Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07 - 154   

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OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07 - 154 (https://dejure.org/2008,3780)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.10.2008 - 4 U 454/07 - 154 (https://dejure.org/2008,3780)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 4 U 454/07 - 154 (https://dejure.org/2008,3780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserleichterung hinsichtlich der Unfallursächlichkeit für eingetretene Gesundheitsschäden nach einem Verkehrsunfall; Umfang der Beweislast hinsichtlich einer psychischen Gesundheitsschädigung bei bereits bestehender Grunderkrankung; Auswirkungen einer unsicheren ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schadensursächliche Anpassungsstörung - Überlagerung einer bereits vor dem Schadensereignis manifesten Grunderkrankung (depressive psychopathologische Erkrankung) für eine beschränkte Dauer - Frage der Unfallursächlichkeit dauerhafter psychischer Beeinträchtigungen - ...

  • Judicialis

    ZPO § 287

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Zum Beweismaß für die Kausalität eines Unfalls für dauerhafte psychische Beeinträchtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Haushaltsführungsschaden - Was ist das eigentlich?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Haushaltsführungsschaden bei psychischen Unfallfolgen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Nach Unfall: Anspruch auf Schadenersatz, weil Hausarbeit mehr Zeit erfordert?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Psychische Erkrankung nach Unfall verstärkt - Weniger Schmerzensgeld

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
    Dieses ist - sofern die Feststellungsklage bei der Verletzung eines absoluten Rechtsgutes die Einstandspflicht bezüglich künftiger Schadensfolgen betrifft - nachgewiesen, wenn der Eintritt künftiger Schadensfolgen möglich, nicht notwendigerweise wahrscheinlich ist (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1432, vgl. BGHZ 116, 60, 75; Zöller/Greger, aaO., § 256 Rdnr. 8a).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
    Dieses ist - sofern die Feststellungsklage bei der Verletzung eines absoluten Rechtsgutes die Einstandspflicht bezüglich künftiger Schadensfolgen betrifft - nachgewiesen, wenn der Eintritt künftiger Schadensfolgen möglich, nicht notwendigerweise wahrscheinlich ist (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1432, vgl. BGHZ 116, 60, 75; Zöller/Greger, aaO., § 256 Rdnr. 8a).
  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
    Darüber hinaus muss ein adäquater Zusammenhang bestehen, der die Verantwortlichkeit des Schädigers von solchen Folgen ausschließt, die nur unter ganz besonders eigenartigen, gänzlich unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung des Erfolges geeignet sind (zum Maßstab der Adäquanz: BGHZ 57, 137, 141; Urt. v. 9.101997 - III ZR 4/97, NJW 1998, 138, 140; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., vor § 249 Rdnr. 59).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
    Hierbei hat die Rechtsprechung zugunsten des Geschädigten Beweiserleichterungen anerkannt: Steht nämlich fest, dass der Geschädigte eine Primärverletzung erlitten hat, so ist die Frage, ob der Unfall über diese Primärverletzung hinaus auch für die weiteren Beschwerden des Klägers ursächlich ist, eine Frage der am Maßstab des § 287 ZPO zu prüfenden haftungsausfüllenden Kausalität (st. Rspr. seit BGHZ 4, 192, 196, aus der neueren Rspr. vgl. nur BGH, Urt. v. 16.4.2004 - VI ZR 138/03, NJW 2004, 1945; Urt. v. 4.11.2003 - VI ZR 28/03, VersR 2004, 118; Urt. v. 28.1.2003 - VI ZR 139/02, VersR 2003, 474, 476; vgl. auch Zöller/Greger, aaO., § 287 Rdnr. 3; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 287 Rdnr. 4 f.).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
    Hierbei hat die Rechtsprechung zugunsten des Geschädigten Beweiserleichterungen anerkannt: Steht nämlich fest, dass der Geschädigte eine Primärverletzung erlitten hat, so ist die Frage, ob der Unfall über diese Primärverletzung hinaus auch für die weiteren Beschwerden des Klägers ursächlich ist, eine Frage der am Maßstab des § 287 ZPO zu prüfenden haftungsausfüllenden Kausalität (st. Rspr. seit BGHZ 4, 192, 196, aus der neueren Rspr. vgl. nur BGH, Urt. v. 16.4.2004 - VI ZR 138/03, NJW 2004, 1945; Urt. v. 4.11.2003 - VI ZR 28/03, VersR 2004, 118; Urt. v. 28.1.2003 - VI ZR 139/02, VersR 2003, 474, 476; vgl. auch Zöller/Greger, aaO., § 287 Rdnr. 3; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 287 Rdnr. 4 f.).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
    Hierbei hat die Rechtsprechung zugunsten des Geschädigten Beweiserleichterungen anerkannt: Steht nämlich fest, dass der Geschädigte eine Primärverletzung erlitten hat, so ist die Frage, ob der Unfall über diese Primärverletzung hinaus auch für die weiteren Beschwerden des Klägers ursächlich ist, eine Frage der am Maßstab des § 287 ZPO zu prüfenden haftungsausfüllenden Kausalität (st. Rspr. seit BGHZ 4, 192, 196, aus der neueren Rspr. vgl. nur BGH, Urt. v. 16.4.2004 - VI ZR 138/03, NJW 2004, 1945; Urt. v. 4.11.2003 - VI ZR 28/03, VersR 2004, 118; Urt. v. 28.1.2003 - VI ZR 139/02, VersR 2003, 474, 476; vgl. auch Zöller/Greger, aaO., § 287 Rdnr. 3; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 287 Rdnr. 4 f.).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2005 - 4 U 501/03

    Schadensersatz: Ersatz des Verdienstausfallschadens wegen eines aufgrund des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
    Denn dann reichen allein die zeitliche Nähe zwischen dem Unfallereignis und der Entstehung der Beschwerden und die daran anknüpfende "gefühlsmäßige" Wertung, dass beide Ereignisse irgendwie miteinander in Zusammenhang stehen, nicht aus (Senat, OLGR 2006, 186; 2005, 740; 489, 490 f.; Urt. v. 11.10.2005 - 4 U 566/04 -51/05; BGH, VersR 2004, 119; zu den Beweisanforderungen im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO vgl. auch Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 287 Rdnr. 10 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 11.10.2005 - 4 U 566/04

    Haftung bei Auffahrunfall: Gesundheitsbeeinträchtigungen bei geringer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
    Denn dann reichen allein die zeitliche Nähe zwischen dem Unfallereignis und der Entstehung der Beschwerden und die daran anknüpfende "gefühlsmäßige" Wertung, dass beide Ereignisse irgendwie miteinander in Zusammenhang stehen, nicht aus (Senat, OLGR 2006, 186; 2005, 740; 489, 490 f.; Urt. v. 11.10.2005 - 4 U 566/04 -51/05; BGH, VersR 2004, 119; zu den Beweisanforderungen im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO vgl. auch Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 287 Rdnr. 10 ff.).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
    Für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien (vgl. BGHZ 18, 149; 154).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.2008 - 4 U 454/07
    Darüber hinaus muss ein adäquater Zusammenhang bestehen, der die Verantwortlichkeit des Schädigers von solchen Folgen ausschließt, die nur unter ganz besonders eigenartigen, gänzlich unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung des Erfolges geeignet sind (zum Maßstab der Adäquanz: BGHZ 57, 137, 141; Urt. v. 9.101997 - III ZR 4/97, NJW 1998, 138, 140; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., vor § 249 Rdnr. 59).
  • BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des

    Unter diesen Voraussetzungen ist der Haushaltsführungsschaden auch erstattungsfähig, wenn der Verletzte - wie hier offenbar geschehen - von der Anstellung einer Haushaltshilfe absieht (Senat, Urt. v. 21.10.2008 - 4 U 454/07 - 154, juris Rn. 49, insoweit in OLGR 2009, 126 ff. und Schaden-Praxis 2009, 182 ff. nicht abgedruckt).

    Der Senat hat bereits im Jahre 2008 einen Stundensatz von 9, 45 ? für einen Haushaltsführungsschaden von September 2002 bis Juli 2005 (noch) gebilligt (Senat, Urt. v. 21.10.2008 - 4 U 454/07 - 154, juris Rn. 52, insoweit in OLGR 2009, 126 ff. und Schaden-Praxis 2009, 182 ff. nicht abgedruckt).

  • LG Aachen, 28.02.2012 - 12 O 3/11

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen des Bisses eines Polizeihundes

    Den angemessene Stundensatz schätzt die Kammer auf 8 EUR (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010 - 1 U 244/09; OLG Schleswig, Urteil vom 07.05.2009 - 7 U 26/08 - juris; OLG Schleswig, Urteil vom 24.04.2008 - 7 U 81/06 - ZfSch 2009, 259; KG, Urteil vom 04.12.2006 - 12 U 119/05 - DAR 2007, 587; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.10.2008 - 4 U 454/07; OLG Celle, Urteil vom 17.01.2007 - 14 U 101/06 - Schaden-Praxis 2008, 7; OLG München, Beschluss v. 21.07.2006 - 10 U 2638/06).
  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Ob vorliegend insofern nur die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität gemäß § 287 ZPO stellt ( BGH , NJW-RR 2009, Seite 409; BGH , VersR 2008, Seite 644; BGH , NJW-RR 2005, Seiten 897 ff. = VersR 2005, Seiten 945 f.; BGH , NJW 2004, Seiten 777 f.; BGH , NJW 2003, Seite 1116; BGH , NJW 1998, Seiten 813 f.; OLG München , Urteil vom 12.08.2011, Az.: 10 U 3369/10, u.a. in: "juris"; OLG Brandenburg , Urteil vom 11.11.2010, Az.: 12 U 33/10, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seiten 141 f.; OLG München , Urteil vom 21.05.2010, Az.: 10 U 2853/06, u.a. in: "juris"; OLG Saarbrücken , OLG-Report 2009, Seiten 126 ff. = SVR 2009, Seiten 307 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 25.09.2008, Az.: 12 U 17/08, u.a. in: "juris"; OLG Saarbrücken , OLG-Report 2008, Seiten 296 ff.; OLG Schleswig , NZV 2007, Seite 203; OLG Koblenz , Urteil vom 06.11.2006, Az.: 12 U 342/02, u.a. in: "juris"; OLG Saarbrücken , OLG-Report 2005, Seite 740; KG Berlin , VersR 2004, Seite 1193; OLG Hamm , NZV 2001, Seite 303; KG Berlin , NJW 2000, Seite 877; OLG München , Urteil vom 29.06.2007, Az.: 10 U 4379/01, u.a. in: "juris"; LG Leipzig , NZV 2012, Seiten 329 ff.; LG Bonn , Schaden-Praxis 2010, Seiten 249 f.; AG Schwerin , Schaden-Praxis 2008, Seiten 433 f. ) oder nicht, konnte insoweit sogar dahingestellt bleiben, da die Klägerseite auch insofern den Vollbeweis gemäß § 286 ZPO hinsichtlich der psychisch vermittelten Beeinträchtigungen des Zeugen B... hier nach Überzeugung des Gerichts erbracht hat.
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2011 - 4 U 282/10

    Verkehrsunfallprozess: Darlegungs- und Beweislast für unfallursächliche

    Dieser Beweis ist nicht schon dann erbracht, wenn die Unfallursächlichkeit nur während eines beschränkten Zeitraums sicher feststeht (vgl. Senat OLGR 2009, 126), für einen weiteren Zeitraum jedoch offenbleibt, ob ein manifestes Krankheitsbild, unter dem der Geschädigte nachweisbar leidet, die gleichen gesundheitlichen Beschwerden hervorgerufen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2156
OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,2156)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,2156)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,2156)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzneimittelhaftung: bestimmungsgemäßer Gebrauch trotz Überdosierung; Haftung wegen bereits bei der Zulassung bekannter Nebenwirkungen

  • Wolters Kluwer

    Nichtbegründung einer arzneimittelrechtlichen Gefährdungshaftung des Arzneimittelherstellers bei Auftreten von bekannten und in der Packungsbeilage vermerkten Nebenwirkungen eines Arzneimittels; Nichtvorliegen eines bestimmungsgemäßer Gebrauchs eines Medikaments bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arzneimittelherstellerhaftung für Nebenwirkungen

  • Judicialis

    AMG § 5; ; AMG § 84

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AMG § 5; AMG § 84
    Keine Haftung für bekannte und bei Zulassung eines Medikaments als vertretbar beurteilte Nebenwirkungen

  • rechtsportal.de

    AMG § 5; AMG § 84
    Keine Haftung des Arzneimittelherstellers für bereits bei der Zulassung bekannte und in der Packungsbeilage dokumentierte Nebenwirkungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Keine Haftung eines pharmazeutischen Unternehmens, wenn Patient an den Nebenwirkungen leidet, die bei der Zulassung des Medikaments bekannt waren und als vertretbar beurteilt worden sind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekannte Nebenwirkungen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Pharma-Unternehmen muss nicht für bekannte Nebenwirkungen von Medikament haften

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Pharmaunternehmen haftet nicht für bekannte Nebenwirkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 544
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Arzneimitteln - Beihilfe zur Steuerhinterziehung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    In der Rechtsprechung und in Teilen der Literatur wird neben dieser Bestimmung ein Gebrauch auch dann als bestimmungsgemäß i. S. d. §§ 5, 84 AMG angesehen, wenn er den Erkenntnissen der Wissenschaft entspricht oder dem vom Abgebenden vorausgesetzten und - auch stillschweigend - gebilligten, in Verbraucherkreisen üblichen Gebrauch (vgl. zum alleinigen Absatzmarkt in der Fitnessszene zum Muskelaufbau: BGH, Urteil vom 10.06.1998 - 5 StR 72/98 - BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1, § 96 Nr. 5).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 287/07

    Anforderungen an die Darlegung der Anspruchsgründe bei Arzneimittelhaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    Vielmehr ist der Anspruch der Klägerin unabhängig von der verminderten Darlegungslast im Arzneimittelhaftungsprozess (vgl. dazu BGH, VersR 2008, 1264, Textziff. 3) aus rechtlichen Gründen nicht begründet.
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    Ferner wird ein typischer Fehlgebrauch ebenfalls noch als bestimmungsgemäß angesehen (vgl. die Nachweise bei Koesel/Cyron a.a.O. § 5 Anm. 17; zur Überdosierung eines Asthmasprays: BGH, BGHZ 106, 273 Rn. 22 = VersR 1989, 98).
  • BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57

    Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fällt; es muss sich um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (st. Rspr, vgl. bereits BGH, NJW 1958, 1041, 1042; 1999, 3203, 3204; 2005, 1420, 1421 f.).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 89/97

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Inhabers einer gefährlichen Anlage;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fällt; es muss sich um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (st. Rspr, vgl. bereits BGH, NJW 1958, 1041, 1042; 1999, 3203, 3204; 2005, 1420, 1421 f.).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fällt; es muss sich um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (st. Rspr, vgl. bereits BGH, NJW 1958, 1041, 1042; 1999, 3203, 3204; 2005, 1420, 1421 f.).
  • OLG Bamberg, 08.04.2024 - 4 U 15/23

    Haftung nach dem Arzneimittelgesetz; Covid-Schutzimpfung; Auskunftsanspruch gegen

    Ein Patient kann sich nicht darauf berufen, der Unternehmer habe im Hinblick auf anderweitige unvertretbare Nebenwirkungen eine Gefahr begründet, wenn sie sich bei ihm selbst nicht verwirklicht hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. Oktober 2008 - 7 U 200/07 -, Rn. 12, juris).
  • LG Bamberg, 26.01.2024 - 45 O 183/23

    Feststellungsinteresse, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Substantiierungspflicht,

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es schlussendlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche und unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens bekannt gewesen wären, zu einer Versagung der Zulassung geführt hätten (vgl. LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 2 O 76/23; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008, Az. 7 U 200/07).

    Folglich können grundsätzlich nur solche schädlichen Arzneimittelwirkungen, die ihm Rahmen der Prüfung der Arzneimittelzulassung als vertretbar eingestuft wurden, nicht zu einer Haftung nach § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG führen (vgl. OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 14.08.2023, Az. 4 U 15/23e; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2020, Az. 7 U 200/07).

  • LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 141/22

    Schadensersatz-Klagen gegen Impfstoffhersteller bleiben erfolglos

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren bereits bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.10.2008, Az. 7 U 200/07; LG Mainz, aaO.).
  • LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es schlussendlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche und unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens bekannt gewesen wären, zu einer Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG geführt hätten (Vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 08.10.2008 - 7 U 200/07).

    Folglich können grundsätzlich solche "schädlichen" Arzneimittelwirkungen, die im Rahmen der Prüfung der Arzneimittelzulassung als vertretbar eingestuft wurden, nicht zu einer Haftung nach § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG führen (Vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 08.10.2008 - 7 U 200/07; LG Kleve, Urteil v. 25.01.2023 - 2 O 83/22).

  • OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09

    Arzneimittelhaftung des Vertreibers für Beschwerden nach Einnahme von VIOXX:

    Die Haftung nach § 84 AMG soll nach der amtlichen Begründung in erster Linie eingreifen, wenn bei der Zulassungsprüfung entsprechend dem damaligen Stand der Wissenschaft schädliche Wirkungen, die das vertretbare Maß übersteigen, nicht erkannt wurden oder die Verkehrsunfähigkeit auf einem Produktionsfehler beruht (vgl. Ausschussbericht zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom 24.08.1976 unter II. Allgemeiner Teil, Nr. 6. Haftung für Arzneimittelschäden, zitiert nach OLG Karlsruhe vom 08.10.2008, 7 U 200/07, VersR 2009, 544).

    Diese Risiken fallen dann nicht mehr in den Schutzbereich des § 84 Nr. 1 AMG (vgl. hierzu insbesondere OLG Karlsruhe vom 08.10.2008, 7 U 200/07, VersR 2009, 544, m. zahlreichen Nw.).

  • LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 151/22

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren bereits bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008, Az. 7 U 200/07; LG Mainz aaO.).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 60/23

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren bereits bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008, Az. 7 U 200/07; LG Mainz aaO).
  • LG Detmold, 13.02.2024 - 2 O 85/23
    Nach dem Schutzzweck der Norm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren schon bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.10.2008 - 7 U 200/07).
  • LG Kleve, 25.01.2023 - 2 O 83/22
    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren schon bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung nach S. 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008 -7 U 200/07).

    Grundsätzlich können daher solche schädlichen Arzneimittelwirkungen, die im Rahmen der umfangreichen Prüfung der Arzneimittelzulassung als vertretbar eingestuft wurden, nicht zu einer Haftung nach S. 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG führen (Franzki in BeckOGK, Stand 01.09.2022, S. 84 AMG, Rn. 66, vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008 - 7 U 200/07).

  • LG Arnsberg, 21.12.2023 - 1 O 39/23

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren schon bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.10.2008 - 7 U 200/07).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11849
OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,11849)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.04.2008 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,11849)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. April 2008 - 4 U 172/07 (https://dejure.org/2008,11849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Arztes bei Befunderhebungsfehler durch Unterlassung einer Röntgenaufnahme; Zurechnungszusammenhang mit Behandlungsfehlern eines Drittbehandlers

  • Judicialis

    BGB § 253; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 253; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Arztes bei Befunderhebungsfehler durch Unterlassung einer Röntgenaufnahme; Zurechnungszusammenhang mit Behandlungsfehlern eines Drittbehandlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Das Landgericht habe die bei dem festgestellten Befunderhebungsfehler anzunehmende Beweislastumkehr (vgl. BGH NJW 2004, 2011 ff) zu Gunsten des Klägers verkannt.

    Es ist hiernach ausreichend, wenn das Verkennen des gravierenden Befunds oder die Nichtreaktion auf ihn generell geeignet ist, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (vgl. BGH NJW 2004, 2011, 2013 m.w.N.).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr wegen eines Befunderhebungsfehlers vor, so ist es ausreichend, wenn die bei sorgfaltsgemäßem Verhalten gebotene Reaktion generell geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu vermeiden; die Beweislastumkehr ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Schaden äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 2004, 2011, 2012; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 815).

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Der Zurechnungszusammenhang entfällt nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Erstbehandlung in keinem inneren Zusammenhang steht oder wenn der die Zweitschädigung durchführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Handeln zu stellenden Anforderungen außer acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muss (vgl. BGH aaO sowie NJW 1989, 767, 768).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Ein grober Behandlungsfehler ist zu bejahen, wenn das eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Fachkenntnisse verstoßende Fehlverhalten aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem Arzt aus dieser Sicht schlechterdings nicht passieren darf (vgl. BGH NJW 1995, 778 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02

    Einstandspflicht des erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler bei aufgrund

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Die Einstandspflicht des Arztes umfasst regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes, wenn die Nachbehandlung durch den Fehler des erstbehandelnden Arztes mit veranlasst worden ist (vgl. BGH NJW 2003, 2311, 2313 m.w.N.).
  • OLG München, 27.03.2003 - 1 U 4449/02

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch ein in den Kausalverlauf

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Eine Ausnahme von der regelmäßig vorliegenden Zurechnung eines Schadens zu einem Behandlungsfehler ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Pflichtverletzung des Nachbehandlers im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers liegt (vgl. OLG Bremen MedR 2007, 660 ff; Deutsch NJW 1989, 769; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 509; vgl. auch zur mangelnden Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges durch grobe Behandlungsfehler OLG Hamm, GesR 2005, 70 ff, OLG München, VersR 2005, 89).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Dieses in mehrfacher Weise nicht dem ärztlichen Standard entsprechende Vorgehen des Streitverkündeten am 02. November 2004 ist in der Gesamtschau (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 2792 f) als grob behandlungsfehlerhaft zu bewerten.
  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 296/87

    Vertragsparteien des privaten Krankenhausvertrages; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Eine Ausnahme von der regelmäßig vorliegenden Zurechnung eines Schadens zu einem Behandlungsfehler ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Pflichtverletzung des Nachbehandlers im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers liegt (vgl. OLG Bremen MedR 2007, 660 ff; Deutsch NJW 1989, 769; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 509; vgl. auch zur mangelnden Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges durch grobe Behandlungsfehler OLG Hamm, GesR 2005, 70 ff, OLG München, VersR 2005, 89).
  • OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
    Eine Ausnahme von der regelmäßig vorliegenden Zurechnung eines Schadens zu einem Behandlungsfehler ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Pflichtverletzung des Nachbehandlers im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers liegt (vgl. OLG Bremen MedR 2007, 660 ff; Deutsch NJW 1989, 769; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 509; vgl. auch zur mangelnden Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges durch grobe Behandlungsfehler OLG Hamm, GesR 2005, 70 ff, OLG München, VersR 2005, 89).
  • LG Marburg, 19.09.2014 - 5 O 53/09

    Zum Umfang der abgeltenden Wirkung eines mit einem Gesamtschuldner

    Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, der im Arzthaftungsprozess zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führt, rechtfertigt noch nicht per se die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen dem Handeln des Erstschädigers und der Zweitschädigung ( Wertenbruch , NJW 2008, 2962 [2964]; in diesem Sinne auch OLG Schleswig, Urteil vom 04.04.2009, Aktenzeichen 4 U 172/07, Rn. 45 [zitiert nach juris] sowie Martis/Winkhart , Arzthaftungsrecht, 3. Auflage 2010, Rn. A 363 ff., wenn dort davon die Rede ist, dass bei einer horizontalen Arbeitsteilung zwischen Erst- und Zweitbehandlern nur Sorgfaltspflichtverletzungen des Zweitbehandlers im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers den Zurechnungszusammenhang entfallen lassen, grobe Behandlungsfehler unterhalb dieser Schwelle hingegen nicht).
  • LG Köln, 17.04.2012 - 3 O 467/09

    Verordung von Krankengymnastik ohne Röntgenaufnahme trotz Anzeichen einer

    Die Einstandspflicht des Arztes umfasst regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes, wenn die Nachbehandlung durch den Fehler des erstbehandelnden Arztes mit veranlasst worden ist (OLG Schleswig, OLGR 2009, 126 ff. m.w.N.).
  • LG Wuppertal, 11.03.2022 - 2 O 309/19

    Schwerwiegender Diagnosefehler, Grober Befunderhebungsfehler,

    Die zugesprochene Summe stellt sich im Hinblick auf die von der Kammer gesichtete Rechtsprechung von Fällen, in denen jeweils nur eine ärztliche Verhaltenspflicht verletzt wurde oder aber ähnliche Verletzungsbilder rechtserheblich zu beurteilen waren, unter diesen Umständen in einer wertenden Gesamtbetrachtung deshalb nicht als überhöht dar (vgl. OLG Schleswig, Urteil v. 04.04.2008 - 4 U 172/07; OLG Hamm, Urteil v. 04.12.2015 - 26 U 33/14; OLG Köln, Urteil v. 14.03.2016 - 5 U 69/15; OLG Köln, Urteil v. 23.03.2016 - 5 U 8/14; LG Bielefeld, Urteil v. 15.04.2008 - 4 O 163/07).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15271
OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07 (https://dejure.org/2008,15271)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.07.2008 - 4 WF 123/07 (https://dejure.org/2008,15271)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 4 WF 123/07 (https://dejure.org/2008,15271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft eines Verfahrenspflegers gegenüber einem minderjährigen Kind durch das Beschwerdegericht oder im Vergütungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § ... 56 g Abs. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 67 a; ; FGG § 67 a Abs. 1; ; FGG § 67 a Abs. 2; ; FGG § 67 a Abs. 5; ; FGG § 70 b Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 2; ; BGB § 1836; ; VBVG § 1; ; VBVG § 2; ; VBVG § 3; ; VBVG § 3 Abs. 1; ; VBVG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; VBVG § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Zur Nachholbarkeit der Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft vor dem Beschwerdegericht oder im Vergütungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 370
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07
    Vielmehr reicht es aus, wenn das Gericht den Pfleger als Berufspfleger angesehen hat, wobei es auch genügt, wenn dies aus der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung hervorgeht (vgl. BGH, FamRZ 2000, 1569, 1571).
  • BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers für die Erstellung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07
    Schon daraus lässt sich ersehen, dass das Familiengericht sie zur berufsmäßigen Verfahrenspflegerin bestellt hat, weil es schwierige rechtliche Probleme angenommen hat (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 462).
  • BGH, 08.01.2014 - XII ZB 354/13

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden ist, eine nachträgliche Feststellung sei jederzeit möglich (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2011, 1252, 1253; 2009, 370; OLG Brandenburg ZKJ 2009, 132, 133; OLG Schleswig FGPrax 2010, 139), lagen dem Bestellungsentscheidungen zugrunde, die noch mit der unbefristet möglichen Beschwerde nach § 19 FGG angegriffen werden konnten.
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13

    Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wurde, eine nachträgliche Feststellung sei jederzeit möglich (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2011, 1252, 1253; 2009, 370; OLG Brandenburg ZKJ 2009, 132, 133; OLG Schleswig FGPrax 2010, 139), lagen dem Bestellungsentscheidungen zugrunde, die noch mit der unbefristet möglichen Beschwerde nach § 19 FGG angegriffen werden konnten.
  • OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers

    Vielmehr ist diese Feststellung auch nachholbar und kann selbst vom Beschwerdegericht oder noch im Vergütungsverfahren und zudem auch für die Vergangenheit ausgesprochen werden (OLG Naumburg, FamRZ 2009, 370; FamRZ 2011, 1252; Palandt/Götz, BGB, 72. Auflage 2013, Anh zu § 1836 § 1 VBVG Rn. 8).

    Zudem reicht es aus, wenn das Gericht den Pfleger als Berufspfleger angesehen hat, wobei es genügt, wenn dies aus der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung hervorgeht (vgl. BGH, FamRZ 2000, 1569 [1571]; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 370).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Indes ist auch eine Bestellungsentscheidung der hier vorliegenden Art nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Auslegung zugänglich; ergibt diese die Bestellung zum berufsmäßig tätigen Pfleger, stellen sich die weiteren Fragen, in welchen Fällen eine unterbliebene Feststellung der Berufsmäßigkeit nachholbar ist sowie ob und wann einer solchen Nachholung eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt beizumessen ist, nicht mehr (eingehend: OLG Hamm FGPrax 2008, S. 106 f.; zur Nachholung sogar noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren: OLG Hamm OLGR 2004, S. 189 ff.; OLG Naumburg FamRZ 2009, S. 370).
  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 17/10

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Nachholung der Feststellung der

    Dem steht nicht entgegen, dass das Amtsgericht die Feststellung der Berufsmäßigkeit im Beschluss vom 8. Dezember 2009 noch nicht vorgenommen hatte; eine solche Feststellung ist jederzeit nachholbar (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 9. Juli 2008, 4 WF 123/07 - FamRZ 2009, 370).
  • LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13

    Möglichkeit einer nachträglichen isolierten Feststellung der Berufsmäßigkeit

    Auch die vom OLG Naumburg (OLG Naumburg, Beschluss vom 09.07.2008, Az.: 4 WF 123/07 = FamRZ 2009, 370; OLG Naumburg, Beschluss vom 26.01.2011, Az.: 2 Wx 17/10 = FamRZ 2011, 1252) entschiedenen Fälle betreffen Sachlagen, bei denen das Gericht einen Berufspfleger bestellen wollte und lediglich die Berufsmäßigkeit nicht ausdrücklich festgestellt hatte.
  • OLG Brandenburg, 12.03.2012 - 11 Wx 17/11

    Betreuung: Möglichkeit der Abänderung eines die Berufsmäßigkeit der Betreuung

    Dass der Wortlaut des § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB weder Gleichzeitigkeit noch einen engen zeitlichen Zusammenhang der Feststellung der Berufsmäßigkeit mit der Bestellung des Betreuers erfordert, sondern vor allem dann, wenn die Vorschrift zunächst übersehen wurde beziehungsweise wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse später geändert oder anders als ursprünglich erwartet entwickelt haben, auch eine nachträgliche Entscheidung zulässt, entspricht der in Judikatur und Schrifttum inzwischen wohl ganz herrschenden Meinung (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 01.02.2001 - 3Z BR 34/01, Rdn. 6, BayObLGZ 2001, 19 = NJW-RR 2001, 943; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2008 - 10 WF 167/08, Rdn. 10, NJOZ 2009, 513 = ZKJ 2009, 132; OLG Naumburg, Beschl. v. 09.07.2008 - 4 WF 123/07, Rdn. 7, FamRZ 2009, 370 = OLG-Rp 2009, 126; ferner BtKomm/Dodegge, 3. Aufl., Teil F Rdn. 71 [1]; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht; 4. Aufl., BGB § 1836 Rdn. 15; Erman/ Saar, BGB, 13. Aufl., Anhang § 1836 Rdn. 4 [c]; jurisPK-BGB/Pammler-Klein/Pammler, 5. Aufl., § 1836 Rdn. 18; MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl., § 1836 Rdn. 6; NK-BGB/Fritsche, 2. Aufl., § 1836 Rdn. 3; einschränkend Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl., VBVG § 1 Rdn. 9; a.A. Bienwald, FamRZ 2009, 370 und Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.04.2008 - 21 WF 103/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9847
OLG Köln, 24.04.2008 - 21 WF 103/08 (https://dejure.org/2008,9847)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.2008 - 21 WF 103/08 (https://dejure.org/2008,9847)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 2008 - 21 WF 103/08 (https://dejure.org/2008,9847)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit einer für die Festsetzung einer Terminsgebühr grundsätzlich vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung mit der Anordnung einer mündlichen Anhörung im Sorgerechtsverfahren; Die Anhörung als der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks durch das Gericht ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 101/06

    Entstehung der Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs im schriftlichen

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2008 - 21 WF 103/08
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinen Entscheidungen vom 24. Juli 2003 (NJW 2003, 3133) bestätigt durch Beschluss vom 09. März 2006, Rechtspfleger 2006, 438), und vom 22. Februar 2007 (FamRZ 2007, 1013).

    Nach der Entscheidung des BGH vom 22. Februar 2007 (FamRZ 2007, 1013) kommt es für die Entstehung einer Terminsgebühr nicht nur darauf an, ob ein Verfahren durch einen schriftlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossen worden ist, sondern insbesondere darauf, ob es sich um ein Verfahren handelt, für das eine mündliche Verhandlung vorgesehen worden ist.

  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2008 - 21 WF 103/08
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinen Entscheidungen vom 24. Juli 2003 (NJW 2003, 3133) bestätigt durch Beschluss vom 09. März 2006, Rechtspfleger 2006, 438), und vom 22. Februar 2007 (FamRZ 2007, 1013).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2006 - 8 WF 96/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Sorgerechtsverfahren: Terminsgebühr bei Teilnahme an

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2008 - 21 WF 103/08
    Für eine erweiternde Anwendung der Vorschrift besteht demnach keine Veranlassung (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Juli 2006, FamRZ 2007, 233).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr in einem

    Allerdings wurde nach der bis 31.8.2009 geltenden Rechtslage überwiegend abgelehnt, in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu welchen auch Sorgerechtsverfahren gehören, VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG anzuwenden (OLG Stuttgart/Senat FamRZ 2007, 233; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 364; OLG Köln OLGR 2009, 126; OLG Braunschweig AGS 2009, 442; anders OLG Schleswig AGS 2007, 52).
  • OLG Hamm, 01.10.2012 - 6 WF 46/12

    Keine Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren bei reinem Anerkenntnis

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 26.04.2011, II 6 WF 129/11), die im Übrigen der herrschenden Rechtsprechung entspricht (OLG Düsseldorf AGS 2009, 114; OLG Köln AGS 2008, 593; OLG Koblenz RVGReport 2008, 359), fest.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - 10 WF 31/08

    Erfallen der Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Wird eine mündliche Verhandlung nicht durchgeführt, entsteht auch keine Terminsgebühr (ebenso: OLG Koblenz 21.05.2008, 13 WF 391/08, MDR 2008, 1005; OLG Köln 24.04.2008, 21 WF 103/08, AGS 2008, 593; OLG Köln 21.06.2007, 4 WF 82/07 (JURIS); OLG Stuttgart 14.07.2006, 8 WF 96/06, AGS 2007, 503).
  • OLG Hamm, 28.12.2012 - 6 WF 83/12

    Terminsgebühr trotz unterbliebener Teilnahme am Termin

    Sie entspricht auch der überwiegenden während der Geltung des FGG ergangenen Rechtsprechung (OLG Köln AGS 2008, 593; OLG Düsseldorf AGS 2009, 114; OLG Koblenz RVG-Report 2008, 359).
  • OLG Braunschweig, 27.01.2009 - 3 WF 4/09

    Erfordernis einer mündlichen Anhörung von Eltern i.R.e. Sorgerechtsverfahrens im

    Zu folgen ist vielmehr der ganz herrschenden Meinung, wonach die Regelung in Ziff. 3104 Abs. 1 Nr. 1 des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum RVG in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über die elterliche Sorge nicht zur Anwendung gelangt (so OLG Köln, Beschl. v. 21.06.2007 4 WF 32/07, zitiert nach [...], Rn. 5 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 24 04.2008 21 WF 103/08, zitiert nach [...], dort Rn. 3; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.05.2008 13 WF 391/08 , zitiert nach [...], Rn. 6 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.07.2006 8 WF 96/06 zitiert nach [...], Rn. 3, 4; Gerold/Schmid/Müller-Rabe, RVG, 32. Aufl., Rn. 32 zu VV Nr. 3104; Hartmann, Kostengesetze 2008, Rn. 18 zu § 3104 VV; Schneider/Wolf RVG 3. Aufl. Rn. 19 zu § 3104 VV).
  • OLG Hamm, 29.04.2011 - 6 WF 129/11

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Lieferanten von nicht tragfähigen Bausteinen

    Sie entspricht auch der überwiegenden während der Geltung des FGG ergangenen Rechtsprechung (OLG Köln AGS 2008, 593; OLG Düsseldorf AGS 2009, 114; OLG Koblenz RVGReport 2008, 359).
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