Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 01.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 U 233/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6993
OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 U 233/07 (https://dejure.org/2008,6993)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2008 - 10 U 233/07 (https://dejure.org/2008,6993)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2008 - 10 U 233/07 (https://dejure.org/2008,6993)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Abmahnung vor fristloser Kündigung wegen Beleidigung eines Handelsvertreters durch einen Mitarbeiter; Bewertung von Beleidigungen in Erregungszuständen gegenüber vorbedachten Ehrenkränkungen

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Beleidigung und Drohung als Kündigungsgrund

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Beleidigung eines Handelsvertreters

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Beleidigung eines Handelsvertreters

  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 2; ; HGB § 89a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 314 Abs. 2; HGB § 89 a
    Erfordernis einer erfolglosen Abmahnung vor fristloser Kündigung wegen Beleidigungen in Erregungszustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2; HGB § 89a
    Erfordernis einer Abmahnung vor fristloser Kündigung wegen Beleidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 218
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99

    Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 U 233/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinn des § 89a Abs. 1 Satz 1 HGB gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (BGH VersR 2001, 370, Juris, RN 13).

    Zum Zulassungsantrag des Beklagten wird auf die bereits zitierte Entscheidung des BGH, VersR 2001, 370, Juris RN 22 verwiesen.

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 4 Sa 1/07

    Handelsvertreter - fristlose Kündigung - Internet-Forum - Ehrverletzung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 U 233/07
    Im Handelsvertreterrecht gelten diese Grundsätze entsprechend (BGH, a.a.O., Juris RN 22; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.05.2007, Az. 4 Sa 1/07, Juris RN 33; vgl. auch Küstner / Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts Band 1, 3. Aufl., RN 1750).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2012 - 16 U 124/11

    Außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages

    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass die Vertrauensgrundlage auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Urt. vom 29.04.2008 - 10 U 233/07, VersR 2009, 218; OLG Saarbrücken, Urt. vom. 25.01.2006, juris Rn. 36; OLG Celle, Urt. vom 02.10.2008 - 11 U 82/08, zit. nach Evers/Oberst, aaO; Senat, Urt. vom 16.03.2001 - 16 U 168/99, HVR Nr. 952; LAG Baden-Württemberg, Urt. vom 07.05.2007 - 4 Sa 1/07, juris Rn. 33; Löwisch, aaO; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl., § 89 a Rz. 10; Evers/Oberst, aaO), was hier nicht der Fall ist, zumal die Abgrenzung zwischen Störung im Vertrauens- und Leistungsbereich ohnehin unscharf ist (Löwisch sowie Evers/Oberst, aaO).
  • OLG Köln, 17.01.2013 - 19 W 1/13

    Wichtiger Grund, Beleidung, Drohung, Ankündigung von Pflichtverletzungen,

    Dabei ist allerdings der allgemeine Kontext zu berücksichtigen, in dem derartige Äußerungen und Erklärungen (wie beispielsweise in einem Erregungszustand) abgegeben worden sind (OLG Stuttgart, Urt. v. 29.04.2008 - 10 U 233/07 BeckRS 2008, 17318).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21406
OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08 (https://dejure.org/2008,21406)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.07.2008 - 2 W 21/08 (https://dejure.org/2008,21406)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 2 W 21/08 (https://dejure.org/2008,21406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 17a Abs. 3, 17a Abs. 2 GVG

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung von Provisionen aus einem Handelsvertretervertrag; Geltung der Schlüssigkeitstheorie bei Vorabentscheidungen über die Rechtswegzuständigkeit bei fehlendem Vortrag sog. doppelrelevanter Tatsachen; Auslegung eines Handelsvertretervertrags im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    Rechtswegabgrenzung, Beweiserhebung bei einer Vorabentscheidung über die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte oder der Arbeitsgerichte, Abgrenzung VV / AN, Schulungen, Bestandspflege, Nachbearbeitung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04

    Rechtsweg für die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08
    Nach Auffassung des Senats ist auch in dem hier vorliegenden Fall der "Einfachrelevanz" der Sachvortrag der Klägerin die alleinige Grundlage für die Rechtswegentscheidung, so dass Einwendungen des Beklagten unbeachtlich bleiben (ebenso OLG Dresden Beschl. v. 10.05.2004 - 15 W 325/04 - BeckRS 2004 11164, a.A. BAG NJW 94, 1172; KG NJW-RR 2001, 1509, 1510).
  • KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00

    Vorabentscheidung über die Rechtswegzuständigkeit - Beweiserhebung

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08
    Nach Auffassung des Senats ist auch in dem hier vorliegenden Fall der "Einfachrelevanz" der Sachvortrag der Klägerin die alleinige Grundlage für die Rechtswegentscheidung, so dass Einwendungen des Beklagten unbeachtlich bleiben (ebenso OLG Dresden Beschl. v. 10.05.2004 - 15 W 325/04 - BeckRS 2004 11164, a.A. BAG NJW 94, 1172; KG NJW-RR 2001, 1509, 1510).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat in Fällen der sogenannten Doppelrelevanz (die streitigen Tatsachen begründen sowohl die Zuständigkeit als auch den Anspruch selbst) nach der sog. Schlüssigkeitstheorie die bloße Behauptung des Klägers zur Bejahung der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts genügen lassen (BAG NJW 96, 2948, 2949 f.; ebenso OLG Köln NJW 97, 470).
  • OLG Köln, 23.05.1996 - 19 W 22/96

    Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit Ordentliche Gerichte -

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat in Fällen der sogenannten Doppelrelevanz (die streitigen Tatsachen begründen sowohl die Zuständigkeit als auch den Anspruch selbst) nach der sog. Schlüssigkeitstheorie die bloße Behauptung des Klägers zur Bejahung der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts genügen lassen (BAG NJW 96, 2948, 2949 f.; ebenso OLG Köln NJW 97, 470).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Auszug aus OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08
    Nach Auffassung des Senats ist auch in dem hier vorliegenden Fall der "Einfachrelevanz" der Sachvortrag der Klägerin die alleinige Grundlage für die Rechtswegentscheidung, so dass Einwendungen des Beklagten unbeachtlich bleiben (ebenso OLG Dresden Beschl. v. 10.05.2004 - 15 W 325/04 - BeckRS 2004 11164, a.A. BAG NJW 94, 1172; KG NJW-RR 2001, 1509, 1510).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Das Beschwerdegericht (OLG Bremen, OLGR 2008, 834) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

    Schon der rechtliche Umstand, dass alleine der Kläger den Streitgegenstand bestimmt, spricht dafür, zur Bestimmung des zulässigen Rechtwegs grundsätzlich auf seinen Tatsachenvortrag abzustellen (OLG Bremen OLGR 2008, 834; OLG Celle OLGR 2008, 177; OLG Dresden NZA-RR 2005, 215; OLG Köln NJW 1997, 470).

    Der Möglichkeit des Klägers, durch einseitigen möglicherweise unrichtigen oder unvollständigen Tatsachenvortrag die Zuständigkeit des einen oder anderen Gerichts zu bestimmen, kann wirksam begegnet werden, indem offensichtlich nicht gegebene Anspruchsgrundlagen bei der Beurteilung der Rechtswegfrage außer Betracht bleiben und willkürlicher, rechtsmissbräuchlicher Sachvortrag ausgeschieden wird (OLGR Bremen 2008, 834; OLG Dresden NZA-RR 2005, 215).

    Es widerspräche dem Normzweck des § 17a GVG, wonach Entscheidungen über Rechtswegstreitigkeiten der Vereinfachung und Beschleunigung bedürfen, alleine zur Bestimmung des zulässigen Rechtswegs möglicherweise aufwändig Beweis über Tatsachen zu erheben, die dann für das weitere Verfahren nicht mehr von Bedeutung sind (OLGR Bremen 2008, 834).

  • OLG Frankfurt, 08.01.2010 - 22 W 55/09

    Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters

    Die Weiterbildungspflicht für sich genommen bringt nur eine Selbstverständlichkeit zum Ausdruck und reglementiert weder Arbeitsgestaltung noch Arbeitszeit des Vertreters (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 2 W 21/08).
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