Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07   

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https://dejure.org/2007,3406
OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07 (https://dejure.org/2007,3406)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.12.2007 - 6 U 121/07 (https://dejure.org/2007,3406)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - 6 U 121/07 (https://dejure.org/2007,3406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Datenweiterleitung durch das Kundenbindungssystem und Rabattsystem "HappyDigits"; Vereinbarung der Verwendung und Weiterverarbeitung von persönlichen Daten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Anforderungen ...

  • adresshandel-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 107; ; BGB § ... 108; ; BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BDSG § 3 a; ; BDSG § 4 a; ; BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 1; ; UklaG § 1; ; UklaG § 2 Abs. 1; ; UklaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; UklaG § 3 Abs. 2; ; UklaG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "HappyDigits" - AGB-Kontrolle eines Rabattsystems u.a. Opt-Out-Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Datenschutzregeln bei HappyDigits überwiegend rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Datenschutzregeln bei HappyDigits überwiegend rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 327 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06

    Zulässiger Inhalt datenschutzrelevanter Vertragsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    Ein Anlass, entsprechend der Anregung des Klägers das Verfahren gem. § 148 ZPO bis zur Entscheidung des BGH in dem das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28.09.2006 - 29 U 2769/06 - betreffenden Revisionsverfahren VIII ZR 348/06 auszusetzen, besteht nicht.

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der teilweise abweichenden Auffassung des OLG München in dem Urteil vom 28.9.2006 (29 U 2769/06) ist bezüglich der Entscheidung über die Berufungsanträge zu I 1 - 3 die Revision zuzulassen.

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    Ein Anlass, entsprechend der Anregung des Klägers das Verfahren gem. § 148 ZPO bis zur Entscheidung des BGH in dem das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28.09.2006 - 29 U 2769/06 - betreffenden Revisionsverfahren VIII ZR 348/06 auszusetzen, besteht nicht.

    Der Anregung des Klägers, das vorliegende Verfahren gem. § 148 ZPO im Hinblick auf das Revisionsverfahren VIII ZR 348/06 des BGH auszusetzen, ist nicht zu folgen.

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung (BGH WRP 1999, 200, 202 - "Beanstandung durch Apothekerkammer"; BGH GRUR 2000, 616 f - "Auslaufmodelle III"; BGH WRP 2000, 389, 392 - "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"), dass die Verwendung derartiger Begriffe dann nicht gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt, wenn ihr Sinngehalt im betreffenden Einzelfall nicht zweifelhaft und zwischen den Parteien auch nicht streitig ist.
  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung (BGH WRP 1999, 200, 202 - "Beanstandung durch Apothekerkammer"; BGH GRUR 2000, 616 f - "Auslaufmodelle III"; BGH WRP 2000, 389, 392 - "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"), dass die Verwendung derartiger Begriffe dann nicht gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt, wenn ihr Sinngehalt im betreffenden Einzelfall nicht zweifelhaft und zwischen den Parteien auch nicht streitig ist.
  • LG Köln, 09.05.2007 - 26 O 358/05

    Zulässigkeit der Erhebung personenbezogener Daten

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    I.) Auf die Berufung des Klägers wird das am 9.5.2007 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 358/05 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    In seiner Entscheidung NJW 03, 1237, 1240 hat der BGH das Gegenteil für selbstverständlich gehalten.
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 92/97

    Auslaufmodelle III - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2007 - 6 U 121/07
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung (BGH WRP 1999, 200, 202 - "Beanstandung durch Apothekerkammer"; BGH GRUR 2000, 616 f - "Auslaufmodelle III"; BGH WRP 2000, 389, 392 - "Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge"), dass die Verwendung derartiger Begriffe dann nicht gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt, wenn ihr Sinngehalt im betreffenden Einzelfall nicht zweifelhaft und zwischen den Parteien auch nicht streitig ist.
  • BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 12/08

    Happy Digits - Zur datenschutzrechtlichen Einwilligung in AGBs

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, OLGR 2008, 461 ff.) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren noch erheblich - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Düsseldorf, 08.07.2015 - 12 O 341/14

    Unwirksamkeit einer Bank-AGB über einen einmaligen laufzeitunabhängigen

    Die Vorschrift soll sicherstellen, dass das Verbot durch eine zu abstrakte Fassung nicht auch solche Geschäftsbereiche erfasst, in denen eine AGB-Widrigkeit nicht festgestellt werden kann (OLG Köln, Urteil vom 14. Dezember 2007 - 6 U 121/07 -, Rn. 22, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2261
KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07 (https://dejure.org/2008,2261)
KG, Entscheidung vom 26.02.2008 - 1 W 59/07 (https://dejure.org/2008,2261)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 1 W 59/07 (https://dejure.org/2008,2261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Testaments eines ägyptischen Staatsangehörigen muslimischen Glaubens; Berücksichtigung von Beschränkungen der Testierfreiheit nach ägyptischem Recht; Vereinbarkeit eines Erbausschlusses wegen nichtehelicher Abstammung und Religionsverschiedenheit mit dem ...

  • Judicialis

    BGB § 2369; ; EGBGB Art. 6; ; EGBGB Art. 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 2369; EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 25 Abs. 1
    Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Erbrechtsausschluss nach ägyptischem Recht - Berücksichtigung der testamentarischen, den Erbrechtsausschluss bestätigenden Verfügung des Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1109
  • FGPrax 2008, 159
  • NJ 2008, 267
  • FamRZ 2008, 1564
  • Rpfleger 2008, 423
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Diese Ansicht erscheint durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2005 (ZEV 2005, 301 ff.) überholt, nach der eine grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S.1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet ist.
  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Das gilt auch für nichteheliche Kinder, Art. 6 Abs. 5, 3 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 25, 167, 174).
  • KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04

    Erbscheinsverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Wird der angekündigte Erbschein nach der zum Vorbescheid ergangenen Beschwerdeentscheidung erteilt, kann die weitere Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (Senat, Rpfleger 2005, 669 ff.; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 51).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Entscheidend ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu missbilligen ist (BGHZ 118, 312, 331; Palandt/Heldrich, a.a.O., Art. 6 EGBGB Rn. 5; Staudinger/Blumenwitz, a.a.O., Neubearb. 2003, Art. 6 EGBGB Rn. 105).
  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 95/93

    Rechtsnatur eines Vindikationslegats hinsichtlich eines in Deutschland belegenen

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Soweit ihm nach ägyptischem Recht dingliche Wirkung zukommt (Vindikationslegat), ist es für in Deutschland belegene Gegenstände wie ein Damnationslegat i.S.v. § 2174 BGB zu behandeln (vgl. BGH, NJW 1995, 58, 59; Ferid/Scholz, a.a.O., Rn. 16; Staudinger/Dörner, a.a.O., Art. 25 EGBGB Rn. 887) und demgemäß im Erbschein nach § 2369 BGB nicht auszuweisen (Staudinger/Dörner, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Maßgebend ist das ägyptische Gesetz Nr. 77/1943 über die Erbfolge (im Folgenden: ägErbG, wiedergegeben bei Ferid/Scholz, a.a.O.); die in Art. 7 ägErbG genannten Berufungsgründe sind abschließend (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2005, 1705, 1707; Ferid/Scholz, a.a.O., Rn. 21, 34, 79; Pattar, Islamisch inspiriertes Erbrecht und deutscher Ordre public, S. 251).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
    Zwar bestimmt das Erbstatut, ob einem außerhalb der Ehe geborenen Kind eine Nachlassbeteiligung zusteht (BayObLGZ 2003, 68, 73; Palandt/Heldrich, BGB, 67. Aufl., Art. 25 EGBGB Rn. 10; Staudinger/Dörner, BGB, Neubearb. 2007, Art. 25 EGBGB Rn. 165).
  • OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20

    Anspruch auf Auskunft über den Bestand und den Wert eines Nachlasses; Anwendung

    Soweit die ältere Rechtsprechung (vgl. RG JW 1912, 22; BGH, NJW 1993, 1921; OLG Köln, FamRZ 1976, 170 ff.; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1705) noch angenommen hat, dass das Bestehen eines famliären Pflichtteils- und Noterbrechts nicht zum deutschen ordre public zählt, hält der Senat dies auf der Grundlage des von dem Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung dargelegten Verständnisses von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht mehr für vertretbar (so wohl auch KG, NJW-RR 2008, 1109, 1111).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 3 Wx 51/08

    Berücksichtigung des pauschalierten Zugewinnausgleichs zu Gunsten des

    Der Verstoß gegen den ordre public wirkt sich schließlich auch tatsächlich aus (zu diesem Gesichtspunkt zuletzt KG ZEV 2008, S. 440/441 f.), denn nach deutschem Recht wäre die Beteiligte zu 6. im Ergebnis Erbin sogar zu 3/4.
  • OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20

    Umgehung der geschlechterbezogenen Diskriminierung im Erbrecht über

    (2) Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regel selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und denen in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111; OLG Hamm FamRZ 1993 111/114; OLG Hamm ZEV 2005, 436).
  • OLG München, 16.04.2012 - 31 Wx 45/12

    Zugewinnausgleich im Todesfall: Zusammentreffen von deutschem Güterrechtsstatut

    Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regelung selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111).

    16 c) Greift die Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB ein, ist grundsätzlich zunächst eine Lösung im fremden Recht zu suchen; deutsches Recht ist nur hilfsweise als Ersatzrecht anzuwenden (KG NJW-RR 2008, 1109/1111).

  • LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13

    Beweglicher französischer Nachlass; Erbstatut; deutsche Staatsangehörigkeit;

    Während der gesetzliche Erbausschluss eines nichtehelichen Kindes nach ausländischem Recht einen Verstoß gegen den deutschen Ordre public darstellte (KG IPRax 09, 263), wäre eine testamentarische Anordnung, durch welche ein nichteheliches Kind von der Erbenstellung ausgeschlossen wird, indes beachtlich und stellte kein Verstoß gegen den Ordre public dar (Thorn, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, Art. 6 EGBGB Rz 30).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7496
OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2008,7496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2008 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2008,7496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2008,7496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages über eine Immobilie; Anfechtung des notariellen Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Makler bei dessen Einordnung als Hilfsperson des Verkäufers; Anspruch auf Freistellung von einer Provisionsforderung für einen ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 144

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 123; BGB § 144
    Zurechnung der Erklärung " ins Blaue" des Maklers als Hilfsperson des Immobilienverkäufers - Keine Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts durch Schadensersatzverlangen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistige Täuschung durch Makler als Hilfsperson des Verkäufers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arglisthaftung: Wann muss sich Verkäufer Angaben des Maklers zurechnen lassen? (IMR 2008, 316)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1995, S. 2550 ff; NJW 1996, S. 452; NJW 2001, S. 358 f.) wird ein Makler als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB angesehen, wenn ihm von einer der Kaufvertragsparteien die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden ist, er mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben übernommen hat, die typischerweise der Vertragspartei selbst obliegen oder dem Makler die gesamten Vertragsverhandlungen quasi als Repräsentanten überlassen wurden.

    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 2001, S. 358).

  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94

    Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1995, S. 2550 ff; NJW 1996, S. 452; NJW 2001, S. 358 f.) wird ein Makler als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB angesehen, wenn ihm von einer der Kaufvertragsparteien die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden ist, er mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben übernommen hat, die typischerweise der Vertragspartei selbst obliegen oder dem Makler die gesamten Vertragsverhandlungen quasi als Repräsentanten überlassen wurden.
  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 213/00

    Ansprüche des Bankkunden bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Maßgeblich für den Umfang der jeweiligen Bereicherung ist § 818 BGB; der Anspruch geht dabei auf den Saldo der Bereicherung (so genannte "Saldotheorie"), wobei der Bereicherungsgläubiger eine ungleichartige Gegenleistung seines Vertragspartners bei der Geltendmachung berücksichtigen muss, sei es im Klagantrag, sei es, dass der Anspruch einredeweise geltend gemacht wird (vgl. BGH NJW 2001, S. 1863 ff [1864]); dem haben die Kläger durch ihren Zug um Zug-Antrag Rechnung getragen.
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03

    Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Der Senat hat daher (vgl. BGH NJW-RR 2004, S. 229 ff. [231]) keine Bedenken, die möglicherweise von den Beklagten gar nicht gewollte Geltendmachung von Nutzungsentschädigungsansprüchen ggf. einem weiteren Rechtsstreit der Parteien vorzubehalten, auch wenn derartige Ansprüche "an sich" in die Saldierung einzubeziehen sind.
  • OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08

    Werklieferungsvertrag in der Automobil-Zulieferindustrie:

    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 1995, 2550; NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] ; NJW 2001, 358; zusammenfassend in jüngster Zeit z. B. Schl.-Holst. OLG, Urt. v. 14.02.08 - 7 U 24/06 -, OLGR 2008, 46, Tz. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4939
OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06 (https://dejure.org/2007,4939)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2007 - 15 U 36/06 (https://dejure.org/2007,4939)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2007 - 15 U 36/06 (https://dejure.org/2007,4939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 633 BGB, § 634 BGB, § 635 BGB
    Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht beim Erwerb von Altbauten mit Herstellungsverpflichtung und Gewährleistungshaftung des Veräußerers für die Altbausubstanz

  • Judicialis

    BGB § 633; ; BGB § 634; ; BGB § 635

  • rechtsportal.de

    BGB § 633; BGB § 634; BGB § 635
    Werkvertragsrecht bei Altbauerwerb mit Sanierungsverpflichtung - Haftung des Werkunternehmers für Altbausubstanz

  • ibr-online

    Sanierungsobjekt: Welcher Schallschutzmaßstab ist geschuldet?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schallschutzmängeln eines Wohngebäudes; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts beim Erwerb von Altbauten; Streit über den Umfang vertragsgemäß durchgeführter Sanierungsmaßnahmen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Haftung des Bauträgers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierungsobjekt: Welcher Schallschutzmaßstab ist geschuldet? (IBR 2007, 1367)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 90
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06
    Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrages (vgl. BGH NJW 2005, 1115; BGH NJW 2006, 214, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Solche Bauleistungen hat die Beklagte ausweislich der in den notariellen Verträgen in § 2 letzter Absatz in Bezug genommenen Baubeschreibung (Bl. 28 ff. d. A.) sowie auch der tatsächlich durchgeführten Leistungen (zu deren Berücksichtigung vgl. BGH NJW 2005, 1115) vertraglich übernommen.

    In welchem Umfang sich der Veräußerer eines sanierten Altbaus zu Herstellungsleistungen verpflichtet hat, ist nach dem Zusammenhang der einzelnen Vertragsbestimmungen sowie der gesamten Umstände zu beurteilen, die zum Vertragsschluss geführt haben (vgl. BGH NJW 2005, 1115; BGHZ 100, 391 = NJW 1988, 490).

    Dass ein Umbau oder die Modernisierung von Altbauten als "Neuherstellung" von Sachen und Leistungen im Sinne von § 11 Nr. 10 a AGBG anzusehen ist, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2005, 1115 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06
    Die Kläger machen den Anspruch zu Recht als Wohnungseigentümer geltend, obgleich die Wohnungseigentümergemeinschaft nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen teilrechtsfähigen Verband bildet, der Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens sein kann (vgl. NJW 2006, 2187, 2188; NJW 2005, 2061).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06
    Die Kläger machen den Anspruch zu Recht als Wohnungseigentümer geltend, obgleich die Wohnungseigentümergemeinschaft nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen teilrechtsfähigen Verband bildet, der Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens sein kann (vgl. NJW 2006, 2187, 2188; NJW 2005, 2061).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06
    In welchem Umfang sich der Veräußerer eines sanierten Altbaus zu Herstellungsleistungen verpflichtet hat, ist nach dem Zusammenhang der einzelnen Vertragsbestimmungen sowie der gesamten Umstände zu beurteilen, die zum Vertragsschluss geführt haben (vgl. BGH NJW 2005, 1115; BGHZ 100, 391 = NJW 1988, 490).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 117/04

    Gewährleistung bei Veräußerung einer zu sanierenden Altbauwohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 15 U 36/06
    Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrages (vgl. BGH NJW 2005, 1115; BGH NJW 2006, 214, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 30.06.2014 - 11 U 69/14

    Geltendmachung von Ansprüchen auf ordnungsgemäßer Herstellung des

    Etwas anderes kann sich ergeben, wenn die berechtigte Erwartung des Erwerbers unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsumstände, insbesondere des konkreten Vertragsgegenstands und der jeweiligen Gegebenheiten des Bauwerks darauf nicht gerichtet ist (BGH NJW 2005, 1115; ferner BGH NJW 2007, 3275, 3276; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 170, 172; OLG Frankfurt BauR 2008, 90; Kniffka/Koeble a.a.O.; Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 6. Aufl., Rdn. 106).
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