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   OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 10 UF 14/07   

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OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 10 UF 14/07 (https://dejure.org/2007,10933)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2007 - 10 UF 14/07 (https://dejure.org/2007,10933)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 10 UF 14/07 (https://dejure.org/2007,10933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Erfüllungseinwandes im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage; Zulässigkeit der Mitvollstreckung der notwendigen Zwangsvollstreckungskosten; Notwendigkeit eines gesonderten Vollstreckungstitels; Begriff der "Notwendigkeit" der Vollstreckungskosten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769; ; ZPO § 788 Abs. 1; ; ZPO § 788 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 788 Abs. 2; ; BGB § 367; ; BGB § 366 Abs. 1; ; BGB § 366 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 788 Abs. 1; BGB § 366 Abs. 1, Abs. 2 § 367
    Zur Kostentragungspflicht von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 204/03

    Erstattung von Vollstreckungskosten bei Abschluß eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 10 UF 14/07
    Diese gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2004, 503).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auf den Hinweis der Kammer sei im Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten vom 17. Dezember 2013 dazu ausführlich Stellung genommen und unter anderem auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (vom 15. November 2016, 10 UF 14/07) und eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (vom 4. März 2003, 16 U 179/02) verwiesen worden.

    Vielmehr weist der Beschwerdeführer zu Recht darauf hin, dass Entscheidungen von Oberlandesgerichten vorliegen, die die Notwendigkeit von Zwangsvollstreckungskosten (§ 788 Abs. 1 ZPO) im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage - wie vorliegend auch das Amtsgericht - völlig zwanglos geprüft haben (OLG Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2007 - 10 UF 14/07 -, juris, Rn. 16 ff.; OLG Celle, Urteil vom 4. März 2003 - 16 U 179/02 -, juris, Rn. 17 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 118/10

    Begriff der vorsätzlichen unerlaubten Handlung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO;

    Der Einwand der Erfüllung führt erst dann zur Begründetheit der Vollstreckungsgegenklage, wenn alle titulierten und dabei beitreibbaren (§ 788 ZPO) Forderungen erfüllt sind (Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 767 Rdn. 12 "Erfüllung"; OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 548).
  • LG Köln, 20.02.2014 - 22 O 486/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei einer Entscheidung über

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat für eine vergleichbare Fallgestaltung mit Entscheidung vom 28.06.2007 - 10 UF 14/07 - angenommen, dass der Gläubiger deshalb zur weiteren Durchsetzung seiner Ansprüche Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen müsse und dadurch neue Zwangsvollstreckungskosten in nicht unerheblicher und einer nicht bestimmbaren Höhe anfallen.
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2011 - 5 W 100/11

    Zwangsvollstreckung: Berechnung des Kostenvorschusses für eine Ersatzvornahme

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleibt die Beitreibung nach § 788 Abs. 1 ZPO selbst dann zulässig, wenn bereits eine Kostenfestsetzung erfolgt ist (OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 548; Stöber in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 788 Rdn. 18).
  • OLG Köln, 27.04.2017 - 18 U 49/14

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs betreffend die Zuerkennung

    Nach Auffassung der Kammer fänden hier deshalb die vom Oberlandesgericht Brandenburg für einen vergleichbaren Fall in einer Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 10 UF 14/07 - entwickelten Grundsätze Anwendung.
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 21 U 133/18

    Mängelbeseitigung nicht angenommen: Keine Erfüllung eingetreten!

    Insoweit ist der Hauptsachetitel zugleich Vollstreckungstitel für die Beitreibung der Zwangsvollstreckungskosten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Juni 2007 - 10 UF 14/07 -, Rn. 13, juris).
  • VG Magdeburg, 26.02.2009 - 9 A 230/08
    Zwar ist der Hauptsachetitel zugleich Vollstreckungstitel für die Beitreibung auch der Zwangsvollstreckungskosten (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2007, 10 UF 14/07 , zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - I-10 U 6/07   

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https://dejure.org/2007,6978
OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - I-10 U 6/07 (https://dejure.org/2007,6978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2007 - I-10 U 6/07 (https://dejure.org/2007,6978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2007 - I-10 U 6/07 (https://dejure.org/2007,6978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Mieters gegen einen Vermieter auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen verspäteter Übergabe des Mietobjekts aus einer vertraglichen Regelung unter Verwendung der Begriffe "Schadensersatz" und "pauschal"; Voraussetzungen der Abgrenzung einer Vertragsstrafe ...

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe und pauschaliertem Schadensersatz

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65

    Makierprovision als Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Nur wenn die zur Beurteilung stehende Vertragsklausel diese Voraussetzungen erkennen lässt, wird in der Rechtsprechung ein pauschalierter Schadenersatzanspruch angenommen (BGHZ 49, 84; BAG NJW 1967, 751; LG Tübingen NJW 1964, 1798; LG Berlin NJW 1966, 1818).

    Gerade diese ungewöhnliche Höhe des "Schadensersatzes", die zudem mit einer weiteren Einmalzahlung von 500.000 EUR kombiniert ist, lässt bei einer vernünftigen, Treu und Glauben entsprechenden Betrachtungsweise nicht die Deutung zu, dass ein verständiger Vermieter sich von vornherein einer solch drückenden pauschalierten Schadensersatzverpflichtung unterwerfen will (BGHZ 49, 84), sondern rechtfertigt vielmehr die Annahme, dass mit der festgelegten Größenordnung erheblicher Druck auf die Beklagte ausgeübt werden sollte, ihrer vertraglichen Verpflichtung zur fristgerechten Fertigstellung und Übergabe des Mietobjekts nachzukommen.

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Zwar mag der Wortlaut der in Ziffer 4.3.2 lit. a + b MV getroffenen Regelung mit der zweifachen Verwendung der Wörter "Schadensersatz" und "pauschal" auf den ersten Blick nach allgemeinem Sprachverständnis eher auf eine gewollte Schadenspauschalierung als auf eine Vertragsstrafe hindeuten, wenngleich auch der Vertragsstrafe ein schadenersatzrechtliches Moment innewohnt, weil sie auch dazu dient, dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis zu eröffnen (NJW 1983, 385).

    Sie ist zum einen Druckmittel zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und zum anderen eine erleichterte Möglichkeit zur Schadloshaltung (BGHZ 63, 256; NJW 1983, 385; NJW 1975, 163, NJW 1961, 115).

  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 89/06

    Zulässiger Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Es gehört zu den anerkannten Grundsätzen für die Auslegung einer Individualvereinbarung, dass zwar der Wortlaut einer Vereinbarung den Ausgangspunkt der Auslegung bildet, dass jedoch der übereinstimmende Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht (z.B. BGH, Beschl. v. 18.6.2007, II ZR 89/06; Beschl. v. 20.9.2006, VIII ZR 141/05; NJW 1994, 1528).

    Soweit danach das Geständnis eine Tatsache betreffen muss, zählen dazu nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs indessen auch juristisch eingekleidete Tatsachen (BGH, Urt. v. 18.06.2007, II ZR 89/06; NJW-RR 2006, 281; NJW-RR 2003, 1578).

  • BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Die Entscheidung BGH NJW 1962, 1390 betrifft einen abweichenden Sachverhalt und rechtfertigt für den Streitfall keine abweichende Beurteilung.
  • OLG München, 06.04.2005 - 7 U 1573/05

    Anforderungen an die Vereinbarung einer Schadenspauschalierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Eine Vertragsstrafenregelung i. S. der §§ 339 ff. BGB ist danach anzunehmen, wenn die Zahlung des versprochenen Betrages in erster Linie die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung sichern und auf den Vertragspartner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben soll, die übernommenen Pflichten einzuhalten, während eine Schadenspauschalabrede vorliegt, wenn sie der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischerweise entstehenden Schadens orientiert (BGH, NJW 1983, 1542; OLG München, OLGR 2007, 3).
  • BAG, 14.12.1966 - 5 AZR 168/66

    Zessionar einer Lohnforderung - Lohnabtretung - Grundgeschäft - Allgemeine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Nur wenn die zur Beurteilung stehende Vertragsklausel diese Voraussetzungen erkennen lässt, wird in der Rechtsprechung ein pauschalierter Schadenersatzanspruch angenommen (BGHZ 49, 84; BAG NJW 1967, 751; LG Tübingen NJW 1964, 1798; LG Berlin NJW 1966, 1818).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Ein Geständnis im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO erfordert eine Erklärung, dass eine von der Gegenseite behauptete Tatsache wahr ist (BGH, Urt. v. 12.10.1999, EBE 1999, 386; Urt. v. 7. Juli 1994, NJW 1994, 3109).
  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94

    Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Dabei ist zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und in einem zweiten Auslegungsschritt sind sodann die außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, NJW 1998, 2966; NJW 1995, 1212; NJW 1994, 188).
  • BGH, 25.11.1982 - III ZR 92/81

    Wirksamkeit der Mahnung durch einen Vertreter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Eine Vertragsstrafenregelung i. S. der §§ 339 ff. BGB ist danach anzunehmen, wenn die Zahlung des versprochenen Betrages in erster Linie die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung sichern und auf den Vertragspartner einen möglichst wirkungsvollen Druck ausüben soll, die übernommenen Pflichten einzuhalten, während eine Schadenspauschalabrede vorliegt, wenn sie der vereinfachenden Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischerweise entstehenden Schadens orientiert (BGH, NJW 1983, 1542; OLG München, OLGR 2007, 3).
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 193/94

    Beweislast bei Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
    Den von der Beklagten zitierten Entscheidungen (BGHZ 121, 13 + BGH NJW 1995, 3258) lässt sich insoweit Gegenteiliges nicht entnehmen.
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

  • BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 141/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

  • BGH, 19.01.2004 - II ZR 303/01

    Beginn der Versorgung eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse;

  • BGH, 06.10.2005 - III ZR 367/04

    Rechtsfolgen der Vorlage eines Vertrages im Prozess

  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00

    Anforderungen an ein Geständnis im Sinne des § 288 ZPO

  • BGH, 03.11.1960 - VII ZR 150/59

    Vorbehalt einer verwirkten Vertragsstrafe bei Abnahme

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag

    Auch die Auslegung einer Vereinbarung, die eine Vertragsstrafe zum Gegenstand haben kann, richtet sich nach diesen allgemein gültigen Regeln (OLGR Düsseldorf 2008, 70).
  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

    Es gehört zu den anerkannten Grundsätzen für die Auslegung einer Individualvereinbarung, dass zwar der Wortlaut einer Vereinbarung den Ausgangspunkt der Auslegung bildet, dass jedoch der übereinstimmende Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2007 - I-10 U 6/07, juris-Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2009 - 24 U 34/09

    Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrages

    Auch wenn die Beklagte Worte wie "es trifft zu", "es wird eingeräumt" oder dergleichen nicht verwendet hat, hat sie damit doch das Vorbringen ausdrücklich dem Streit der Parteien entzogen (vgl. hierzu BGH NJW 1994, 3109 = MDR 95, 90; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 70) und auch einen entsprechenden Geständniswillen zum Ausdruck gebracht (vgl. Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2008 - 5 U 55/08

    Nachprüfung des ausländischen Wohnsitzes einer Partei in der Berufungsinstanz;

    Dabei ist zunächst vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und in einem zweiten Auslegungsschritt sind die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2007, I-10 U 6/07, OLGR Düsseldorf, 2008, 70f zitiert nach juris Rz. 9 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2010 - 2b O 87/06

    Erklärung eines Vorbehaltsurteils für vorbehaltlos

    Das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf, 2b O 87/06, vom 27.11.2006 in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts vom 16.08.2007, I - 10 U 6/07 wird für vorbehaltlos erklärt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07   

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https://dejure.org/2007,11941
OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07 (https://dejure.org/2007,11941)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.09.2007 - 5 W 24/07 (https://dejure.org/2007,11941)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. September 2007 - 5 W 24/07 (https://dejure.org/2007,11941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit des Einsatzes eines aufgrund des Schadensereignisses entgangenen Geldbetrags in der Folgezeit zu verschiedenen, zeitlich hintereinander liegenden Wertpapierspekulationsgeschäften als Schadensposition; Beginn der Verjährung für jedes einzelne nicht getätigte ...

  • Judicialis

    BGB § 852 a.F.; ; BGB § 199 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 199 (n.F.); BGB § 852 (a.F.)
    Verjährung von Schäden wegen entgangenen Gewinns aus nicht getätigten Spekulationsgeschäften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07
    Nach dieser Norm beginnt die Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche, wenn der Geschädigte positive Kenntnis vom Schaden einschließlich des Schadenshergangs und der Person des Schädigers hat, wobei im allgemeinen eine solche Kenntnis ausreicht, die dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage - sei es auch nur in Form der Feststellungsklage - erfolgsversprechend, wenn auch nicht risikolos ermöglicht (BGH NJW 2004, 510 mBN).

    Insofern liegt der Fall also gänzlich anders als der im Urteil des Bundesgerichtshofs in NJW 2004, 510 f behandelte Sachverhalt, auf den sich der Kläger für seine gegenteilige Ansicht berufen möchte.

  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07
    Das ist gerade die Kernaussage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2000, 861, 862, auf die die Beschwerde sich deshalb nicht zu ihren Gunsten stützen kann.
  • BGH, 20.12.1977 - VI ZR 190/75

    Beginn der Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07
    Wird etwa eine Sache entzogen und später beschädigt oder vernichtet, beginnt deshalb die Verjährung auch hinsichtlich des Folgeschadens der Beschädigung oder Vernichtung bereits mit der Kenntnis von dem Entzug, weil dieser - für den Verletzten erkennbar - das Beschädigungs- und Verletzungsrisiko erhöht (BGH WM 1978, 331; Münchener Kommentar zum BGB/Grothe aaO., § 199 Rn. 9).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.09.2007 - 5 W 24/07
    Wer sie erlangt, dem gelten auch solche Folgezustände als bekannt, die im Zeitpunkt der Erlangung jener Kenntnisse überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (BGH NJW 1997, 2448 f mwN.; Münchener Kommentar zum BGB/Grothe, 5. Aufl. 2006, § 199 Rn. 9 - 11).
  • OLG Dresden, 30.06.2023 - 3 U 379/23

    Haftung eines Versicherungsunternehmens wegen der im Zuge der Übertragung des zur

    Wird etwa eine Sache entzogen und später beschädigt oder vernichtet, beginnt deshalb die Verjährung auch hinsichtlich des Folgeschadens der Beschädigung oder Vernichtung bereits mit der Kenntnis von dem Entzug, weil dieser - für den Verletzten erkennbar - das Beschädigungs- und Verletzungsrisiko erhöht (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.09.2007 - 5 W 24/07 -, Rn. 6, juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.10.2007 - 34 Wx 84/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29503
OLG München, 17.10.2007 - 34 Wx 84/07 (https://dejure.org/2007,29503)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2007 - 34 Wx 84/07 (https://dejure.org/2007,29503)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 34 Wx 84/07 (https://dejure.org/2007,29503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde gegen Wertfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 654
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 28.02.1997 - 1Z BR 244/96

    Kein Beschwerderecht des nichtehelichen Vaters gegen Amtspflegschaft zur

    Auszug aus OLG München, 17.10.2007 - 34 Wx 84/07
    Denn das allgemeine Recht eines Beteiligten auf gesetz- und sachgemäße Behandlung seiner Angelegenheiten ist als subjektives Recht im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG nicht anerkannt (BayObLG FamRZ 1997, 1299; vgl. Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 10; m. w. N.; Bassenge/Roth FGG/RPflG 11. Aufl. § 20 FGG Rn. 6).
  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92

    Durchführung einer Maßnahme nach Anfechtung des zu Grunde liegenden

    Auszug aus OLG München, 17.10.2007 - 34 Wx 84/07
    Hinzu kommt, dass die Antragsteller eindeutig zu erkennen gegeben haben, an einer Ungültigerklärung der Eigentümerbeschlüsse und an einer Rückgängigmachung der getroffenen Wärmedämmmaßnahmen nicht (mehr) interessiert zu sein (vgl. dazu auch BayObLG NJW-RR 1992, 1367).
  • BayObLG, 11.11.1988 - BReg. 2 Z 84/88
    Auszug aus OLG München, 17.10.2007 - 34 Wx 84/07
    Das gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel in der Hauptsache unzulässig ist (wie BayObLG vom 11.11.1988 BReg. 2 Z 84/88 = WE 1989, 220).*).
  • BayObLG, 24.07.2003 - 2Z BR 149/03

    Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren in WEG -Sachen

    Auszug aus OLG München, 17.10.2007 - 34 Wx 84/07
    Hingegen ist die im Schriftsatz vom 3.4.2007 ebenfalls enthaltene (einfache) Beschwerde gegen die Geschäftswertfestsetzung des Landgerichts für das Beschwerdeverfahren gemäß § 31 Abs. 3 KostO zulässig (BayObLG ZMR 2004, 49; Hartmann Kostengesetze 37. Aufl. § 31 KostO Rn. 41 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.01.1972 - BReg. 2 Z 127/71
    Auszug aus OLG München, 17.10.2007 - 34 Wx 84/07
    Wer durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung in seinem Recht nicht beeinträchtigt ist, kann gegen die ihn belastende Kostenentscheidung kein Rechtsmittel einlegen (BayObLGZ 1972, 1/2 f.).
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