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   OLG Karlsruhe, 19.03.2007 - 15 W 90/06   

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https://dejure.org/2007,10716
OLG Karlsruhe, 19.03.2007 - 15 W 90/06 (https://dejure.org/2007,10716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.2007 - 15 W 90/06 (https://dejure.org/2007,10716)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 2007 - 15 W 90/06 (https://dejure.org/2007,10716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Pflicht der unterlegenen Partei zur Erstattung der Kosten für ein vorgerichtliches Privatgutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit eines privaten Sachverständigengutachtens i.R.e. Kostenfestsetzungsbeschlusses als Kosten eines Rechtsstreites; Geltendmachung von eigenen Kosten einer Partei nebst Kosten einer nicht unmittelbar am Prozess beteiligten Haftpflichtversicherung durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; AHB § 5 Ziff. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Gutachterkosten im Haftpflichtprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2007 - 15 W 90/06
    Anders ist die Situation dann, wenn das Privatgutachten nicht nur einer etwaigen außergerichtlichen Schadensfeststellung dienen soll, sondern auch die Position des Auftraggebers in dem ihm angedrohten Rechtsstreit stützen soll (vgl. eingehend BGH, NJW 2003, 1398, 1399 und BGH, NJW 2006, 2415, 2416).

    Da die außergerichtliche Schadensfeststellung im Vordergrund stand, sind die Kosten des Privatgutachtens nicht prozessbezogen entstanden (vgl. BGH, NJW 2003, 1398, 1399; BGH, NJW 2006, 2415, 2416).

    Es hat (anders als im Fall des BGH, NJW 2006, 2415, 2416) bis zur Erstellung des Gutachtens X. am 30.04.2004 keine Umstände gegeben, welche das Gutachten prozessbezogen erscheinen lassen würden.

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2007 - 15 W 90/06
    Anders ist die Situation dann, wenn das Privatgutachten nicht nur einer etwaigen außergerichtlichen Schadensfeststellung dienen soll, sondern auch die Position des Auftraggebers in dem ihm angedrohten Rechtsstreit stützen soll (vgl. eingehend BGH, NJW 2003, 1398, 1399 und BGH, NJW 2006, 2415, 2416).

    Da die außergerichtliche Schadensfeststellung im Vordergrund stand, sind die Kosten des Privatgutachtens nicht prozessbezogen entstanden (vgl. BGH, NJW 2003, 1398, 1399; BGH, NJW 2006, 2415, 2416).

    In einer solchen Situation sind die Kosten allerdings nur dann prozessbezogen, wenn sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet (BGH, NJW 2003, 1398, 1399).

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2005 - 15 W 33/04

    Arzthaftungsprozess: Erstattungsfähigkeit eines vorprozessualen medizinischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2007 - 15 W 90/06
    Dies ist dann anzunehmen, wenn entweder die Gegenseite bereits konkret Klage angedroht hat (BGH, aaO.) oder andererseits der Kläger seinem Anwalt bereits einen unbedingten Klageauftrag erteilt hat (vgl. Senat, OLGR 2005, 639).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten

    a) Die Nachtragsgutachten des Sachverständigen Sch. vom 20. April und 29. Juli 2004 sowie das Gutachten des Sachverständigen St. vom 10. Mai 2004 sind schon deswegen prozessbezogen, weil zum Zeitpunkt der Beauftragung die Klägerin bereits Klage angedroht hatte (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 aaO. Rn. 11; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 aaO. Rn. 8; vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. März 2007 - 15 W 90/06).
  • OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 63/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den privaten haftpflichtversicherer

    Dieser Rechtsansicht vermag sich der Senat nicht anzuschließen (ebenso: OLG Karlsruhe VersR 1980, 337; LG Tübingen JB 1986, 439 mit zust. Anm. Mümmler; Hansens RVGreport 2011, 287, 288 f.; zweifelnd auch: OLG Karlsruhe OLGR 2007, 732).
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