Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 23.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06   

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https://dejure.org/2007,2527
OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06 (https://dejure.org/2007,2527)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.07.2007 - 15 W 205/06 (https://dejure.org/2007,2527)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 15 W 205/06 (https://dejure.org/2007,2527)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegen einen in der Wohnanlage befindlichen Solarienbetreiber hinsichtlich bestimmter Betriebszeiten wegen auftretender Geräuschimmissionen; Antragsberechtigung eines jeden Wohnungseigentümers einer Wohnungsanlage und ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bezeichnung als Ladenlokal in der Teilungserklärung ist zweckbestimmt

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3; ; LÖG NRW

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Nutzungsbestimmung einer Teilungserklärung - Pflicht zur Einhaltung der Ladenöffnungszeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung eines Ladenlokals als Sonnenstudio

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerte Ladenöffnungszeit: Auswirkung auf die Gemeinschaftsordnung? (IMR 2007, 397)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 302
  • NZM 2007, 805
  • ZMR 2008, 642
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
    Diese Auslegung hat allein nach dem objektiven Sinn zu erfolgen, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung aus dem Wortlaut der Teilungserklärung ergibt (vgl. BGH NJW 1998, 3713, 3714).

    Maßgebend ist auch insoweit der für die Auslegung einer Teilungserklärung allgemein geltende Maßstab, also der objektive Sinn der Regelung, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung aus dem Wortlaut der Teilungserklärung ergibt (BGH NJW 1998, 3713, 3714).

  • OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06

    Keine Nutzung des als Laden bezeichneten Teileigentums durch Fischgroßhandel

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
    Der gegenteiligen Auffassung des OLG München, der das Gericht im Rahmen der Begründung seiner Entscheidung (NJOZ 2007, 1106, 1108 f. = OLGR 2007, 246) ausdrücklich nicht tragende Bedeutung beigemessen hat, ältere Teilungserklärungen seien ggf. enger auszulegen, um dem Schutz des Vertrauens der Wohnungseigentümer auf Einhaltung der damals zulässigen Ladenöffnungszeiten Rechnung zu tragen, kann der Senat aus den genannten Gründen nicht folgen.
  • BGH, 27.03.1984 - IX ZR 147/83

    Auslegung einer Versorgungszusage bei Verweisung auf beamtenrechtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
    Nimmt eine rechtsgeschäftliche Regelung auf gesetzliche Bestimmungen Bezug, die ihrer Natur nach stets wandelbar sind, so legt dies die Annahme einer dynamischen Verweisung jedenfalls nahe (vgl. BGH MDR 1984, 1019 für eine vertragliche Versorgungszusage).
  • OLG Hamburg, 29.07.1998 - 2 Wx 20/98

    Genehmigung eines Gaststättenbetriebes anhand einer Teilerklärung durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
    Bei der Auslegung einer Grundbucheintragung ist im Grundsatz von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Eintragung auszugehen (OLG Hamburg MDR 1998, 1156; Meikel/Streck, Grundbuchrecht, 8. Aufl., Band 3, § 53 Rn.30).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1987 - 3 W 99/87

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
    Denn die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass nur eine solche Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. Senat FGPrax 2004, 12ff; KG NJW-RR 1995, 333, 334; BayObLG NJW-RR 1988, 141, WuM 1991, 707; DWE 1994, 153).
  • BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69

    Vaterschaftsanerkenntnis nach ägyptischem Recht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
    Diese nach Erlass der landgerichtlichen Entscheidung in Kraft getretene Änderung des materiellen Rechts hat das Rechtsbeschwerdegericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, weil das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen sich auf das Rechtsverhältnis, das den Gegenstand des Verfahrens bildet, erstrecken soll (vgl. BGHZ 55, 188, 191; BayObLGZ 1980, 347, 349; Senat OLGZ 1972, 371, 373).
  • KG, 08.06.1994 - 24 W 5760/93

    Kann Eigentumswohnung als Architekturbüro genutzt werden?

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
    Denn die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass nur eine solche Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. Senat FGPrax 2004, 12ff; KG NJW-RR 1995, 333, 334; BayObLG NJW-RR 1988, 141, WuM 1991, 707; DWE 1994, 153).
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
    Auch der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz erfordert, wenn der konkrete Rechtsinhalt für jeden Zeitpunkt feststellbar und das Risiko künftiger Veränderungen abschätzbar ist, keine weitergehende Festlegung des künftigen Rechtsinhalts (Senat FGPrax 2006, 3).
  • OLG Hamm, 11.02.1972 - 15 W 56/72

    Anhörung des Jugendamtes; Verfahrensverstoß; Beschwerde; Aufhebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
    Diese nach Erlass der landgerichtlichen Entscheidung in Kraft getretene Änderung des materiellen Rechts hat das Rechtsbeschwerdegericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, weil das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen sich auf das Rechtsverhältnis, das den Gegenstand des Verfahrens bildet, erstrecken soll (vgl. BGHZ 55, 188, 191; BayObLGZ 1980, 347, 349; Senat OLGZ 1972, 371, 373).
  • BayObLG, 06.03.1996 - 2Z BR 2/96

    Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden

    Auszug aus OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
    Denn die in § 2 der Teilungserklärung enthaltene Bezeichnung als Ladenlokal ist in der allgemeinen Vorstellung mit bestimmten Vorstellungen hinsichtlich der Betriebsgestaltung, u.a. wesentlich mit der Einhaltung der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten verbunden (BayObLG WuM 1996, 361f; OLG Hamburg OLGR 2002, 357).
  • OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01

    Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung

  • BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 118/02

    Gerichtlicher Vergleich - tatrichterliche Auslegung - beschränkte Nachprüfung

  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98

    Vergleich über die Nutzung seiner Wohnung

  • BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 6/80

    (BGBl I. S. 147 - BeurkÄndG)§ 1 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 20 Abs. 3 (Zur

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07

    Zulässigkeit der Nutzung von "gewerblichem" Teileigentum als

    Liegen sie vor, darf ein Sondereigentum grundsätzlich nur im Rahmen der Zweckbestimmung genutzt werden; eine andere Nutzung ist nur dann zulässig, wenn sie der Zweckbestimmung nicht widerspricht und für die übrigen Eigentümer nach einer typisierenden Betrachtungsweise keine Beeinträchtigung verursacht, die die mit der vereinbarten Zweckbestimmung regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet (BayObLG NJW-RR 1994, S. 1038; OLG München ZMR 2007, S. 718 ff.; OLG Hamm NZM 2007, S. 805 f. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 30.04.2008 - 32 Wx 35/08

    Wohnungseigentum: Nutzung einer als Laden bezeichneten Teileigentumseinheit unter

    Jedenfalls dann, wenn sich die Nutzung des Ladens in zeitlicher Hinsicht innerhalb der gesetzlichen Vorschriften hält, steht die Bezeichnung als Laden einer Öffnung innerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten auch dann nicht entgegen, wenn diese gegenüber dem Zeitpunkt der Abfassung der Teilungserklärung erweitert worden sind (OLG Hamm NZM 2007, 805).
  • OLG München, 10.02.2009 - 19 U 5448/08

    Gewerbeeinheit in einer Wohnungseigentumsanlage: Anspruch der Gemeinschaft gegen

    4 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für ein in der Teilungserklärung als "Laden" oder "Ladenlokal" bezeichnetes Teileigentum die öffentlich-rechtlichen Ladenöffnungszeiten einzuhalten sind (vgl. z. B. die vom Beklagten selbst vorgelegte Entscheidung OLG Hamm, Beschluss vom 23.07.2007, Gz. 15 W 205/06, NJW 2008, 302; insoweit ebenso OLG München, Beschluss vom 8.12.2006, Gz. 34 Wx 111/06, ZMR 2007, 718).

    Umstritten ist allenfalls, ob diese konkludente Inbezugnahme der Ladenöffnungszeiten statisch zu verstehen ist mit der Folge, dass der Beklagte weiterhin die zur Zeit der Errichtung der Teilungserklärung im Jahr 1985 geltenden kürzeren Ladenöffnungszeiten einzuhalten hätte, oder dynamisch entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung (so OLG Hamm, Beschluss vom 23.07.2007, Gz. 15 W 205/06, NJW 2008, 302; zweifelnd zumindest für den Fall der völligen Freigabe der Ladenöffnungszeiten OLG München, Beschluss vom 8.12.2006, Gz. 34 Wx 111/06, ZMR 2007, 718).

  • AG Bremen, 29.04.2013 - 29 C 87/10

    Teileigentumsbezeichnung "Laden": Wein-Bar trotzdem zulässig?

    So wurde im Rahmen der eingehenden Erörterungen auch das Beispiel einer zulässigen Ladennutzung durch einen 24-Stunden-Kiosk mit entsprechendem Publikum gebildet (vgl. insoweit auch ausdrücklich OLG Hamm, Beschluss von 23. Juli 2007, NJW 2008, S. 302 f.: LS 1: "Ist in der Teilungserklärung ein Teileigentum als Laden oder Ladenlokal bezeichnet, so ist die damit begrifflich verbundene Verweisung auf die öffentlich-rechtlichen Ladenöffnungszeiten dynamisch zu verstehen: Im Umfang der landesrechtlichen Aufhebung der Ladenschlusszeiten ist auch wohnungseigentumsrechtlich eine Nutzung des Teileigentums zulässig").
  • AG Bottrop, 26.07.2012 - 20 C 16/12

    Allgemeine Ladenöffnungszeiten in Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Kläger beantragen, v die Zwangsvollstreckung aus d6m vollstreckbaren Beschluss des OLG Hamm vom 23.07.2007, Az.: 15 W 205/06, für unzulässig zu erklären,.
  • LG Dortmund, 21.01.2013 - 1 S 305/12

    Kein Anspruch auf Herausgabe eines Titels auf Unterlassen bei vorübergehendem

    In dem Beschluss vom 23.07.2007 zu dem Aktenzeichen 15 W 205/06 hat das Oberlandesgericht Hamm die dortigen Beklagten zu 2) und jetzigen Kläger dazu "verpflichtet, es zu unterlassen, das auf dem Grundstück [...] gelegene Ladenlokal [...] an Sonn- und Feiertagen als Sonnenstudio zu nutzen oder nutzen zu lassen.".
  • LG Essen, 30.03.2012 - 19 O 322/11

    Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Mieter eines

    "Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass nach einem Beschluss des OLG Hamm vom 23.07.2007 (Az. 15 W 205/06) - dieser wird dem Mietvertrag 3.
  • OLG Hamm, 14.11.2011 - 24 U 31/11

    Direktanspruch eines Wohnungseigentümers gegen Mieter eines Miteigentümers bei

    D e r Senat folgt ebenfalls der Auffassung des 15. Zivilsenats des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 23.07.2007 - 15 W 205/06 - wonach es hinsichtlich der in d e r Teilungserklärung festgelegten Nutzung als "nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen im Erdgeschoss (Ladenlokal)" grundsätzlich auf eine typisierende Betrach­ tungsweise ankommt und schon deshalb grundsätzlich eine Einhaltung der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten verlangt werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.07.2007 - 8 W 169/07 - 31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6143
OLG Saarbrücken, 23.07.2007 - 8 W 169/07 - 31 (https://dejure.org/2007,6143)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.07.2007 - 8 W 169/07 - 31 (https://dejure.org/2007,6143)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 8 W 169/07 - 31 (https://dejure.org/2007,6143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streitwert: Zustimmung zur Untervermietung eines gewerblichen Ladenlokals; Bemessung bei einer Verpflichtung des Untermieters zur Zahlung eines monatlichen Mietzinses und eines Einmalmietzinses

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts einer auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gerichteten Klage

  • Judicialis

    RVG § 32 Abs. 2; ; GKG § 6; ; GKG § 41; ; GKG § 48 Abs. 1; ; GKG § 63 Abs. 1; ; GKG § 63 Abs. 2; ; GKG § 68 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zur Streitwertfestsetzung einer auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung eines gewerblichen Ladenlokals gerichteten Klage

  • ibr-online

    Streitwert für Erlaubnis der Untervermietung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für Erlaubnis der Untervermietung (IMR 2007, 376)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 10.02.2006 - 22 W 47/05

    Kostenrecht: Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Untervermietung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2007 - 8 W 169/07
    Der Wert dieser Klage ist daher nicht nach § 41 GKG, sondern gemäß § 48 Abs. 1 GKG nach den für die Zuständigkeit des Prozessgerichts geltenden Vorschriften über den Wert des Streitgegenstandes - hier: nach § 3 ZPO - festzusetzen (h.M.; vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 3793 w.w.N.; KG JurBüro 2006, 258 = KGReport Berlin 2006, 370)).
  • KG, 25.10.2016 - 8 W 48/16

    Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer

    So wird zum einen auf den Jahresbetrag der in Aussicht genommenen Untermiete abgestellt (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2008, 43; OLG Celle OLGR 1999, 263; vgl. auch Kammergericht 22. Zivilsenat Beschluss vom 10.02.2006 - 22 W 47/05, GE 2006, 387 und Senatsbeschluss vom 21.08.2009 - 8 W 74/09, unveröffentlicht; LG Kiel WuM 1995, 320; vgl. auch Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Auflage, IX, Rdnr. 411; Zöller/Herget, ZPO, 31. Auflage, § 3, Rdnr. 16 Stichwort "Mietstreitigkeiten"; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73.Auflage, Anh § 3 Rdnr. 83; Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Auflage, § 540 BGB, Rdnr.85; Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 7. Auflage, II, Rdnr. 293 a jeweils mit Hinweis auf die vorgenannte Rechtsprechung).
  • LG Berlin, 18.01.2016 - 65 T 259/15

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Klage gegen den Vermieter auf Erteilung der

    Im Rahmen des dort eingeräumten Ermessens ist maßgeblich auf das Interesse des auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung klagenden Mieters abzustellen, welches darin besteht, die eigene Mietschuld durch eigene (Unter-)Mieterträge zu reduzieren (vgl. KG, aaO, juris Rn. 5; OLG Saarbrücken Beschluss vom 23.7.2007 - 8 W 169/07 - zitiert nach juris).
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