGHZ 157, 370 = NJW 2005, 1957 = ZIP 2004, 571).

  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung;

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Der BGH verweist indessen darauf, dass das Kostenverzeichnis in der damals maßgeblichen Fassung die von der Staatskasse bezahlte Vergütung des Sequesters als Auslagentatbestand nicht vorsah (BGH, Beschluss vom 26.01.2006, IX ZB 231/04, NZI 2006, 239; ebenso OLG Celle NZI 2000, 226, 228).

    Gegen die Belastung des Gläubigers und damit für die des Schuldners spricht, dass die Sequestration und die vorläufige Verwaltung im Interesse aller Gläubiger liegen und deren Kosten nicht zu den von der Kostenentscheidung erfassten Auslagen zählt (OLG Celle NZI 2000, 226; MünchKomm-Nowak, InsO, § 11 InsVV Rn. 22; Lorenz in: Frankfurter Kommentar zur InsO, 4. Aufl., Anh. III., § 11 InsVV Rn. 32; Kirchhof in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 14 Rn. 52).

  • LG Schwerin, 10.02.2006 - 3 O 223/06

    Bestimmung der Sequestervergütung im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.02.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Schwerin (3 O 223/06) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LG Wuppertal, 24.01.1984 - 6 T 960/83
    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    b) Demgegenüber trat im Geltungsbereich der KO das LG Wuppertal (ZIP 1984, 734), das sich auf die zitierte Rechtsprechung des BVerfG stützte, für eine Vergütungspflicht der Staatskasse ein.
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 231/04

    Umfang der Kostentragung durch den Gläubiger nach Rücknahme des Insolvenzantrags;

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Der BGH verweist indessen darauf, dass das Kostenverzeichnis in der damals maßgeblichen Fassung die von der Staatskasse bezahlte Vergütung des Sequesters als Auslagentatbestand nicht vorsah (BGH, Beschluss vom 26.01.2006, IX ZB 231/04, NZI 2006, 239; ebenso OLG Celle NZI 2000, 226, 228).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 2179) zum Vergütungsanspruch von Vormündern und Pflegern sei nicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen.
  • OLG Frankfurt, 29.04.1992 - 21 U 188/90
    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Der materiell-rechtliche Anspruch des Sequesters auf Vergütung folgt nach einhelliger Auffassung aus der analogen Anwendung der §§ 1835, 1836, 1987, 2221 BGB; der Anspruch richtet sich gegen den Schuldner als Inhaber des verwalteten Vermögens (Eickmann ZIP 1982, 21, 22; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 106, Rn. 22; OLG Frankfurt ZIP 1992, 1564).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.01.1995 - 16 T 444/94
    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    d) Im Geltungsbereich der GesO wurde vereinzelt die Auffassung vertreten, der Vergütungsanspruch des Sequesters richte sich bei späterer Aufhebung der Sequestration unmittelbar gegen die Staatskasse (LG Frankfurt/Oder, ZIP 1995, 485; Smid, Das Insolvenzrecht der fünf neuen Bundesländer und Ostberlins, 3. Aufl., § 21 GesO, Rn. 73 sowie § 2 GesO, Rn. 157).
  • LG Mosbach, 10.05.1983 - 1 T 33/83
    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2006 - 3 U 49/06
    Eine primäre Kostenhaftung der Staatskasse wurde für den Fall der Rücknahme eines Konkursantrags bejaht (LG Mosbach, ZIP 1983, 710; Kilger, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 106 KO Rn. 4, S. 413).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - I-24 U 179/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4763
OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - I-24 U 179/05 (https://dejure.org/2006,4763)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2006 - I-24 U 179/05 (https://dejure.org/2006,4763)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - I-24 U 179/05 (https://dejure.org/2006,4763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Umfang des mietvertraglichen Nutzungszwecks "Grillstube (Gaststätte)"; Widerspruch des Vermieters gegen eine im Mietvertrag dem Grunde nach gestattete Untervermietung; Versagung einer Untervermietungserlaubnis für einen Pizza-Taxi-Betrieb

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Untervermietungserlaubnis und Änderung des Nutzungszwecks

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gaststättenmiete: Verstößt ein "Pizza-Taxi" gegen den Mietzweck? (IMR 2007, 1040)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 237/82

    Untervermietung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - 24 U 179/05
    Diese Bestimmung ist schon wegen der unbestimmten Rechtsbegriffe gemäß §§ 133, 157 BGB auslegungsbedürftig (vgl. BGH BB 1954, 246 und NJW 1984, 1031).

    Diese Auslegung deckt sich mit der herrschenden Auslegung des rechtsähnlichen § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB, der dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht einräumt, wenn der Vermieter eine Untervermietung verweigert, obwohl dafür ein wichtiger Grund nicht geben ist (BGH NJW 1984, 1031; Senat OLGR 2004, 200; Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Aufl., § 540 Rn. 11).

  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98

    Beginn der Nutzung eines in der Gemeinschaftsordnung als Hobbyraum bezeichneten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - 24 U 179/05
    Entscheidend ist, dass dieses Geschäftskonzept typischerweise, zwangsläufig und untrennbar (im Vergleich zum Betrieb einer Grillstube ohne diesen Service) mit der Ausweitung des Kraftfahrzeugbetriebs verbundenen ist, was vor allem nachts (bis zur Sperrstunde) das Ruhebedürfnis der Hausbewohner gefährdet (vgl. zu diesem Gesichtspunkt im WEG-Recht BayObLG WuM 1999, 178, 179; NJW-RR 1989, 719, 720; ZMR 2005, 215).
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - 24 U 179/05
    Entscheidend ist, dass dieses Geschäftskonzept typischerweise, zwangsläufig und untrennbar (im Vergleich zum Betrieb einer Grillstube ohne diesen Service) mit der Ausweitung des Kraftfahrzeugbetriebs verbundenen ist, was vor allem nachts (bis zur Sperrstunde) das Ruhebedürfnis der Hausbewohner gefährdet (vgl. zu diesem Gesichtspunkt im WEG-Recht BayObLG WuM 1999, 178, 179; NJW-RR 1989, 719, 720; ZMR 2005, 215).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2010 - 24 U 32/10

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Zustimmung des Vermieters zu einer

    Grundsätzlich darf auch ein Untermieter keine Verwendungszwecke verfolgen, die dem Mieter nach dem Inhalt des Hauptmietvertrags nicht gestattet wären (vgl. BGHZ 89, 308 = NJW 1984, 1031 f.; Senat, OLGR Düsseldorf 2007, 73).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.11.2006 - 3 WLw 109/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11192
OLG Schleswig, 28.11.2006 - 3 WLw 109/06 (https://dejure.org/2006,11192)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.11.2006 - 3 WLw 109/06 (https://dejure.org/2006,11192)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. November 2006 - 3 WLw 109/06 (https://dejure.org/2006,11192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Klage auf Herausgabe von Pachtflächen nach Kündigung eines Landpachtvertrages; Ort der Hofstelle als Kriterium für die örtliche Zuständigkeit; Verbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses; Mindestanforderungen für eine Hofstelle im Sinne ...

  • Judicialis

    LwVG § 10

Verfahrensgang

  • AG Bad Segeberg - 2 Lw 12/06
  • OLG Schleswig, 28.11.2006 - 3 WLw 109/06
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2006 - 3 WLw 109/06
    Aus rechtstaatlichen Gründen (vgl. Art. 20 Abs. 3 und Art. 101 Abs. 1 GG) kann ein Verweisungsbeschluss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn er auf Willkür beruht, weil ihm jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH NJW 1993, 1273 mit weiteren Hinweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.05.2006 - 14 WF 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15286
OLG Naumburg, 29.05.2006 - 14 WF 52/06 (https://dejure.org/2006,15286)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.05.2006 - 14 WF 52/06 (https://dejure.org/2006,15286)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 14 WF 52/06 (https://dejure.org/2006,15286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unabhängigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit für seine Tätigkeit in einem anderen Verfahren; Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entschädigung eines Sachverständigen

  • Judicialis

    ZPO § 41

  • rechtsportal.de

    ZPO § 41
    Gesetzlicher Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes bei Ablehnung des Richters in einem früheren Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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