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   OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08   

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OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08 (https://dejure.org/2008,390)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.07.2008 - WVerg 3/08 (https://dejure.org/2008,390)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - WVerg 3/08 (https://dejure.org/2008,390)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für die Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen; Vergabe der Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen ...

  • forum-vergabe.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 97; ; GWB § ... 97 Abs. 7; ; GWB § 99 Abs. 1; ; GWB § 99 Abs. 4; ; GWB § 100 Abs. 1; ; GWB § 100 Abs. 2; ; GWB §§ 102 ff.; ; GWB § 107 Abs. 2; ; GWB § 107 Abs. 3; ; GWB §§ 116 ff.; ; GWB § 120 Abs. 2; ; GWB § 124 Abs. 2; ; GWB § 124 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 127 Nr. 1; ; SächsBRKG § 2 Abs. 2; ; SächsBRKG § 3 Nr. 3; ; SächsBRKG § 11; ; SächsBRKG §§ 25 ff; ; SächsBRKG § 28 Abs. 2; ; SächsBRKG § 31; ; SächsBRKG § 31 Abs. 1; ; SächsBRKG § 31 Abs. 1 Satz 2; ; SächsBRKG § 74; ; VOL/A § 1 a Nr. 2 Abs. 2; ; StVO § 35; ; StVO § 35 Abs. 1; ; StVO § 35 Abs. 5 a; ; StVO § 38; ; VgV § 2 Nr. 3; ; GVG § 17 a Abs. 3 Satz 2; ; SächsLRettDPVO § 12 Abs. 6; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 524 Abs. 4; ; ZPO § 554 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 554 Abs. 4; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 3 Satz 2; ; VwGO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 127 Abs. 4; ; VwGO § 141 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen durch öffentlich-rechtlichen Auftraggeber unterliegt Vergaberecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterliegen rettungsdienstliche Leistungen dem Vergaberecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (5)

  • De-legibus-Blog PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wer darf Ausschreibungsverfahren für Rettungsdienste regeln?

  • heuking.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vergaberecht im Krankenhaus - Ausschreibungspflichten auch im medizinischen Kerngeschäft? (Dr. Daniela Hattenhauer und Dr. Christina Heckmann; Newsletter Vergaberecht 4/2008)

  • publicsafety-npo.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH muss über Ausschreibung des Rettungsdienstes entscheiden

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kurios und gespalten - Zur (vermeintlichen) Vergabepflichtigkeit rettungsdienstlicher Leistungen (RA Dr. Jan-Oliver Schrotz; Behörden Spiegel)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rettungsdienstleistungen unterfallen Vergaberecht - Vorlage an den BGH! (IBR 2008, 1268)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 594
  • BauR 2008, 1944
  • VergabeR 2008, 809
  • ZfBR 2008, 715
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
    So hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z. B. den nach der Fassung des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg vom 01.09.1983 dort grundsätzlich in den Händen privatrechtlich organisierter Leistungserbringer liegenden Rettungsdienst als nicht hoheitlich ausgestaltet angesehen (BGHZ 118, 304, 306; ebenso OLG Stuttgart, NJW 2004, 2987 zur 1998 neu gefassten Rechtslage in Baden-Württemberg).

    Die Rechtsprechung hat daher die Existenz dieser Sonderrechte für Fahrzeuge des - privaten - Rettungsdienstes nicht als Indiz dafür angesehen, dass die Rettungsdienstfahrt insgesamt als Hoheitsakt einzustufen wäre (vgl. schon OLG Köln VRS Bd. 59, 382; ausdrücklich BGHZ 118, 304, 306; zustimmend König in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht 39. Aufl. 2007, § 35 StVO, Rn. 3 m.w.N.).

    Das schließt indes nicht aus, dass das dieses Personal beschäftigende Rettungsdienstunternehmen seinerseits in privatrechtlichen Formen tätig ist; die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bejaht im Gegenteil eine solche Konstellation ausdrücklich (vgl. BGHZ 118, 304).

    Er ist in dieser Allgemeinheit, wie die differenzierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 118, 304 und die Entscheidung des Kartellsenats vom 25.09.2007, s. o.) belegt, schon auf der Ebene des nationalen Rechts zweifelhaft.

    Das bedeutet entgegen der vom OLG Düsseldorf daraus abgeleiteten Konsequenz aber nicht, dass deswegen auch das Privatunternehmen, bei dem dieses Personal beschäftigt ist, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig öffentliche Gewalt ausübt (vgl. BGHZ 118, 304).

  • BGH, 25.09.2007 - KZR 14/06

    Baden-Württembergs Rettungsleitstellen handeln öffentlich-rechtlich

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
    Denn der öffentlich-rechtliche Charakter einer Aufgabe besagt im Ansatz nichts über die rechtliche Form ihrer Wahrnehmung (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 25.09.2007, KZR 14/06); das folgt schon daraus, dass nach allgemeiner Ansicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben die Heranziehung Privater unter privatrechtlicher Ausgestaltung der Erfüllungsleistung jedenfalls möglich ist.

    So hält das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2007 (KZR 14/06) es ohne weiteres für möglich, den hoheitlichen Charakter der (dort im Streit befindlichen) Lenkungstätigkeit der Rettungsleitstelle zu bejahen, obwohl der durch Private wahrgenommene Rettungsdienst im Übrigen privatrechtlich strukturiert sein mag (was die Entscheidung ausdrücklich offenlässt, damit aber eben gerade nicht den Schluss von der Tätigkeit der Leitstelle auf die Rettungsdienstleistungen als Ganzes zieht).

    Daraus ergibt sich freilich nichts über die Rechtsform, in der diese Aufgabe wahrgenommen wird (BGH KZR 14/06, s. o.), so dass insoweit nicht von Belang ist, ob das sächsische Landesrecht eine abweichende Aufgabenqualifizierung enthält.

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 13 Verg 9/07

    Ausschluss einer Bietergemeinschaft aus einem Vergabeverfahren wegen der

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
    Das entspricht, soweit ersichtlich, mittlerweile einhelliger Ansicht der Vergabesenate (zuletzt etwa OLG Celle, VergR 2007, 765 m.w.N.).

    Nach Ansicht des Senats dürfte es vorzugswürdig sein, die Möglichkeit der Anschließung zeitlich zu begrenzen und entsprechend der sachnächsten Vorschrift des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO die dem Beschwerdegegner zur Beschwerdeerwiderung gesetzte Frist für maßgeblich zu erachten, also insoweit weder auf die jeweils anders lautenden Regelungen in §§ 554 Abs. 2 Satz 2, 567 Abs. 3 ZPO, §§ 127 Abs. 2 Satz 2, § 141 Satz 1 VwGO abzustellen noch die Anschließungsfrist auf zwei Wochen nach Zustellung der Beschwerdeschrift festzulegen (so aber OLG Düsseldorf, VergR 2005, 188 und OLG Celle, VergR 2007, 765 offenbar analog zur Einlegungsfrist für die sofortige Beschwerde).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06

    Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
    An einer zurückweisenden Entscheidung sieht sich der Senat jedoch durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006 (Verg 7/06, vgl. VergR 2006, 787) gehindert, der bei einem im Kern vergleichbaren Sachverhalt zum gegenteiligen Ergebnis gelangt ist.

    Jedenfalls seit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.07.2001 in der Rechtssache C 399/98 (VergR 2001, 380) ist die rechtsformunabhängige Anwendbarkeit des Vergaberechts allgemein anerkannt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 398; ebenso VergR 2006, 787).

  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
    Entsprechende Überlegungen haben den Bundesgerichtshof schon frühzeitig veranlasst, die unselbständige Anschließung auch in anderen Verfahrensarten im Wege der Analogie für statthaft zu halten (BGHZ 17, 305, 307; 71, 314, 316 f.; 86, 51, 53 f.).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZB 753/81

    Unselbständige Anschließung an weitere Beschwerde in Versorgungsausgleichssachen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
    Entsprechende Überlegungen haben den Bundesgerichtshof schon frühzeitig veranlasst, die unselbständige Anschließung auch in anderen Verfahrensarten im Wege der Analogie für statthaft zu halten (BGHZ 17, 305, 307; 71, 314, 316 f.; 86, 51, 53 f.).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat selbst im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 1 StVO und über dessen Wortlaut hinaus angenommen, dass die daraus abzuleitende verkehrsrechtliche Privilegierung auch Verkehrsteilnehmern zustehen kann, die nicht hoheitlich handeln (etwa privaten Werksfeuerwehren, vgl. BGHZ 113, 164, 168).
  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53

    Klageerweiterung im Patentnichtigkeitsstreit

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
    Entsprechende Überlegungen haben den Bundesgerichtshof schon frühzeitig veranlasst, die unselbständige Anschließung auch in anderen Verfahrensarten im Wege der Analogie für statthaft zu halten (BGHZ 17, 305, 307; 71, 314, 316 f.; 86, 51, 53 f.).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
    Die Anschließung ist kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne, sondern lediglich ein angriffsweise wirkender, gleichsam akzessorischer Antrag innerhalb des gegnerischen Rechtsmittels (vgl. BGH WM 1984, 349 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

    Rechtsfolgen unterschiedlicher Veröffentlichung der Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08
    Zum einen könnte der Senat die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin ohnehin nicht mit der Begründung ihrer Unstatthaftigkeit verwerfen, ohne dadurch von Entscheidungen anderer Vergabesenate abzuweichen, in denen die Anschließung für zulässig gehalten wurde und auch in der Sache Erfolg hatte (z. B. OLG Naumburg, VergR 2004, 387); isoliert betrachtet bestünde dann vielmehr auch insoweit eine Vorlagepflicht gem § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB.
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - Verg 56/04

    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichen von technischen Spezifikationen

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • OLG Stuttgart, 02.02.2004 - 1 W 47/03

    Rettungsdienstliche Tätigkeit in Baden-Württemberg: Haftung für Fehler beim

  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Das Oberlandesgericht hat (ausschließlich) die sofortige Beschwerde dem Senat zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. abgedr. u.a. VergabeR 2008, 809).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung davon aus, dass auch bei nicht prioritären Dienstleistungen ein Vergabenachprüfungsverfahren statthaft ist (vgl. OLG Dresden, VergabeR 2008, 567 m.w.N.; OLG Dresden, NZBau 2008, 594 = VergabeR 2008, 809; inzidenter wohl auch BGH NZBau 2009, 201 = VergabeR 2009, 156; Bischoff, in Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht, § 1a VOL/A Rdnrn. 14).
  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

    Diese Entscheidung stehe auch im Einklang mit der Entscheidung des OLG Dresden vom 04.07.2008, WVerg 3/08.

    Diese Rechtspositionen der erkennenden Vergabekammer hat im Wesentlichen das OLG Dresden (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) bestätigt und führt hierzu sinngemäß aus: ,,Die gegen diese Argumente gerichteten Angriffe der sofortigen Beschwerde sind unbegründet.

    Jedenfalls seit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.07.2001 in der Rechtssache C 399/98 (VergR 2001, 380) ist die rechtsformunabhängige Anwendbarkeit des Vergaberechts allgemein anerkannt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 398; ebenso VergR 2006, 787; OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) und führt in den entsprechenden Beschlüssen zur Rechtsprechung des OLG Düsseldorf sinngemäß folgendes aus: ,,Die Ansicht, Verwaltungshelfer seien bei der Durchführung öffentlicher Aufgaben kraft dieser Funktion hoheitlich tätig, sei nicht in Einklang zu bringen mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 45, 55 EG-Vertrag.

    Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) in der streitgegenständliche Frage, ob für die Ausschreibung nach § 31 SächsBRKG das Vergaberecht anzuwenden ist und damit die Vergabekammer zuständig ist, den BGH im Wege der Divergenzvorlage angerufen.

    Auch wenn die Antragstellerin schon frühzeitig die Auffassung gehegt haben mag, es sei ein europarechtskonformes Verfahren durchzuführen, so bestand doch bis zur Entscheidung des OLG Dresden (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) eine durchaus unklare Rechtslage und besteht bis zur Entscheidung des BGH auch weiterhin.

  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Vielmehr muss es sich auch um vergleichbare Sachverhaltskonstellation handeln (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02 juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17 juris Rn. 23; Senat, Beschluss vom 15. April 2002 - KartVerg 3/02 juris Rn. 22, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2006 - VII- Verg 96/05, juris Rn. 18; OLG Dresden, Beschluss vom 4. Juli 2008 - WVerg 3/08, juris Rn. 50).
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    Das bedeutet auch, dass die Regelungen über den vergaberechtlichen Rechtsschutz nach §§ 102 ff GWB für Dienstleistungskonzessionen keine Anwendung finden (vgl. bspw. OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/004-08, VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08; VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08; VK Sachsen, Beschluss vom 23.02.2009 - 1/SVK/003-09).

    Entscheidend für die Abgrenzung von Aufträgen im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB und Konzessionen ist dabei, ob es der "Auftraggeber" ist, der die Vergütung schuldet und sie deshalb selbst oder durch einen Dritten (OLG Dresden, B. v. 04.07.2008 - Az.: WVerg 3/08; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - Az.: VK 47/04; 1. VK Sachsen, B. v. 26.03.2008 - Az.: 1/SVK/005-08) zahlt, oder ob er den Vertragspartner eine Aufgabe ausführen und im Zusammenhang damit wirtschaftlich Nutzen daraus ziehen lässt (OLG Stuttgart, B. v. 4.11.2002 - Az.: 2 Verg 4/02).

    Denn die erforderliche Entgeltlichkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber sich durch ein einheitliches Leistungsaustauschgeschäft zu einer geldwerten Gegenleistung für die Leistung des Unternehmens verpflichtet (vgl. BGHZ 162, 116, 129 m.w.N.)(BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08 (vorhergehend: OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08)).

    Er weist Rechtsgeschäfte allein deshalb dem GWB-Vergaberegime zu, weil der öffentliche Auftraggeber Leistungen durch einen Dritten für wünschenswert oder notwendig erachtet und dies zum Anlass nimmt, deren Erbringung auf vertraglichem Weg und nicht in anderer Weise, etwa durch einen Beleihungsakt (vgl. hierzu Burgi NVwZ 2007, 383), sicherzustellen (vgl. BGHZ 148, 55, 61), wobei angesichts des zu beurteilenden Sachverhalts dahinstehen kann, ob fallweise - etwa zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten - auch eine Beauftragung auf vertragsähnlichem Wege ausreichen kann ((vgl. BGHZ 162, 116, 129 m.w.N.); (BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08 vorhergehend: OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08).

    (EuGH, Urteil vom 21.01.2010 - Rs. C-17/09; ( BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08, (vorhergehend: OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08)).

    Die Vergabekammer hat auch immer zu prüfen, ob eine Bereichsausnahme des Art. 45 EGV, d.h. eine Aufgabe der öffentlichen Gefahrenabwehr vorliegt, die der staatlichen Hoheitsgewalt zuzurechnen ist, so dass die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages und damit Vergaberecht ggf. keine Anwendung findet (OLG Dresden, B. v. 04.07.2008 - Az.: WVerg 3/08; OLG Naumburg, B. v. 23.04.2009 - Az.: 1 Verg 5/08;.

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

    Diese Entscheidung stehe auch im Einklang mit der Entscheidung des OLG Dresden vom 04.07.2008, WVerg 3/08.

    Diese Rechtspositionen der erkennenden Vergabekammer hat im Wesentlichen das OLG Dresden (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) bestätigt und führt hierzu sinngemäß aus: ,,Die gegen diese Argumente gerichteten Angriffe der sofortigen Beschwerde sind unbegründet.

    Jedenfalls seit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.07.2001 in der Rechtssache C 399/98 (VergR 2001, 380) ist die rechtsformunabhängige Anwendbarkeit des Vergaberechts allgemein anerkannt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 398; ebenso VergR 2006, 787; OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) und führt in den entsprechenden Beschlüssen zur Rechtsprechung des OLG Düsseldorf sinngemäß folgendes aus: ,,Die Ansicht, Verwaltungshelfer seien bei der Durchführung öffentlicher Aufgaben kraft dieser Funktion hoheitlich tätig, sei nicht in Einklang zu bringen mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 45, 55 EG-Vertrag.

    Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) in der streitgegenständliche Frage, ob für die Ausschreibung nach § 31 SächsBRKG das Vergaberecht anzuwenden ist und damit die Vergabekammer zuständig ist, den BGH im Wege der Divergenzvorlage angerufen.

    Auch wenn die Antragstellerin schon frühzeitig die Auffassung gehegt haben mag, es sei ein europarechtskonformes Verfahren durchzuführen, so bestand doch bis zur Entscheidung des OLG Dresden (OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08) eine durchaus unklare Rechtslage und besteht bis zur Entscheidung des BGH auch weiterhin.

  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

    Mit der gewählten Vertragskonstruktion verbleibt also dem Rettungsunternehmer kein Betriebsrisiko (vgl. vertiefend: OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Jedenfalls seit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12.07.2001 in der Rechtssache C 399/98 (VergR 2001, 380) ist die rechtsformunabhängige Anwendbarkeit des Vergaberechts allgemein anerkannt (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 398; ebenso VergR 2006, 787; OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Förmliches Vergaberecht hat damit Anwendung zu finden (vgl. statt aller: OLG Dresden, Beschlüsse vom 04.07.2008 - WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

    Zu berücksichtigen ist, dass am 20.05.2008 eine mündlichen Verhandlung des OLG Dresden zu den Verfahren WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08 stattfand, in welcher dieses sich erstmalig zur Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Rettungsdienstleistungen äußerte.

    (vgl. hierzu OLG Dresden, B. v. 04.07.2008, WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08).

  • VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

    Dabei müsse berücksichtigt werden, dass die Antragstellerin umfangreiche vergaberechtliche Erfahrungen habe und auch die Erwägungen des Senats, die den Beschlüssen vom 04.07.2008, Az: WVerg 003/08 und Az: WVerg 004/08 zu Grunde liegen, kenne.

    Insbesondere sei durch die Antragstellerin nach der Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 003/08 nicht zu erwarten gewesen, dass die Auftraggeberin kein vergaberechtskonformes Verfahren durchführen wolle.

    So kann eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung des Angebots gehindert worden ist ( OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 3/08, Beschluss vom 29.10.2009, Az: WVerg 0010/08, OLG Saarland, Beschluss vom 07.05.2008, Az: 1 Verg 5/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2007, Az: 11 Verg 12/06; 2. VK Bund, Beschluss vom 29.05.2008, Az: VK 2-58/08; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.04.2008, Az: 1/SVK/020-08; Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

    Wie durch die erkennende Vergabekammer erstmals mit Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08 entschieden, mit Vorlagebeschluss des OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 03/08 bestätigt und nunmehr höchstrichterlich mit Beschluss des BGH, Beschluss vom 01.12.2008, Az: X ZB 31/08 festgestellt, unterliegt die Vergabe von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach § 31 SächsBRKG dem Vergaberecht und damit der vergaberechtlichen Nachprüfung.

    Weiterhin ist zu beachten, wenn man der Antragstellerin die Kenntnis eines möglichen Vergaberechtsverstoßes nach ,,Lesen" der Bekanntmachung unterstellen wollte, dass auch in dem bereits durch die Antragstellerin unter dem Az: 1/SVK/041-08 bestrittenen Vergabenachprüfungsverfahren die Vergabekammer deutlich machte, dass der Umstand, dass die Beauftragung mit der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport, auf der Grundlage von § 31 Abs. 1 SächsBRKG ­ durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ­ , der Annahme eines Vertrages im Sinne von § 99 Abs. 1 GWB nicht entgegen steht (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08, VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08).

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08

    Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung

    Das Oberlandesgericht hat (ausschließlich) die sofortige Beschwerde dem Senat zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. abgedr. u.a. VergabeR 2008, 809).
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

    Allerdings hat das OLG Dresden mit Beschlüssen vom 04.07.2008 (WVerg 3/08 und WVerg 4/08) zwei Verfahren dem BGH zur Entscheidung vorgelegt, weil das Gericht beabsichtigt, von der bisher einhelligen Rechtssprechung der genannten Oberlandesgerichte, insbesondere der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.04.2008, abzuweichen.

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass schon das OLG Dresden mit Beschlüssen vom 04.07.2008 (WVerg 3/08 und WVerg 4/08) zwei Verfahren dem BGH zur Entscheidung vorgelegt hat.

  • VK Niedersachsen, 27.09.2011 - VgK-40/11

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung eines Angebotsgegenstandes im Rahmen eines

  • VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11

    Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?

  • VK Sachsen, 08.04.2011 - 1/SVK/002-11

    Informationspflicht nach § 101a GWB

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2008 - Verg 50/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen; Angaben über die

  • OLG Bremen, 09.10.2012 - Verg 1/12

    Wettbewerbsvorteil durch Informationsvorsprung unschädlich!

  • VG Köln, 29.08.2008 - 7 L 1205/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen

  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

  • OLG Dresden, 08.10.2009 - WVerg 5/09

    Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Ausschreibung der Aufträge für die

  • VK Sachsen, 27.09.2011 - 1/SVK/038-11

    Wann ist der Übergang in ein Verhandlungsverfahren zulässig?

  • VK Sachsen, 05.12.2011 - 1/SVK/043-11

    Ausschluss der VOL/B: Vergabeverstoß?

  • VK Sachsen, 26.10.2009 - 1/SVK/016-08

    Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren

  • VK Sachsen-Anhalt, 11.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-06/08

    Übertragung der Rettungsdienstdurchführung als öffentlicher Auftrag?

  • OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 5/08

    "Rettungsdienst III"

  • VK Sachsen, 25.09.2009 - 1/SVK/038-09

    Gemeinsame Vergabe nur bei wirtschaftlicher Erforderlichkeit

  • VK Niedersachsen, 31.01.2012 - VgK-58/11

    Konfliktsituation in einem Vergabeverfahren wegen der Beratung durch einen

  • VK Sachsen, 06.11.2015 - 1/SVK/024-15

    Wertung von Konzepten: Auftraggeber muss kein Musterkonzept aufstellen!

  • VK Sachsen, 04.10.2011 - 1/SVK/037-11

    Ausschluss wegen unvollständiger Muster?

  • OLG Dresden, 03.04.2009 - WVerg 10/08

    Neue Rechtsprechung zu Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • VK Sachsen, 13.12.2013 - 1/SVK/038-13

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abrede?

  • VK Sachsen, 10.02.2012 - 1/SVK/050-11

    Straßenbau: Lärmschutzwandarbeiten sind Fachlos!

  • VK Sachsen, 15.03.2011 - 1/SVK/004-11

    Vergaberecht schützt nicht vor unsinnigen Aufträgen!

  • OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08

    Anforderungen an die Vergabe der Durchführung der Notfallrettung und des

  • VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10

    Freihändige Vergabe

  • VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503

    Beteiligung eines dänischen Unternehmens am Vergabeverfahren für Rettungswachen

  • VK Sachsen, 07.03.2014 - 1/SVK/048-13

    Abweichungen von den bekannt gegebenen Wertungskriterien sind unzulässig!

  • VK Sachsen, 06.12.2013 - 1/SVK/037-13

    Nachweis entspricht nicht den Vorgaben: Kein Nachfordern möglich!

  • VK Brandenburg, 29.04.2010 - VK 10/10

    Nachprüfungsverfahren:Keine hohen Anforderungen an die Antragsbefugnis

  • VK Sachsen, 06.04.2009 - 1/SVK/005-09

    Anforderungen an eine Rüge

  • VK Sachsen, 13.12.2013 - 1/SVK/039-13

    Möglichkeit der Angebotskenntnis: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

  • VK Brandenburg, 25.04.2012 - VK 4/12

    Verstoß gegen produktneutrale Ausschreibung

  • VK Sachsen, 03.05.2012 - 1/SVK/008-12

    Leistung nicht europaweit ausgeschrieben: Vertrag unwirksam!

  • VK Sachsen, 06.03.2014 - 1/SVK/047-13

    Verwendung anderer Begriffe bei der Angebotswertung schadet nicht!

  • VK Sachsen, 19.04.2012 - 1/SVK/009-12

    Gesetzliche Grundlage für Abforderungsfrist von Vergabeunterlagen?

  • VK Südbayern, 06.02.2009 - Z3-3-3194-1-36-10/08

    Antragsbefugnis bzgl. eines Nachprüfungsverfahrens bei unterlassener

  • VK Sachsen, 20.12.2013 - 1/SVK/043-13

    Mit der Erteilung des Zuschlags endet der Beschaffungsvorgang!

  • VK Sachsen, 15.08.2013 - 1/SVK/024-13

    Zweifel an rechtmäßigem Bieterhandeln: Erhöhte Prüfungspflicht!

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Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8071
OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08 (https://dejure.org/2008,8071)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2008 - 33 Wx 164/08 (https://dejure.org/2008,8071)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 33 Wx 164/08 (https://dejure.org/2008,8071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Betreuungsmaßnahme nach deren Aufhebung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; FGG § 13a Abs. 2 Satz 1
    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Aufhebung vorläufiger Betreuung mit Kostenlast der Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde nach Aufhebung einer Betreuungsmaßnahme als ungerechtfertigt und Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen des Betroffenen durch die Staatskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 209
  • FamRZ 2008, 2216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 37/08

    Übertragung von Betreuungs-und Unterbringungssachen auf den Einzelrichter

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).

    Ob dem Landgericht nach diesen Grundsätzen hier überhaupt eine zusätzliche ausdrückliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Betreuung angefallen ist, deren Unterbleiben mit der weiteren Beschwerde gerügt werden könnte, mag dahinstehen (für eine entsprechende Auslegung eines allgemein gehaltenen Beschwerdeantrags in Unterbringungssachen OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 237 und wohl auch BGH Beschluss vom 16.4.2008 aaO.).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Für den Fall der Freiheitsentziehung hat das BayObLG (BayObLGZ 2002, 304/310) entschieden: Macht der Betroffene ausdrücklich auch die Rechtmäßigkeit der Anordnung und der bisherigen Durchführung der Freiheitsentziehung zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, hat das Beschwerdegericht auch diese zu überprüfen.
  • BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Allenfalls kann der Beschwerdeführer grundsätzlich nach Erledigung der Hauptsache sein Rechtsmittel auf die Kosten beschränken (BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 1998, 1325).
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Das gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (vgl. BayObLGZ 1997, 53 = FamRZ 1997, 701; OLG Naumburg FamRZ 1994, 1335; Palandt/Diederichsen BGB 67. Aufl. § 1836 Rn. 14).
  • OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05

    Erledigung der weiteren Beschwerde über Aufhebung der Betreuung bei zeitnaher

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Ob auch in Betreuungssachen eine derartige Entscheidung in Ausnahmefällen geboten sein kann, ist bisher nicht abschließend entschieden worden (vgl. z.B. Senat in BtPrax 2006, 151).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05

    (Unterbringung des Betreuten: Begrenzung des Verfahrensgegenstandes der weiteren

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    b) Allerdings hat die Rechtsprechung im Hinblick auf den notwendigen Rechtsschutz gegen schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen eine Feststellung der Rechtswidrigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise u. a. dann für geboten erachtet, wenn gegen den Betroffenen eine freiheitsentziehende Maßnahme ergangen war und diese sich im Instanzenzug über ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel aus tatsächlichen Gründen erledigt hat (vgl. z.B. BVerfGE 104, 220/232 f.; BGH Beschluss vom 16.4.2008 - XII ZB 37/08, zit. nach Juris; BayObLG 2002, 304/306; Senatsbeschlüsse in BtPrax 2005, 155 und OLG-Report München 2005, 885; OLG Hamm FamRZ 2008, 1116).
  • OLG Naumburg, 24.11.1993 - 5 W 7/93

    Rechtsmittel gegen den Beschluss eines Rechtspflegers; Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Das gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (vgl. BayObLGZ 1997, 53 = FamRZ 1997, 701; OLG Naumburg FamRZ 1994, 1335; Palandt/Diederichsen BGB 67. Aufl. § 1836 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03

    Auslegung eines Rechtsmittelantrags bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
    Ob dem Landgericht nach diesen Grundsätzen hier überhaupt eine zusätzliche ausdrückliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Betreuung angefallen ist, deren Unterbleiben mit der weiteren Beschwerde gerügt werden könnte, mag dahinstehen (für eine entsprechende Auslegung eines allgemein gehaltenen Beschwerdeantrags in Unterbringungssachen OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 237 und wohl auch BGH Beschluss vom 16.4.2008 aaO.).
  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter

  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 479/12

    Vergütungsfestsetzung für einen Vereinsbetreuer: Beachtlichkeit von Mängeln bei

    Diese Grundlage wird weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt (OLG München FamRZ 2008, 2216, 2218; BayObLG FamRZ 1997, 701, 702).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11

    Betreuungsverfahren: Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im

    Das gilt unabhängig davon, ob deren Anordnung von Anfang an rechtmäßig war oder nicht (OLG München FamRZ 2008, 2216, 2218 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07 - 38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10459
OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07 - 38 (https://dejure.org/2008,10459)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.05.2008 - 8 U 136/07 - 38 (https://dejure.org/2008,10459)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 8 U 136/07 - 38 (https://dejure.org/2008,10459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berufungskosten: Obsiegen des Klägers aufgrund eines in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrags

  • Wolters Kluwer

    Kosten des Berufungsverfahrens bei einem Obsiegen aufgrund eines in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrags; Berücksichtigung des Mitverschuldens eines Richters der ersten Instanz aufgrund eines unterbliebenen Hinweises

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97 Abs. 2
    Kostenlast bei Obsiegen auf Grund eines erst in der zweiten Instanz gestellten Hilfsantrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 3 O 19/06
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07 - 38
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 12.03.2002 - 23 U 2557/01

    Betriebskostenabrechnung; Prüffähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07
    In diesem Fall muss ferner davon ausgegangen werden, dass die Partei imstande war, den Hilfsantrag bereits im vorausgegangenen Rechtszug anzubringen, d. h. dies bei ordnungsmäßiger und gewissenhafter Prozessführung in jedem Fall hätte tun müssen, hingegen in zurechenbarer Verkennung der Rechtslage tatsächlich davon zunächst abgesehen hat (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 837/839; OLG Dresden NZM 2002, 437/438; OLG Karlsruhe JurBüro 1993, 619; Münch.-Komm.-Giebel, ZPO, Rn. 21 zu § 97 ZPO).
  • OLG Celle, 19.10.1993 - 2 W 53/93
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07
    Denn dieser hätte bei Fortführung des Berufungsverfahrens - wie noch darzulegen sein wird - nach den allgemeinen Vorschriften ebenfalls die betreffenden Kosten zu tragen gehabt, was eine Überbürdung der Berufungskosten auf den Kläger rechtfertigt (vgl. hierzu OLG Celle NJW-RR 1994, 1276 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07
    Was das Hilfsbegehren anbelangt - gegen dessen Zulassung keine Bedenken bestehen, da angesichts der Verwertbarkeit des bisherigen Streitstoffes und der Vermeidung eines neuen Prozesses jedenfalls Sachdienlichkeit gegeben ist (vgl. BGH NJW 2000, 800) und ein Ausschluss diesbezüglichen neuen Vorbringens schon wegen - mit Recht vom Berufungskläger gerügter - unterbliebener Anregung einer Antragsberichtigung seitens des Landgerichts (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 695/696) nicht in Betracht kommt -, so wäre diesem - wie sich aus dem Hinweis des Senats vom 30.4.2007 (Bl. 164/164R) ergibt - zwar bei Durchführung des Berufungsverfahrens Erfolg beschieden, gleichwohl dem Berufungskläger aber gemäß § 97 Abs. 2 ZPO die Berufungskosten aufzuerlegen gewesen.
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07
    Was das Hilfsbegehren anbelangt - gegen dessen Zulassung keine Bedenken bestehen, da angesichts der Verwertbarkeit des bisherigen Streitstoffes und der Vermeidung eines neuen Prozesses jedenfalls Sachdienlichkeit gegeben ist (vgl. BGH NJW 2000, 800) und ein Ausschluss diesbezüglichen neuen Vorbringens schon wegen - mit Recht vom Berufungskläger gerügter - unterbliebener Anregung einer Antragsberichtigung seitens des Landgerichts (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 695/696) nicht in Betracht kommt -, so wäre diesem - wie sich aus dem Hinweis des Senats vom 30.4.2007 (Bl. 164/164R) ergibt - zwar bei Durchführung des Berufungsverfahrens Erfolg beschieden, gleichwohl dem Berufungskläger aber gemäß § 97 Abs. 2 ZPO die Berufungskosten aufzuerlegen gewesen.
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07
    Insoweit ist anerkannt, dass es grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 97 Abs. 2 ZPO fällt, wenn der Kläger erst auf der Grundlage des in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrages obsiegt hat (vgl. BGH JZ 1993, 1112/1114; OLG Karlsruhe KostRspr. ZPO § 97 Nr. 19; Zöller-Herget, 26. Aufl., Rn. 13 zu § 97 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 66. Aufl., Rn. 56 zu § 97 ZPO), wie dies vorliegend der Fall ist.
  • OLG Karlsruhe, 29.06.1993 - 3 U 46/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07
    In diesem Fall muss ferner davon ausgegangen werden, dass die Partei imstande war, den Hilfsantrag bereits im vorausgegangenen Rechtszug anzubringen, d. h. dies bei ordnungsmäßiger und gewissenhafter Prozessführung in jedem Fall hätte tun müssen, hingegen in zurechenbarer Verkennung der Rechtslage tatsächlich davon zunächst abgesehen hat (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 837/839; OLG Dresden NZM 2002, 437/438; OLG Karlsruhe JurBüro 1993, 619; Münch.-Komm.-Giebel, ZPO, Rn. 21 zu § 97 ZPO).
  • OLG Zweibrücken, 07.01.1997 - 5 UF 22/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07
    In diesem Fall muss ferner davon ausgegangen werden, dass die Partei imstande war, den Hilfsantrag bereits im vorausgegangenen Rechtszug anzubringen, d. h. dies bei ordnungsmäßiger und gewissenhafter Prozessführung in jedem Fall hätte tun müssen, hingegen in zurechenbarer Verkennung der Rechtslage tatsächlich davon zunächst abgesehen hat (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 837/839; OLG Dresden NZM 2002, 437/438; OLG Karlsruhe JurBüro 1993, 619; Münch.-Komm.-Giebel, ZPO, Rn. 21 zu § 97 ZPO).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 26/15

    Grundstückskaufvertrag: Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers

    Der Anwendbarkeit des § 97 Abs. 2 ZPO steht nicht entgegen, dass das erstinstanzliche Gericht es versäumt hat, auf die Notwendigkeit der Antragsumstellung hinzuweisen (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 746, 747; PG/Schneider, ZPO, 7. Aufl., § 97 Rn. 8, MüKoZPO/Schulz, 4. Aufl. § 97 Rn. 24).
  • OLG Köln, 13.01.2017 - 19 U 77/16

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen einer im Zuge von Bauarbeiten

    Insoweit ist anerkannt, dass es grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 97 Abs. 2 ZPO fällt, wenn der Kläger erst aufgrund des in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrags obsiegt hat (vgl. hierzu und zum Folgenden OLG Saarbrücken, Beschluss v. 20.08.2008, 8 U 136/07, juris Rn. 5, m.w.N.), wie dies vorliegend (teilweise) der Fall ist.
  • OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15

    Rechte des Arzneimittelherstellers bei Inanspruchnahme auf Zahlung sogenannter

    Zwar fällt es grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 97 Abs. 2 ZPO, wenn der Kläger erst auf der Grundlage des in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrages obsiegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 05. Februar 1993 - V ZR 62/91 -, BGHZ 121, 248-256 ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 8 U 136/07 - 38 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2020 - 9 U 462/19

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Gebrauchtfahrzeug:

    Die Annahme der Zulässigkeit durch das Landgericht ändert an der Kostentragungspflicht nach § 97 Abs. 2 ZPO nichts (vgl. auch Zöller, Herget, 33. Aufl. 2020, § 97 ZPO, Rn. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.05.2008 - 8 U 136/07, zit. nach juris, Rn. 5).
  • LG Freiburg, 10.03.2023 - 3 S 91/22

    Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach der sog. Fracke-Methode;

    Es ist grundsätzlich unerheblich, ob das Vorbringen (auch) auf Grund eines unterlassenen gerichtlichen Hinweises unterblieb, also ein Mitverschulden des Ausgangsgerichts mitursächlich war (vgl. BGH, NJOZ 2016, 1793 Rn. 38; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 8 U 136/07, Rn. 5, juris; BeckOK/Jaspersen, ZPO, 47. Ed., Stand: 1.12.2022, § 97 Rn. 26; Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 14. Aufl. 2022, § 97 Rn. 8 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - I-10 W 40/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12562
OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - I-10 W 40/08 (https://dejure.org/2008,12562)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2008 - I-10 W 40/08 (https://dejure.org/2008,12562)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - I-10 W 40/08 (https://dejure.org/2008,12562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    JVEG § 25; ; ZSEG § 16 Abs. 2; ; ZSEG § 16 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    JVEG § 25; ZSEG § 16 Abs. 2; ZSEG § 16 Abs. 5
    Sachverständigenvergütung: Überprüfung nur bei offensichtlich übersetzter Zeitangabe des Sachverständigen

  • ibr-online

    Wann kann der vom Sachverständigen angegebene Zeitaufwand herabgesetzt werden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 31.07.2007 - VII R 60/06

    Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht nur bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 10 W 40/08
    Das Gericht darf sich insoweit nicht darauf beschränken, jeweils pauschal eine gewisse Anzahl von Stunden unter Plausibilitätsgesichtspunkten zu schätzen (vgl. BverfG JurBüro 2008, 44; Meyer/Höver/Bach, § 8 Rn. 8.49).
  • LG Dortmund, 08.12.2016 - 9 T 631/16

    Zeitaufwand lässt sich nicht allein aus Seitenzahl des Gutachtens ableiten!

    Welche Zeit erforderlich ist, hängt nicht von der individuellen Arbeitsweise des jeweiligen Sachverständigen ab, sondern ist nach einem objektiven Maßstab zu bestimmen ( OLG Braunschweig JurBüro 2016, 310; OLG Hamm ZKJ 2013, 169; OLG Brandenburg Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 13 WF 45/08 - OLG Düsseldorf OLGR 2008, 746 ).

    Ein Anlass zur Überprüfung der Erforderlichkeit der berechneten Zeit besteht nur dann, wenn der ausgewiesene Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint ( OLG München IBR 2014, 185; OLG Hamm ZKJ 2013, 169; OLG Brandenburg HLBS-Report 2010, 213; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 219; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 746; OLG Bremen OLGR 2008, 376 ).

    Eine Herabsetzung des vom Sachverständigen angegebenen Zeitaufwandes ist jedoch nur dann möglich, wenn zugleich angegeben werden kann, welche konkreten von dem Sachverständigen angegebenen Arbeitszeiten zu lang bemessen sind und in welcher Zeit und aus welchen Gründen die Einzelarbeit hätte schneller verrichtet werden können ( OLG Hamm ZKJ 2013, 169; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 219; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 746 ).

    Das Gericht darf sich insoweit nicht darauf beschränken, jeweils pauschal eine gewisse Anzahl von Stunden unter Plausibilitätsgesichtspunkten zu schätzen ( OLG Düsseldorf OLGR 2009, 219; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 746 ).

  • OLG Hamm, 08.07.2016 - 6 WF 336/15

    Voraussetzungen der Erhebung der Sachverständigenkosten im Kostenansatz nach

    Ein Anlass zur Nachprüfung, ob die von dem Sachverständigen angegebene Zeit auch erforderlich war, besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (BGH MDR 2004, 776; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 746).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2016 - 6 K 28.16

    Gerichtskosten; Kostenansatz; Erinnerung; Gutachterkosten; Angemessenheit;

    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die von dem Sachverständigen angegebene Zeit für die Gutachtenerstellung erforderlich war (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Juni 2008 - I-10 W 40/08, 10 W 40/08 -, OLGR Düsseldorf 2008, S. 746, Rn. 3 bei juris).

    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die von dem Sachverständigen angegebene Zeit für die Gutachtenerstellung erforderlich war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Juni 2008 - I-10 W 40/08, 10 W 40/08 -, OLGR Düsseldorf 2008, S. 746, Rn. 3 bei juris).

  • VerfGH Bayern, 08.03.2016 - 21-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung von Bundesrecht mangels substantiierter

    Ein Anlass zur Nachprüfung, ob die vom Sachverständigen angegebene Zeit auch erforderlich war, besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (OLG Düsseldorf vom 24.06.2008 - I-10 W 40/08 u. a. - juris Rn. 3; OLG Hamm vom 18.12.2012 - II-6 WF 43/12 u. a. - juris Rn. 17; Binz in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl. 2014, § 8 JVEG Rn. 8).
  • OLG Hamm, 18.12.2012 - 6 WF 43/12

    Niederschlagung und Herabsetzung der Kosten für ein familienpsychologisches

    Ein Anlass zur Nachprüfung, ob die von dem Sachverständigen angegebene Zeit auch erforderlich war, besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (BGH MDR 2004, 776; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 746; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 24. Auflage, § 8 Rdnr.8.49).
  • OLG Hamm, 02.01.2014 - 6 WF 133/13

    Überprüfung des Kostenansatzes hinsichtlich der Höhe der Sachverständigen- und

    Ein Anlass zur Nachprüfung, ob die von dem Sachverständigen angegebene Zeit auch erforderlich war, besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (BGH MDR 2004, 776; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 746; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 24. Auflage, § 8 Rdnr.8.49).
  • LG Dortmund, 11.06.2010 - 11 T 51/10

    Sachverständige: Zeitangaben für Gutachtenerstellung sind grundsätzlich richtig!

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die vom Sachverständigen angegebene Zeit richtig ist und für die Gutachtenerstellung auch erforderlich war (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.09.1996 - 9 U 190/95 - OLGR Hamm 1996, 251; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.06.2008 - 10 W 40/08 - OLGR Düsseldorf 2008, 746; Thüringer LSG, Beschl. v. 11.03.2004 - L SF 980/03 - LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A - Justiz 2005, 91; jeweils zit. nach juris).
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