Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06 - 102   

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OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06 - 102 (https://dejure.org/2007,5700)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.08.2007 - 8 U 385/06 - 102 (https://dejure.org/2007,5700)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. August 2007 - 8 U 385/06 - 102 (https://dejure.org/2007,5700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Überhang: Anspruch auf den Rückschnitt von Fichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kokurrenz zwischen dem Störungsbeseitigungsanspruch nach § 1004 BGB und dem Anspruch auf Beseitigung eines Überhangs nach § 910 BGB; Anspruch auf Beseitigung einer grenznahen Fichte; Präklusion eines nachbarrechtlichen Überwuchsbeseitigungsanspruchs; Pflicht zur Duldung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Überhang - Rückschnittsanspruch des Grundstücksnachbarn

  • Judicialis

    BGB § 910 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 910 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis von § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1004 Abs. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Beseitigung überhängender Äste?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Beseitigung überhängender Äste? (IMR 2007, 362)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 83/04

    Berichtigung eines Senatsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Dass hier - höchst ausnahmsweise - ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten wäre, was in jedem Fall vorausgesetzt hätte, dass der Nachbar wegen der Höhe und des Umfangs der Bäume ungewöhnlich schweren und keinesfalls mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen ausgesetzt wäre, zudem dem Eigentümer ein Rückschnitt zumutbar wäre (vgl. BGH NJW 2004, 1038; NZM 2005, 318/319; KG NJW-RR 2000, 160/161), hat der Kläger in keiner Weise dargetan.

    Denn es steht dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer frei, nicht nach § 910 Abs. 1, Satz 2 BGB vorzugehen, sondern den selbstständig danebenstehenden Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB geltend zu machen (vgl. BGH NZM 2005, 318/319; NJW 2004, 603; BGHZ 60, 235, 241 f.).

    Es steht darüber hinaus auch ausser Frage, dass die Beklagten hier als Störer anzusehen sind, da sie die in Rede stehenden Fichten - zu grenznah - gepflanzt und dadurch die Bedingungen für einen Überwuchs selbst geschaffen haben (vgl. BGH NJW 1997, 2234; NJW 1993, 925; NJW 1991, 2826) und die hierin zu sehende, nicht ordnungsgemäße Grundstücksbewirtschaftung eine Sicherungspflicht begründet (vgl. BGH NJW 2004, 1037/1039; NZM 2005, 318; NJW 2004, 603/604).

    Maßstab für den fraglichen Überhang ist hier folglich § 910 Abs. 2 BGB, welche Vorschrift auch für den Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt (vgl. BGH NJW 2004, 603/604; 1037/1038; NZM 2005, 318/319).

  • OLG Köln, 17.05.1989 - 13 U 113/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Dies gilt hinsichtlich all jener Störungen, die durch den zu geringen Grenzabstand verursacht sind, wozu auch die Immissionsbeeinträchtigungen gehören, die - insbesondere bei Wind - in dem grenznahen Standort der Bäume begründet sind (vgl. BGH, a.a.O., S. 1040; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177).

    Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung hinübergewachsener Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1039; a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).

    Und auch das von dem Sachverständigen beschriebene Restrisiko, dass ein Vogel einen Fichtenzapfen vom Baum abreißt und dann im Flug verliert, ist nach Ansicht des Senats zu vernachlässigen, zumal nur konkrete Beeinträchtigungen relevant sein können (vgl. OLG Köln NJW-RR 1989, 1177).

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Denn es steht dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer frei, nicht nach § 910 Abs. 1, Satz 2 BGB vorzugehen, sondern den selbstständig danebenstehenden Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB geltend zu machen (vgl. BGH NZM 2005, 318/319; NJW 2004, 603; BGHZ 60, 235, 241 f.).

    Es steht darüber hinaus auch ausser Frage, dass die Beklagten hier als Störer anzusehen sind, da sie die in Rede stehenden Fichten - zu grenznah - gepflanzt und dadurch die Bedingungen für einen Überwuchs selbst geschaffen haben (vgl. BGH NJW 1997, 2234; NJW 1993, 925; NJW 1991, 2826) und die hierin zu sehende, nicht ordnungsgemäße Grundstücksbewirtschaftung eine Sicherungspflicht begründet (vgl. BGH NJW 2004, 1037/1039; NZM 2005, 318; NJW 2004, 603/604).

    Maßstab für den fraglichen Überhang ist hier folglich § 910 Abs. 2 BGB, welche Vorschrift auch für den Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt (vgl. BGH NJW 2004, 603/604; 1037/1038; NZM 2005, 318/319).

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Damit ist der Kläger - unbeschadet etwaiger Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche - hinsichtlich des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruches präkludiert, wobei der Ausschluss auch den - weniger einschneidenden - Anspruch auf das (höhenmäßige) Zurückschneiden der Fichten umfasst (vgl. BGH NJW 2004, 1037 ff.; Hülbusch/Bauer/Schlick, a.a.O., Rn. 8: für das Saar-NRG).

    Es steht darüber hinaus auch ausser Frage, dass die Beklagten hier als Störer anzusehen sind, da sie die in Rede stehenden Fichten - zu grenznah - gepflanzt und dadurch die Bedingungen für einen Überwuchs selbst geschaffen haben (vgl. BGH NJW 1997, 2234; NJW 1993, 925; NJW 1991, 2826) und die hierin zu sehende, nicht ordnungsgemäße Grundstücksbewirtschaftung eine Sicherungspflicht begründet (vgl. BGH NJW 2004, 1037/1039; NZM 2005, 318; NJW 2004, 603/604).

    Denn die Ortsüblichkeit ist insoweit ohne Bedeutung - dieser Gedanke, den das Gesetz in § 906 BGB aufgenommen hat, findet sich in § 910 BGB gerade nicht (vgl. Grziwotz/Lüke/Saller, a.a.O., Rn. 380 mwN; Staudinger-Roth, a.a.O., Rn. 18 zu § 910 BGB) -, abgesehen davon, dass der Annahme einer Ortsüblichkeit schon der Umstand des zu grenznahen Standortes der beiden Fichten entgegenstünde (vgl. BGH NJW 2004, 1037/1040).

  • OLG Oldenburg, 25.07.1990 - 4 U 89/89

    Abwehranspruch des Grundstücksnachbarn bei überhängenden Zweigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung hinübergewachsener Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1039; a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).

    Gleichwohl kann nicht festgestellt werden, dass gerade und allein durch den grenzüberschreitenden Teil der beiden Fichten - im übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 55 des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz und sind die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen folglich hinzunehmen (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341) - eine ins Gewicht fallende, zusätzliche Beeinträchtigung der Stellplatznutzung verursacht wird.

  • OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 6/96

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruches durch einen Miteigentümer bei Zustimmung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung hinübergewachsener Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1039; a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).

    Gleichwohl kann nicht festgestellt werden, dass gerade und allein durch den grenzüberschreitenden Teil der beiden Fichten - im übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 55 des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz und sind die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen folglich hinzunehmen (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341) - eine ins Gewicht fallende, zusätzliche Beeinträchtigung der Stellplatznutzung verursacht wird.

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Es steht darüber hinaus auch ausser Frage, dass die Beklagten hier als Störer anzusehen sind, da sie die in Rede stehenden Fichten - zu grenznah - gepflanzt und dadurch die Bedingungen für einen Überwuchs selbst geschaffen haben (vgl. BGH NJW 1997, 2234; NJW 1993, 925; NJW 1991, 2826) und die hierin zu sehende, nicht ordnungsgemäße Grundstücksbewirtschaftung eine Sicherungspflicht begründet (vgl. BGH NJW 2004, 1037/1039; NZM 2005, 318; NJW 2004, 603/604).

    Es wäre mithin unschädlich, wenn erst die Nutzungsänderung hinsichtlich der fraglichen Fläche zu einer Störung geführt hätte (vgl. BGHZ 60, 239/242; BGH NJW 1997, 2234/2236).

  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Dies ist vorliegend zweifelsfrei vom Rechtsvorgänger des Klägers - auch für letzteren bindend (vgl. BGHZ 60, 235; Hülbusch/Bauer/Schlick, Nachbarrecht für Rheinland-Pfalz und das Saarland, 6. Aufl., Rn. 2 zu § 51) - versäumt worden, nachdem die Anpflanzung der Fichtengruppierung nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Beklagten bereits in den 60er Jahren erfolgte.

    Denn es steht dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer frei, nicht nach § 910 Abs. 1, Satz 2 BGB vorzugehen, sondern den selbstständig danebenstehenden Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB geltend zu machen (vgl. BGH NZM 2005, 318/319; NJW 2004, 603; BGHZ 60, 235, 241 f.).

  • LG Saarbrücken, 05.06.1986 - 2 S 185/84
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Gleichwohl kann nicht festgestellt werden, dass gerade und allein durch den grenzüberschreitenden Teil der beiden Fichten - im übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 55 des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz und sind die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen folglich hinzunehmen (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341) - eine ins Gewicht fallende, zusätzliche Beeinträchtigung der Stellplatznutzung verursacht wird.
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 77/06

    Rechte und Pflichten von Nachbarn wenn Baumwurzeln und Geäst über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die verlangte Maßnahme zu einem Absterben des Baumes oder zu einer erhöhten Risikolage führen würde; in diesem Fall läuft das Rückschnittbegehren letztlich auf eine verbotene Beseitigung des Baumes hinaus (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 23.12.2005 - 15.O.32/05 -, bestätigt durch Entscheidung des Senats vom 11.1.2007 - 8 U 77/06-19; Dehner, a.a.O., Grziwotz/Lüke/Saller, a.a.O., Rn. 395).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 346/89

    Anspruch des Grundstückseigentümers wegen des Eindringens von Baumwurzeln in

  • BGH, 12.11.1999 - V ZR 229/98

    Schadensersatzansprüche wegen vom Nachbargrundstück herüberdringender

  • KG, 22.02.1999 - 25 U 6860/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19

    Abschneiden überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes

    Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Beseitigung des Überhangs zu einem Absterben des Baumes oder zu einer erhöhten Risikolage führte, weil die Maßnahme dann auf eine verbotene Beseitigung des Baumes hinauslaufe (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 927, 929; OLG Köln, SchAZtg 2011, 246, 250; Lüke in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., 2. Teil Rn. 388; NK-BGB/Ring, 4. Aufl., § 910 Rn. 44; i. Erg. ebenso LG Hamburg, ZMR 2016, 324, 326).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 102/18

    Duldung der vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige durch den Eigentümer des

    b) Entgegen einer teilweisen vertretenen Ansicht (LG Saarbrücken, NJW-RR 1986, 1341; AG Frankfurt a.M., NJW-RR 1990, 146; 1990, 1101), der das Berufungsgericht folgt, ist der Beseitigungsanspruch in einem solchen Fall der mittelbaren Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen, wenn die über das Nachbargrundstück hinausgewachsenen Äste auf dessen ortsüblichen Nutzung beruhen (so zutreffend OLG Koblenz, MDR 2014, 25, 26; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23. August 2007 - 8 U 385/06, juris Rn. 20; AG Würzburg, NJW-RR 2001, 953; Lüke in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Teil Rn. 380; Staudinger/Roth, BGB [2016], § 910 Rn. 18).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 12.02.2020 - 410d C 215/18

    Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Ausübung des Selbsthilferechts beim

    Beide Fälle sind jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass von dem Grundstück des Nachbarn eine "Beeinträchtigung" ausgeht und der Nachbar insoweit als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB zur Beseitigung der Störung verpflichtet ist (BGH NJW 2004, 1037; OLG Saarland BeckRS 2007, 16149 zur parallelen Auslegung von § 910 Abs. 2 BGB und § 1004 Abs. 1 BGB).
  • AG Recklinghausen, 05.09.2019 - 54 C 192/14

    Nachbarrecht - Anspruch auf Beseitigung des Überhangs von Bäumen

    Den Klägern war es ohne weiteres möglich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines fachmännischen Beraters, innerhalb der Frist des § 47 Abs. 1 NRW NachbG abzuschätzen, wie der jährliche Zuwachs der streitgegenständlichen Linde ausfällt und welche Immissionen hieraus erwachsen können (vgl. Urteil d. OLG Saarbrücken v. 23.08.2007, Az. 8 U 385/06).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6924
OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05 (https://dejure.org/2006,6924)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2006 - 3 U 101/05 (https://dejure.org/2006,6924)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 3 U 101/05 (https://dejure.org/2006,6924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten; Firmierung unter "Tchico GmbH"; Verletzung von Firmenrechten und Markenrechten der "Tchibo GmbH"; Strenge Anforderungen an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt im gewerblichen Rechtsschutz bzw. im Markenrecht; Erkennbares ...

  • Judicialis

    MarkenG § 15

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 15
    Erforderliche Anwaltskosten für die Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 15 MarkenG bei eigener Rechtsabteilung des verletzten Unternehmens - Tchibo gegen Tchico

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05
    So handelt z. B. fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Tuns in Betracht ziehen muss (BGHZ 130, 205 - Gefärbte Jeans, WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05
    Im Gewerblichen Rechtsschutz und demgemäß gerade auch im Markenrecht werden zu Recht strenge Anforderungen an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gestellt (BGH GRUR 1998, 415 - Wirtschaftsregister).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05
    So handelt z. B. fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Tuns in Betracht ziehen muss (BGHZ 130, 205 - Gefärbte Jeans, WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.06.2007 - 7 W 51/07 (L)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15704
OLG Celle, 26.06.2007 - 7 W 51/07 (L) (https://dejure.org/2007,15704)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.06.2007 - 7 W 51/07 (L) (https://dejure.org/2007,15704)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 7 W 51/07 (L) (https://dejure.org/2007,15704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Nachträglicher Vermögenserwerb durch Prozesserfolg, Änderung des Bewilligungsbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Notwendigkeit einer vorrangigen Einsetzung des Ertrages eines erfolgreich geführten Prozesses zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten; Folgen des nachträglichen Erhalts eines das sog. Schonvermögen übersteigenden Geldbetrages auf Grund eines ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer vorrangigen Einsetzung des Ertrages eines erfolgreich geführten Prozesses zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten; Folgen des nachträglichen Erhalts eines das sog. Schonvermögen übersteigenden Geldbetrages auf Grund eines ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 § 120 Abs. 4
    Voraussetzungen einer Zahlungsanordnung wegen nachträglichen Vermögenserwerbs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2007 - 7 W 51/07
    Eine nachträgliche Zahlungsanordnung durch den Rechtspfleger nach § 120 Abs. 4 ZPO kommt vielmehr nur in Betracht, wenn eine Gesamtprüfung ergibt, dass die Bedürftigkeit ganz oder teilweise entfallen ist (Anschluss an BGH NJW-RR 2007, 628 und OLG Celle, Beschl. v. 24.05.2007 - AZ.: 4 W 104/07).

    Vielmehr kommt eine Änderung des Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschlusses nur dann in Betracht, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der bedürftigen Partei insgesamt dahin geändert haben, dass sie nunmehr in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen (BGH NJW-RR 2007, 628 = Rpfleger 2007, 32; OLG Celle, Beschluss v. 24.05.2007 - AZ.: 4 W 104/07 - zit. n. Juris).

  • OLG Celle, 24.05.2007 - 4 W 104/07

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung bereits bewilligter Prozesskostenhilfe; Wegfall der

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2007 - 7 W 51/07
    Eine nachträgliche Zahlungsanordnung durch den Rechtspfleger nach § 120 Abs. 4 ZPO kommt vielmehr nur in Betracht, wenn eine Gesamtprüfung ergibt, dass die Bedürftigkeit ganz oder teilweise entfallen ist (Anschluss an BGH NJW-RR 2007, 628 und OLG Celle, Beschl. v. 24.05.2007 - AZ.: 4 W 104/07).

    Vielmehr kommt eine Änderung des Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschlusses nur dann in Betracht, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der bedürftigen Partei insgesamt dahin geändert haben, dass sie nunmehr in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen (BGH NJW-RR 2007, 628 = Rpfleger 2007, 32; OLG Celle, Beschluss v. 24.05.2007 - AZ.: 4 W 104/07 - zit. n. Juris).

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 5 W 5/14

    Prozesskostenhilfe: Abänderung einer ratenfreien Bewilligung nach Erhalt einer

    Gemäß § 120 Abs. 4 ZPO a.F. kann das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben und die Partei nunmehr in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen (OLG Celle, OLGR Celle 2007, 927).
  • OLG Saarbrücken, 18.03.2011 - 5 W 293/10

    Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Erneute Leistungsunfähigkeit wegen

    Eine Änderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nach § 120 Abs. 4 ZPO nur möglich, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben und die Parteien nunmehr in der Lage ist, die Prozesskosten ganz, zum Teil oder in Raten aufzubringen (OLG Celle, OLGR Celle 2007, 927).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2020 - 10 PA 166/19

    Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfebeschwerde

    Nach den gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO entsprechend anwendbaren Vorschriften der ZPO besteht für den prozesskostenarmen Beteiligten auch keine Verpflichtung, vorhandene Mittel vorrangig zur Tilgung der von der Staatskasse vorfinanzierten Prozesskosten anstelle der Tilgung alter Verbindlichkeiten einzusetzen (vgl. für infolge eines erfolgreichen Prozesses erlangtes Vermögen BGH, Urteil vom 21.09.2006 - IX ZB 305/05 -, juris Rn. 7; OLG Celle, Beschluss vom 24.05.2007 - 4 W 104/07 -, juris Rn. 4, und vom 26.06.2007 - 7 W 51/07 (L) -, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13581
KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07 (https://dejure.org/2007,13581)
KG, Entscheidung vom 12.06.2007 - 1 W 175/07 (https://dejure.org/2007,13581)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 1 W 175/07 (https://dejure.org/2007,13581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Offenlassen der Frage der Zulässigkeit des angerufenen Rechtswegs zu den Zivilgerichten und Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mangels sachlicher und örtlicher Zuständigkeit bei nicht eröffnetem Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Zivilrechtsweg für die Eichung von Meßgeräten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91

    Verletzung der nach der Preisangabenverordnung bestehenden Verpflichtung zur

    Auszug aus KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07
    Die Befreiung gemäß §§ 920 Abs. 3, 936 ZPO beschränkt sich nicht auf die Verfahrenseinleitung, sondern erstreckt sich auf das anschließende Verfahren außerhalb einer mündlichen Verhandlung (KG NJW-RR 1992, 576; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 922 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07
    Allerdings vertritt der Bundesgerichtshof (NJW 1993, 332 f.; NJW 1993, 2541 f.) für den Sonderfall der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz die Auffassung, dass eine Verweisung durch das im Rechtsweg unzuständige Zivilgericht nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG an das Verwaltungsgericht dann ausscheidet, wenn das Verwaltungsverfahren nach dem Vermögensgesetz noch nicht abgeschlossen ist, weil bis zu diesem Zeitpunkt eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle keinen Sinn mache.
  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    Auszug aus KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07
    Allerdings vertritt der Bundesgerichtshof (NJW 1993, 332 f.; NJW 1993, 2541 f.) für den Sonderfall der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz die Auffassung, dass eine Verweisung durch das im Rechtsweg unzuständige Zivilgericht nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG an das Verwaltungsgericht dann ausscheidet, wenn das Verwaltungsverfahren nach dem Vermögensgesetz noch nicht abgeschlossen ist, weil bis zu diesem Zeitpunkt eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle keinen Sinn mache.
  • BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01

    Rechtsweg; Rechtswegverweisung; Zulässigkeit der Klage; gesetzlicher Richter;

    Auszug aus KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07
    b) Ist der Rechtsweg zu dem angerufenen Gericht für den erhobenen Anspruch nicht gegeben, so darf dieses über die Zulässigkeit im Übrigen nicht entscheiden (BVerwG NJW 2001, 1513 m.w.N.).
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