Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06 - 40, 1 U 148/06   

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https://dejure.org/2007,4214
OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06 - 40, 1 U 148/06 (https://dejure.org/2007,4214)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.04.2007 - 1 U 148/06 - 40, 1 U 148/06 (https://dejure.org/2007,4214)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. April 2007 - 1 U 148/06 - 40, 1 U 148/06 (https://dejure.org/2007,4214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung eines Gesellschafters für Gesellschaftsverbindlichkeiten nach dem Ausscheiden; Bestimmung des Zeitpunkts der Begründung einer Verbindlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Auszahlung der seitens einer Stadt an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geleisteten Nachzahlung auf eine Witwenrente; Haftung eines ausgeschiedenen Sozius für bis zu seinem Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten; Vorliegen ...

  • Judicialis

    HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des ausgeschiedenen Sozius für bis zu seinem Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06
    Die Erledigung des Rechtsstreits ist auszusprechen, wenn die Klage zunächst zulässig und begründet war und sodann durch ein erledigendes Ereignis gegenstandslos geworden ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Februar 1992, I ZR 35/90, NJW 1992, 2235, unter II. 1.; Zöller/Vollkommer, Rdnr. 44 zu § 91a ZPO, jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02

    Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06
    Durch die Teilerledigungserklärung hat sich der Streitwert ermäßigt, nämlich auf die verbliebene Hauptforderung (25.995,48 EUR) zuzüglich des Wertes der Teilerledigungserklärung, der sich nach den Kosten bemisst, die auf den erledigten Teil des Rechtsstreits bis zur Erledigungserklärung entfallen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Juli 2005, XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728, unter II. m. Nachw.; Musielak/Wolst, Rdnr. 55 zu § 91a ZPO).
  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64

    Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06
    Vertragsänderungen nach dem Ausscheiden des Gesellschafters führen nicht zwangsläufig zur Begründung einer neuen Verbindlichkeit; lediglich nachträgliche Haftungserweiterungen gehen nicht zu Lasten des ausgeschiedenen Gesellschafters (vgl. MüKo-Schmidt, Rdnr. 52 zu § 128 HGB; Habersack, a. a. O., Rdnr. 67; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Juli 1967, II ZR 268/64, BGHZ 48, 203 = NJW 1967, 2203).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06
    Die Gesellschafter einer GbR haften für deren Verbindlichkeiten entsprechend § 128 HGB persönlich (BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, II ZR 331/00, BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056, unter B.).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 80/85

    Reichweite der Nachhaftung eines aus einer OHG ausgeschiedenen Gesellschafters -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06
    Nach dem Ausscheiden entstandene Aufwendungen hat der ausgeschiedene Gesellschafter zu ersetzen, wenn der Anspruch auf Aufwendungsersatz noch vor seinem Ausscheiden begründet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1985, II ZR 80/85, NJW 1986, 1690).
  • BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59

    Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06
    Infolgedessen werden auch nach dem Ausscheiden entstandene vertragliche Sekundäransprüche noch vor dem Ausscheiden begründet, wenn der Vertrag vor dem Ausscheiden geschlossen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1961, II ZR 74/59, BGHZ 36, 224 = NJW 1962, 536: Schadensersatzansprüche aus einem vor dem Ausscheiden geschlossenen Depotvertrag wegen nach dem Ausscheiden eingetretener Unmöglichkeit der Herausgabe der Wertpapiere; vgl. auch Habersack, a. a. O., Rdnr. 68; MüKo-Schmidt, Rdnr. 51 zu § 128 HGB).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06
    Demzufolge ist eine rechtsgeschäftliche Verbindlichkeit bereits dann begründet, wenn das Rechtsgeschäft abgeschlossen ist und sich ohne das Hinzutreten weiterer rechtsgeschäftlicher Akte die konkrete, einzelne Verbindlichkeit ergibt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005, II ZR 283/03, NJW 2006, 765, unter II. 1. a; MüKo-Schmidt, Rdnr. 50 zu § 128 HGB; Habersack, a. a. O., Rdnr. 63, jew. m. w. Nachw.).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06
    Dementsprechend werden Versorgungsansprüche bereits mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags begründet, auch wenn der Versorgungsfall erst nach dem Ausscheiden des Gesellschafters eintritt (BAG, Urteil vom 28. November 1989, 3 AZR 818/87, BAGE 63, 260, unter II. 1. b), und der Anspruch auf Werklohn bereits mit dem Abschluss des Werkvertrags, auch wenn das Werk erst nach dem Ausscheiden des Gesellschafters fertiggestellt wird (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1970, II ZR 258/67, BGHZ 55, 267 = NJW 1971, 1268, unter II.).
  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06
    Im allgemeinen geht der Wille des Rechtsanwalts und des Mandanten dahin, das Mandatsverhältnis mit der Sozietät zu begründen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. November 1993, V ZR 1/93, BGHZ 124, 47 = NJW 1994, 257, unter II. 1. m. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2001 - 1 U 398/01

    Herausgabe von Gegenständen an den Auftraggeber durch den Beauftragten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06
    Dass das Geld offenbar nicht mehr vorhanden ist, sondern wohl vom Beklagten zu 2 nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde, steht dem Herausgabeanspruch aus § 667 BGB nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2002, II ZR 210/00, NZG 2003, 215, unter II.; Senat, Urteil vom 19. Dezember 2001, 1 U 398/01-91-, NJW-RR 2002, 622, unter 2. a).
  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 210/00

    Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 258/67

    Begriff des Fehlens der gesetzlichen Vertretung; Eintragung der beschränkten

  • OLG Köln, 10.12.2015 - 19 U 117/15

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Herausgabe der Handakten nach Beendigung des

    Denn er haftet als ehemaliger Sozius der als GbR betriebenen Anwaltssozietät selbst in analoger Anwendung des § 128 HGB, was im Übrigen § 52 Abs. 2 BRAO entspricht (vergleiche zum Scheinsozius: BGH, Urteil vom 16.07.2015, IX ZR 197/14; allgemein zur Haftung des Sozius: OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2007, 1 U 148/06, zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 13.04.2010 - 15 O 451/09

    Nachhaftung eines früheren (Schein-)gesellschafters

    Dieser Auffassung hat sich das OLG Saarbrücken in einem Fall angeschlossen, in dem es um den Anspruch des Mandanten aus § 667 BGB auf Auszahlung von Fremdgeldern ging, die von den Mitgesellschaftern nach dem Ausscheiden des in Anspruch genommenen früheren Gesellschafters anderweitig verwandt worden waren (Urteil vom 30.04.2007, Az.: 1 U 148/06, zitiert nach JURIS, Rdziff. 16 ff. ).

    Danach muss zumindest die Pflichtverletzung vor dem Ausscheiden des Mitglieds einer Rechtsanwaltssozietät abgeschlossen gewesen sein (Sieg, in: Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rdnr. 361; Meixner/Schröder; DStR 2008, 527, Münchner Kommentar-Ulmer, BGB, 5. Aufl., § 8 PartGG Rn. 31).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    Der spätere Schadenseintritt durch die Steuerbescheide im Jahr 2004 steht ihrer Haftung in entsprechender Anwendung des § 128 HGB nicht entgegen (vgl. OLG Saarbrücken DStR 2008, S. 527).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2020 - 12 U 7/20

    Zurechnung eines Mitverschuldens bei Fehler des Zweitanwalts beim

    Bei einem Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB wegen einer Pflichtverletzung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses soll es daher grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und nicht auf den Zeitpunkt der Pflichtverletzung ankommen (OLG Saarbrücken, DStR 2008, 527; Schmidt, in: MüKo-HGB. 4. Aufl., § 128 Rn. 51; für einen Depotvertrag und zu § 280 BGB a.F.: BGH, NJW 1962, 536; inzident im Rahmen einer versicherungsrechtlichen Fragestellung OLG Karlsruhe, NJOZ 2011, 1694, 1695, Rz. 37 f.).
  • KG, 17.09.2013 - 27 U 160/11

    Schadensersatzklage des Wohnungseigentumserwerbers gegen eine

    Die Begründung der Verbindlichkeit setzt demzufolge nicht voraus, dass vor dem Ausscheiden des Gesellschafters bereits alle Tatbestandsvoraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind (OLG Saarbrücken, U.v. 30.4.2007 - 1 U 148/06 - juris Rn. 16).
  • OLG Koblenz, 01.02.2008 - 8 U 751/07

    Haftung der Mitglieder einer Anwaltssozietät; Auseinandersetzung einer

    Dass der Beklagte zu 1) inzwischen nicht mehr Gesellschafter der Kanzlei ist, ist unerheblich; ein Gesellschafter haftet auch nach seinem Ausscheiden für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn diese bis zu seinem Ausscheiden begründet wurden; die zeitliche Begrenzung (§ 160 HGB ) ist hier ohne Belang (OLG Saarbrücken v. 30.04.2007 - 1 U 148/06-40, OLGR 07, 730).
  • AG Ulm, 23.07.2009 - 7 C 2140/08

    Erstattungspflicht auch für die Kosten eines fehlerhaften

    Entsprechend der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht auch das erkennende Gericht davon aus, dass auch die Kosten eines fehlerhaften Gutachtens grundsätzlich vom Schädiger zu ersetzen sind, sofern den Geschädigten kein Mitverschulden an der Erstellung des fehlerhaften Gutachtens trifft (vgl. Kärger in Himmelreich/Halm, a.a.O.G. Rdnr. 53 ff; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Auflage 2007, § 26 Rdnr. 7; Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Auflage 2008, 3, Kapitel Rdnr. 122; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2006 - I - 1 U 148/06 = DAR 2006, 324; OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2001 - 27 U 201/00 = DAR 2001, 506 f),.
  • FG Thüringen, 04.11.2010 - 4 K 433/09

    Erlöschen der Gesellschaft bei Verbleib nur eines Gesellschafters ohne vorherige

    Eine Verbindlichkeit ist z. B. bereits dann begründet, wenn das Rechtsgeschäft abgeschlossen ist und die einzelne Verbindlichkeit sich ohne Hinzutreten weiterer rechtsgeschäftlicher Akte ergibt (Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30. April 2007 1 U 148/06 - 40, Deutsches Steuerrecht -DStR- unter Verweis auf das Urteil des BGH vom 12. Dezember 2005 II ZR 283/03, NJW 2006, 765).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5279
OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V) (https://dejure.org/2007,5279)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V) (https://dejure.org/2007,5279)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - VI-3 Kart 17/07 (V) (https://dejure.org/2007,5279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 21 Abs. 2 EnWG, § 3 Abs. 1 S. 5, § 6 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6, § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 10 Abs. 1 StromNEV

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung des Netzentgeltes des Betreibers eines Elektrizitätsverteilnetzes; Inansatzbringung von Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie bei der Ermittlung der Netzkosten; Berücksichtigung von gesicherten Erkenntnissen hinsichtlich des Netzentgeltes über das ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Aufhebung eines Stromnetzentgeltbescheides der LRB Nordrhein-Westfalen

  • Judicialis

    EnWG § 21 Abs. 2; ; StromNEV § 3 Abs. 1 S. 5; ; StromNEV § 6 Abs. 2 Nr. 2; ; StromNEV § 6 Abs. 6; ; StromNEV § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; StromNEV § 10 Abs. 1

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2007 - 3 Kart 289/06

    Vattenfall muss Kürzung der Netzzugangsentgelte hinnehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 3 Kart 17/07
    Gegen das Begehren auf Genehmigung eines höheren Entgelts bestehen auch insoweit keine Bedenken, als der Kalkulationszeitraum teilweise abgelaufen ist (s. Senat, Beschluss vom 09.05.2007, VI-3 Kart 289/06 m.w.N.).

    Das erlaubt nur den Schluss, dass die Ausnahme vom Verordnungsgeber in § 10 StromNEV nicht beabsichtigt war (vgl. Senat, Beschl. v. 21.07.2006, VI - 3 Kart 289/06 (V); a. A. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.04.2007, 1 W 25/06 EnWG).

    Nach erneuter Prüfung bleibt der Senat bei seiner Ansicht, die er in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 09.05.2007 (VI - 3 Kart 289/06) dargelegt hat.

    Der Senat hat hierzu im Beschluss vom 09.05.2007 (VI-3 Kart 289/06) ausgeführt:.

  • OLG Naumburg, 16.04.2007 - 1 W 25/06

    Zum Energiewirtschaftsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 3 Kart 17/07
    Das erlaubt nur den Schluss, dass die Ausnahme vom Verordnungsgeber in § 10 StromNEV nicht beabsichtigt war (vgl. Senat, Beschl. v. 21.07.2006, VI - 3 Kart 289/06 (V); a. A. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.04.2007, 1 W 25/06 EnWG).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Kart 82/15

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

    Eine Pflicht zur Erhöhung der Restwerte von Amts wegen ergab sich für die Beschlusskammer auch nicht im Hinblick auf die von der Betroffenen zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 11.07.2007, VI-3 Kart 17/07 (V), Rn. 30 juris; vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07, Rn. 39 ff. juris und vom 16.04.2008, VI-3 Kart 78/07, Rn. 55 juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 5 Kart 17/15

    Zuordnung von Aufwendungen für den Differenzbilanzkreis zum Ausgleich von

    Eine Pflicht zur Erhöhung der Restwerte von Amts wegen ergab sich für die Regulierungskammer auch nicht im Hinblick auf die von der Betroffenen zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V), juris Rn. 30; vom 24.10.2007 - VI-3 Kart 26/07, juris Rn. 39 ff.; vom 16.04.2008 - VI-3 Kart 78/07, juris Rn. 55).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 26/07

    Beteiligung der Bundesnetzagentur an Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV nach Wortlaut und Systematik um eine gegenüber § 3 Abs. 1 Satz 5 2. Hs. StromNEV vorrangige Sonderregelung, die den Rückgriff auf gesicherte Erkenntnisse für das Prognosejahr ausschließt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.07.2006 -VI-3 Kart 289/06 (V)- "Vattenfall", Bl. 11 BA; RdE 2006, 307, 310 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2007 - VI -3 Kart 17/07 (V), "Bad Honnef" Bl. 7 BA).

    Aber auch die Kürzung der Abschreibungen für die durch Rückindizierung ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten der in den Jahren 1986 und 1991 von V. übernommenen Anlagegüter sowie die Kürzung der diesbezüglichen Restwerte um pauschale 10 % sind - wie der Senat schon in einem vergleichbaren Verfahren mit Beschluss vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V), "Bad Honnef", Bl. 11 BA) ausgeführt hat - unberechtigt.

    Auch die Annahme eines Zinssatzes von 4, 8 % begegnet nach der den Parteien bekannten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V) "Bad Honnef", Bl. 13 BA) keinen Bedenken.

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2018 - 3 Kart 210/15

    Anerkennungsfähigkeit von Personalzusatzkosten dritter Unternehmen als dauerhaft

    d) Die Kürzung der beantragten Restwerte im Wege der Fortschreibung der Werte aus der Entgeltgenehmigung vom 05.02.2008 erweist sich auch nicht unter Berücksichtigung der von der Betroffenen zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11.07.2007, VI-3 Kart 17/07 (V), Rn. 30 juris; vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07 (V), Rn. 39 ff. juris und vom 16.04.2008, VI-3 Kart 78/07 (V), Rn. 55 juris) als rechtswidrig.
  • BGH, 25.04.2017 - EnVR 17/16

    Stadtwerke Werl GmbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz:

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Einschätzung des Verordnungsgebers zutrifft, obwohl das Beschwerdegericht kurz zuvor zu dem Ergebnis gelangt war, Grundstücke seien nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GasNEV zu Tagesneuwerten anzusetzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 3 Kart 17/07, RdE 2007, 315, juris Rn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 3 Kart 78/07

    Genehmigung der Netzentgelte eines Stromversorgers hinsichtlich der Kosten für

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV nach Wortlaut und Systematik um eine gegenüber § 3 Abs. 1 Satz 5 2. Hs. StromNEV vorrangige Sonderregelung, die den von der Antragstellerin im Verwaltungsverfahren vorgenommenen Rückgriff auf gesicherte Erkenntnisse für das Prognosejahr ausschließt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.07.2006 -VI-3 Kart 289/06 (V)- "Vattenfall", Bl. 11 BA; RdE 2006, 307, 310 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2007 - VI -3 Kart 17/07 (V), "Bad Honnef" Bl. 7 BA; Beschl. vom 24.10.2007, VI-3 Kart 26/07(V)).

    Die Kürzung der Abschreibungen für die durch Rückindizierung ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten der im Jahre 1996 übernommenen Anlagegüter sowie die Kürzung der diesbezüglichen Restwerte um pauschale 1/3 ist indessen nach der Rechtsprechung des Senats unberechtigt (vgl. nur: Beschlüsse vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V) "Bad Honnef", Bl. 11 BA; vom 24.10.2007, VI -3 Kart 26/07 (V) "BEW Netze")).

    Die Beschwerdeführerin macht mit ihrer Beschwerde weiter zu Recht geltend, dass die Grundstücke für den auf die Eigenkapitalquote entfallenden Teil nicht mit ihren Anschaffungskosten, sondern mit Tagesneuwerten anzusetzen seien (vgl. Senat, Beschl. v. 11.07.2007, VI-3 Kart 17/07 (V) - Bad Honnef Strom).

  • OLG München, 13.12.2007 - Kart 14/07

    Zur rückwirkenden Genehmigung von Stromnetzentgelten: Kosten für die Beschaffung

    c) Die Regelung in § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV schließt die Berücksichtigung von Planwerten nach den Grundsätzen des § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 StromNEV aus, weil es sich um eine abschließende Spezialregelung handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 16.08.2007 - Kart 6/06, in juris dokumentiert, dort Rdn. 24 ff.; ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 26.10.2007 - VA 1/06 (Kart); OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.09.2007 - 11 W 39/06 = ZNER 2007, 341, 346 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V), in juris dokumentiert, dort Rdn. 21 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2007 - W 595/06 Kart, in juris dokumentiert, dort Rdn. 28 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2006 - VI-3 Kart 289/06 (V) = ZNER 2006, 258, 260 - Vattenfall; a.M. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.04.2007 - 1 W 25/06 (EnWG), in juris dokumentiert, dort Rdn. 20 ff.).

    Der angewendete Zinssatz von 4, 8 % ist deshalb nicht zu beanstanden (ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 26.10.2007 - VA 1/06 (Kart), BA S. 26 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.09.2007 - 11 W 39/06 = ZNER 2007, 341, 346 f.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 28.08.2007 - Kart W 3/06, in juris dokumentiert, dort Rdn. 130 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V), in juris dokumentiert, dort Rdn. 36; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2007 - 202 EnWG 4/06, in juris dokumentiert, dort Rdn. 112 ff.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.04.2007 - 1 W 25/06, in juris dokumentiert, dort Rdn. 96 ff; a.M. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2007 - W 595/06 Kart, in juris dokumentiert, dort Rdn. 128 ff.).

    Zum einen steht dies im klaren Widerspruch zu der genannten Verordnungsbegründung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2007 - 202 EnWG 4/06, in juris dokumentiert, dort Rdn. 114; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2007 - VI-3 Kart 17/07 (V), in juris dokumentiert, dort Rdn. 36).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07

    Vorliegen einer materiellen Beschwer als Zulassungsvoraussetzung für eine

    Die Annahme eines Zinssatzes von 4, 8 % begegnet nach der den Parteien bekannten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 11.07.2007 - VI - 3 Kart 17/07 (V) "Bad Honnef", S. 13 BA) keinen Bedenken.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 3 Kart 39/07

    Abstellung auf volle Jahresbeträge für die Berechnung der Abschreibungen auch für

    Um die Ermittlung der Obergrenze zu vereinfachen, hat der Verordnungsgeber in der Verordnungsbegründung zu § 5 Abs. 2 StromNEV (BR-Drs 245/05, S. 33) eine Auslegungsregel bereit gestellt, wonach als kapitalmarktüblicher Zinssatz der auf die letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre bezogene Durchschnitt der Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten angesehen werden kann (vgl. hierzu Senat, RdE 2007, 315, 319 - Bad Honnef (Strom)).

    Der Senat bleibt nach erneuter Prüfung bei seiner den Beteiligten bekannten Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 09.05.2007, RdE 2007, 194, 197 - Vattenfall; RdE 2007, S. 315, 320 - Bad Honnef (Strom); Beschl. v. 26.09.2007, VI-3 Kart 459/06 (V) - Stadtwerke Hannover; Beschl. vom 24.10.2007, VI-3 Kart 03/07 (V) - REWAG).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2007 - 3 Kart 13/07

    Pflicht des Netzbetreibers zum Nachweis der der Netzentgeltkalkulation zugrunde

    Eine "besondere Regelung" enthält indes § 3 Abs. 1 S. 4, 2. Hs. GasNEV (vgl. Senat, Beschl. v. 24.10.2007, VI-3 Kart 16/07 (V) - Bad Honnef (Gas); zur StromNEV: Senat, Beschl. v. 11.07.2007, S. 6, 7, VI-3 Kart 17/07 (V) - Bad Honnef (Strom)).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 16/07

    Zu den Anforderungen an die Voraussetzungen "gesicherter Erkenntnisse" - Zu den

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 472/06

    Zur Wahrscheinlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 GasNEV - Restwertermittlung

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2007 - 3 Kart 459/06

    Antrag eines Netzbetreibers auf Umrechnung historischer Anschaffungskosten und

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 471/06

    Anerkennung der Kostenpositionen eines Gasnetzes, das von einem

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Kart 60/11

    Zulässigkeit der Korrektur der Strukturdaten im Verfahren der Genehmigung eines

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Kart 46/07

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Beschwerden gegen Entscheidungen der

  • OLG Frankfurt, 11.09.2007 - 11 W 38/06

    Stromnetz-Entgeltregulierung: Berichtigung verschiedener Kostenpositionen des

  • OLG Brandenburg, 22.04.2008 - Kart W 3/07

    Berechnung und Genehmigung der Netzentgelte Strom - Bewertung der Anlagegüter aus

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 (Kart) 8/07

    Anfechtungsbeschwerde gegen Netzentgeltgenehmigung nach § 23a EnWG

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2007 - 3 (Kart) 459/06

    Anforderungen an Genehmigung der Netzentgelte eines Gasversorgungsunternehmens -

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9631
OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07 (https://dejure.org/2007,9631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.06.2007 - 19 W 25/07 (https://dejure.org/2007,9631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 19 W 25/07 (https://dejure.org/2007,9631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit des Aufbringens der Prozeßkosten durch Gläubiger bei Befriedigungsaussicht zumindest in einem von mehreren Parallelverfahren

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Gläubigers auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit des Aufbringens der Prozesskosten für den Fiskus; Hinreichende Begünstigung eines Gläubigers durch einen Prozesserfolg

  • Judicialis

    ZPO § 116

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 § 116 Nr. 1
    Verweigerung von Prozesskostenhilfe für Insolvenzgläubiger mangels Bedürftigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2440
  • NZI 2007, 593
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07
    Zuzumuten sind Vorschüsse auf die Prozesskosten nur solchen Beteiligten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird (vgl. BGH ZIP 2006, 682; NJW 1991, 40).

    Vorliegend geht es nicht darum, die Vorschusslast mehrerer Großgläubiger zu koordinieren (vgl. BGH ZIP 2006, 682).

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07
    Wirtschaftlich beteiligt i.S. des § 116 Ziff. 1 ZPO sind diejenigen Gläubiger, deren Befriedigungsaussichten sich konkret verbessern, wenn der Verwalter obsiegt (vgl. BGH NJW 1991, 40; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., Rn. 6 zu § 116 m.w.N.).

    Zuzumuten sind Vorschüsse auf die Prozesskosten nur solchen Beteiligten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird (vgl. BGH ZIP 2006, 682; NJW 1991, 40).

  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07
    Der Fiskus ist nicht generell von der Kostenaufbringung freigestellt (vgl. BGH ZIP 1998, 789).
  • BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 42/81

    Rückgewähranspruch bei Veräußerung von zu einer Konkursmasse gehörendem Vermögen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07
    Auf die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage, § 114 ZPO, kommt es hierbei nicht an (vgl. zur Antragsfassung BGH ZIP 1982, 856).
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Rechtsprechung
   KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10990
KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06 (https://dejure.org/2006,10990)
KG, Entscheidung vom 25.10.2006 - 12 U 74/06 (https://dejure.org/2006,10990)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 12 U 74/06 (https://dejure.org/2006,10990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Werthaltigkeit von Beweisanzeichen als entscheidendes Kriterium für die Überzeugungsbildung bezüglich der erheblichen Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls; Fehlender Vortrag eines Klägers zu den Einzelheiten eines Unfallhergangs als Indiz für das Vorliegen ...

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 Abs. 1
    Feststellung der erheblichen Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalles anhand der Werthaltigkeit der Beweisanzeichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 05.06.1998 - 19 U 269/97

    Nachweis eines gestellten Unfalls

    Auszug aus KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06
    Die Feststellung, es handele sich um eine verabredete Schadenszufügung, erfolgt vielmehr aufgrund der Häufung derartiger Umstände, die nur die Annahme zulässt, dass es sich nicht mehr um einen Zufall handeln kann (st. Respr., vgl. nur OLG Köln, r + s 1994, 212; VRS 95, 335; DAR 2000, 68; Senat, NZV 2003, 233; KG, Urteil vom 29. März 2004 - 22 U 201/03 - Senat, KGR 2005, 851).
  • OLG Köln, 07.02.1994 - 12 U 206/93

    Fingierter Schaden; Versicherungsschutz

    Auszug aus KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06
    Die Feststellung, es handele sich um eine verabredete Schadenszufügung, erfolgt vielmehr aufgrund der Häufung derartiger Umstände, die nur die Annahme zulässt, dass es sich nicht mehr um einen Zufall handeln kann (st. Respr., vgl. nur OLG Köln, r + s 1994, 212; VRS 95, 335; DAR 2000, 68; Senat, NZV 2003, 233; KG, Urteil vom 29. März 2004 - 22 U 201/03 - Senat, KGR 2005, 851).
  • KG, 06.06.2005 - 12 U 190/04

    Verkehrsunfallklage: Voraussetzungen der Feststellung hinreichender

    Auszug aus KG, 25.10.2006 - 12 U 74/06
    Die Feststellung, es handele sich um eine verabredete Schadenszufügung, erfolgt vielmehr aufgrund der Häufung derartiger Umstände, die nur die Annahme zulässt, dass es sich nicht mehr um einen Zufall handeln kann (st. Respr., vgl. nur OLG Köln, r + s 1994, 212; VRS 95, 335; DAR 2000, 68; Senat, NZV 2003, 233; KG, Urteil vom 29. März 2004 - 22 U 201/03 - Senat, KGR 2005, 851).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    (Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers;

    Entscheidend ist vielmehr stets die Werthaltigkeit des oder der Anzeichen in der Gesamtschau (KG KGR 2007, 730, 731; NZV 2008, 153, 154; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2010, 1689, 1690).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 96/15

    Haftung für Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation

    Entscheidend ist vielmehr stets die Werthaltigkeit des oder der Anzeichen in der Gesamtschau (KG KGR 2007, 730, 731; NZV 2008, 153, 154; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2010, 1689, 1690; Senat NJW-RR 2013, 1498, 1501).
  • KG, 29.01.2007 - 12 U 207/06

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall: Anforderungen an die Darlegung der

    Wie das Kammergericht Senat schon in mehreren Entscheidungen betont hat,(vgl. zuletzt Beschlüsse vom 15. Dezember 2006 - 12 U 188/06 - sowie vom 25. Oktober 2006 - 12 U 74/06 - trifft es nicht zu, dass stets eine ungewöhnlich hohe Häufung von typischen Beweisanzeichen vorliegen müssten, um einen manipulierten Unfall zu bejahen.
  • KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09

    Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines

    Die Feststellung, es handele sich um einen manipulierten Unfall erfolgt vielmehr aufgrund von Umständen, die die Annahme einer erheblichen Wahrscheinlichkeit dafür zulassen, dass es sich nicht mehr um einen Zufall handeln kann (st. Rspr., vgl. BGHZ 71, 339 = VersR 1978, 242 = NJW 1978, 2154; OLG Köln, r + s 1994, 212; VRS 95, 335; DAR 2000, 68; Senat, NZV 2003, 233; KG, Urteil vom 29. März 2004 - 22 U 201/03 - Senat, KGR 2005, 851 = VersR 2006, 714; Senat, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 12 U 201/05 - und vom 25. Oktober 2006 - 12 U 74/06 -).
  • KG, 20.08.2007 - 12 U 11/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausschluss einer durch normales Fahrverhalten bedingten

    Es ist nämlich - wie bereits ausgeführt - ohne Bedeutung, wenn sich für einzelne Indizien - für sich betrachtet - eine plausible Erklärung finden lässt oder die Umstände jeweils für sich allein nicht den Schluss auf ein gestelltes Ereignis nahelegen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 12 U 74/06 - KG, Urteil vom 29. März 2004 - 22 U 201/03 -).
  • LG Berlin, 11.02.2009 - 58 O 180/07
    Bereits allein die Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen sind ein so werthaltiges Indiz, dass sie den Schluss auf erhebliche Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls rechtfertigen (vgl. hierzu KG, Beschluss v. 25.10.2006 - 12 U 74/06 ; KG, Urteil v. 29.04.2002 - 12 U 7995/00 ; KG, Urteil v. 22.12.2005 - 12 U 37/04 ; KG, Urteil v. 06.06.2002 - 12 U 9189/00 ).
  • LG Berlin, 04.06.2012 - 44 O 157/11

    Verkehrsunfall - Nachweis eines provozierten Verkehrsunfalls

    Insofern kann es ohne Bedeutung sein, wenn sich für einzelne Indizien bei isolierter Betrachtung eine Erklärung finden lässt (KG, KGR 2007, 730).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - VI-3 (Kart) 17/07 V   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36848
OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - VI-3 (Kart) 17/07 V (https://dejure.org/2007,36848)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2007 - VI-3 (Kart) 17/07 V (https://dejure.org/2007,36848)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - VI-3 (Kart) 17/07 V (https://dejure.org/2007,36848)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Einflussfaktoren auf die interne und externe Kostenrechnung eines Stromnetzbetreibers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2007 - 3 Kart 289/06

    Vattenfall muss Kürzung der Netzzugangsentgelte hinnehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 3 (Kart) 17/07
    Gegen das Begehren auf Genehmigung eines höheren Entgelts bestehen auch insoweit keine Bedenken, als der Kalkulationszeitraum teilweise abgelaufen ist (s. Senat, Beschluss vom 09.05.2007, VI-3 Kart 289/06 m.w.N.).

    Der Senat hat hierzu im Beschluss vom 09.05.2007 (VI-3 Kart 289/06) ausgeführt:.

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 Kart 289/06

    Vattenfall muss die Kürzung der Netzzugangesentgelte vorläufig hinnehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 3 (Kart) 17/07
    Das erlaubt nur den Schluss, dass die Ausnahme vom Verordnungsgeber in § 10 StromNEV nicht beabsichtigt war (vgl. Senat, Beschl. v. 21.07.2006, VI - 3 Kart 289/06 (V); a. A. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.04.2007, 1 W 25/06 EnWG ).

    Nach erneuter Prüfung bleibt der Senat bei seiner Ansicht, die er in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 09.05.2007 (VI - 3 Kart 289/06) dargelegt hat.

  • OLG Naumburg, 16.04.2007 - 1 W 25/06

    Zum Energiewirtschaftsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 3 (Kart) 17/07
    Das erlaubt nur den Schluss, dass die Ausnahme vom Verordnungsgeber in § 10 StromNEV nicht beabsichtigt war (vgl. Senat, Beschl. v. 21.07.2006, VI - 3 Kart 289/06 (V); a. A. OLG Naumburg, Beschl. v. 16.04.2007, 1 W 25/06 EnWG ).
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