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   OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05   

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OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05 (https://dejure.org/2008,555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2008 - 23 U 38/05 (https://dejure.org/2008,555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 23 U 38/05 (https://dejure.org/2008,555)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Sicherheit des PIN-Verschlüsselungssystems bei Geldausgabeautomaten - Wird zeitnahnach dem Diebstahl einer EC-Karte und Verwendung dieser Karte und Eingabe der PIN anGeldausgabeautomaten Bargeld abgehoben, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ...

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 286 ZPO
    Abhebung von Bargeld mit gestohlener EC-Karte: Widerlegung des Anscheinsbeweises wegen Sicherheitsmängeln des PIN-Verschlüsselungssystems bei Geldausgabeautomaten

  • aufrecht.de

    Anscheinsbeweis für schlampigen Umgang mit EC-PIN

  • kanzlei.biz

    Keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel des PIN-Verschlüsselungssystems bei Geldausgabeautomaten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    PIN-Verschlüsselungssystem: Keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel bei Geldausgabeautomaten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    PIN-Verschlüsselungssystem: Keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel bei Geldausgabeautomaten

  • Betriebs-Berater

    Keine Sicherheitsmängel an Bankautomaten

  • Judicialis

    BGB § 242; ; ZPO § 286

  • streifler.de

    Bankrecht: Keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; ZPO § 286
    Keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel des PIN-Verschlüsselungssystems bei Geldausgabeautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Das PIN-Verschlüsselungssystems bei Geldausgabeautomaten ist sicher - Anscheinsbeweis hinsichtlich sorgfaltwidrigem Umgang mit PIN-Code und Karte spricht bei "normalem Verlauf" grundsätzlich gegen Karteninhaber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sichere PIN?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweisregelung bei Geldabhebung mittels gestohlener Kreditkarte

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 242; ZPO § 286
    Keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel des PIN-Verschlüsselungssystems bei Geldausgabeautomaten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Sicherheitsmängel des PIN-Verschlüsselungssystems bei Geldausgabeautomaten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zeitnah nach Diebstahl wird mit EC-Karte Geld abgehoben: Anscheinsbeweis spricht für grob fahrlässiges Verhalten des EC-Kartenbesitzers

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Beweisregelung bei Geldabhebung mittels gestohlener Kreditkarte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Sicherheitsmängel des PIN-Verschlüsselungssystems bei Geldausgabeautomaten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel des PIN-Systems bei Geldautomaten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.2.2008)

    Kunden müssen Schaden bei Abhebung nach EC-Karten-Klau tragen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 774
  • WM 2008, 534
  • MMR 2008, 473
  • MIR 2008, Dok. 051
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05
    Inhalt und Umfang des Anscheinsbeweises in solchen Fällen ergeben sich aus der grundlegenen Entscheidung des BGH vom 5.10.2004 (XI ZR 210/03, bei juris) sein.

    Diese Verpflichtung besteht aber nur im Rahmen des Zumutbaren und beschränkt sich ggf. auf verallgemeinendere Darstellungen (BGH, Urteil vom 5.10.2004, XI ZR 210/03, Umdruck S. 17), die die Beklagte auch abgegeben hat.

    Dieses Urteil widerspricht nicht anderen, sondern folgt dem durch die Entscheidungen BGH ZIP 2006, 2359, und BGH XI ZR 210/03 vorgegeben Weg.

  • BGH, 14.11.2006 - XI ZR 294/05

    BGH bejaht Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale aus abgetretenem Recht bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05
    Dies stellt ein einschränkendes, weit auszulegendes Zulässigkeitskriterium dar (BGH ZIP 2006, 2359ff, LG Bonn WM 2005, 1772ff).

    Dieses Urteil widerspricht nicht anderen, sondern folgt dem durch die Entscheidungen BGH ZIP 2006, 2359, und BGH XI ZR 210/03 vorgegeben Weg.

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00

    Beweisvereitelung bei bewußt vielfältiger und variationsreicher Gestaltung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05
    Aber selbst wenn sich ergeben würde, dass die Beklagte vor längerer Zeit in den Besitz der Karten gelangt ist und diese vernichtet hat, würde dies aller Wahrscheinlichkeit nach beweisrechtlich bedeutungslos sein, da der Vorwurf der Beweismittelvernichtung ein subjektives Element enthält und dementsprechend nur gerechtfertigt ist, wenn die spätere Notwendigkeit einer Beweisführung erkennbar war (BGH NJW 2004, 222f).
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05
    Insoweit ist die Rechtslage durch ein Urteil des I. Zivilsenates des BGH vom 17.12.1992 (NJW 1993, 735, 737) geklärt.
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2003 - 16 U 197/02

    Abtretung der Forderung aus einem Sparvertrag an eine Verbraucherzentrale;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05
    Das Landgericht hat unter Hinweis auf die (mittlerweile aufgehobene) Entscheidung OLG Düsseldorf NJW 2004, 1532 ff das Vorliegen eines Verbraucherschutzinteresses im vorliegenden Fall zu Unrecht verneint.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05

    Missbrauch einer gestohlenen Eurocard-Gold-Kreditkarte unter Verwendung der PIN:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05
    Das Bestehen eines solchen Anscheinsbeweises wird von der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2007, 294ff) von hier nicht einschlägigen, da nicht konkret behaupteten Ausnahmefällen wie dem vorherigen Ausspähen der Karte abgesehen anerkannt.
  • LG Bonn, 17.03.2005 - 3 O 657/03

    Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale für Inkassoklagen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05
    Dies stellt ein einschränkendes, weit auszulegendes Zulässigkeitskriterium dar (BGH ZIP 2006, 2359ff, LG Bonn WM 2005, 1772ff).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2023 - 9 U 200/22

    Zahlungsdienste: Anscheinsbeweis für eine grob fahrlässige Pflichtverletzungen

    (1) Allerdings ist in der Rechtsprechung mehrfach ein Beweis des ersten Anscheins angenommen worden, wenn bei Abhebungen mit einer Zahlungskarte an einem Automaten die Originalkarte und PIN verwendet wurden, und zwar dahingehend, dass - was hier nach dem unstreitigen Vortrag der Parteien ausscheidet - die Zahlung entweder vom berechtigten Karteninhaber selbst vorgenommen wurde oder dass er, wenn die Karte - wie hier - von einem Dritten unberechtigt genutzt wurde, diesem pflichtwidrig eine Kenntniserlangung von der PIN ermöglicht hat, insbesondere durch eine grob fahrlässig erfolgende gemeinsame Aufbewahrung der Karte mit einer Notiz der PIN (siehe grundlegend BGH, Urteil vom 05.10.2004 - XI ZR 210/03, Rn. 24 ff. = BGHZ 160, 308; Urteil vom 14.11.2006 - XI ZR 294/05, Rn. 31, juris = BGHZ 170, 18; Beschluss vom 06.07.2010 - XI ZR 224/09, Rn. 10, juris; Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 370/10, Rn. 16, juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 07.03.2007 - 13 U 69/06, Rn. 33, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2008 - 23 U 38/05, Rn. 29, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.05.2008 - 17 U 170/07, Rn. 17, juris).

    Das ist etwa der Fall, wenn als weiterer typischer Geschehensablauf in Betracht zu ziehen wäre, dass die Eingabe der zutreffenden PIN durch den Dieb der Karte dadurch ermöglicht wurde, dass dieser zuvor die persönliche Geheimzahl des Karteninhabers ausgespäht hat, als dieser sie bei Abhebungen an Geldausgabeautomaten oder beim Einsatz der Karte an einem POS-Terminal zur Zahlung eines Geldbetrages eingab (BGH, Urteil vom 05.10.2004 - XI ZR 210/03, Rn. 31 = BGHZ 160, 308; zustimmend OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2008 - 23 U 38/05, Rn. 29, juris).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 23 U 22/06

    Missbrauch von Kreditkarten bei Bargeldabhebung an Geldautomaten: Anscheinsbeweis

    Ohnehin stünden einer Beweisaufnahme aufgrund Zeitablaufs ebenso wie im Parallelverfahren 23 U 38/05 praktische und prozessuale Gründe entgegen.

    Ein solcher über den Einzelfall hinausgehender Bezug in Verbindung mit Kostenvorteilen ist danach ausreichend (ebenso Senat im Parallelverfahren betreffend ec-Karten mit Triple-DES Schlüssel 128 Bit mit rechtskräftigem Urteil vom 30.1.2008, Az. 23 U 38/05 - bei juris).

    Wie der Senat im Parallelverfahren betreffend ec-Karten mit Triple-DES Schlüssel 128 Bit mit rechtskräftigem Urteil vom 30.1.2008 (Az. 23 U 38/05) festgestellt hat, besteht in Fällen, d.h. Lebenssachverhalten wie den vorliegenden mit Diebstahl bzw. Abhandenkommen der Karte und anschließendem Karteneinsatz mit PIN ein entsprechender Anscheinsbeweis dafür, dass die Zedenten gegen die oben beschriebene Sorgfaltspflicht verstoßen haben.

    Die Beurteilung des Senats im vorliegenden Fall steht ferner auch im Einklang mit dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 30.1.2008 im Parallelverfahren betreffend ec-Karten mit Triple-DES Schlüssel 128 Bit (Az. 23 U 38/05, WM 2008, 534, mit zustimmender Anmerkung Meder/Flick WuB I D 5 b Debit-Karte 1.08), wo der Kläger auch beteiligt war und dem zufolge der Senat auf der Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmung und Sachverständigengutachten einschließlich Erläuterung die Überzeugung gewonnen hat, dass das dort verwandte System ebenfalls mit Triple-DES-Schlüssel, bestehend aus 128 Bit, im entscheidungserheblichen Zeitraum (Dezember 1999 bis Februar 2003) den Sicherheitserfordernissen entsprach.

    Hinsichtlich der übrigen, allgemeinen Gesichtspunkte wie etwa RFID-Transponder, Innentäterattacken, Angriffen auf Schnittstellen oder Erraten von PINs etc., die auch bereits Gegenstand des Parallelverfahrens 23 U 38/05 gewesen sind, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats im dortigen, den Parteien bekannten Urteil Bezug genommen, mit denen im einzelnen die Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme und die Erschütterung des Anscheinsbeweises verneint worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2012 - 17 U 79/11

    Ansprüche des Bankkunden bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen mittels einer

    Es wird überwiegend davon ausgegangen, dass die heute verwandten PIN-Verfahren sicher sind und eine Entschlüsselung der Geheimnummer aus den Kartendaten durch einen Dritten nicht möglich ist (vgl. OLG Frankfurt WM 2008, 534; Aepfelbach/Cimiotti WM 1998, 1218 ff.; Nobbe BankR Rdnr. 371; Gößmann WM 1998, 1264, 1270 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 16 U 160/04

    Zur Aktivlegitimation eines Verbraucherverbandes für Sammelklage gegen

    Dabei liegen den jeweiligen Entscheidungen, Aufsätzen, Urteilsanmerkungen u.a. allerdings auch Erwägungen zugrunde, die sich auf konkrete Einzelfälle beziehen, was letztlich auch für die im vorliegenden Fall zu treffende Entscheidung von Bedeutung ist (siehe unten): - zustimmend: LG Frankfurt, Urt. vom 20.1.2005 - 2-23 O 474/03 - (Bl. 563 GA) LG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 14.7.2005 - 2-25 O 614/03 - (Bl. 590 GA) und Urteil vom 25.9.2005 (Anlage zu Bl. 642 GA) Schebesta, Anm. zum Senatsurteil vom 17.10.2003, WuB IV C. § 9 AGBG 1.04 - offen lassend: OLG Frankfurt - 23 U 38/05 - (Rechtshinweise im Berufungsverfahren gegen das Urteil des LG Frankfurt vom 20.1.2005 = Bl. 596 GA) - ablehnend: LG Bonn, Beschl. vom 17.3.2005 - 3 O 657/03 - (ZIP 2005, 1006) LG Düsseldorf (13. Zivilkammer) - 13 O 527/03 - (Hinweise zur Rechtslage und Beweisbeschluss = Bl. 507 ff. GA) Kleine/Cosack, Rechtsberatungsgesetz, Art. 1 § 3 Rn 56 Micklitz/Beuchler, Musterklageverfahren - Einziehung einer Forderung im Interesse des Verbraucherschutzes -, NJW 2004, 1502 (Bl. 323 GA) Ansatzweise auch Derleder, Anm. zum Beschl. des LG Bonn vom 17.3.2005, EWiR 2005, 579 III. 1. Die vorstehend aufgezeigte Rechtsproblematik bräuchte allerdings hier nicht entschieden zu werden, wenn die Klage auch dann unbegründet wäre, falls der Kläger aktivlegitimiert wäre.

    Diesen Standpunkt hat das OLG Frankfurt im Verfahren 23 U 38/05 ausweislich seiner Hinweise gemäß § 522 ZPO eingenommen.

  • OLG Frankfurt, 08.12.2014 - 23 U 291/13

    Kreditkartenmissbrauch an Geldautomaten - Widerlegung des Anscheinsbeweises für

    Allerdings besteht in Fällen, d.h. Lebenssachverhalten wie dem vorliegenden mit Diebstahl bzw. Abhandenkommen der Karte und anschließendem Karteneinsatz mit PIN ein entsprechender Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber gegen die oben beschriebene Sorgfaltspflicht verstoßen hat, wie der Senat etwa in einem Verfahren betreffend ec-Karten mit Triple-DES Schlüssel 128 Bit mit rechtskräftigem Urteil vom 30.1.2008 (Az. 23 U 38/05) festgestellt hat.
  • AG Frankfurt/Main, 26.05.2009 - 30 C 2223/08

    EC-Karten-Missbrauch: Haftungsverteilung bei Geldautomaten- und Barabhebung nach

    Umstände, die einem Auszahlungsanspruch des Klägers entgegenstehen, sind somit nicht ersichtlich (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2008, Az. 23 U 38/05).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8488
OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06 (https://dejure.org/2006,8488)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.12.2006 - 11 U 21/06 (https://dejure.org/2006,8488)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 11 U 21/06 (https://dejure.org/2006,8488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts bei Kündigung des Mandantenauftrages seitens des Rechtsanwalts ohne triftigen Grund; Abwägung der Vorteile und Nachteile einer Vorschussklage gegenüber einer Schadensersatzklage; Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 628 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 280; BGB § 628 Abs. 1 S. 1
    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts bei Vertragsbeendigung zur Unzeit - Verpflichtung zur Wahl des sichersten Weges zur Durchsetzung der Interessen der Mandanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Außerdem haben diese Anwälte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 157) einen Anspruch auf eine Terminsgebühr (1,2 x 902, 00 EUR zuzüglich 16 % MWSt = 1.255,58 EUR) erlangt, auch wenn der Vergleich im Vorprozess nach § 278 Abs. 6 ZPO zustande gekommen ist und die weiteren Anwälte im Vorprozess keinen Termin für die Beklagten wahrgenommen haben.
  • OLG Koblenz, 19.12.2002 - 5 U 669/02

    Anwaltsgebühren bei Schlechterfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages; Erfallen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Es kann allenfalls die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB) gegeben sein, wenn die Leistung des Anwalts grob fehlerhaft, unvollständig und insgesamt unbrauchbar ist (OLG Koblenz NJW-RR 2003, 274).
  • LG Itzehoe, 28.12.2005 - 7 O 409/05
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    unter teilweiser Änderung des Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 28.12.2005, Aktenzeichen 7 O 409/05, die Beklagten zu verurteilen, an sie - die Kläger - 3.478,06 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 10.06.2005 zu zahlen.
  • KG, 12.10.2001 - 15 U 6025/00

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Ein Interessenwegfall ist hier aber ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn einzelne Tätigkeiten des ersten Anwalts für den Mandanten einen bleibenden Wert haben - wie z.B. die Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, das der zweite Anwalt infolge Fristablaufs nicht mehr mit Erfolg einlegen könnte (OLG Karlsruhe MDR 1994, 519; KG Berlin NJW-RR 2002, 708; Erman, 10. Auflage, § 628 Rn. 12).
  • BGH, 07.10.1976 - III ZR 110/74

    Honorarforderung wegen anwaltlicher Tätigkeit - Vertragswidriges Verhalten eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (JurBüro 1984, 1659; NJW 1982, 437; WM 1977, 369) ist regelmäßig anzunehmen, dass die bisherigen Leistungen eines Anwalts infolge der Kündigung für den Mandanten kein Interesse mehr haben, wenn der Mandant einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen und an diesen die gleichen Gebühren noch einmal in voller Höhe entrichten muss (so auch Gerold/Schmidt/v.Eicken/-Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 13 Rn. 62; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Auflage, § 13 Rn. 49).
  • OLG Brandenburg, 07.12.1999 - 6 U 95/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Voraussetzung dafür wäre eine von den Beklagten zu vertretende schwerwiegende Vertragspflichtverletzung, die auch eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB gerechtfertigt hätte (MünchKomm/Henssler, 4. Auflage, § 628 Rn. 14; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 137).
  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (JurBüro 1984, 1659; NJW 1982, 437; WM 1977, 369) ist regelmäßig anzunehmen, dass die bisherigen Leistungen eines Anwalts infolge der Kündigung für den Mandanten kein Interesse mehr haben, wenn der Mandant einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen und an diesen die gleichen Gebühren noch einmal in voller Höhe entrichten muss (so auch Gerold/Schmidt/v.Eicken/-Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 13 Rn. 62; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Auflage, § 13 Rn. 49).
  • BGH, 15.01.1981 - III ZR 19/80

    Dienstvertrag - Parteiverrat - Anwaltsvertrag - Pflichten des Anwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Eine Verwirkung entsprechend § 654 BGB kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1981, 1211) nur im Falle des vorsätzlichen Parteiverrats in Betracht.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1994 - 3 U 45/93

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts trotz Mandatsniederlegung

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Ein Interessenwegfall ist hier aber ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn einzelne Tätigkeiten des ersten Anwalts für den Mandanten einen bleibenden Wert haben - wie z.B. die Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, das der zweite Anwalt infolge Fristablaufs nicht mehr mit Erfolg einlegen könnte (OLG Karlsruhe MDR 1994, 519; KG Berlin NJW-RR 2002, 708; Erman, 10. Auflage, § 628 Rn. 12).
  • BGH, 07.06.1984 - III ZR 37/83

    Annehmung der Interessen eines Dritten gegen den Auftraggeber eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (JurBüro 1984, 1659; NJW 1982, 437; WM 1977, 369) ist regelmäßig anzunehmen, dass die bisherigen Leistungen eines Anwalts infolge der Kündigung für den Mandanten kein Interesse mehr haben, wenn der Mandant einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen und an diesen die gleichen Gebühren noch einmal in voller Höhe entrichten muss (so auch Gerold/Schmidt/v.Eicken/-Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 13 Rn. 62; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Auflage, § 13 Rn. 49).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 170/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch bei Kündigung des Mandatsverhältnisses

    Die Einschränkung, die bis zur Mandatsniederlegung erbrachten Leistungen würden für den Auftraggeber jedenfalls insoweit nicht nutzlos, als die Tätigkeiten des ersten Anwalts für den Mandanten einen bleibenden Wert hätten, wie z.B. die Klageerhebung zur Hemmung der Verjährung oder Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, das der zweite Anwalt infolge des Fristablaufs nicht mehr einlegen könne (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1084, 1085; KG, NJW-RR 2002, 708, 709 f; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2008, 232, 234; Erman/Belling, BGB, 13. Aufl., § 628 Rn. 12; Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Aufl., § 628 Rn. 4; Mugler, AnwBl. 2000, 19, 21), ist jedenfalls insoweit nicht gerechtfertigt, als der Auftraggeber einen neuen Anwalt bestellen muss, um den Rechtsstreit fortführen zu können (Henssler/Deckenbrock, NJW 2005, 1, 4; MünchKomm-BGB/Henssler, 5. Aufl. § 628 Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2009 - 4 U 192/07

    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei Kündigung des Mandats während eines

    Da die finanziellen Folgen für den Mandanten erheblich sein können, setzt ein "vertragswidriges Verhalten" im Sinne von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB eine schwerwiegende Pflichtverletzung voraus (vgl. beispielsweise OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 -, Rdnr. 5, zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06 -, Rdnr. 14, zitiert nach Juris).
  • LG Bremen, 29.05.2020 - 4 S 102/19

    Vergütungsanspruch, Kündigung, Interessenwegfall, Fälligkeit

    Da die finanziellen Folgen für den Mandanten erheblich sein können, setzt ein "vertragswidriges Verhalten" im Sinne von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB eine schwerwiegende Pflichtverletzung voraus (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2009 - 4 U 192/07 -, Rn. 23 - 25, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2000 - 24 U 133/99 -, Rdnr. 5, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06 -, Rdnr. 14, juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11

    Rechtsnatur eines Unternehmensberatervertrages

    b) Ob in den Fällen einer der Nichtleistung wegen völliger Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung gleichstehenden Schlechtleistung die zu zahlende Vergütung einen durch die Schlechterfüllung entstandenen und nach §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB zu ersetzenden Schaden darstellt (so etwa OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074; OLG Hamm, ArztR 2008, 166), oder der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erheben kann (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 997; OLG Schleswig, OLGR 2008, 232), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 18 U 18/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Rückforderung gezahlter Vergütung wegen Kündigung des

    Kündigt der mit der Vertretung der Partei im Anwaltsprozess beauftragte Rechtsanwalt das Mandat vor Abschluss des Verfahrens, ohne dazu durch vertragswidriges Verhalten der Partei veranlasst zu sein, und muss die Partei deshalb zwecks ordnungsgemäßer Vertretung einen anderen Rechtsanwalt beauftragen, haben die vom ursprünglichen Prozessbevollmächtigten bereits erbrachten Leistungen infolge der Kündigung für die Partei kein Interesse mehr, so dass der kündigende Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gemäß § 628 Absatz 1 Satz 2 BGB verliert und die Partei bereits gezahlte Vergütung in der Höhe des an den neuen Prozessbevollmächtigten zu zahlenden Betrags gemäß § 812 Absatz 1 Satz 2, 1. Alt. BGB zurückfordern kann (Ablehnung von OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.1994, Az. 3 U 45/93, NJW-RR 1994, 1084 und KG, Urteil vom 12.10.2001, Az. 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708 sowie OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006, Az. 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232).

    Deshalb hat die Rechtsmitteleinlegung allein für den Mandanten auch keinen "bleibenden Wert" (so aber Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232-236 - zitiert nach juris).

    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, weil der Senat hinsichtlich des Interessefortfalls im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB in entscheidungserheblicher Weise von den Auffassungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Schleswig und des Kammergerichts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232-236; KG, Urteil vom 12.10.2001, Az.: 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708-711 - jeweils zitiert nach juris) abweicht.

  • LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12

    Rechtsanwalt, Gebührenanspruch, Wegfall, Kündigung, Berufungsbegründung,

    Dies gilt umso mehr, als sich ein Dienstverpflichteter, der wie ein Rechtsanwalt nach gesetzlichen Regelungen pauschal für eine Vielzahl möglicher Tätigkeiten vergütet wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084 - zitiert nach juris), immer dann der Verpflichtung, den Dienst-, bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag gänzlich zu erfüllen, entziehen könnte, wenn die Voraussetzungen der gesetzlichen Gebührenregelung vorliegen, ohne befürchten zu müssen, seinen Vergütungsanspruch zu verlieren." Da das OLG Frankfurt jedoch hinsichtlich des Interessefortfalls im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB in entscheidungserheblicher Weise von den Auffassungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Schleswig und des Kammergerichts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232-236; KG, Urteil vom 12.10.2001, Az.: 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708-711 - jeweils zitiert nach juris) abwich, ließ es die Revision zu.
  • OLG Köln, 10.10.2013 - 18 U 33/13

    Rechtliche Einordnung eines freien Mitarbeitervertrages hinsichtlich der

    d) Ob die völlige Unbrauchbarkeit der erbrachten Dienstleistung einer Nichtleistung gleichsteht und nach §§ 281 Abs. 1 und 2, 280 Abs. 1 und 3 BGB zu einem Schadenersatzanspruch führt, der dem Vergütungsanspruch entgegen gehalten werden kann (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2005 - 15 U 117/04, NJW-RR 2006, 1074-1076, zitiert nach juris, Rn. 7), oder ob der Dienstberechtigte in derartigen Fällen die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erheben kann (so OLG Koblenz, Urteil vom 26.02.2007 - 12 U 1433/04, NJW-RR 2007, 997-998, zitiert nach juris, Rn. 10; OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006 - 11 U 21/06, OLGR 2008, 232-236,zitiert nach juris, Rn. 25), kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.02.2007 - 12 U 1636/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13965
OLG Nürnberg, 22.02.2007 - 12 U 1636/06 (https://dejure.org/2007,13965)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.02.2007 - 12 U 1636/06 (https://dejure.org/2007,13965)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 12 U 1636/06 (https://dejure.org/2007,13965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährung eines Anspruchs auf Umtausch von infolge der Umprogrammierung der Hintergrundsysteme in Kartentelefonen unbrauchbaren Telefonkarten; Verjährungsfrist für den Umtausch bis zum 31.12.2001 ausgegebener Telefonkarten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04

    Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2007 - 12 U 1636/06
    Mit der zum 31.12.2001 von der Beklagten vorgenommenen Umprogrammierung der Hintergrundsysteme in den Kartentelefonen hat die Beklagte in das Austauschverhältnis eingegriffen, weshalb die Kunden (Karteninhaber) - spätestens ~ zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Umtausch aus dem Gesichtspunkt der ergänzenden Vertragsauslegung (BGH NJW 2006, 54, 55) erworben haben.
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2007 - 12 U 1636/06
    Als Anspruchsgrundlage für das Klagebegehren kommt nur ein vertraglicher Anspruch aus Telefonkartenverträgen (BGH NJW 2001, 2635, 2636) in Betracht.
  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 178/09

    Verjährung des Anspruchs von Telefonkarteninhabern auf Umtausch der gesperrten

    Entgegen der Auffassung der Beklagten (vgl. auch OLG Nürnberg OLGR 2008, 232, 233) war der Umtauschanspruch der Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Jahr 2008 noch nicht verjährt.
  • OLG Köln, 03.06.2009 - 11 U 213/08

    Rechtsfolgen nachträglicher Sperrung von Telefonkarten

    Dieser - auch vom OLG Nürnberg (OLGR 2008, 232) vertretenen - Ansicht folgt der Senat nicht.
  • LG Bonn, 14.09.2010 - 8 S 52/10

    Auszahlung eines auf Telefonkarten gespeicherten Guthabenwerts im Falle des

    Zwar ist der Beklagten zuzugestehen, dass in der Zeit vor der Rücktrittserklärung die - mangels Befassung des Bundesgerichtshofs mit der Frage der Verjährung - maßgebliche instanz- und obergerichtliche Rechtsprechung einhellig davon ausgegangen ist, dass der Anspruch auf Umtausch der Telefonkarten der ersten Generation mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt war (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.02.2007 - 12 U 1636/06 ; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 22.06.2006 - 9 O 6942/05 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 30.07.2007 - 9 O 4169/05).
  • LG Bonn, 08.06.2010 - 8 S 46/09

    Ermittlung der Zulässigkeit einer nachträgliche Beschränkung der Gültigkeitsdauer

    Zwar ist der Beklagten zuzugestehen, dass in der Zeit vor der Rücktrittserklärung am 28.07.2008 die - mangels Befassung des Bundesgerichtshofs mit der Frage der Verjährung - maßgebliche instanz- und obergerichtliche Rechtsprechung einhellig davon ausgegangen ist, dass der Anspruch auf Umtausch der Telefonkarten der ersten Generation mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt war (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.02.2007 - 12 U 1636/06 (vgl. Bl. 161ff. GA); LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 22.06.2006 - 9 O 6942/05 (vgl. Bl. 155ff. GA); LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 30.07.2007 - 9 O 4169/05 (vgl. Bl. 524ff. GA)).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - I-10 W 114/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13071
OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - I-10 W 114/07 (https://dejure.org/2007,13071)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.2007 - I-10 W 114/07 (https://dejure.org/2007,13071)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - I-10 W 114/07 (https://dejure.org/2007,13071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,13071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 124 Nr. 4; ; ZPO § ... 127 Nr. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1; ; ZPO § 148; ; ZPO § 249 Abs. 1; ; ZPO § 570; ; GKG § 10 Abs. 1; ; GKG § 49; ; GKG § 58 Abs. 2; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 66 Abs. 1; ; GKG § 71 Abs. 1; ; GKG § 72 Nr. 1; ; GKG § 72 Nr. 1 1. Halbs.; ; GKG § 72 Nr. 1 2. Halbs.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GKG § 49; GKG § 58 Abs. 2; BGB § 421
    Gerichtskosten: Die Kostenschuld eines Zweitschuldners verjährt unabhängig von der Kostenschuld des Erstschuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 29.04.2011 - 2 W 105/10

    Gerichtskosten: Verjährung bei Gerichtskostenansprüchen gegen mehrere

    Daraus folgt, dass bei Kostenansprüchen der Landeskasse gegenüber mehreren Kostenschuldnern die Verjährungsfrist für jeden Kostenschuldner gesondert und unabhängig vom Lauf der Frist gegenüber anderen Kostenschuldnern verläuft (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 10.05.2001, 8 W 364/00 - JurBüro 2001, 597; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.10.2007, I-10 W 114/07 - OLGR 2008, 232; OLG Celle, Beschluss v. 29.02.2008, 19 WF 41/08 - JurBüro 2008, 324; vgl. auch AG Bremen, Beschluss v. 16.07.2008, 40 IK 197/01 - zitiert nach juris).
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