Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06 - 39   

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https://dejure.org/2007,8433
OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06 - 39 (https://dejure.org/2007,8433)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.06.2007 - 8 U 157/06 - 39 (https://dejure.org/2007,8433)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 8 U 157/06 - 39 (https://dejure.org/2007,8433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Eigentumsvermutung zugunsten eines sein Eigentum bestreitenden Pfandgläubigers; Erlangung von Fremdbesitz als Grund für eine Nichtanwendung der Eigentumsvermutung zugunsten eines Besitzers; Freie richterliche Beweiswürdigung als Maßstab für die Bewertung ...

  • Judicialis

    BGB § 1006 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1006 Abs. 1
    Zum Umfang der Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Der Besitzer muss deshalb weder darlegen noch beweisen, dass und auf welcher Grundlage er mit dem Besitz das Eigentum erworben hat (BGH NJW 2004, 217 ff - zitiert nach juris Rn 31; NJW 2002, 2101 f - zitiert nach juris Rn 7).

    Diese Vermutung gilt aber dann nicht, wenn der unmittelbare Besitzer zunächst Fremdbesitzer war, auch wenn er später Eigenbesitzer geworden sein sollte (BGH NJW 2004, 217 ff - zitiert nach juris Rn 28 m. w. N.).

    Hier greift die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB ein, die nur durch den Beweis des Gegenteils, § 292 ZPO, widerlegt werden kann (BGH NJW 1994, 939, 945; NJW 2004, 217 ff - zitiert nach juris Rn 30).

  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 207/92

    Behandlung von in Deutschland befindlichen Inhaberaktien an ausländischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Danach wird zu Gunsten des unmittelbaren Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er mit der Erlangung des Besitzes Eigentümer geworden ist, dass er bei der Besitzübergabe unbedingtes Eigentum erworben hat und während der Dauer seines Besitzes Eigentümer geblieben ist (BGH NJW-RR 1989, 1453; NJW 1994, 939, 940 - jeweils m. w. N.).

    Hier greift die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB ein, die nur durch den Beweis des Gegenteils, § 292 ZPO, widerlegt werden kann (BGH NJW 1994, 939, 945; NJW 2004, 217 ff - zitiert nach juris Rn 30).

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Für diese materielle Beweiskraft gilt der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGH NJW-RR 1988, 881 f - zitiert nach juris Rn 11).
  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Der Besitzer muss deshalb weder darlegen noch beweisen, dass und auf welcher Grundlage er mit dem Besitz das Eigentum erworben hat (BGH NJW 2004, 217 ff - zitiert nach juris Rn 31; NJW 2002, 2101 f - zitiert nach juris Rn 7).
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 112/74

    Wechselndes Eigentum unter Eheleuten an einem Kraftfahrzeug (Kfz); Reichweite der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Auf diese Vermutung kann sich auch der Pfändungsgläubiger berufen, sofern diese zu Gunsten des Schuldners wirkt, gegen den er den vollstreckbaren Titel erlangt hat (BGH aaO. Rn 22 m. w. N.; zum früheren Meinungsstand vgl. BGH NJW 1976, 238 f - zitiert nach juris Rn.13).
  • OLG Celle, 09.11.2005 - 16 VA 9/05

    Erforderlichkeit der Erbringung eines Vollbeweises zur Widerlegung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Celle (OLGR Celle 2006, 70 f).
  • BGH, 11.05.1989 - IX ZR 6/88

    Eigentumsvermutung für den unmittelbaren Eigenbesitzer - Widerlegung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Danach wird zu Gunsten des unmittelbaren Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er mit der Erlangung des Besitzes Eigentümer geworden ist, dass er bei der Besitzübergabe unbedingtes Eigentum erworben hat und während der Dauer seines Besitzes Eigentümer geblieben ist (BGH NJW-RR 1989, 1453; NJW 1994, 939, 940 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 08.04.2004 - 5 U 1545/03

    Auskehrung des Erlöses durch den Insolvenzverwalter nach Veräußerung einer im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Nicht vergleichbar ist auch der vom OLG Koblenz entschiedene Fall (ZInsO 2004, 929 f), denn dieses hat die Anwendbarkeit des § 1006 BGB deshalb verneint, weil die Schuldnerin bei Besitzerlangung keinen Eigen- sondern nur Fremdbesitz erworben hatte.
  • LG Leipzig, 30.10.2014 - 4 T 606/14

    Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung durch Glaubhaftmachung des

    Der Vorsitzende teilt insoweit die Auffassung des Oberlandesgerichtes München (a.a.O.; so auch OLG Saarbrücken, MDR 2008, 48 [OLG Saarbrücken 14.06.2007 - 8 U 157/06 39] ), dass diesbezüglich die Anforderungen an die Glaubhaftmachung nicht überspannt werden dürfen, insbesondere nicht bei Verlust der Ausfertigung.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 145/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12703
OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 145/06 (https://dejure.org/2007,12703)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.07.2007 - 14 U 145/06 (https://dejure.org/2007,12703)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 14 U 145/06 (https://dejure.org/2007,12703)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 145/06
    Es genügt, dass die Norm auch das in Frage stehende Interesse des Einzelnen schützen soll, mag sie auch in erster Linie das Interesse der Allgemeinheit im Auge haben (vgl. BGH NJW 2004, 356 und 1949).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2004 - 3 U 123/00

    Deliktische Haftung für Geldwäsche

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 145/06
    Danach bezweckt er nicht nur inkriminierte Gegenstände praktisch verkehrsunfähig zu machen und die Rechtspflege zu schützen, sondern auch den Schutz des durch die Vortat verletzten Rechtsgut (vgl. BT-Drs. 12/989, S. 27, Schönke/Schröder-Stree, StGB, 27. Aufl., § 261, Rnr. 1, OLG Frankfurt OLGR 2004, 209).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 145/06
    Über den danach anzuwendenden grundsätzlich objektiven und abstrakten Maßstab hinaus sind bei der Leichtfertigkeit vor allem auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 50, 347ff; BGHSt 43, 158ff).
  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 145/06
    Über den danach anzuwendenden grundsätzlich objektiven und abstrakten Maßstab hinaus sind bei der Leichtfertigkeit vor allem auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 50, 347ff; BGHSt 43, 158ff).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 302/11

    Zum Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit

    Dementsprechend ist § 261 Abs. 2 StGB nach einhelliger Auffassung ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (OLG Frankfurt am Main, OLGR 2004, 209, 211; OLG Schleswig, OLGR 2007, 800 f.; OLG Zweibrücken, MMR 2010, 346, 347; KG, WM 2010, 312, 314 mwN).
  • KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09

    Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing

    Dagegen ist § 261 Abs. 2 StGB Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Februar 2004 zu 3 U 123/00, OLGR 2004, 209, 211; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. August 2009 zu 1 U 635/09; OLG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2007 zu 14 U 145/06, OLGR 2007, 800; LG Ellwangen, Urteil vom 30. März 2007 zu 1 S 184/06, juris; LG Köln, Urteil vom 5. Dezember 2007 zu 9 S 195/07, juris; Sprau in Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 823 Rn. 69; Schaub in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl. 2009, § 823 Rn. 228; Spindler in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand 01.10.2007, Edition 14, § 823 Rn. 176; Spickhoff in Soergel, BGB, 13. Aufl. 2005, § 823 Rn. 237; so offenbar auch BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 zu XI ZR 56/07, NJW 2008, 2245, 2249).
  • LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11

    Kollusives Zusammenwirken des Arbeitnehmers mit einem unternehmensfremden Dritten

    Ob ein Schadensersatzanspruch der Klägerin auch auf § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 261 Abs. 1 StGB wegen Geldwäsche gestützt werden kann und ob § 261 StGB Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 BGB ist (hierzu OLG Frankfurt am Main 12. Februar 2004 - 3 U 123/00 - OLGR Frankfurt 2004, 209; OLG Schleswig-Holstein 06. Juli 2007 - 14 U 145/06 - OLGR Schleswig 2007, 800) , lässt die Kammer offen.
  • OLG München, 17.08.2011 - 20 U 1566/11

    Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs und Prospektprüfers:

    Dieses Problem dahingestellt, läge Leichtfertigkeit eines Vertreters der Beklagten iSv § 31 BGB, die sich auch auf die Verkennung der gewerbsmäßigen Begehung der Vortaten beziehen muss, nur dann vor, wenn sich die deliktische Herkunft des Geldes im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB nach Sachlage geradezu aufdrängt, und der Täter gleichwohl das Honorar annimmt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGHSt 43, 158, 168; BGH NJW 2006, 1297; OLGR Schleswig 2007, 800-802).
  • OLG München, 22.07.2011 - 1 U 1647/11

    Verkehrssicherungspflicht: Anforderungen an die Absicherung eines auf dem Boden

    Dieses Problem dahingestellt, läge Leichtfertigkeit eines Vertreters der Beklagten iSv § 31 BGB , die sich auch auf die Verkennung der gewerbsmäßigen Begehung der Vortaten beziehen muss, nur dann vor, wenn sich die deliktische Herkunft des Geldes im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB nach Sachlage geradezu aufdrängt, und der Täter gleichwohl das Honorar annimmt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGHSt 43, 158, 168; BGH NJW 2006, 1297; OLGR Schleswig 2007, 800-802).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.05.2007 - 16 W 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4203
OLG Köln, 29.05.2007 - 16 W 17/07 (https://dejure.org/2007,4203)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.05.2007 - 16 W 17/07 (https://dejure.org/2007,4203)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 16 W 17/07 (https://dejure.org/2007,4203)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sachliche Unzuständigkeit der Oberlandesgerichte für Beschwerden gegen Entscheidungen eines Amtsgerichts als Insolvenzgericht; Beteiligung einer ausländischen Partei am Insolvenzverfahren; Keine Zuständigkeit des § 119 Abs. 1 Nr. 1b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auf ...

  • unalex.eu
  • Judicialis

    GVG § 72; ; GVG § 119; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; ZPO § 568; ; InsO § 1; ; InsO § 335

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GVG § 72 § 119 Abs. 1 Nr. 1b
    Keine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts als Insolvenzgericht unter Beteiligung eines Gläubigers mit Sitz im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2097
  • NZI 2008, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.2006 - VII ZB 24/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Zwangsvollstreckungsverfahren bei

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2007 - 16 W 17/07
    Soweit für Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Verfahren in der Zwangsvollstreckung die Anwendung dieser Vorschrift umstritten war, ist inzwischen durch die Neufassung des WEG (vgl. Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26.03.2007, BGBl. 2007, S. 370) sowie die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2006 ( -VII ZB 24/06 -, Grundeigentum 2007, 48) eine Klärung in der Weise erfolgt, dass die Zuständigkeitsregelung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG nicht bei Beschwerden in Wohnungseigentumssachen zur Anwendung kommt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 26.03.2007 zur Neufassung des § 72 Abs. 2 GVG) und ebenfalls nicht greifen soll, wenn das Amtsgericht als Zwangsvollstreckungsgericht entschieden hat (so BGH v. 25.10.2006, a.a.O.).

    Soweit im übrigen in solchen Fällen aus der Auslandsberührung gelegentlich rechtliche Fragen entstehen können (wie zur Rechtspersönlichkeit der ausländischen Partei o.ä.), reicht dieser Kontakt mit ausländischem Recht nicht aus, um die Sonderzuständigkeit zu begründen (so ausdrücklich BGH vom 25.10.2006, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   KG, 11.06.2007 - 20 U 150/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10695
KG, 11.06.2007 - 20 U 150/04 (https://dejure.org/2007,10695)
KG, Entscheidung vom 11.06.2007 - 20 U 150/04 (https://dejure.org/2007,10695)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 20 U 150/04 (https://dejure.org/2007,10695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zusammenrechnung eines hilfsweise geltend gemachten Anspruchs mit dem Hauptanspruch; Maßgeblichkeit des Wertes eines Hilfsantrages für die Anwaltsgebühren; Gesonderte Festsetzung des Wertes eines Hilfsantrags

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; RVG § 32 Abs. 1; ; RVG § 33 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Einbeziehung des Werts eines Hilfsantrags für die Anwaltsgebühren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine gesonderte Festetzung bei Zurückweisung der Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 29 O 656/03
  • KG, 11.06.2007 - 20 U 150/04
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 19 U 48/06

    Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Gegenstandswert, Streitwert

    Auszug aus KG, 11.06.2007 - 20 U 150/04
    Allerdings wird auch die gegenteilige Ansicht vertreten, derzufolge der Wert eines Hilfsantrags für die Anwaltsgebühren auch dann maßgebend sein soll, wenn über ihn nicht entschieden worden ist (Nachweise bei: OLG Hamm, MDR 2007, 618 f. / 619 li.Sp.).
  • LAG Hamm, 26.05.1989 - 8 Ta 65/89

    Streitwert; Hilfsantrag; Anwaltskosten

    Auszug aus KG, 11.06.2007 - 20 U 150/04
    Anm. Mümmler) bzw. weil sich die Gebührenbemessung nach der tatsächlich erbrachten Leistung richten müsse (LAG Hamm, MDR 1989, 852).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.1993 - 11 Ta 110/92

    Streitwert: Hilfsantrag

    Auszug aus KG, 11.06.2007 - 20 U 150/04
    Nur vereinzelt wird dies begründet, nämlich damit, daß es sich um eine Tätigkeit handele, die besonders zu vergüten sei (LAG Düsseldorf, JurBüro 1994, 359 mit abl.
  • LAG Hamm, 24.01.2023 - 8 Ta 128/22

    Gebührenstreitwert eines Kündigungsschutzverfahrens mit allgemeiner

    Denn in den Fällen des unbeschiedenen Hilfsantrags greift nach § 32 Abs. 1 RVG die gesetzlich angelegte und den Regelfall bildende Abhängigkeit der Anwaltsvergütung von dem für das gerichtliche Verfahren maßgeblichen Gebührenstreitwert nach §§ 39 ff GKG ein (KG Berlin, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 20 U 150/04 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 22 U 141/07 - juris).
  • KG, 21.10.2008 - 7 W 59/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung des Gebührenwerts unter Berücksichtigung der

    Genauso wenig wie ein Rechtsanwalt, der sich in einem Verfahren mit geringen Streitwert mit schwierigen Rechtsfragen auseinanderzusetzen hat, einen "Zuschlag" auf die gesetzlichen Gebühren erhält, kann der Rechtsanwalt, der sich mit einer (Hilfs-) Aufrechnung beschäftigt, ohne dass über diese eine Entscheidung ergeht, seinen Mehraufwand abrechnen; auch in diesem Fall richtet sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nach dem für das gerichtliche Verfahren festgesetzten Wert (vgl. Kammergericht, KG-Report Berlin 2007, 800; OLG Hamm, JurBüro 2007, 254; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2006, Az. 13 W 31/06 [veröffentlicht in juris]; OLG Köln, JurBüro 1995, 144 [zur BRAGO] sowie Göttlich/Mümmler, RVG [2. Aufl. 2006], Stichwort "Hilfsantrag"; Kanzlsperger, MDR 1995, 883 [887]; Mümmler, JurBüro 1994, 359f.).
  • LG Osnabrück, 18.11.2008 - 7 O 845/07
    Die gegenteilig vertretene Auffassung, der zufolge der Wert eines Hilfsantrags für die Anwaltsgebühren auch dann maßgebend sein soll, wenn über ihn nicht entschieden worden ist (vgl. OLG Hamm MDR 2007, 618, 619 m.w.N.), kann mit den zu ihrer Begründung herangezogenen Argumenten nicht überzeugen (vgl. ebenso OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2007, 965 f.; OLG Köln v. 23.07.2008, 22 U 141/07; Kammergericht v. 11.06.2007, 20 U 150/04; OLG Brandenburg NJOZ 2006, 3384 f.u. OLG Hamm wie vor).
  • OLG München, 06.10.2008 - 15 U 5385/07
    Die ganz überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ( OLG Köln Beschluss vom 08.08.1994 - 18 U 234/93 ; OLG Brandenburg Beschluss vom 07.02.2006 - 13 U 135/05 ; OLG Hamm Beschluss vom 02.01.2007 - 19 U 48/06 ; OLG Karlsruhe Beschluss vom 20.03.2007 - 7 W 1/07 ; KG Berlin Beschluss vom 11.06.2007 - 20 U 150/04 ; ebenso Hartmann Kostengesetze, 37. Aufl., § 33 RVG Rn 5) geht dagegen von einem einheitlichen, nach § 45 Abs. 1 S. 2 GKG zu berechnenden Gebührenstreitwert aus.
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