Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.03.2006 - 11 U 42/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10353
OLG Schleswig, 09.03.2006 - 11 U 42/05 (https://dejure.org/2006,10353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.03.2006 - 11 U 42/05 (https://dejure.org/2006,10353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. März 2006 - 11 U 42/05 (https://dejure.org/2006,10353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Haftung der Gemeinde für Erschütterungsschäden bei Straßenbauarbeiten; Vermeidbarkeit von durch Einsatz eines Rüttlers entstandenen Schäden bei Straßenbauarbeiten durch Einsatz eines Rüttlers; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung der ...

  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; BGB § 906; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 906; BGB § 1004
    Deliktshaftung einer Gemeinde für Erschütterungsschäden bei Straßenbauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2006 - 11 U 42/05
    In derartigen Fällen hat der Störer auch auf den Zustand eines Hauses Rücksicht zu nehmen (BGH NJW 1979, 164 f.; 1999, 1029, 1030).

    Auch wenn an seinem Haus bereits Schäden vorhanden waren, schließt dies nicht aus, die aufgrund des neuen Estrichaufbruchs entstandenen neuen Schäden im Wege des Schadensersatzes geltend zu machen (BGH NJW 1999, 1029, 1030).

  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2006 - 11 U 42/05
    In derartigen Fällen hat der Störer auch auf den Zustand eines Hauses Rücksicht zu nehmen (BGH NJW 1979, 164 f.; 1999, 1029, 1030).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94

    Normadressat des Vertiefungsverbots

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2006 - 11 U 42/05
    Bei der Frage, ob bei Bauarbeiten Erschütterungsschäden aufgetreten sind, kann auch der zeitliche Zusammenhang zwischen Straßenbauarbeiten und aufgetretenen Schäden berücksichtigt werden (BGH NJW 1996, 3205, 3206).
  • OLG Koblenz, 18.11.2009 - 1 U 491/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Bauunternehmers für Schäden an einem

    Bei den hier streitgegenständlichen Erschütterungen im Rahmen der Rüttelarbeiten handelt es sich insoweit um Emmissionen im Sinne des § 906 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, OLGR Schleswig 2007, 93).

    Selbst wenn sich die Erschütterungen im Rahmen vorgegebener Messwerte gehalten haben, kommt ein Unterlassungsanspruch in Betracht, weil es für den Eigentümer nicht hinnehmbar ist, dass sein Haus durch physische Einwirkungen aufgrund der Erschütterungen geschädigt wird (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, OLGR Schleswig 2007, 93).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.08.2006 - 8 W 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2675
OLG Stuttgart, 11.08.2006 - 8 W 52/06 (https://dejure.org/2006,2675)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.08.2006 - 8 W 52/06 (https://dejure.org/2006,2675)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. August 2006 - 8 W 52/06 (https://dejure.org/2006,2675)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Erbscheinerteilungsverfahren: Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei Rücknahme des rechtshängigen Scheidungsantrages nach Ableben des Antragstellers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Streit um die gesetzlichen Erbberechtigten des Erblassers im Erbscheinerteilungs- beziehungsweise -vorbescheidsverfahren; Auslösen des Auschlusses des Ehegattenerbrechts durch Vorliegen eines rechtshängigen Scheidungsantrags; Maßgeblichkeit des eigenen Willens des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ehegattenerbrecht - Ausschluss nach Scheidungsantrag

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 92

    § 1933 BGB
    Eingreifen des § 1933 BGB - Voraussetzungen

  • Judicialis

    BGB § 1933

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1933
    Zum Ausschluss des (gesetzlichen) Erbrechts der getrennt lebenden Ehefrau bei Rücknahme des Scheidungsantrags durch Bevollmächtigten des Erblassers nach dessen Tod

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss des Ehegattenerbrechts: § 1933 BGB gilt auch bei Rücknahme des Scheidungsantrags nach Tod des Erblassers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 952
  • FamRZ 2007, 502
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2006 - 8 W 52/06
    Die Beweis- bzw. Feststellungslast für ein Erschleichen trifft insoweit dennenigen der sich hierauf beruft (BGHZ 64, 5).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Berufung auf eine öffentliche Zustellung bei zunächst fehlender Kenntnis des Antragstellers von einer zustellfähigen Adresse des Antragsgegners nur dann treuwidrig, wenn der Antragsteller noch vor Bewirkung der öffentlichen Zustellung Kenntnis von einer Zustellmöglichkeit erlangt hat (BGHZ 64, 5 = NJW 75, 827).

  • OLG Frankfurt, 11.07.1997 - 20 W 254/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2006 - 8 W 52/06
    Die erst spätere Rücknahme des Scheidungsantrags, die nicht mehr auf dem eigenen Willen des Erblassers (hier: Tod des Erblassers) beruht, bleibt demgegenüber unerheblich (so auch OLG Frankfurt NJW 1997, 3099).

    Den diesbezüglichen Ausführungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW 97, 3099) tritt auch der Senat bei (so auch Soergel / Stein, 13. Aufl., RN 4 zu § 1933 BGB unter Berufung auf OLG Frankfurt).

  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01

    Nachlasssachen - örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts - Überprüfung in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2006 - 8 W 52/06
    Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 2 und 3 hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Beschluss vom 31.5.2001 die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt wieder aufgehoben und die Sache zu weiteren ergänzenden Ermittlungen an das Landgericht Frankfurt zurückverwiesen (AZ: 20 W 75/01 und 20 W 105/01).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 33/04

    Beweiswürdigung bei Prüfung der Echtheit eines eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2006 - 8 W 52/06
    Als ein Rechtsfehler wäre es anzusehen, wenn das Landgericht gesetzliche Bestimmungen nicht oder nicht richtig angewendet, den maßgeblichen Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt, sich bei der Beurteilung des Beweisstoffes nicht mit allen wesentlichen Umständen auseinandergesetzt oder hierbei gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften oder gegen Denkgesetze oder zwingende Erfahrungssätze verstoßen hätte (vgl. KKW / Meyer-Holz, 15. Aufl., § 27 FGG, RN 21 und 42 m.w.N; BayObLG, FamRZ 2005, 1015 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 30.03.2015 - 2 Wx 55/14

    Nachlasssache: Ehegattenerbrecht bei nach dem Erbfall erklärter und wirksam

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ändert die erst nach dem Erbfall vom 03.05.2014 von der Antragstellerin am 26.05.2014 erklärte und mit der - nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 1 ZPO erforderlichen - Zustimmung namens und im Auftrag des Erblassers vom 10.06.2014 wirksam gewordene Rücknahme des Ehescheidungsantrags nichts mehr am zuvor bereits kraft Gesetzes eingetretenen Ausschluss des Ehegattenerbrechts der Antragstellerin (so auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.07.1997, 20 W 254/95, FamRZ 1998, 190; OLG Stuttgart, Beschluss v. 11.08.2006, 8 W 52/06, FamRZ 2007, 502).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 5 W 185/10

    Ausschluss des Ehegattenerbrechts: Nichtbetreiben des Ehescheidungsverfahrens

    Als solche ist nämlich das Nichtbetreiben des Scheidungsverfahrens über die Dauer von 21 Jahren - vom Scheidungsantrag im Jahr 1988 bis zum Erbfall im Jahr 2009 - zu werten, das nach den Umständen des Streitfalls Ausdruck der endgültigen Aufgabe des Scheidungswillens des Erblassers ist (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1107; zustimmend Staudinger/Werner (2008), § 1933 BGB, Rdn. 5; M. Schmidt in jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1933, Rdn. 9; anders bei schlichtem Nichtbetreiben des Verfahrens für die Dauer von lediglich 7 Jahren BGH, Beschl. 24.3.1993 - XII ARZ 3/93 - NJW-RR 1993, 898: beendet die Rechtshängigkeit der Ehesache nicht; die von der weiteren Beteiligten zu 1) in Bezug genommenen Entscheidungen des OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 502 und des OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 190 betreffen den hiervon zu unterscheidenden Fall einer nicht auf dem eigenen Willen des Erblassers beruhenden Rücknahme des Scheidungsantrags).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7446
OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06 (https://dejure.org/2006,7446)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.07.2006 - 6 U 35/06 (https://dejure.org/2006,7446)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 6 U 35/06 (https://dejure.org/2006,7446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 4 Nr. 11; RettG NRW §§ 6, 13, 14, 17, 18 ff.; BayRDG Art. 13

  • Wolters Kluwer

    Regulierung des Marktes des Krankentransportwesens durch die Genehmigungspflichtigkeit; Verpflichtung zum behördlichen Einschreiten gegen einen nicht genehmigten Krankentransport aus Wettbewerbsgründen; Bestimmung der Voraussetzungen für eine Marktverhaltensregelung; ...

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; UWG§ 4 Nr. 11; ; RettG NRW § 6; ; RettG NRW § 13; ; RettG NRW § 14; ; RettG NRW § 17; ; RettG NRW §§ 18 ff.; ; BayRDG Art. 13

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Krankentransport über Landesgrenzen - Wettbewerbsklage bei Verstoß gegen Landesrettungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Untersagung der Versendung von Spam-E-Mails

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
    Um eine Marktverhaltensregelung handelt es sich nur dann, wenn die fragliche Norm zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH MD 2006, 1, 3 - Betonstahl; BGH MD 2006, 7, 11 - Schulfotoaktion; BGH GRUR 2005, 875 - Diabetesteststreifen; GRUR 2005, 960 - Friedhofsruhe), was anhand einer am Normzweck der Vorschrift orientierten Auslegung zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 08.11.2004 - 3 B 36.04

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde; Revisionszulassungsgrund der

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
    Die Gesetzessystematik erlaubt mithin nur den Schluss auf ein rein hoheitliches Handeln des öffentlichen Rettungsdienstes (so auch BVerwG, Beschl. vom 08.11.2004 - 3 B 36/04 - zur Notfallrettung nach dem BayRDG).
  • LG Köln, 12.01.2006 - 84 O 74/05

    Wettbewerbswidrig durchgeführter Transport eines Krankentransportunternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.01.2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 74/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 17.11.2005 - 4 U 105/05

    Wettbewerbsrecht: Zum Anspruch auf Unterlassung von Krankentransporten

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
    Der Senat hält an dieser Auffassung auch in Ansehung des Urteils des OLG Hamm vom 17.11.2005 - 4 U 105/05 - fest.
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02

    Friedhofsruhe

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
    Um eine Marktverhaltensregelung handelt es sich nur dann, wenn die fragliche Norm zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH MD 2006, 1, 3 - Betonstahl; BGH MD 2006, 7, 11 - Schulfotoaktion; BGH GRUR 2005, 875 - Diabetesteststreifen; GRUR 2005, 960 - Friedhofsruhe), was anhand einer am Normzweck der Vorschrift orientierten Auslegung zu beurteilen ist.
  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 141/06

    Überregionaler Krankentransport

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, Urt. v. 7.7.2006 - 6 U 35/06, [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.08.2006 - 4 U 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3763
OLG Brandenburg, 09.08.2006 - 4 U 15/06 (https://dejure.org/2006,3763)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2006 - 4 U 15/06 (https://dejure.org/2006,3763)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2006 - 4 U 15/06 (https://dejure.org/2006,3763)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Abnahmen für die Fälligkeit des Werklohns; Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag wegen Sicherungsmaßnahmen im Interesse der Beklagten an einer Sicherung der Dachstuhlkonstruktion vor Witterungseinflüssen; Zurückbehaltungsrecht wegen des fehlenden ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 2 Nr. 3; ; VOB/B § ... 6 Nr. 6; ; VOB/B § 9; ; VOB/B § 9 Nr. 2; ; VOB/B § 9 Nr. 2 Satz 2; ; VOB/B § 9 Nr. 3 Satz 1; ; BGB § 273; ; BGB § 362; ; BGB § 367; ; BGB § 641; ; BGB § 649 Satz 2; ; BGB § 670; ; BGB § 683

  • rechtsportal.de

    Werklohnanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Bauvertrages; Fälligkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme bei vorzeitig beendetem Bauvertrag immer erforderlich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schlussrechnung nach Beendigung des Bauvertrags ohne Abnahme

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bauvertragsvergütung trotz fehlender Abnahme

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber macht Kostenerstattung geltend: Abnahme nach Kündigung erforderlich? (IBR 2006, 1590)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1532
  • NZBau 2006, 713
  • BauR 2006, 1796 (Ls.)
  • BauR 2006, 1947 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.09.1998 - 5 U 10/98

    Asbestentsorgung als Behinderung des Auftragnehmers bei fehlender Ausschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2006 - 4 U 15/06
    Soweit die Beklagte, der es als Auftraggeber obliegt, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass sie die hindernden Umstände nicht zu vertreten hat (Werner/Pastor 10. Aufl. 2002 Rdnr. 1826; OLG Düseldorf BauR 1999, 491), nunmehr mit Schriftsatz vom 12. Juli 2006 erstmals behauptet, der Baustopp sei allein darauf zurückzuführen, dass der Bauherr für seine Änderungswünsche die erforderliche Baugenehmigung nicht eingeholt habe, handelt es sich um neues Vorbringen im Berufungsrechtszug.
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2006 - 4 U 15/06
    b) Wie der Senat im Verhandlungstermin eingehend ausgeführt hat, vermag sich die Beklagte auch im Ergebnis nicht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04 - auf die fehlende Abnahme der klägerischen Werkleistung gemäß § 641 BGB stützen.
  • LG Essen, 28.12.2017 - 6 O 351/17

    Vergütung erbrachter Leistungen aus Ingenieurvertrag

    Darüber hinaus dürften sich die Parteien mittlerweile im Abrechnungsverhältnis befinden, welches eine Abnahme als solche ohnehin entbehrlich macht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10.10.2002, VII ZR 315/01; Urteil vom 16.05.2002, VII ZR 479/00 Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09. August 2006 - 4 U 15/06-; OLG München, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 13 U 4639/03 -, juris).
  • OLG München, 10.10.2006 - 13 U 4639/03

    Kündigung: Werklohn fällig trotz fehlender Abnahme?

    Der Vertrag hat sich in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt, so dass es einer Abnahme nicht mehr bedarf (wie hier: OLG Brandenburg, Urteil vom 09.08.2006, Az.: 4 U 15/06, wiedergegeben in "IBR-Online: IBR-Werkstatt").
  • OLG Rostock, 29.09.2014 - 7 U 27/11

    Einzahlung von Kostenvorschüssen: Prozessverlust nach nicht rechtzeitiger

    Zwar wird die Werklohnforderung auch nach einer Kündigung des Bauvertrags grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04, juris: Tz. 19 ff.) Die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns ist jedoch entbehrlich, wenn der Auftraggeber - wie hier - nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangt, sondern mit Schadensersatzansprüchen aufrechnet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008 - 23 U 43/07, juris: Tz. 23; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.08.2006 - 4 U 15/06, juris: Tz. 24; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1848).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2007 - 5 U 125/03

    Zahlung restlichen Werklohns aus mehreren Aufträgen bzgl. der Lieferung und

    Es bleibt jedoch dabei, dass die Abnahme entbehrlich ist, wenn - wie hier - eine Erfüllung des Werkvertrages nicht mehr verlangt wird, wenn der Auftraggeber bereits statt Nachbesserung/Mängelbeseitigung bzw. statt eines Zurückbehaltungsrechts Gewährleistungsansprüche in Geld geltend gemacht hat (vgl. auch hierzu OLG Brandenburg, Urteil vom 09.08.2006 - 4 U 15/06 , zitiert nach IBR-online).
  • OLG München, 20.01.2016 - 28 U 3609/15

    Zeitplan komplett umgeworfen: Vertragsstrafe entfällt!

    Die Rechtsansicht des Landgerichts ist aber zutreffend (vgl. dazu bereits oben Münchener Kommentar zum BGB a.a.O., ebenso z.B. OLG Brandenburg, Urteil vom 9.8.2006 - 4 U 15/06, Leitsatz 1 nach beck-online:.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9847
OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 17/06 (https://dejure.org/2006,9847)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.07.2006 - 5 U 17/06 (https://dejure.org/2006,9847)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 5 U 17/06 (https://dejure.org/2006,9847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen der falschen medizinischen Deutung einer Röntgenaufnahme nach einer Operation; Verpflichtung des Arztes zur Veranlassung weiterer Untersuchungen bei auslegbarer Röntgenaufnahme; Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregelungen als ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276, § 611, § 823, § 847; ZPO § 286
    Versäumte weitere Befunderhebung als eindeutiger (aber nicht grober) Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie, Begriff des groben Behandlungsfehlers, Unterlassung weiterer Befunderhebungen durch einen Orthopäden, Schmerzensgeldbemessung bei kurzzeitiger Verzögerung eines Revisionseingriffs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1001
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 17/06
    Der Tatrichter muss sich zur Beantwortung dieser Frage auf tatsächliche Anhaltspunkte stützen können, die sich in der Regel aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen ergeben (BGH NJW 1996, 1589 ).

    Ein Diagnosefehler kann jedenfalls nur dann als grober Behandlungsfehler gewertet werden, wenn es sich um einen fundamentalen Irrtum handelt (BGH NJW 1996, 1589 ).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 17/06
    Damit fehlt es an der erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH NJW 2004, 2828 ).
  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 17/06
    c) Die Bezugnahme der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. April 2005 (NJW 2005, 2072 ) hilft ihr nicht weiter, denn dort wird für eine Umkehr der Beweislast vorausgesetzt, dass der Arzt dem Patienten durch rechtswidriges und fehlerhaftes ärztliches Handeln einen Schaden zugefügt hat.
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 17/06
    Diagnoseirrtümer, die objektiv auf eine Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen seien, könnten deshalb nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden (BGH NJW 2003, 2827).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 17/06
    a) Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, dass der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln ohne gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1999, 862 m. w. N.).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 17/06
    Auch eine bloße Beweiserleichterung scheidet aus, da die Verkennung des Befunds (Spanlage) oder die Nichtreaktion (weitergehende Bild gebende Verfahren) keine groben Fehler darstellen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH VersR 1999, 60 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - I-20 U 70/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13864
OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - I-20 U 70/05 (https://dejure.org/2005,13864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2005 - I-20 U 70/05 (https://dejure.org/2005,13864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - I-20 U 70/05 (https://dejure.org/2005,13864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Kassenärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung; Magnetfeldtherapie als anerkannte Heilmethode; Vermutung der Dringlichkeit in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten; Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung; Antragsbefugnis des Verbandes; Werbung für ...

  • Judicialis

    ZPO § 540; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 8; ; UWG § 12 Abs. 2; ; HWG § 3 Nr. 1; ; MPG § 4 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Bewerbung eines medizinischen Gerätes mit der - tatsächlich nicht gesicherten - Wirksamkeit der damit durchzuführenden Therapie; Dringlichkeitsvermutung und Widerlegung nach § 12 Abs. 2 UWG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2004 - 3 LA 102/03

    Magnetfeld-Therapie, Beihilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 20 U 70/05
    Schließlich zählt die Magnetfeldtherapie nach dem Beschluss des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 19.02.1992 nicht zu den anerkannten Behandlungsmethoden mit der Folge, dass die gesetzlichen Krankenkassen (mit Ausnahme der Anwendung von Magnetfeldern zur Induzierung von Strömen durch chirurgisch implantierte Spulen) die Kosten einer derartigen Behandlung nicht übernehmen; Aufwendungen für die Anschaffung eines sog. Magnetfeldtherapiegerätes sind mangels wissenschaftlicher Anerkennung nicht beihilfefähig (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.01.2004, AZ: 3 LA 102/03); Aufwendungen für die Behandlung mit einer Magnetfeldtherapie sind zudem nicht steuerlich absetzbar, weil die Therapie nicht allgemein anerkannt ist (BFH Beschluss vom 20.11.2003, BFV-NV 2004, 335, 336).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - 13 A 2774/08

    Angebot von Magnetschmuck zum Verkauf in einer Apotheke als apothekenübliche Ware

    - 84 O 4/04 - OLG Koblenz, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 4 U 1768/05 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2006 - I-20 U 70/05 - OLG I. , Beschluss vom 13. Juni 2005 - 4 W 70/05 -, jeweils zitiert nach juris; zur grundsätzlichen Kritik an der Wirksamkeit der Magnettherapie vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Magnet-feldtherapie.
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