Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07   

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OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07 (https://dejure.org/2008,8677)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.09.2008 - 5 U 168/07 (https://dejure.org/2008,8677)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. September 2008 - 5 U 168/07 (https://dejure.org/2008,8677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Willkürliche Annahme der gerichtlichen Zuständigkeit durch ein erstinstanzliches Gericht; Rüge der positiven Annahme der örtlichen Zuständigkeit durch die erste Instanz in der Berufung; Grundsätzliche Beschränkung der Anfechtungsmöglichkeit im Rechtsmittelzug durch § ...

  • Judicialis

    ZPO § 32 b; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 513 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32b; ZPO § 321a; ZPO § 513 Abs. 2
    Bejahung der Zuständigkeit auf der Grundlage einer Mindermeinung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06

    Gerichtsstand für Schadensersatzklagen bei Vermögensanlagen des grauen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, es sei örtlich zuständig weil - im Anschluss einer Rechtsprechung des OLG München vom 27.7.2006, 31 AR 70/06 - die Vorschrift des § 32 b ZPO über die ausschließliche Zuständigkeit hier nicht anwendbar sei.

    Abweichend von der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG München vom 27.7.2006, ZIP 2006, 1699, habe der BGH mit zwei Beschlüssen vom 30.1.2007 und 7.2.2007 entschieden, dass der ausschließliche Gerichtsstand des § 32 b I Satz 1 Nr. 1 ZPO auch auf öffentliche Kapitalmarktinformationen anzuwenden sei, die den sog. grauen Kapitalmarkt betreffen würden.

    Im Rahmen der Auslegung des § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat das OLG München in zwei Beschlüssen aus dem Jahr 2006 (ZIP 2006, 1699 und NJW 2007, 163) entgegen der Auffassung einiger anderer Oberlandesgerichte mit ausführlicher Begründung entschieden, dass der ausschließliche Gerichtsstand des § 32 b ZPO nicht für Klagen gilt, die Kapitalanlagen des grauen Kapitalmarktes betreffen.

  • BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    So ist in der jüngsten Rechtssprechung des BGH entgegen der Annahme verschiedener Instanzgerichte entschieden worden, dass die Vorschrift vertragliche Schadensersatzansprüche gegenüber einer Bank oder einem anderen Vermittler wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages nicht erfasst, selbst wenn sich der jeweilige Beklagte bei der Beratung auch auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat (BGH NJW 2007, 1365 f Tz. 12).

    Der BGH hat in der daraufhin ergangenen Entscheidung vom 7.2.2007, X ARZ 423/06, zwar anders entschieden, zur Begründung dort aber - bei Juris RdNr. 11 - lediglich verwiesen auf seine Entscheidung vom 30.1.2007 (X ARZ 381/06, ZIP 2007, 602 f).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Es entspricht nämlich der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH NJW 2000, 3346 ff., bei Juris Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 5 AR 3/06

    Gerichtsstandbestimmung: Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Anspruch

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Diese Oberlandesgerichte gehen davon aus, dass § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in einem Fall wie dem vorliegenden greift, und zwar - anders als etwa die von den Parteien im Verfahren vorgelegten Beschlüsse der Oberlandesgerichte Dresden (28.6.2006, 1 AR 38/06), Stuttgart (6.7.2006, 5 AR 3/06) und Frankfurt am Main (31.7.2006, 21 AR 65/06) - auch soweit Ansprüche aus Verletzung des Beratungsvertrages gegen den Vermittler der Kapitalanlage (hier: Beklagte zu 2) geltend gemacht werden.
  • OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06

    Gerichtsstandsbestimmung: Auswahl unter in Betracht kommender Gerichte nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Diese Oberlandesgerichte gehen davon aus, dass § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in einem Fall wie dem vorliegenden greift, und zwar - anders als etwa die von den Parteien im Verfahren vorgelegten Beschlüsse der Oberlandesgerichte Dresden (28.6.2006, 1 AR 38/06), Stuttgart (6.7.2006, 5 AR 3/06) und Frankfurt am Main (31.7.2006, 21 AR 65/06) - auch soweit Ansprüche aus Verletzung des Beratungsvertrages gegen den Vermittler der Kapitalanlage (hier: Beklagte zu 2) geltend gemacht werden.
  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Der BGH hat in der daraufhin ergangenen Entscheidung vom 7.2.2007, X ARZ 423/06, zwar anders entschieden, zur Begründung dort aber - bei Juris RdNr. 11 - lediglich verwiesen auf seine Entscheidung vom 30.1.2007 (X ARZ 381/06, ZIP 2007, 602 f).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2008 - 5 U 97/07

    Tragung der öffentlichen Lasten von Grundstücken nach Eigentumswechsel

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Im wesentlichen trifft die Begründung der Verurteilung des Beklagten zu 2. durch das rechtskräftige Senatsurteil vom 25.10.2007 - 5 U 52/07 (ebenso das rechtskräftige Senatsurteil vom 31.1.2008 - 5 U 112/07 - sowie die beiden nicht rechtskräftigen, nämlich in der Revision anhängigen Urteile vom 27.9.2007 - 5 U 58/07 - und vom 10.1.2008 - 5 U 97/07 -) auch im vorliegenden Fall und auch für den Beklagten zu 1. zu.
  • BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Zur Begründung führt der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des BGH (NJW-RR 2007, 411) aus, dass das Rechtsschutzinteresse für ein Beschwerdeverfahren in einer Ablehnungssache entfalle, wenn die Instanz unter Mitwirkung des abgelehnten Richters durch Urteil vollständig abgeschlossen und ein Berufungsverfahren möglich sei.
  • VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Im Anschluss an eine Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.3.2000, Vf.83-VI-06 (es handelt sich tatsächlich um eine Entscheidung des bayrischen Verfassungsgerichtshofs), sei im übrigen das Recht auf den gesetzlichen Richter bereits dann verletzt, wenn das Erstgericht seine Zuständigkeit - sei es auch irrtümlich - bejaht habe und diese Entscheidung bei verständiger Würdigung nicht nachvollziehbar sei, weil sie mit sachlich einleuchtenden Erwägungen nicht gerechtfertigt werden könne.
  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07
    Im Rahmen der Auslegung des § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat das OLG München in zwei Beschlüssen aus dem Jahr 2006 (ZIP 2006, 1699 und NJW 2007, 163) entgegen der Auffassung einiger anderer Oberlandesgerichte mit ausführlicher Begründung entschieden, dass der ausschließliche Gerichtsstand des § 32 b ZPO nicht für Klagen gilt, die Kapitalanlagen des grauen Kapitalmarktes betreffen.
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 20 U 83/21

    Abmahnung wegen irreführender Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen und

    Damit kann die Auffassung jedenfalls nicht in einer Weise als unvertretbar angesehen werden, dass sie jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 4. September 2008, 5 U 168/07, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58   

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https://dejure.org/2008,15848
OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58 (https://dejure.org/2008,15848)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58 (https://dejure.org/2008,15848)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 5 W 154/08 - 58 (https://dejure.org/2008,15848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten bei Reparatur in Eigenleistung; Erforderliche Darlegung der Ausfallzeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung)

    Mietwagenkostenerstattung bei Eigenreparatur

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Diese kann sich weiter verkürzen, wenn das Fahrzeug vor Ablauf der sachverständig geschätzten Reparaturdauer repariert oder nutzbar ist oder wegen zwischenzeitlichen Erwerbs eines Ersatzfahrzeugs nicht mehr genutzt wird (Staudinger- Schiemann, BGB, 13. Bearb., § 251, Rdnr. 57; BGH, Urt. v. 23.3.1976, IV ZR 41/74, BGHZ 66, 239, für die Nutzungsentschädigung).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Ferner kann er Mietwagenkosten nur für den Zeitraum geltend machen, den die Reparatur in einer Fachwerkstatt erfordert hätte (BGH, Urt. v. 17.3.1992, VI ZR 226/91, VersR 1992, 1618, zur Nutzungsausfallentschädigung; siehe auch BGH, Urt. v. 15.7.2003, VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Ferner kann er Mietwagenkosten nur für den Zeitraum geltend machen, den die Reparatur in einer Fachwerkstatt erfordert hätte (BGH, Urt. v. 17.3.1992, VI ZR 226/91, VersR 1992, 1618, zur Nutzungsausfallentschädigung; siehe auch BGH, Urt. v. 15.7.2003, VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Diese kleine Mühewaltung ist von dem Geschädigten umso mehr zu fordern, wenn - wie vorliegend - im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs nicht unerhebliche oder diesen gar erheblich übersteigende Beträge auf dem Spiel stehen (BGH, aaO; siehe auch BGH, Urt. v. 12.6.2007, VI ZR 161/06, VersR 2007, 1144, m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Die Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten, bildet gleichsam eine immanente Schranke für die Höhe der zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten (BGH, Urt. v. 2.7.1985, VI ZR 177/84, VersR 1985, 1092, m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Soweit nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung entscheidend ist, ob es sich um eine Streitigkeit über Ansprüche von einer oder gegen eine Person handelt, die im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit erster Instanz ihren allgemeinen Gerichtsstand außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes hatte, genügt es bei Streitgenossenschaft, wenn einer der Streitgenossen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hatte (BGH, Urt. v. 13.5.2003, VI ZR 430/02, NJW 2003, 2686; Zöller- Gummer, ZPO, 26. Aufl., GVG § 119, Rdnr. 14, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Dabei ist die Entschädigungsdauer auf die notwendige Ausfallzeit beschränkt, so dass Verzögerungen, die durch eine Reparatur in Eigenregie entstehen, zu Lasten des Geschädigten gehen (BGH, aaO ; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 269).
  • BGH, 31.03.1976 - IV ZR 41/74

    Anforderungen an den Widerruf eines Makleralleinauftrages - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Diese kann sich weiter verkürzen, wenn das Fahrzeug vor Ablauf der sachverständig geschätzten Reparaturdauer repariert oder nutzbar ist oder wegen zwischenzeitlichen Erwerbs eines Ersatzfahrzeugs nicht mehr genutzt wird (Staudinger- Schiemann, BGB, 13. Bearb., § 251, Rdnr. 57; BGH, Urt. v. 23.3.1976, IV ZR 41/74, BGHZ 66, 239, für die Nutzungsentschädigung).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nutzungsausfallersatz bei fehlendem Nachweis

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger seiner Darlegungslast genügt hat, indem er später den behaupteten reparaturbedingten Nutzungsausfall von 14 Kalendertagen mit einer umfassend durchgeführten Reparatur und erforderlichen Lackierarbeiten begründet hat (s. Schriftsatz vom 20.1.2009, Bl. 103 d.A.; in einem ähnlich gelagerten Fall für den Ersatz von Mietwagenkosten verneinend Saarländisches OLG, Beschluss vom 24.7.2008, 5 W 154/08, OLGR Saarbrücken 2008, 913).
  • OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 13 U 2653/18

    Verdienstausfall nach ärztlicher Krankschreibung - freiberufliche

    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei maßgeblich auf die objektiv erforderliche Dauer der im Gutachten zugrunde gelegten Reparatur oder Ersatzbeschaffung an (BGH, Urteil vom 17.03.1992 - VI ZR 226/91, juris Rn. 15; Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 361/02, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58, juris Rn. 18 f.; OLG München, Urteil vom 13.09.2013 - 10 U 859/13, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2004 - 14 U 112/03, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2019 - 2 U 49/17, juris Rn. 32; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 5 U 696/19, juris Rn. 21).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2019 - 5 U 696/19

    Schadensersatz wegen Beschädigung in einem Verkehrsunfall

    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei maßgeblich auf die objektiv erforderliche Dauer der im Gutachten zugrunde gelegten Reparatur oder Ersatzbeschaffung an (BGH, Urteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 -, juris Rn. 15; Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 -, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 5 W 154/08 - 58 -, juris Rn. 18 f.; OLG München, Urteil vom 13. September 2013 - 10 U 859/13 -, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 14 U 112/03 -, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 15. Januar 2019 - 2 U 49/17 -, juris Rn. 32; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 249 Rn. 41 mit 37).
  • LG Saarbrücken, 15.11.2013 - 13 S 123/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der

    OLG, OLG-Report 2008, 913).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2020 - 13 U 2653/18
    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei maßgeblich auf die objektiv erforderliche Dauer der im Gutachten zugrunde gelegten Reparatur oder Ersatzbeschaffung an (BGH, Urteil vom 17.03.1992 - VI ZR 226/91, juris Rn. 15; Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 361/02, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58, juris Rn. 18 f.; OLG München, Urteil vom 13.09.2013 - 10 U 859/13, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2004 - 14 U 112/03, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2019 - 2 U 49/17, juris Rn. 32; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 5 U 696/19, juris Rn. 21).
  • LG Fulda, 19.06.2009 - 1 S 15/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Schätzgrundlage bei einem Ersatz

    Bei der Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert kann der Geschädigte die Mietwagenkosten nur bis zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Beschaffung eines angemessenen Gebrauchtwagens möglich war (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2008, Az. 5 W 154/08, zitiert nach "JURIS").
  • LG Saarbrücken, 25.06.2008 - 13 T 5/08

    Zuständigkeit: Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte gegen

    Es wird darauf hingewiesen, dass das Saarländische OLG mit Beschluss vom 24.7.2008 (5 W 154/08-58) seine Zuständigkeit bejaht hat.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.02.2008 - 3 WF 25/08 (PKH)   

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https://dejure.org/2008,31795
OLG Naumburg, 05.02.2008 - 3 WF 25/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,31795)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.02.2008 - 3 WF 25/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,31795)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 3 WF 25/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,31795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Sorgerechtsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1778
 
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.02.2008 - 4 UF 235/07   

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https://dejure.org/2008,19304
OLG München, 26.02.2008 - 4 UF 235/07 (https://dejure.org/2008,19304)
OLG München, Entscheidung vom 26.02.2008 - 4 UF 235/07 (https://dejure.org/2008,19304)
OLG München, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 4 UF 235/07 (https://dejure.org/2008,19304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachehelichenunterhalt: Abweichung vom Selbstbehalt bei sehr engen Vermögensverhältnissen des Unterhaltsberechtigten

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt - keine zeitliche Beschränkung des Unterhalts bei Ehescheidung nach altem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG München, 26.02.2008 - 4 UF 235/07
    Hieran ändert nichts, dass sie mit dem vorhergehenden Schriftsatz vom 4.6.2007 erklärt hat, sie werde sich gegen die Klage verteidigen (BGH FamRZ 2006, 1189).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG München, 26.02.2008 - 4 UF 235/07
    13Der BGH hat bereits mit seiner Entscheidung vom 15.03.2006 (FamRZ 2006, 683) zur Bemessung des Ehegattenselbstbehalts Stellung genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.04.2008 - 3 WF 61/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35231
OLG Naumburg, 04.04.2008 - 3 WF 61/08 (https://dejure.org/2008,35231)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.04.2008 - 3 WF 61/08 (https://dejure.org/2008,35231)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. April 2008 - 3 WF 61/08 (https://dejure.org/2008,35231)
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