Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07   

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OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07 (https://dejure.org/2008,3773)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.06.2008 - 6 U 203/07 (https://dejure.org/2008,3773)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - 6 U 203/07 (https://dejure.org/2008,3773)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § BGB §§ 305 c Abs. 2, 307; PrKG § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 u. 3; UKlaG §§ 1, 3 Abs. 1, 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbandsklage gegen einen Energieversorger auf Unterlassung von Klauseln zur Bindung des Erdgaspreises an den Heizölpreis sowie zur Preisanpassungsbefugnis i.R. allgemeiner Geschäftsbedingungen; Bindung des Erdgaspreises an den Heizölpreis als kontrollfähige ...

  • Bund der Energieverbraucher

    Berufung gegen die Unterlassung der Preisgleitklausel wird abgewiesen.

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur AGB-rechtlichen Wirksamkeit einer HEL-Preisgleitklausel

  • Judicialis

    BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307; ; PrKG § 1 Abs. 1; ; PrKG § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; PrKG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1; ; UKlaG § 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Bindung des Erdgaspreises an Heizölpreis - unwirksame Preisänderungsklausel des Gaslieferanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Das Landgericht hat den im Wege der Verbandsklage geltend gemachten Unterlassungsanspruch des Klägers (§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 UKlaG) einschließlich ihrer Veröffentlichungsbefugnis (§ 7 UKlaG) bejaht, weil die in Rede stehenden Klauseln - jedenfalls in ihrer im Verbandsprozess zu Grunde zu legenden kundenfeindlichsten Auslegung (st. Rspr.: BGH, NJW 2007, 1054 [Tz. 23] m.w.N.; vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 1 UKlaG Rn. 4; Ulmer / Brandner / Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 305c BGB Rn. 65 f., 93, Hensen, a.a.O., § 1 UKlaG Rn. 12) - den jeweiligen Vertragspartner der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten (§ 307 BGB).

    Hiervon ausgehend werden Preisanpassungsklauseln regelmäßig als zulässig angesehen, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offengelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 3b; NJW 2007, 1054 [Tz. 23ff.]; NJW-RR 2008, 134 [Tz. 19]; NJW 2008, 360 [Tz. 10]).

    (2) Während der Bundesgerichtshof in seinen beiden "Flüssiggas-Urteilen" (NJW-RR 2005, 1717 [1718], sub II 3 a; NJW 2007, 1054 [Tz. 23]) einen insgesamt praktisch unkontrollierbaren Preiserhöhungsspielraum der dortigen Klauselverwender zur Erzielung zusätzlicher Gewinne zu Lasten ihrer Vertragspartner beanstandet hat, kann davon bei der hier zu beurteilenden Klausel keine Rede sein.

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, gewährt der pauschale Preisänderungsvorbehalt unter Nr. 2 ihrer Anlage 46 der Beklagten - entgegen den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Kriterien (vgl. insbesondere BGH, NJW 2007, 1054 [Tz. 23]) - einen praktisch unkontrollierbaren Preiserhöhungsspielraum.

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Unangemessen und unwirksam ist allerdings eine Klausel, die es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 2; vgl. zu den vorbezeichneten "Flüssiggas-Urteilen" auch das der zweiten Entscheidung vorangehende Senatsurteil v. 13.01.2006 - 6 U 148/05 [Bl. 24 ff. d.A.] sowie Graf von Westphalen, MDR 2008, 424 ff.).

    Hiervon ausgehend werden Preisanpassungsklauseln regelmäßig als zulässig angesehen, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offengelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 3b; NJW 2007, 1054 [Tz. 23ff.]; NJW-RR 2008, 134 [Tz. 19]; NJW 2008, 360 [Tz. 10]).

    (2) Während der Bundesgerichtshof in seinen beiden "Flüssiggas-Urteilen" (NJW-RR 2005, 1717 [1718], sub II 3 a; NJW 2007, 1054 [Tz. 23]) einen insgesamt praktisch unkontrollierbaren Preiserhöhungsspielraum der dortigen Klauselverwender zur Erzielung zusätzlicher Gewinne zu Lasten ihrer Vertragspartner beanstandet hat, kann davon bei der hier zu beurteilenden Klausel keine Rede sein.

    Denn obwohl die leitungsgebundene Versorgung der Verbraucher mit Erdgas und ihre Belieferung mit Heizöl nicht als gleichartig zu bezeichnen sind, stehen doch die Gasversorgungsunternehmen - wovon auch der Gesetzgeber und die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgehen - auf dem Wärmemarkt in einem (Substitutions-) Wettbewerb mit den Anbietern konkurrierender Heizenergieträger wie Heizöl, Strom, Kohle und Fernwärme (BGH, NJW 2007, 2540 [Tz. 34] m.w.N.), so dass die Anbindung des Gaspreises an die Preisentwicklung eines dieser anderen - insoweit vergleichbaren - Energieträger nicht von vornherein unvertretbar erscheint (vgl. obiter BGH, NJW-RR 2005, 1717 [sub II 3 b] zu einer "Kohle-Lohn-Klausel").

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Gasversorgungsunternehmen ein berechtigtes Interesse daran, Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit an ihre Kunden weiterzugeben (BGH, NJW 2007, 2540 [Tz. 22]).

    Denn obwohl die leitungsgebundene Versorgung der Verbraucher mit Erdgas und ihre Belieferung mit Heizöl nicht als gleichartig zu bezeichnen sind, stehen doch die Gasversorgungsunternehmen - wovon auch der Gesetzgeber und die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgehen - auf dem Wärmemarkt in einem (Substitutions-) Wettbewerb mit den Anbietern konkurrierender Heizenergieträger wie Heizöl, Strom, Kohle und Fernwärme (BGH, NJW 2007, 2540 [Tz. 34] m.w.N.), so dass die Anbindung des Gaspreises an die Preisentwicklung eines dieser anderen - insoweit vergleichbaren - Energieträger nicht von vornherein unvertretbar erscheint (vgl. obiter BGH, NJW-RR 2005, 1717 [sub II 3 b] zu einer "Kohle-Lohn-Klausel").

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Einer Überprüfung entzogen ist damit im Ergebnis nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH. NJW 2001, 2014 [2016] m.w.N.), nicht dagegen der weite Bereich der Preisänderungsklauseln (arg. § 309 Nr. 1 BGB; Palandt / Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 307 Rn. 60).

    Zwar kann es zur notwendigen Transparenz einer Klausel gehören, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 141, 137 [143] = NJW 1999, 2279; BGHZ 147, 354 = NJW 2001, 2014 [2016]).

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Hiervon ausgehend werden Preisanpassungsklauseln regelmäßig als zulässig angesehen, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offengelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 3b; NJW 2007, 1054 [Tz. 23ff.]; NJW-RR 2008, 134 [Tz. 19]; NJW 2008, 360 [Tz. 10]).

    (1) Ein Verstoß der Klausel gegen das aus § 307 Abs. 1 S. 2 BGB folgende Transparenzgebot (vgl. dazu ausdrücklich BGH, NJW 2008, 360 [Tz. 11]) ist nicht erkennbar und vom Landgericht zu Recht nicht einmal erwogen worden.

  • OLG Bremen, 16.11.2007 - 5 U 42/06

    Gaspreisverfahren - swb

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Wann und aus welchem Grund der Beklagten eine Preisänderung möglich sein soll, lässt die Klausel völlig offen; insbesondere fehlt es (noch weitgehender als im Fall des OLG Bremen, OLGR 2008, 1 = ZIP 2008, 28) an der Angabe jeglicher Anhaltspunkte, aus denen der Verbraucher bei Vertragsabschluss die Voraussetzungen der auf ihn zukommenden Preissteigerungen erkennen und die Berechtigung einer vom Verwender sodann vorgenommenen Erhöhung überprüfen kann.
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Hiervon ausgehend werden Preisanpassungsklauseln regelmäßig als zulässig angesehen, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offengelegt werden, so dass der andere Vertragsteil bei Vertragsschluss die auf ihn zukommenden Preissteigerungen einschätzen kann (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 3b; NJW 2007, 1054 [Tz. 23ff.]; NJW-RR 2008, 134 [Tz. 19]; NJW 2008, 360 [Tz. 10]).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Eine vorformulierte Vertragsklausel benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders im Sinne von § 307 Abs. 1 und 2 BGB unangemessen, wenn eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen und der objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes sowie des Rechts der Europäischen Union (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1161 [1162] m.w.N.) ergibt, dass der Verwender durch die einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 143, 104 [113] = NJW 2000, 1110; NJW 2005, 1774 [1775]).
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05

    Preisanpassungsklausel bei Gaslieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Unangemessen und unwirksam ist allerdings eine Klausel, die es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 2; vgl. zu den vorbezeichneten "Flüssiggas-Urteilen" auch das der zweiten Entscheidung vorangehende Senatsurteil v. 13.01.2006 - 6 U 148/05 [Bl. 24 ff. d.A.] sowie Graf von Westphalen, MDR 2008, 424 ff.).
  • LG Köln, 24.10.2007 - 26 O 91/06
    Auszug aus OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.10.2007 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 91/06 - teilweise abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, es bei Vermeidung von Ordnungsmitteln zu unterlassen, als Erdgaslieferant im Zusammenhang mit Erdgaslieferverträgen mit Verbrauchern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die in der Urteilsformel zu Nr. 1 1 lit. a und b aufgeführten Klauseln zu verwenden und sich bei der Abwicklung bestehender Vertragsverhältnisse auf diese Klauseln zu berufen, und die Klage insoweit abgewiesen.
  • BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03

    Ausklammerung von variablen Landegebühren bei der Bemessung der Provision von

  • LG München I, 09.08.2007 - 12 O 18199/06
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, OLGR 2008, 777 = RdE 2009, 22 = ZNER 2008, 391) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Hierzu hat das Berufungsgericht - von der Revisionserwiderung unbeanstandet - festgestellt, dass der geänderte Gaspreis auf der Grundlage der Preisanpassungsklausel ohne weiteres ausgerechnet werden kann und die hierfür maßgeblichen Daten, nämlich der definierte "HEL"-Preis, der "Äquivalenzfaktor" von 0, 092 und die gesetzlich erhobenen Steuern, für die Kunden öffentlich zugänglich sind (vgl. hierzu auch OLG Rostock, RdE 2005, 171, 173; OLG Köln, ZNER 2008, 391, 392).

    b) Nach diesen Grundsätzen unterliegt die von den Klägern beanstandete Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. auch OLG Köln, ZNER 2008, 391, nachfolgend Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 178/08; ferner OLG Naumburg, Urteil vom 17. September 2009 - 1 U 23/09, juris, Tz. 45 [für Klauseln in Fernwärmelieferverträgen]; aA LG München I, WuM 2008, 102).

  • OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09

    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 2 S. 3 BGB; Inhaltskontrolle von

    Den entgegenstehenden Entscheidungen des BrandenburgischenOLG (Urteil vom 21.6.2006 - 7 U 175/05 - [z.B. OLGR 2006, 785]; hier: zitiert nach juris) und des OLG Köln (Urteil vom 6.6.2008 - 6 U 203/07 - [z.B. OLGR 2008, 777]; hier: zitiert nach juris) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5042
OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08 (https://dejure.org/2008,5042)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.05.2008 - 17 W 36/08 (https://dejure.org/2008,5042)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 17 W 36/08 (https://dejure.org/2008,5042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütung des Berufsbetreuers: Angemessenheit der pauschalierten Vergütung bei Betreuten mit großem Vermögen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 3 VBVG; § 4 VBVG; § 5 VBVG; § 1836 BGB; § 1908i BGB; Art. 3 GG; Art. 12 GG
    Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e. Betreuungsverhältnisses; Vereinfachung der Kostenrechnung durch pauschalierte Entgelte als Grund des Allgemeinwohls; Analoge Anwendbarkeit von § 3 Abs. 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) auf die ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e. Betreuungsverhältnisses; Vereinfachung der Kostenrechnung durch pauschalierte Entgelte als Grund des Allgemeinwohls; Analoge Anwendbarkeit von § 3 Abs. 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) auf die ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Pauschalierungssystem nach VBVG

  • Judicialis

    VBVG § 4; ; VBVG § 5

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4; VBVG § 5
    Betreuervergütung: Verfassungskonformität des Pauschalisierungssystems der §§ 4, 5 VBVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 78
  • Rpfleger 2008, 487
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
    Soweit Vergütungsregelungen für Betreuer betroffen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen, dass das entscheidende Kriterium in der sog. Auskömmlichkeit zu sehen ist, d.h. in der Frage, ob den Betreuern durch die gesetzliche Regelung derart unangemessen niedrige Gesamteinkünfte zugemutet werden, dass sie daraus nicht ihre Kosten decken und daneben noch ein ausreichendes Einkommen erzielen können (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345, 347 = BVerfGE 101, 331. BVerfG FamRZ 2000, 729, 730).

    vielmehr ist das Kriterium der Auskömmlichkeit des Betreuereinkommens anhand einer generalisierenden Betrachtung für den gesamten Berufszweig zu beurteilen (BVerfG FamRZ 2007, 622, 624. BVerfG FamRZ 2000, 345, 348 = BVerfGE 101, 331).

    cc) Darüber hinaus ist auch mehrfach darauf hingewiesen worden, dass das Gesetz eine durchsetzbare Verpflichtung zur Übernahme von Betreuungen nicht kennt (§ 1898 Abs. 2 BGB), so dass der Berufsbetreuer in seiner unternehmerischen Entscheidung frei ist, ob er eine ihm angetragene Betreuung zu den gesetzlichen Konditionen annehmen oder weiterführen will (BVerfG FamRZ 2007, 622, 624. BVerfG FamRZ 2000, 347, 350 = BVerfGE 101, 331).

  • OLG München, 21.11.2006 - 33 Wx 223/06

    Kein gerichtliches Ermessen zur Erhöhung des Stundensatzes für Betreuer nicht

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
    § 3 Abs. 3 VBVG ist auf die Stundensatzbemessung bei Berufsbetreuern nicht analog anwendbar (Beschluss OLG München NJW-RR 2007, 513).

    Für eine planwidrige Regelungslücke ist aus diesem Grunde kein Raum (vgl. im Ergebnis ebenso OLG München NJW-RR 2007, 513 f.. Erman/Saar, BGB 12. Auflage Anh. zu § 1836 § 4 VBVG Rdn. 12. vgl. auch Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers 4. Auflage Rdn. 888).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
    vielmehr ist das Kriterium der Auskömmlichkeit des Betreuereinkommens anhand einer generalisierenden Betrachtung für den gesamten Berufszweig zu beurteilen (BVerfG FamRZ 2007, 622, 624. BVerfG FamRZ 2000, 345, 348 = BVerfGE 101, 331).

    cc) Darüber hinaus ist auch mehrfach darauf hingewiesen worden, dass das Gesetz eine durchsetzbare Verpflichtung zur Übernahme von Betreuungen nicht kennt (§ 1898 Abs. 2 BGB), so dass der Berufsbetreuer in seiner unternehmerischen Entscheidung frei ist, ob er eine ihm angetragene Betreuung zu den gesetzlichen Konditionen annehmen oder weiterführen will (BVerfG FamRZ 2007, 622, 624. BVerfG FamRZ 2000, 347, 350 = BVerfGE 101, 331).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
    Soweit Vergütungsregelungen für Betreuer betroffen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen, dass das entscheidende Kriterium in der sog. Auskömmlichkeit zu sehen ist, d.h. in der Frage, ob den Betreuern durch die gesetzliche Regelung derart unangemessen niedrige Gesamteinkünfte zugemutet werden, dass sie daraus nicht ihre Kosten decken und daneben noch ein ausreichendes Einkommen erzielen können (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345, 347 = BVerfGE 101, 331. BVerfG FamRZ 2000, 729, 730).

    Der Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet keine grundsätzliche Ungleichbehandlung dahingehend, dass die Betreuung vermögender Personen notwendigerweise besser vergütet müsste als die Betreuung unbemittelter Personen (BVerfG FamRZ 2000, 729, 731).

  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 254/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
    Eine prozentuale Beteiligung des Betreuers am Vermögen des Betroffenen widerspricht dagegen den gesetzlichen Kriterien und führt gerade bei hohen Vermögen zu ersichtlich unangemessenen Ergebnissen (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1229. MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Auflage § 1836 Rdn. 71. BtKomm/Dodegge aaO Rdn. F 96).
  • OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
    Verfassungsrechtliche Bedenken sind daher gegen das Pauschalierungssystem des VBVG zur Zeit nicht zu erheben (im Ergebnis ebenso OLG München FamRZ 2006, 647, 649. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 131, 132 f.. OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - FamRZ 2006, 1876 [Ls.] im Volltext veröffentlicht bei juris. OLG Hamm FGPrax 2006, 209, 210).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
    Verfassungsrechtliche Bedenken sind daher gegen das Pauschalierungssystem des VBVG zur Zeit nicht zu erheben (im Ergebnis ebenso OLG München FamRZ 2006, 647, 649. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 131, 132 f.. OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - FamRZ 2006, 1876 [Ls.] im Volltext veröffentlicht bei juris. OLG Hamm FGPrax 2006, 209, 210).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
    aa) Es wird die Ansicht vertreten, dass das Fehlen einer entsprechenden Verweisung in § 4 Abs. 3 VBVG offensichtlich auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers beruhte, denn nach den Gesetzesmaterialien habe in der Sache der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu BGH Beschluss vom 31. August 2000 - XII ZB 217/99 - FamRZ 2000, 1569, 1572) zum alten Recht geschaffene Rechtszustand beibehalten werden sollen, wonach eine Überschreitung der pauschalierten Stundensätze nach § 1 BVormVG bei vermögenden Betroffenen nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichts möglich war, wenn die Schwierigkeit der Geschäfte dies ausnahmsweise gebot.
  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
    Verfassungsrechtliche Bedenken sind daher gegen das Pauschalierungssystem des VBVG zur Zeit nicht zu erheben (im Ergebnis ebenso OLG München FamRZ 2006, 647, 649. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 131, 132 f.. OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - FamRZ 2006, 1876 [Ls.] im Volltext veröffentlicht bei juris. OLG Hamm FGPrax 2006, 209, 210).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
    Verfassungsrechtliche Bedenken sind daher gegen das Pauschalierungssystem des VBVG zur Zeit nicht zu erheben (im Ergebnis ebenso OLG München FamRZ 2006, 647, 649. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 131, 132 f.. OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - FamRZ 2006, 1876 [Ls.] im Volltext veröffentlicht bei juris. OLG Hamm FGPrax 2006, 209, 210).
  • OLG München, 22.02.2008 - 33 Wx 34/08

    Betreuervergütung: Umfangreiche Vermögensverwaltungen; Übertragung der Aufgabe

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2009 - 11 Wx 18/08

    Betreuervergütung: Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die pauschale Vergütung

    Dem vermag der Senat - übereinstimmend mit dem Landgericht - nicht zu folgen (gegen eine Verfassungswidrigkeit nach derzeitigem Stand auch Unruh, BtPrax 2005, 121; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 17 W 36/08, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. November 2007 - 16 Wx 253/07, FGPrax 2008, 108, zur Regelung in § 4 Absatz 2 Satz 1 VBVG; a. A. OLG Braunschweig, Vorlagebeschluss vom 14. November 2006 - 2 W 60/06, FamRZ 2007, 303; Bestelmeyer, RPfleger 2005, 583).
  • LG Kassel, 16.12.2009 - 3 T 604/09

    Betreuervergütung: Rechtswidrige rückwirkende Bestellung eines Berufsbetreuers

    Die gesetzliche Neuregelung ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - und zwar sowohl aus der Sicht der Betreuer als auch aus der Sicht der Betreuten - nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle BtPrax 2008, 171; OLG München BtPrax 2006, 149; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1271).
  • LG Kassel, 03.02.2022 - 3 T 22/22
    Zwar enthält die Vorschrift des § 4 VBVG eine Berufsausübungsregelung i.S.v. Art. 12 Abs. 1 GG, die jedoch von vernünftigen Gründen des Allgemeinwohls getragen und nicht unverhältnismäßig ist (OLG Karlsruhe 9.7.2007 - 19 Wx 33/06, FamRZ 2007, 2008 = FGPrax 2008, 107 und 8.5.2009 - 11 Wx 18/08; OLG Celle 5.5.2008 - 17 W 36/08, BtPrax 2008, 171 = Rpfleger 2008, 478; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 1).
  • LG Kassel, 24.09.2009 - 3 T 604/09
    Die gesetzliche Neuregelung ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - und zwar sowohl aus der Sicht der Betreuer als auch aus der Sicht der Betreuten - nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle BtPrax 2008, 171; OLG München BtPrax 2006, 149; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1271).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.07.2008 - 7 U 2451/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14291
OLG München, 02.07.2008 - 7 U 2451/08 (https://dejure.org/2008,14291)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08 (https://dejure.org/2008,14291)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 7 U 2451/08 (https://dejure.org/2008,14291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einer schriftlichen Zahlungsgarantieerklärung im Urkundsverfahren; Wirkung der fehlenden Unterzeichnung einer dreiseitigen Zahlungsvereinbarung seitens einer Partei; Abgrenzung zwischen einer zu einer Hauptschuld akzessorischen ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § ... 162; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 286; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; HGB § 56

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 130 Abs. 1 S. 1 BGB
    OK-Vermerk auf Fax-Sendeprotokoll spricht für Empfang des gefaxten Dokuments (II)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    BGB § 130; ZPO § 138 Abs. 3 und 4
    Fax-Versendungsprotokoll mit "OK-Vermerk" bedingt beweiskräftig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG München, 02.07.2008 - 7 U 2451/08
    Über den geschäftlichen Vorgang darf sie sich nur dann mit Nichtwissen erklären, wenn sie in ihrem eigenen Unternehmen oder bei den Personen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht und Verantwortung tätig wurden, ohne Erfolg Erkundigungen angestellt hat (vgl. BGH NJW-RR 2002, 612).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus OLG München, 02.07.2008 - 7 U 2451/08
    Vom Prozessgegner kann jedoch ein substanziiertes Bestreiten gefordert werden, wenn der Beweis dem Behauptenden nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl Thomas-Putzo-Reichhold ZPO, 28. Aufl., § 138 Rn. 12; BGH NJW 1999, 579).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09

    Zugang Faxschreiben; sekundäre Darlegungslast

    Ihn trifft vielmehr eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt, etc. (vgl. hierzu auch OLG München, OLGR München 2008, 777).
  • LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17

    Insolvenzanfechtung von Lohnsteuerzahlungen; Kenntnis der Finanzverwaltung von

    Der von dem Kläger vorgelegte Fax-Sendebericht (Anlage K 3), der einen "OK-Vermerk" enthält, begründet keinen Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung, sondern belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15; BVerwG, Beschluss vom 14.06.2017 - 2 B 57.16; OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08).

    (b) Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Entscheidungen (vgl. OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1249/11) dargelegt hat, dass im Falle der Vorlage eines Fax-Sendeberichts mit OK-Vermerk der Sendungsempfänger, der den Zugang der Sendung bestreite, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vorzutragen habe, welches Gerät er an der Empfangsstelle betreibe, ob die Verbindung im Speicher des Gerätes enthalten ist und ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournales führe (vgl. OLG München, Urteil vom 02.07.2008 - 7 U 2451/08; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 17.12.2012 - 2 U 1249/11), hat der Beklagte nach Auffassung des Gerichts seine sekundäre Darlegungslast vorliegend durch in Anbetracht des Zeitablaufes hinreichenden Vortrag erfüllt.

  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 905/12

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung per Telefax - Sendebericht mit

    Im Übrigen hätte die Beklagte auch einer sie nach anderer Ansicht (vgl. OLG Frankfurt 30. September 2008 - 12 U 65/08 - zu II der Gründe, DB 2008, 2479; OLG München 7. Juli 2008 - 7 U 2451/08 - zu BI2a der Gründe, OLGR München 2008, 777) treffenden sekundären Behauptungslast genügt.
  • SG Osnabrück, 01.12.2009 - S 16 AS 232/08
    Dies allein führe weder zu einem Anscheinsbeweis des Zugangs, noch zu einer Beweislastumkehr (vgl. dazu: LSG Hessen, Beschluss vom 03.05.2006, Az.: L 9 B 16/06 SO, Rn. 5; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2007, Az.: L 20 B 324/06 AS, Rn. 4; LSG Sachsen, Urteil vom 11.01.2006, Az.: L 1 P 14/05; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.09.1997, Az.: 17 A 687/96, Rn. 28; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005, Az.: 3 Nc 37/05, Rn. 8; BGH, Urteil vom 07.12.1994; Az.: VIII ZR 153/93; BAG, Urteil vom 14.08.2002, Az.: 5 AZR 169/01; OLG München, Urteil vom 02.07.2008; Az.: 7 U 2451/08; LAG Hessen, Teilurteil vom 10.04.2000, Az.: 2 Sa 231/99, Rn. 67; LAG Hamm, Urteil vom 17.08.2005; Az.: 18 Sa 729/05; BFH, Urteil vom 08.07.1998, Az.: I R 17/96; andere Ansicht: OLG München, Urteil vom 08.10.1998, Az ... 15 W 2631/98; nach Gutachten auch: OLG Celle, Urteil vom 19.06.2008, Az.: 8 U 80/07; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008, Az.: 12 U 65/08; zweifelnd ebenso bezüglich der herrschenden Meinung: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.01.2009, Az.: 22 Sa 725/08).
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Rechtsprechung
   KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4781
KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,4781)
KG, Entscheidung vom 29.04.2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,4781)
KG, Entscheidung vom 29. April 2008 - 7 U 108/07 (https://dejure.org/2008,4781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung durch Ausführungsanweisung des vom Bauherrn mit der Bauüberwachung betrauten Architekten; Haftung eines zur Bauüberwachung beauftragten Architekten gegenüber dem Bauherrn; Anspruch auf Erstattung der ...

  • Judicialis

    BGB § 635; ; HOAI § 15

  • rechtsportal.de

    BGB § 635; HOAI § 15
    Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung; Erstattung der Umsatzsteuer für Mangelbeseitigungsmaßnahmen vor Ausführung bzw. Auftragserteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anweisung des Architekten zu geänderter Leistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauüberwacher ordnet fehlerhaft Änderung der Bauausführung an: Alleinige Haftung? (IBR 2008, 1160)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 248
  • MDR 2010, 366
  • MDR 2010, 677
  • BauR 2008, 1670
  • BauR 2009, 107
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2004 - X ZR 244/01

    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung; Begriff des Mangels

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist der Fehlerbegriff - auch nach altem Recht - nicht allein objektiv zu verstehen, sondern er wird ferner subjektiv vom Vertragswillen der Parteien mitbestimmt (BGH BauR 2004, 1941).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Die Verurteilung der Beklagten zu 1) zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf die zuerkannten Beträge käme im gegenwärtigen Zeitpunkt allenfalls dann in Betracht, wenn feststünde, dass der Kläger insoweit tatsächlich Mehrwertsteuer wird entrichten müssen (BGH NJW 1986, 1684).
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Wenn sich die erhobene Leistungsklage als unbegründet erweist, der Erlass eines Feststellungsurteils aber dem Interesse der klagenden Partei entspricht, dann kann das Gericht dem im Leistungsantrag enthaltenen Antrag auf Feststellung des Rechtsverhältnisses auch dann stattgeben kann, wenn dieser Antrag nicht ausdrücklich hilfsweise gestellt worden ist (BGH NJW 1984, 2295).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

    Auszug aus KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07
    Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung im Verhältnis zu den dafür erforderlichen Aufwendungen unter Abwägung aller Umstände mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist (BGH NJW-RR 2006, 304, 305).
  • KG, 15.09.2009 - 7 U 120/08

    Werkvertrag: Werklohnminderung bei geringfügigen Mängeln am Bodenbelag eines

    Auf die Rechtsprechung des Senats zum Schadenersatz (KG BauR 2009, 107) kann sich die Beklagte in diesem Zusammenhang nicht berufen.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 21 U 101/08

    Umfang des Schadens bei Baumängeln

    Der Anwendungsbereich des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB beschränkt sich auf die Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten im Falle der Beschädigung einer Sache (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, IBR 2006, 136 ff; OLG Stuttgart, IBR 2008, 265f; Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB 16. Auflage, § 13 Nr. 7 VOB/B Rdn. 67; Kapellmann/Messerschmidt-Weyer, VOB, 2. Auflage, § 13 VOB/B Rdn. 362; MünchKomm-Oetker, BGB, 5. Auflage, § 249 Rdn. 423, Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage, § 249 Rdn. 18; BeckOK-Schubert, BGB, § 249 Rdn 221; a.A. OLG München BauR 2008, 1909 ff; KG Berlin, BauR 2009, 107).
  • KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13

    VOB-Vertrag: Sachmängelhaftung des Auftragnehmers bei Verwendung eines vom

    Soweit die Beklagte meint, etwas anderes ergebe sich aus dem Urteil des Kammergerichts vom 29. April 2008 - 7 U 108/07 - (KGR Berlin 2008, 777) und aus dem von ihr zitierten Urteil des OLG München (BauR 2008, 1909), trifft dies nicht zu.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 21 U 108/08

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Der Anwendungsbereich des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB beschränkt sich auf die Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten im Falle der Beschädigung einer Sache (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, IBR 2006, 136 ff; OLG Stuttgart, IBR 2008, 265f; Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB 16. Auflage, § 13 Nr. 7 VOB/B Rdn. 67; Kapellmann/Messerschmidt-Weyer, VOB, 2. Auflage, § 13 VOB/B Rdn. 362; MünchKomm-Oetker, BGB, 5. Auflage, § 249 Rdn. 423, Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Auflage, § 249 Rdn. 18; BeckOK-Schubert, BGB, § 249 Rdn 221; a.A. OLG München BauR 2008, 1909 ff; KG Berlin, BauR 2009, 107).
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