Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06   

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https://dejure.org/2006,16650
OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06 (https://dejure.org/2006,16650)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2006 - 15 W 14/06 (https://dejure.org/2006,16650)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06 (https://dejure.org/2006,16650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund dessen Tätigkeit in zwei Vorprozessen; Maßgeblichkeit der Perspektive des Ablehnenden "bei vernünftiger Betrachtung"; Fehlende Auseinandersetzung mit erheblichen Einwendungen; Verlust des Ablehnungsrechts ...

  • Judicialis

    ZPO § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 43
    Besorgnis der Befangehnheit bei fehlendem Eingehen auf wesentliche Einwendungen - Verlust des Ablehnungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Berlin-Schöneberg, 20.04.2006 - 9 C 322/05

    Wohnraummiete: Dauer der Kündigungssperrfrist für Vermieter nach der Umwandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06
    Soweit dieser Beschluss des Amtsgerichts X gleichzeitig die Tätigkeit des abgelehnten Richters in zwei anderen Zivilverfahren (Amtsgericht X 9 C 148/05 und 9 C 322/05) betrifft, ist das Oberlandesgericht Karlsruhe für das Rechtsmittel der Klägerin nicht zuständig.

    Aus dieser Regelung ergibt sich gleichzeitig, dass der Senat für die sofortige Beschwerde der Klägerin nur im vorliegenden Verfahren zuständig ist und nicht hinsichtlich der Besorgnis der Befangenheit in den beiden anderen beim Amtsgericht X anhängigen Rechtsstreitigkeiten (9 C 148/05 und 9 C 322/05).

  • OLG Karlsruhe, 18.11.1991 - 6 W 60/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06
    Aus dieser Erwägung lassen sich Folgerungen nur für den jeweils anhängigen Rechtsstreit ziehen und nicht für Folgeverfahren (vgl. OLG Karlsruhe - 6. Senat - NJW-RR 1992, 571, 572 mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 43 ZPO Rn. 7; Teplitzky, NJW 1967, 2318).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 15 W 14/06
    Aus dem Urteil vom 18.12.2003 wird nicht ersichtlich, dass der Richter sich mit den wesentlichen - für den Rechtsstreit relevanten - Einwendungen der Klägerin (der damaligen Beklagten) auseinandergesetzt hat (vgl. zur Bedeutung der Gründe einer gerichtlichen Entscheidung für die Gewährung rechtlichen Gehörs BVerfG, NJW 1992, 2877).
  • OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung

    Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise des Beteiligten abzustellen, sondern auf die Perspektive des Ablehnenden "bei vernünftiger Betrachtung" (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06 - OLGR 2007, 958; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 42 Rdn. 9).

    Insofern kann sich ein Ablehnungsgrund auch aus einer Gesamtschau des Verhaltens des abgelehnten Richters aus der Perspektive des ablehnenden Beteiligten ergeben, insbesondere, wenn der Eindruck entstanden ist, das Gericht nehme wesentliche Einwendungen des Beteiligten nicht oder nicht ausreichend zur Kenntnis (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06 - OLGR 2007, 958; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 1977 - 1 W 6/77 - VersR 1978, 646; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 42 Rdn. 24).

  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 2 WF 225/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Übergehens eines

    Dem steht nicht entgegen, dass der Antragsteller sein Ablehnungsgesuch nicht im Unterhaltsverfahren, sondern im Parallelverfahren auf Widerruf von Äußerungen und Unterlassung von Behauptungen geltend macht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006 - 15 W 14/06 - OLGR Karlsruhe 2007, 958, 960; Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 42 Rn. 19).

    Darauf, ob die abgelehnte Richterin gegenüber dem Antragsteller tatsächlich nicht unvoreingenommen ist oder ob ihr Verhalten im Vorverfahren zum Unterhalt lediglich darauf beruht, dass sie rechtsirrig angenommen hat, die nicht von einem Rechtsanwalt vorgetragenen Einwendungen des Antragsstellers im Rahmen der Verfahrenskostenhilfeprüfung nicht berücksichtigen zu müssen, kommt es nicht an (vgl. auch: OLG Oldenburg, Beschluss v. 7.1.1991 - 3 WF 106/91 - FamRZ 1992, 192, 193; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.5.2006, a. a. O.).

  • OLG München, 01.02.2023 - 7 W 16/23

    Befangenheit wegen Entscheidung ohne Einholung der Zustimmung zum schriftlichen

    Aus dem Teilurteil ist damit schon nicht ersichtlich, ob der Richter sich mit den wesentlichen Einwendungen der Beklagten gegen die Anträge des Klägers zu Ziffern 2 und 3 des Tenors auseinandergesetzt hat und ob er diese überhaupt zur Kenntnis genommen hat (zur unterlassenen Begründung einer begründungspflichtigen Entscheidung als Befangenheitsgrund vgl. Vollkommer Zöller, ZPO, 34. Auflage, Köln 2022, Rdnr. 24 zu § 42 ZPO und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.05.2006 - 15 W 14/06, Rdnr. 29).
  • AG Obernburg, 12.11.2018 - 2 F 441/18

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise des Beteiligten abzustellen, sondern auf die Perspektive des Ablehnenden "bei vernünftiger Betrachtung" (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 42 Rdn. 9).
  • LG Würzburg, 12.05.2016 - 42 S 285/15

    Unbegründete Richterablehnung wegen Rechtsmittelbelehrung

    Hierbei ist nicht auf eine möglicherweise lediglich subjektive Sichtweise der Klägerin abzustellen, sondern auf die allgemeine Perspektive des Ablehnenden ("bei vernünftiger Betrachtung", vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 15 W 14/06, OLGR 2007, 958; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.08.2007 - 5 W 5/07   

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https://dejure.org/2007,6142
OLG Zweibrücken, 31.08.2007 - 5 W 5/07 (https://dejure.org/2007,6142)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.08.2007 - 5 W 5/07 (https://dejure.org/2007,6142)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. August 2007 - 5 W 5/07 (https://dejure.org/2007,6142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgrund falscher Angaben; Verwertungsverbot wegen rechtswidriger Kenntniserlangung eines Sparguthabens

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 124 Nr. 1; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 124 Nr. 3; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 20 Nr. 4c

  • rechtsportal.de

    ZPO § 124 Nr. 2
    Aufhebung einer PKH-Bewilligung bei schuldhaft unterlassener Angabe von Vermögenswerten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 160
  • Rpfleger 2008, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 18.04.2005 - 9 WF 98/05

    Teilweiser Widerruf der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen grob

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2007 - 5 W 5/07
    Entsprechende Vorstellungen schließen deshalb den Vorwurf, zumindest grobfahrlässig gehandelt zu haben, nicht aus (ebenso Brandenburgisches OLG in FamRZ 2006, 213, insoweit nicht zutreffend wiedergegeben in Zöller/Philippi a. a. O. § 124 Rdnr. 9).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    cc) Eine vermittelnde Meinung nimmt das Oberlandesgericht Zweibrücken ein (OLGR 2007, 958-960): Für einen Strafcharakter der Tatbestände in § 124 Nr. 1 und 2 ZPO spreche, dass eine nachträgliche Anpassung der Prozesskostenhilfebewilligung an die objektive Sach- und Rechtslage - wenngleich auf vier Jahre befristet - bereits in § 124 Nr. 3 ZPO geregelt sei, so dass die Aufstellung zweier weiterer Tatbestände (in den Nr. 1 und 2) mit gleicher Rechtsfolge, jedoch zusätzlichen qualifizierten Schuldvoraussetzungen keinen Sinn ergebe.
  • KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07

    Impressumspflicht bei Ebay

    Denn Verbraucherinteressen werden bei einer Verletzung dieser Preisangabenvorschrift nicht spürbar beeinträchtigt, da die richtige Preisermittlung für den Verbraucher insoweit unberührt bleibt (Senat, Beschl. v. 09.02.2007 - 5 W 5/07; OLG Jena GRUR-RR 2006, 283, 284 f.; differenzierend OLG Hamburg a.a.O. S. 444).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2012 - 9 W 72/11

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligungsentscheidung wegen unrichtiger

    Nach der vereinzelt gebliebenen Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLGR 2007, 958, 959 f.) kommt es in den Fällen des § 124 Nr. 2 ZPO darauf an, ob die tatsächlichen Verhältnisse trotz der schuldhaften Falschangaben ausreichend sicher festgestellt werden können.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 21 Ta 975/15

    PKH-Aufhebung wegen nicht unverzüglicher Mitteilung der geänderten Anschrift

    Ob die Partei gehalten ist, die Gründe für die unterlassene Mitteilung darzulegen, ist umstritten (dafür OLG Zweibrücken vom 31.08.2007 - 5 W 5/07 - Rn. 18 zitiert nach juris, FamRZ 2008, 160; OLG Koblenz vom 19.02.1993 - 13 WF 9/93 -, FamRZ 1996, 616; wohl auch LAG Düsseldorf vom 05.12.2014 - 2 Ta 555/14 - Rn. 17, juris; a. A. unter Berufung auf den Wortlaut der Vorschrift BLAH, § 124 Rn. 38, dem folgend LAG Baden-Württemberg vom 10.06.2015 - 4 Ta 8/15 - Rn. 19, a. a. O; vom 05.03.2015 - 17 Ta 2/15 - Rn. 16, a. a. O).
  • OLG Koblenz, 02.06.2021 - 9 WF 262/21

    Verfahrenskostenhilfe: Aufhebung eines Bewilligungsbeschlusses aufgrund nicht

    Zur Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben führen jedoch das Verschweigen des Bezugs von Unterhaltsleistungen (LAG RhPf BeckRS 2008, 58122) oder eines Sparguthabens (OLG Zweibrücken OLGR 2007, 958; vgl. insgesamt BeckOK ZPO/Kratz, 40. Ed. 1.3.2021, ZPO § 124 Rn. 17, 17.1).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.10.2007 - 2 U 59/97   

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https://dejure.org/2007,24641
OLG Bremen, 30.10.2007 - 2 U 59/97 (https://dejure.org/2007,24641)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.10.2007 - 2 U 59/97 (https://dejure.org/2007,24641)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 2 U 59/97 (https://dejure.org/2007,24641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Befangenheitsantrags gegen die einen Befangenheitsantrag gegen die Richter eines anderen Spruchkörpers als unbegründet zurückweisenden Richter eines Spruchkörpers ; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags und Zulässigkeit der Mitwirkung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 24.08.2009 - 3 U 217/08

    Richterablehnung

    Ohne neue tatsächliche Umstände kann eine Ablehnung mit der bloßen Wiederholung eines bereits beschiedenen Ablehnungsgrunds nicht begründet werden (KG FamRZ 1986, 1022; OLG Bremen, OLGR 2007, 958; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2013 - 4 EntV 2/13

    Richterablehnung: Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs;

    Ein Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich, wenn damit das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden oder es sich nur um die Wiederholung eines bereits zurückgewiesenen Ablehnungsgesuchs ohne neue Gründe handelt (dazu KG, FamRZ 1986, 1022, OLGR Bremen 2007, 958).
  • OLG Bamberg, 03.05.2010 - 1 AR 5/10

    Verfahrensrecht - Richter ist Beklagtenvertreter: Befangenheit der ganzen Kammer

    Eine Auslegung des Ablehnungsantrags ergibt jedoch, dass die Gesuche letztlich gegen jeden einzelnen Handelsrichter der Kammer für Handelssachen gerichtet (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1582; OLG Bremen OLG-Report 2007, 958) und damit hinreichend bestimmt sind (Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 28. Auflage, § 42 Rn 3, § 44 Rn 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 21 AR 127/06   

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https://dejure.org/2006,12233
OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 21 AR 127/06 (https://dejure.org/2006,12233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.2006 - 21 AR 127/06 (https://dejure.org/2006,12233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 2006 - 21 AR 127/06 (https://dejure.org/2006,12233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 2 BBodSchG, § 22 Abs 2 WHG, § 32 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung im Rahmen eines bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs

  • Judicialis

    ZPO § 36

  • rechtsportal.de

    Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei sowohl auf bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruch als auch auf wasserrechtliche Gefährdungshaftung gestützter Klage?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine auf den Ausgleich von Altlastensanierungen gerichtete Zahlungsklage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79

    Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 21 AR 127/06
    Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegner zumindest auch unter dem Gesichtspunkt wasserrechtlicher Gefährdungshaftung (§ 22 Abs. 2 WHG) in Anspruch, für diese Gefährdungshaftung besteht der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung am Begehungsort (BGHZ 80, 1, 3).
  • OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03

    Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 21 AR 127/06
    Den Streitwert des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens, für den das Interesse der Antragstellerin daran, die Antragsgegner vor demselben Gericht zu verklagen, maßgeblich ist, schätzt der Senat gemäß §§ 48 Absatz 1 Satz 1 GKG, 3 ZPO im hier gegebenen Fall eines relativ hohen Hauptsachewertes (Zahlungsanspruch in Höhe von 3.768.216,82 EUR nebst Feststellungsbegehren) auf circa ein Zehntel des Hauptsachewertes (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1706, 1708), wobei das Feststellungsbegehren mit circa einem Drittel des geltend gemachten Zahlungsanspruchs bewertet wurde.
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 21 AR 127/06
    Da ein nach § 32 ZPO zuständiges Gericht den Rechtsstreit umfassend unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten zu entscheiden hat (BGH MDR 2003, 345), also gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs, ist ein umfassender gemeinschaftlicher Gerichtsstand in Düsseldorf gegeben.
  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2006 - 21 AR 127/06
    Da der Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung zurückzuweisen war, hat die Antragstellerin im Rahmen der gebotenen Kostenentscheidung (vgl. BGH MDR 1987, 735) in entsprechender Anwendung des § 91 ZPO die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 11 AR 4/13

    Keine Zuständigkeitsbestimmung bei gleichlautenden Mietverträgen über in

    Den Wert des Bestimmungsverfahrens schätzt der Senat entsprechend der bisherigen ständigen Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. (vgl. etwa Beschluss vom 27.11.2006, 21 AR 127/06) auf 10 % des Hauptsachewertes.
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