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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2804
OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07 (https://dejure.org/2008,2804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.02.2008 - 6 U 71/07 (https://dejure.org/2008,2804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 6 U 71/07 (https://dejure.org/2008,2804)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden bezüglich eigener Verletzungen durch einen Verkehrsunfall bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes; Vermutung einer Verursachung der erlittenen Unfallverletzungen durch Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes bei schweren Frontalkollisionen mit Auslösen des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Sicherheitsgurt nicht angelegt - Mitverschulden

  • Judicialis

    StVO § 21a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 254 Abs. 1

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Unfallschadenregulierung: Trotz Nichtanschnallens keine Mithaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitverschulden wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Trotz Nichtanschnallens keine Mithaftung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwer verletzt nach Frontalzusammenstoß - Mitverschulden des Unfallopfers, weil es sich nicht angeschnallt hatte?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Trotz Nichtanschnallens keine Mithaftung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Trotz Nichtanschnallens keine Mithaftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1031
  • AnwBl 2008, 174
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 07.03.1979 - 13 U 205/77

    Versicherungsschutz; Fehlen des Versicherungsschutzes; Allgemeine Sicherheit;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    Bei schweren Frontalkollisionen mit hohen Geschwindigkeiten ist die Ursächlichkeit der erlittenen Unfallverletzungen jedoch nicht zu vermuten (vgl. auch OLG Karlsruhe - 13 U 205/77), wenn der Verletzte den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, sondern in den Airbag geprallt ist.

    Bei schweren Frontalkollisionen mit hohen Geschwindigkeiten besteht dieser Anscheinsbeweis hingegen nicht (OLG Karlsruhe, Az. 13 U 205/77; zitiert nach juris).

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    a) Den Verletzten, der im Unfallzeitpunkt entgegen § 21 a Abs. 1 StVO den im Fahrzeug vorschriftsmäßig vorhandenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft ein Mitverschulden i. S. d. § 254 Abs. 1 BGB an den infolge der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts erlittenen Unfallverletzungen (BGH, Az. VI ZR 236/79; zitiert nach juris).

    So ist die Ursächlichkeit zu vermuten, wenn bei einem Frontalzusammenstoß bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 35 - 40 km/h Verletzungen an Kopf und Brust eingetreten sind (BGH, Az. VI ZR 236/79; zitiert nach juris).

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    Wer entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO den Sicherheitsgurt nicht anlegt, den trifft grundsätzlich ein Mitverschulden gem. § 254 Abs. 1 BGB (BGH - VI ZR 213/79 - und VI ZR 59/97).

    Seine Bewertung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von dem Gewicht der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Schädigers (BGH, Az. VI ZR 213/79 und VI ZR 59/97; zitiert nach juris).

  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    Wer entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO den Sicherheitsgurt nicht anlegt, den trifft grundsätzlich ein Mitverschulden gem. § 254 Abs. 1 BGB (BGH - VI ZR 213/79 - und VI ZR 59/97).

    Seine Bewertung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von dem Gewicht der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Schädigers (BGH, Az. VI ZR 213/79 und VI ZR 59/97; zitiert nach juris).

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    Das setzt jedoch die Feststellung eines typischen Geschehensablaufs voraus, dessen Vorliegen im Einzelfall zu beurteilen ist (BGH, Az. VI ZR 40/79 und VI ZR 239/89; zitiert nach juris).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    Das setzt jedoch die Feststellung eines typischen Geschehensablaufs voraus, dessen Vorliegen im Einzelfall zu beurteilen ist (BGH, Az. VI ZR 40/79 und VI ZR 239/89; zitiert nach juris).
  • OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18

    Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem

    Dieser Bewegungsverlauf des Körpers erfolgt also gerade auch bei Vorhandensein eines Airbags, da dieser nur im Brustbereich wirkt, und die Bewegung des unteren Körperbereichs nicht aufhält (zu OLG Naumburg MDR 2008, 1031).
  • OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage;

    b) Somit müssen die Beklagten beweisen, dass der Kläger seine schweren Verletzungen - namentlich im Bereich des Kopfes - nicht erlitten hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, a. a. O. - juris Rdnr. 42. KG, VM 1982, 63 - Leitsatz 1 bei juris. OLG Naumburg, OLGR 2008, 537 - juri sRdnr. 24. OLG Hamm, VersR 1987, 205. für einen dahingehenden Inhalt des vom Schädiger zu erbringenden Beweises auch BGH, NJW 1980, 2125 - juris Rdnr. 18, 2. Satz).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10

    Zur Frage des Mitverschuldens, wenn das Verkehrsunfallopfer einen Sicherheitsgurt

    Während die Beweislast dafür, dass der Verstoß gegen die Anschnallpflicht für die tatsächlich eingetretenen Schäden ursächlich war, der Schädiger trägt (BGH, NJW 1980, 2125, 2126; OLG Naumburg, OLGR 2008, 537, 538; OLG Celle, OLGR 2009, 948, 949), ist die Behauptung des Geschädigten, bei angelegten Gurt wären entweder dieselben oder andere Verletzungen in vergleichbarer Schwere entstanden, als Replik auf den Mitverschuldenseinwand von diesem zu beweisen (BGH, NJW 1980, 2125, 2126; OLG Karlsruhe, NZV 1989, 470; Janker, in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Aufl., § 21a Rdn. 6).

    Ein solcher Ausnahmefall kann etwa vorliegen, wenn ein betrunkener Kraftfahrer bei Dunkelheit mit voller Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug kollidiert, dessen Insassen nicht angeschnallt sind, weil dann zu dem als grobes Verschulden zu bewertenden Alkoholkonsum die ungewöhnlich hohe Betriebsgefahr des unfallverursachenden Kraftfahrzeugs hinzutritt (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2008, 537, 538).

  • OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15

    Beweislast des Geschädigten hinsichtlich der Primärverletzung und Bemessung der

    So ist neben der vom Kläger bereits angeführten Entscheidung des OLG Naumburg vom 27.02.2008 (6 U 71/07, veröffentlich in Juris) auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg (VersR 1997, 1535, veröffentlicht bei Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 34. Aufl. unter Nr. 34.1162) zu verweisen, das bereits im Jahre 1996 bei leichten Bewegungseinschränkungen im rechten Hüftgelenk unter Berücksichtigung bestehender Vorschädigungen ein Schmerzensgeld von seinerzeit 15.000,00 DM zuerkannt hat, was unter Berücksichtigung der seitdem erfolgten Preisindexanpassung ebenfalls einem Betrag von knapp 10.000,00 EUR entspricht.
  • LG Bonn, 06.05.2009 - 13 O 286/05

    Kriterien für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe für eine nicht dilozierte

    Seine Bewertung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von dem Gewicht der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Schädigers (OLG Naumburg, NJOZ 2008, 4032, 4033).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 4 U 159/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5831
OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 4 U 159/06 (https://dejure.org/2008,5831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2008 - 4 U 159/06 (https://dejure.org/2008,5831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 4 U 159/06 (https://dejure.org/2008,5831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 667 BGB, § 675 BGB
    Beendeter Geschäftsbesorgungsvertrag: Beweislastverteilung hinsichtlich der Pflicht zur Herausgabe des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten

  • Judicialis

    BGB § 667; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de

    BGB § 667; BGB § 675
    Zweigeteilte Beweislast bei der Pflicht zur Herausgabe des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Darlegungslast und Beweispflicht des Auftraggebers im Rahmen eines Dienstvertrages über eine Geschäftsbesorgung hinsichtlich des Erlangten durch den Beauftragten; Darlegungslast und Beweispflicht im Rahmen eines Dienstvertrages über eine Geschäftsbesorgung bei ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Deutsche Post -, Postagentur, zweigeteilte Beweislast, Pflicht zur Herausgabe des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten, Beendeter Geschäftsbesorgungsvertrag, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1027
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 42/84

    Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs des mit der Vermögensverwaltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 4 U 159/06
    Sodann obliegt es diesem, den Verbleib des Erlangten darzulegen und zu beweisen und sich gegebenenfalls zu entlasten (BGH NJW 1986, 1492).
  • OLG Köln, 21.11.2008 - 19 U 72/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Fehlbeträgen

    Weitere Darlegungen zur Richtigkeit jeder einzelnen Buchung der Geschäftsvorfälle seitens der Auftraggeberin sind indes nicht erforderlich, weil der Auftragnehmer die Geschäftsvorfälle in das System eingegeben hat, der Auftraggeber daher in die Richtigkeit der vorgenommenen Eingaben vertrauen und sich dieser zu einer schlüssigen Darlegung und zum Nachweis eines zu seinen Gunsten resultierenden Endsaldos bedienen darf (so auch die überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung, vgl. OLG Koblenz, U. v. 30.1.2006, 12 U 127/01 - juris; OLG Saarbrücken, 17.10.2007, 1 U 634/06 - juris; OLG Frankfurt, U. v. 30.1.2008, 4 U 159/06 - juris).

    Grundsätzlich ist das aus der Geschäftsbesorgung erlangte Geld auch dann herauszugeben, wenn es nicht mehr vorhanden, aber nicht bestimmungsgemäß verwendet worden ist, wobei der Beauftragte die bestimmungsgemäße Verwendung zu beweisen hat (BGH, U. v. 4.11.2002, II ZR 210/00 - juris; OLG Frankfurt, U. v. 30.1.2008, 4 U 159/06 - juris).

  • OLG Köln, 08.04.2010 - 19 U 27/10

    Anforderungen an den Nachweis von Kassenfehlbeständen einer Postagentur

    Dann aber musste die Klägerin nicht die einzelnen Geschäftsvorgänge, welche die Grundlage für die Berechnung des geltend gemachten Bargeldfehlbestands bildeten, dartun und deren Richtigkeit beweisen, sondern konnte sich zur schlüssigen Darlegung und zum Nachweis des Kassenfehlbestands des vom EPOS-Systems ausgewiesenen Endsaldos bedienen (vgl. OLG Frankfurt vom 30.01.2008 - 4 U 159/06 - OLG Koblenz vom 30.01.2006 - 12 U 127/01-, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 27.05.2010 - 19 U 27/10

    Beweisführung durch Privatgutachten

    Denn diese hat als Agenturbetreiberin die einzelnen Geschäfte abgewickelt und hierfür in eigener Zuständigkeit auf das EPOS-System zugegriffen (so auch OLG Frankfurt vom 30.01.2008 - 4 U 159/06 - Rn. 15; OLG Koblenz vom 30.01.2006 - 12 U 127/01 - Rn. 35; jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12094
OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07 (https://dejure.org/2008,12094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2008 - 7 U 104/07 (https://dejure.org/2008,12094)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2008 - 7 U 104/07 (https://dejure.org/2008,12094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streit über den Umfang eines Schmerzensgeldanspruchs wegen Körperverletzung; Kriterien für die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes; Beachtlichkeit einer fortwährenden durch den Vorfall verursachten depressiven Störung; Kausalität zwischen Arbeitsunfähigkeit und ...

  • Judicialis

    ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 a.F

  • rechtsportal.de

    Auslegung der Angaben im Mahnbescheid zur Bestimmung der mit verjährungsunterbrechender Wirkung geltend gemachten Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsunterbrechende Wirkung des Mahnverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Nach diesen Grundsätzen ergibt sich im Gegensatz zu anderen Fällen (z. B. BGH NJW 1984, 2346 für eine Rechtsanwaltshaftung wegen einer Klage aus einem Brandschaden; NJW 2000, 1420 für einen Brandschaden; NJW 1988, 1079 im Rahmen der Rechtsanwaltshaftung bzgl. der Ansprüche aus § 833 BGB) aufgrund der besonderen Umstände des hier zu entscheidenden Sachverhalts, dass eine Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs nicht eintreten konnte, da dieser Anspruch von dem Mahnbescheid, mit dem ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 DM des angeblichen Gesamtschadens geltend gemacht wurde, nicht erfasst war.

    Das gilt auch soweit es sich um unterschiedliche rechtliche Ansprüche auf materiellen Schadensersatz einerseits und Schmerzensgeld andererseits handelt, die verschiedene Streitgegenstände betreffen (vgl. nur BGH NJW 1984, 2346, 2347).

    Der Senat schließt sich insoweit trotz der geäußerten Bedenken (s. dazu oben 2.) zur Wahrung der Rechtseinheit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, dass es bei einer Teilklage auch im Mahnbescheidsverfahren zur Unterbrechung der Verjährung ausreicht, die einzelnen Schadenspositionen und Ansprüche nachträglich zu beziffern und zu begründen und damit die Unterbrechungs- jetzt Hemmungswirkung des Mahnbescheids für jeden der auflösend bedingt anhängig gemachten Ansprüche bis zur vollen Höhe des geltend gemachten Teilbetrages aufrechtzuerhalten (vgl. nur BGH NJW 1984, 2346, 2347 f. mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).

    Nach diesen Grundsätzen ergibt sich im Gegensatz zu anderen Fällen (z. B. BGH NJW 1984, 2346 für eine Rechtsanwaltshaftung wegen einer Klage aus einem Brandschaden; NJW 2000, 1420 für einen Brandschaden; NJW 1988, 1079 im Rahmen der Rechtsanwaltshaftung bzgl. der Ansprüche aus § 833 BGB) aufgrund der besonderen Umstände des hier zu entscheidenden Sachverhalts, dass eine Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs nicht eintreten konnte, da dieser Anspruch von dem Mahnbescheid, mit dem ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 DM des angeblichen Gesamtschadens geltend gemacht wurde, nicht erfasst war.

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 183/00

    Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Nach diesen Grundsätzen ergibt sich im Gegensatz zu anderen Fällen (z. B. BGH NJW 1984, 2346 für eine Rechtsanwaltshaftung wegen einer Klage aus einem Brandschaden; NJW 2000, 1420 für einen Brandschaden; NJW 1988, 1079 im Rahmen der Rechtsanwaltshaftung bzgl. der Ansprüche aus § 833 BGB) aufgrund der besonderen Umstände des hier zu entscheidenden Sachverhalts, dass eine Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs nicht eintreten konnte, da dieser Anspruch von dem Mahnbescheid, mit dem ein Teilbetrag in Höhe von 90.000 DM des angeblichen Gesamtschadens geltend gemacht wurde, nicht erfasst war.
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid; Pflichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    Wann diesen Anforderungen genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr. vgl. nur NJW 2000, 1420; WM 2000, 2375; WM 2002, 398; WM 2006, 592; WM 2007, 1084, Tz. 39 = BGHZ 172, 42; zuletzt Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 46/07 - Tz. 13).
  • BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 104/07
    War jedoch der Schmerzensgeldanspruch nicht im Mahnbescheidsantrag enthalten, so konnte die dann als Klagerweiterung zu verstehende Antragstellung und Begründung mit Aufgliederung der einzelnen gestaffelten Ansprüche und Rechnungspositionen im Jahr 2003, die grundsätzlich zulässig ist (vgl. bereits BGH NJW 1959, 1819 f. und ständig) eine Unterbrechung der Verjährung dieses Anspruchs, die am 31.12.2002 eintrat, nicht mehr bewirken.
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