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   OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07   

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OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07 (https://dejure.org/2007,4868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2007 - 15 W 107/07 (https://dejure.org/2007,4868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2007 - 15 W 107/07 (https://dejure.org/2007,4868)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmittelbare Herbeiführung einer Namensänderung beim Kind durch die zur so genannten Einbenennung erforderlichen Erklärungen bei Vorliegen aller Wirksamkeitsvoraussetzungen; Erforderlichkeit einer Ersetzungsentscheidung des Familiengerichts entsprechend § 1618 S. 4 BGB als ...

  • Judicialis

    PStG § 45; ; BGB § 1618

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618 S. 4
    Zur Erforderlichkeit der familiengerichtlichen Ersetzung einer Einwilligung des verstorbenen Vaters zur Einbenennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 3 T 593/06
  • OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 66
  • FamRZ 2008, 180 (Ls.)
  • Rpfleger 2008, 75
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 07.07.2004 - 1Z BR 67/04

    Einbenennung eines Kindes bei verstorbenem anderen Elternteil

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07
    Nach dem Ableben des leiblichen Elternteils ist dessen Einwilligung in die Namenserteilung gemäß BGB § 1618 S 1 nicht (mehr) erforderlich, so dass diese auch nicht gemäß BGB § 1618 S 3 und 4 ersetzt werden muss (Anschluss an BayObLG NJOZ 2005, 259; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; gegen OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 248).

    Durch die nach § 1618 BGB zur sog. Einbenennung erforderlichen Erklärungen wird bei Vorliegen aller Wirksamkeitsvoraussetzungen die Namensänderung beim Kind unmittelbar herbeigeführt; die spätere Eintragung als Randvermerk im Geburtenbuch hat nur deklaratorische Bedeutung (vgl. BayObLG NJOZ 2005, 259, 260 m.w.N.).

    An der dort geäußerten vorläufigen Bewertung hält der Senat nicht fest, er schließt sich vielmehr der h.M. an, nach der eine Ersetzungsentscheidung in dieser Fallkonstellation nicht in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 2002, 288; NJOZ 2005, 259; OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester, BGB, Bearb. 2000, § 1618 Rdnr. 24;, MünchKomm-BGB- v. Sachsen Gessaphe, 4.Aufl., § 1618 Rdnr. 18; Bamberger/Roth/Enders, BGB, § 1618 Rdnr. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1618 Rdnr. 19).

  • BayObLG, 12.03.1999 - 3Z BR 314/98

    Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07
    Nach dem Ableben des leiblichen Elternteils ist dessen Einwilligung in die Namenserteilung gemäß BGB § 1618 S 1 nicht (mehr) erforderlich, so dass diese auch nicht gemäß BGB § 1618 S 3 und 4 ersetzt werden muss (Anschluss an BayObLG NJOZ 2005, 259; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; gegen OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 248).

    Teilweise wird eine Ersetzungsentscheidung des Familiengerichts entsprechend § 1618 S. 4 BGB als Voraussetzung der Wirksamkeit der Namenserteilung nach dem Tod des anderen Elternteils für erforderlich gehalten (vgl. OLG Zweibrücken, NJWE-FER 1999, 248 = FamRZ 1999, 1372).

    Richtig ist, worauf der 3.Zivilsenat des OLG Zweibrücken (NJWE-FER 1999, 248) im Kern abgestellt hat, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil ein im Grundsatz schutzwürdiges Interesse haben kann, dass die Namensidentität auch nach seinem Tod erhalten bleibt.

  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00

    Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB nach

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07
    Nach dem Ableben des leiblichen Elternteils ist dessen Einwilligung in die Namenserteilung gemäß BGB § 1618 S 1 nicht (mehr) erforderlich, so dass diese auch nicht gemäß BGB § 1618 S 3 und 4 ersetzt werden muss (Anschluss an BayObLG NJOZ 2005, 259; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; gegen OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 248).

    An der dort geäußerten vorläufigen Bewertung hält der Senat nicht fest, er schließt sich vielmehr der h.M. an, nach der eine Ersetzungsentscheidung in dieser Fallkonstellation nicht in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 2002, 288; NJOZ 2005, 259; OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester, BGB, Bearb. 2000, § 1618 Rdnr. 24;, MünchKomm-BGB- v. Sachsen Gessaphe, 4.Aufl., § 1618 Rdnr. 18; Bamberger/Roth/Enders, BGB, § 1618 Rdnr. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1618 Rdnr. 19).

  • OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00

    Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung durch Standesbeamten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07
    Nach dem Ableben des leiblichen Elternteils ist dessen Einwilligung in die Namenserteilung gemäß BGB § 1618 S 1 nicht (mehr) erforderlich, so dass diese auch nicht gemäß BGB § 1618 S 3 und 4 ersetzt werden muss (Anschluss an BayObLG NJOZ 2005, 259; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; gegen OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 248).

    An der dort geäußerten vorläufigen Bewertung hält der Senat nicht fest, er schließt sich vielmehr der h.M. an, nach der eine Ersetzungsentscheidung in dieser Fallkonstellation nicht in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 2002, 288; NJOZ 2005, 259; OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester, BGB, Bearb. 2000, § 1618 Rdnr. 24;, MünchKomm-BGB- v. Sachsen Gessaphe, 4.Aufl., § 1618 Rdnr. 18; Bamberger/Roth/Enders, BGB, § 1618 Rdnr. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1618 Rdnr. 19).

  • BayObLG, 05.09.2002 - 1Z BR 91/02

    Einbenennung des Kindes ohne Einwilligung des verstorbenen Elternteils -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07
    An der dort geäußerten vorläufigen Bewertung hält der Senat nicht fest, er schließt sich vielmehr der h.M. an, nach der eine Ersetzungsentscheidung in dieser Fallkonstellation nicht in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 2002, 288; NJOZ 2005, 259; OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester, BGB, Bearb. 2000, § 1618 Rdnr. 24;, MünchKomm-BGB- v. Sachsen Gessaphe, 4.Aufl., § 1618 Rdnr. 18; Bamberger/Roth/Enders, BGB, § 1618 Rdnr. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1618 Rdnr. 19).
  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 155/02

    Zulässigkeit der Vorlage bei geplanter Abweichung der Rechtsprechung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07
    Denn der XII. Zivilsenat des BGH, der auch über eine Vorlage des Senats zu entscheiden hätte, hat in einer jüngeren Entscheidung (FGPrax 2004, 282) den Standpunkt vertreten, in Ansehung der Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG sei eine jüngere Entscheidung eines anderen Senats desselben OLG auch dann maßgeblich, wenn diese nicht in einem Rechtsbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen ist.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2003 - 20 W 92/03

    Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines geistig schwer behinderten Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07
    Trotz der berechtigten Bedenken (vgl. Lorbacher FGPrax 2004, 283 f.) gegen diese Auffassung, die die erfolgreiche Fortführung des bewährten Vorlageverfahrens nach § 28 Abs. 2 FGG gefährdet, sieht der Senat von einer erneuten Vorlage an den BGH ab, die ohnehin nur zu einer Verwerfung als unzulässig und damit zu einer vermeidbaren Verfahrensverzögerung führen würde.
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07
    Der Senat hat die Frage in seinem Beschluss vom 13.04.2000 (StAZ 2000, 213 = RPfleger 2000, 388 = FGPrax 2000, 190) angesprochen, ohne sie dort entscheiden zu müssen.
  • OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 WF 46/99

    Soll dem Kind der Ehename der verwitweten und wiederverheirateten Mutter erteilt

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07
    An der dort geäußerten vorläufigen Bewertung hält der Senat nicht fest, er schließt sich vielmehr der h.M. an, nach der eine Ersetzungsentscheidung in dieser Fallkonstellation nicht in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 2002, 288; NJOZ 2005, 259; OLG Zweibrücken - 5. Zivilsenat - FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester, BGB, Bearb. 2000, § 1618 Rdnr. 24;, MünchKomm-BGB- v. Sachsen Gessaphe, 4.Aufl., § 1618 Rdnr. 18; Bamberger/Roth/Enders, BGB, § 1618 Rdnr. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1618 Rdnr. 19).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 15 W 107/07
    Dementsprechend setzt die familiengerichtliche Ersetzung der Zustimmung im Einzelfall eine umfassende Interessenabwägung voraus (BGH NJW 2002, 300f).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.12.2007 - 14 U 80/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21890
OLG Celle, 12.12.2007 - 14 U 80/07 (https://dejure.org/2007,21890)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.2007 - 14 U 80/07 (https://dejure.org/2007,21890)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 14 U 80/07 (https://dejure.org/2007,21890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2007 - 14 U 80/07
    Damit hat sich bei dem Unfall die Gefahr realisiert, die mit dem Lkw als Verkehrsmittel in der konkreten Situation verbunden war, und damit die Betriebsgefahr (vgl. dazu BGHZ 105, 65 ; 115, 84).

    Ob der Lkw fuhr oder stand, ist unerheblich; auch ein Anhalten, um eine Betriebsstörung zu beheben, hebt den - weit zu verstehenden (BGHZ 115, 84 ) - Betrieb des Fahrzeugs nicht auf (vgl. die Nachweise bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG , Rdnr. 8).

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2007 - 14 U 80/07
    Damit hat sich bei dem Unfall die Gefahr realisiert, die mit dem Lkw als Verkehrsmittel in der konkreten Situation verbunden war, und damit die Betriebsgefahr (vgl. dazu BGHZ 105, 65 ; 115, 84).
  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 22/68

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf einen in einer Linkskurve

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2007 - 14 U 80/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar beim Auffahren eines Kfz auf einen weit sichtbar abgestellten Lkw die Betriebsgefahr des abgestellten Fahrzeugs im Rahmen der Abwägung nach § 17 StVG unberücksichtigt bleiben (BGH VersR 1969, 713); in jenem Fall war allerdings dem Fahrer des abgestellten Lkw kein Verschulden anzulasten (vgl. aaO., 714 = II. der Entscheidungsgründe).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit -

    Ein "Halten" des Pkw setzt nämlich den entsprechenden Willen des Fahrers voraus (OLG Celle Urteil vom 12.12.2007 - 14 U 80/07 - juris RdNr 16; OLG Hamm Urteil vom 7.2.1979 - 2 Ss OWi 3321/78 - VRS 57, 215) .
  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 77/19

    Schadensersatzansprüche des Beifahrers gegenüber dem Halter und dem Fahrer eines

    Denn "liegengeblieben" ist ein Fahrzeug, das sich - gleichgültig weshalb - aus eigener Kraft nicht mehr fort- oder aus dem Verkehrsbereich wegbewegen kann, d. h. entweder gegen den Willen des Fahrzeugführers nicht mehr bewegt werden kann oder dieser aus (primär im Fahrzeug liegenden) Umständen gezwungen ist, sein Fahrzeug anzuhalten (Senat, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 14 U 80/07 -, Rn. 16 m w. N., juris).
  • LG Bochum, 27.10.2015 - 11 S 44/15

    Mithaftung eines geschädigten Pkw-Fahrers wegen Befahrens des Seitenstreifens

    So hält das Oberlandesgericht in einer weiteren Entscheidung vom 12.12.2007, Az. 14 U 80/07, offenbar an seiner Ansicht auch nicht weiter fest.
  • OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08

    Erlass eines unzulässigen Teilurteils als wesentlicher Verfahrensmangel i.S.d. §

    Dieser Würdigung entspricht die Rechtsprechung des Senats, der im Urteil vom 12. Dezember 2007 (OLGR 2008, 147, jurisRdnr. 12. Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschl. v. 10. Juni 2008 - VI ZR 10/08) einen Unfall bei dem Betrieb eines Lkw bejaht hat, der auf dem Seitenstreifen - also außerhalb der Fahrbahn, § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO - gehalten hatte und in den dann ein anderer Lkw hineingefahren ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - II-7 UF 98/07   

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https://dejure.org/2007,3768
OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - II-7 UF 98/07 (https://dejure.org/2007,3768)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2007 - II-7 UF 98/07 (https://dejure.org/2007,3768)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2007 - II-7 UF 98/07 (https://dejure.org/2007,3768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der sogenannten latenten Steuerlast bei einer Bewertung einer Zahnarztpraxis im Zugewinnausgleich; Bewertung der Zurechnung einer Ansparrückstellung nur als steuerlich relevanter Rechnungsposten durch Nachverlagerung eines der Versteuerung unterliegenen ...

  • Judicialis

    BGB § 1378 Abs. 1; ; BGB § 1384 Abs. 1; ; EStG § 16; ; EStG § 18 Abs. 3; ; EStG § 34 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der sog. latenten Steuerlast bei einer Bewertung einer Praxis im Zugewinnausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 450
  • MDR 2008, 571
  • FamRZ 2008, 516
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 7 UF 98/07
    In Konsequenz der Bewertungsmethode wird ein Verkauf fiktiv unterstellt, so dass die mit der Auflösung der stillen Reserven verbundenen unvermeidbaren Veräußerungserträge vom fiktiven Veräußerungserlös abzuziehen sind (BGH FamRZ 1991, 43, 48).
  • OLG Hamm, 17.10.2008 - 10 UF 162/07

    Bemessung des Wertes einer Steuerberaterpraxis im modifizierten

    Grundsätzlich geht der Senat davon aus, dass bei einer Veräußerung der reguläre, also volle, Steuersatz anfällt (so offenbar auch OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 516 f.).
  • AG Philippsburg, 22.06.2018 - 1 C 5/18
    Ein Nichtbeschluss in diesem Sinne ist vor allem - wie hier - eine Entscheidung mehrerer, aber nicht sämtlicher Wohnungseigentümer außerhalb einer Versammlung der Eigentümer (Hügel/Elzer a.a.O. vor § 23 ff. Rn. 54; OLG Hamm NJW-RR 2008, 450, 451).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 9 UF 67/07   

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https://dejure.org/2007,4828
OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 9 UF 67/07 (https://dejure.org/2007,4828)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.10.2007 - 9 UF 67/07 (https://dejure.org/2007,4828)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - 9 UF 67/07 (https://dejure.org/2007,4828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1408 Abs. 2, 1587 ff, 134, 138
    Verzicht auf Versorgungsanspruch bei berufstätigen Ehegatten ohne gemeinsame Kinder wirksam

  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit eines wechselseitigen Verzichts von Ehepartnern auf nachehelichen Unterhalt und einer Regelung betreffend den Versorgungsausgleich in einer notariellen Urkunde; Vertragliche Dispositionsbefugnis der Ehegatten über nachehelichen Unterhalt und den ...

  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § ... 520; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 1408 Abs. 2; ; BGB § 1408 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1408 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1414; ; BGB § 1585 c

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs - manchmal wirksam!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 9 UF 67/07
    Hiervon kann bei den hier gegebenen Umständen auch unter Berücksichtigung der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG, FamRZ 2001, 985 u. 343; BGH, FamRZ 2004, 601, FamRZ 2005, 26, 185, 691, 694; FamRZ 2006, 263; FamRZ 2007, 974, 1310) nicht ausgegangen werden.
  • BVerfG, 29.03.2001 - 1 BvR 1766/92

    Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages durch die Gerichte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 9 UF 67/07
    Hiervon kann bei den hier gegebenen Umständen auch unter Berücksichtigung der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG, FamRZ 2001, 985 u. 343; BGH, FamRZ 2004, 601, FamRZ 2005, 26, 185, 691, 694; FamRZ 2006, 263; FamRZ 2007, 974, 1310) nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 110/99

    Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle eines notariellen Ehevertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 9 UF 67/07
    Hiervon kann bei den hier gegebenen Umständen auch unter Berücksichtigung der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG, FamRZ 2001, 985 u. 343; BGH, FamRZ 2004, 601, FamRZ 2005, 26, 185, 691, 694; FamRZ 2006, 263; FamRZ 2007, 974, 1310) nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 57/03

    Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 9 UF 67/07
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die tatsächliche einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse von der ursprünglichen, dem Vertrag zugrunde liegenden Lebensplanung grundlegend abweicht (BGH, FamRZ 2005, 185; FamRZ 2007, 974).
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 238/03

    Zur Wirksamkeit von Eheverträgen bei kinderloser Ehe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 9 UF 67/07
    Der Verzicht auf die übrigen in Betracht kommenden Unterhaltsansprüche (§§ 1573 Abs. 1 u. 2, 1576 BGB) rechtfertigt schon nach der Bedeutung dieser Unterhaltstatbestände im System des Scheidungsfolgenrechts das Verdikt der Sittenwidrigkeit nicht (BGH, FamRZ 2005, 691).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11

    Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung

    Danach bestimmt sich auch die Darlegungs- und Beweislast: Der sich auf die Unwirksamkeit der Vereinbarung berufende bzw. der durch die Vereinbarung bei wirtschaftlicher Betrachtung benachteiligte Ehegatte trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Eingreifen eines Unwirksamkeitsgrundes (vgl auch OLG Saarbrücken FamRZ 2008, 1189; HK-VersAusglG/Götsche, 2012, § 8 Rn. 59).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9365
OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05 (https://dejure.org/2007,9365)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2007 - 7 U 198/05 (https://dejure.org/2007,9365)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2007 - 7 U 198/05 (https://dejure.org/2007,9365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Fehler bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung; Formelle Voraussetzungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung; Pfändungsfähigkeit des Arbeitseinkommens; Zwangsvollstreckung aus Jugendamtsurkunden

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 254; ; ZPO § ... 263; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 533; ; ZPO § 807 Abs. 1; ; ZPO § 807 Abs. 2; ; ZPO §§ 828 ff.; ; ZPO § 836 Abs. 1; ; ZPO § 836 Abs. 3; ; AnfG § 2; ; AnfG § 3; ; AnfG § 3 Abs. 1; ; AnfG § 3 Abs. 2; ; AnfG § 4; ; AnfG § 4 Abs. 1; ; AnfG § 11 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 181; ; BGB § 242; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB §§ 1601 ff.; ; SGB VIII § 59; ; SGB VIII § 60

  • rechtsportal.de

    AnfG § 2 § 3 Abs. 1 § 11 Abs. 1; BGB § 1601 § 242
    Anfechtbarkeit der Errichtung einer Jugendamtsurkunde über Unterhaltsansprüche und Abtretung von Arbeitseinkommen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1984
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
    Es reicht ein bedingter Vorsatz des Schuldners aus (Huber, a.a.O., § 3, Rn. 21), der gegeben ist, wenn er bei der Vornahme der Rechtshandlung die Gläubigerbenachteiligung als deren Folge gewollt, wenigstens aber erkannt und gebilligt hat (BGH NJW 2003, 3347, 3349; 1999, 1395, 1397; ZIP 1997, 423, 426; HeidelbKomm./ Kreft, InsO, 4. Aufl., § 133, Rn. 10; MünchKomm./Kirchhof, InsO, § 133, Rn. 13).

    Dabei können ihm Beweisanzeichen zur Seite stehen (Huber, a.a.O., § 3, Rn. 24, 33 ff.), zu denen insbesondere das Vorliegen einer inkongruenten Deckung zählt (BGH NJW 1999, 1395, 1398; Huber, a.a.O., § 3, Rn. 9 ff., 34 ff.).

    Auch das folgt aus dem Vorliegen einer inkongruenten Deckung, die ein starkes Beweisanzeichen auch für die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners darstellt (BHG NJW 1999, 1395, 1397; Huber, a.a.O., § 3, Rn. 34).

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
    Das mag zwar dazu führen, dass eine Erleichterung der Darlegungslast nach den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast zu erwägen ist (vgl. BGH MDR 2004, 898, 899; 2003, 99; NJW 1999, 579, 580; Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 24 vor § 284).

    Die sekundäre Darlegungslast führt lediglich dazu, dass ein bestreitender Vortrag der sekundär darlegungspflichtigen Partei als unzureichend behandelt werden kann, wenn sie ihr Vorbringen nicht hinreichend substantiiert (BGH MDR 2004, 898, 899); zugunsten der primär darlegungspflichtigen Partei ist lediglich eine Substantiierungserleichterung gegeben (vgl. Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 34 c vor § 284).

  • BGH, 25.04.1985 - IX ZR 141/84

    Verbot des Selbstkontrahierens bei lediglich vorteilhaften Geschäften;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
    Das schadet zwar der Wirksamkeit der Abrede nach § 181 BGB nicht, da die Beklagten zu 1. und zu 2. lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen (vgl. BGH NJW 1985, 2407, 2408).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 67/90

    Voraussetzungen der Gläubigeranfechtung; Darlegung der Unzulänglichkeit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
    Dazu reicht es aus, wenn anhand von Beweisanzeichen die Aussichtslosigkeit einer Zwangsvollstreckung festgestellt werden kann (BGH NJW-RR 1991, 104; Huber, a.a.O., § 2, Rn. 28), wofür insbesondere eigene Äußerungen des Schuldners sprechen können (BGH a.a.O.; Huber, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 172/86

    Auskunftsbegehren; Prozessuale Erledigung; Unterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
    Für die Beklagten zu 1. und zu 2. ist der Klägerin darin zu folgen, dass die Ausdehnung des Auskunftsbegehrens auf weitere Zeiträume nicht eine nach § 533 ZPO zu behandelnde Klageänderung nach § 263 ZPO, sondern eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO darstellt (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 297, 298; Zöller/Greger, a.a.O., § 264, Rn. 3 a).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
    Soweit das Landgericht die Beklagten zu 1. und zu 2. zur Abgabe eidesstattlicher Versicherungen über die Vollständigkeit und Richtigkeit der zu erteilenden Auskünfte verurteilt hat, kann das Urteil schon deshalb keinen Bestand haben, weil im Rahmen der Stufenklage nach § 254 ZPO nicht gleichzeitig auf die Erteilung der Auskunft und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erkannt werden kann, sondern vielmehr die Entscheidung über die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erst getroffen werden kann, wenn die nach dem Urteil geschuldeten Auskünfte erteilt sind (vgl. BGHZ 10, 385, 386; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 254, Rn. 10).
  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 429/97

    Voraussetzungen einer unentgeltlichen Zuwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
    Zwar können Anfechtungsrechte zu Auskunftspflichten nach § 242 BGB führen (BGH NJW 1999, 1033, 1034; Huber, AnfG, 10. Aufl., § 11, Rn. 35).
  • BGH, 22.11.2000 - VIII ZR 40/00

    Schadensersatzanspruch eines Kfz-Direkt-Händlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
    Danach ist eine Auskunftspflicht gegeben, wenn und soweit die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 2002, 3771; 2001, 821, 822; 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 261, Rn. 8).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
    Danach ist eine Auskunftspflicht gegeben, wenn und soweit die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 2002, 3771; 2001, 821, 822; 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 261, Rn. 8).
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
    Es reicht ein bedingter Vorsatz des Schuldners aus (Huber, a.a.O., § 3, Rn. 21), der gegeben ist, wenn er bei der Vornahme der Rechtshandlung die Gläubigerbenachteiligung als deren Folge gewollt, wenigstens aber erkannt und gebilligt hat (BGH NJW 2003, 3347, 3349; 1999, 1395, 1397; ZIP 1997, 423, 426; HeidelbKomm./ Kreft, InsO, 4. Aufl., § 133, Rn. 10; MünchKomm./Kirchhof, InsO, § 133, Rn. 13).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

  • RG, 09.11.1905 - VI 49/05

    1. Wird durch ein von den Erben abgegebenes Schuldanerkenntnis eine

  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 34/00

    Einlassungspflicht des Spediteurs bei Beschädigung von Transportgut

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