Rechtsprechung
   OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4668
OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08 (https://dejure.org/2008,4668)
OLG München, Entscheidung vom 30.12.2008 - 31 Wx 99/08 (https://dejure.org/2008,4668)
OLG München, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 31 Wx 99/08 (https://dejure.org/2008,4668)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 71

    BGB §§ 2215, 2227
    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung

  • openjur.de

    Testamentsvollstreckung: Pflicht zur Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker des Miterben einer Erbengemeinschaft

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2215, 2227
    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unrechtmäßigkeit der Entlassung eines Testamentsvollstreckers durch die Erben wegen nicht berechtigtem Misstrauens; Keine Erforderlichkeit eines Vertrauensverhältnisses zwischen einem Testamentsvollstrecker und den Erben bzw. den sonstigen durch eine ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 2215; ; BGB § 2227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2215; BGB § 2227
    Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Erstellung und Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses

  • rechtsportal.de

    BGB § 2215 ; BGB § 2227
    Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Erstellung und Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbengemeinschaft: Informationspflichten des Testamentsvollstreckers eines Miterben

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Erbengemeinschaft: Informationspflichten des Testamentsvollstreckers eines Miterben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 76
  • FamRZ 2009, 814
  • Rpfleger 2009, 233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 8/01

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
    Das auf dem amtlichen Vordruck einzureichende Nachlassverzeichnis unterscheidet sich zwar von dem nach § 2215 Abs. 1 BGB zu errichtenden Verzeichnis, denn letzteres hat jeden Nachlassgegenstand aufzuführen, erfordert aber keine Wertangaben (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 989/990; ZEV 2002, 155/156 f.).
  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 283/95

    Kosten der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
    Sie ist weder gegenständlich noch inhaltlich beschränkt, ihre Grenzen ergeben sich jedoch aus den Vorschriften der §§ 2032 ff. BGB über die Erbengemeinschaft (vgl. BGH NJW 1997, 1362; Muscheler AcP 195, 35/49 ff.; Palandt/Edenhofer BGB 68. Aufl. § 2208 Rn. 4; Staudinger/Reimann BGB Bearbeitungsstand 2003 § 2208 Rn. 12; MünchKommBGB/Zimmermann 4. Aufl. § 2208 Rn. 11: AnwKommBGB/Weidlich § 2208 Rn. 13; Meyer/Bonefeld/Wälzholz/Weidlich Testamentsvollstreckung 2. Aufl. Rn. 318 ff.).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
    Das auf dem amtlichen Vordruck einzureichende Nachlassverzeichnis unterscheidet sich zwar von dem nach § 2215 Abs. 1 BGB zu errichtenden Verzeichnis, denn letzteres hat jeden Nachlassgegenstand aufzuführen, erfordert aber keine Wertangaben (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 989/990; ZEV 2002, 155/156 f.).
  • BayObLG, 15.09.2004 - 1Z BR 61/04

    Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber Nacherben bei Veräußerung eines

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 935/937 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89

    Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung;

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 99/08
    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus einem für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (BayObLGZ 1997, 1/26 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.01.2009 - 5 U 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3218
OLG Oldenburg, 21.01.2009 - 5 U 24/08 (https://dejure.org/2009,3218)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.01.2009 - 5 U 24/08 (https://dejure.org/2009,3218)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 5 U 24/08 (https://dejure.org/2009,3218)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit der Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen

  • Judicialis

    KEntgG § 8; ; BGB § 271 Abs. 1; ; BGB § 614

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KHEntgG § 7; KHEntgG § 8; KHEntgG § 9; KHEntgG § 17 b
    Anforderungen an die Abrechnung der Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen

  • rechtsportal.de

    KEntgG § 8; BGB § 271 Abs. 1; BGB § 614
    Fälligkeit der Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Fälligkeit - Wann werden Entgelte für Krankenhausleistungen fällig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 370
  • MDR 2009, 496
  • VersR 2009, 941
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • SG Würzburg, 20.11.2014 - S 11 KR 431/13

    Krankenversicherung

    Auch solche mit geringem Aufwand, wie hier die Medikamentengabe, können zur Kodierung einer Nebendiagnose führen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 21.01.2009, 5 U 24/08, Juris Rn. 23).
  • LG Köln, 13.07.2011 - 25 S 6/11

    Der Anspruch auf Zahlung der Behandlungskosten aus einem Krankenhausvertrag ist

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts enthält die Vorschrift des § 8 Abs. 9 KHEntgG, die gegenüber dem selbstzahlenden Patienten über § 17 Abs. 1 Satz 1 KGH (Krankenhausfinanzierungsgesetz) auch unmittelbare Anwendung findet (Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen 3. Aufl 2006 2.Teil A II 2.2 Rn.15 ; OLG Oldenburg NJOZ 2010, 830 = MedR 2009, 536) keine Sonderregelung, die die Fälligkeit ausnahmsweise bis zum Zugang der Rechnung hinausschiebt.
  • SG Hamburg, 26.03.2012 - S 6 KR 632/11

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlungsleistungen -

    Während das Arzthaftungsrecht danach fragt, ob die dem Patienten geschuldete ärztliche Behandlung in einer dem fachärztlichen Standard zuwiderlaufenden Weise, also fehlerhaft, erbracht worden ist (BGH, Urteil vom 08.07.2003, VI ZR 304/02, NJW 2003, 2827), dient die Abrechnung mithilfe von Fallpauschalen der Umsetzung eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems, in dem das Entgelt von der Leistung abhängt (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urteil vom 21.01.2009, 5 U 24/08).
  • AG Köln, 17.01.2011 - 142 C 500/09

    Erstattung von Behandlungskosten für den Krankenhausaufenthalt in Abhängigkeit

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des OLG Oldenburg (MDR 2009, 370 f.) ist für die Frage nach den rechtlichen Auswirkungen der Vorschrift auf Entstehen, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruches auf Behandlungskosten nur bedingt verwertbar, da sich der von dem OLG entschiedene Fall mit einer Krankenhausrechnung aus dem Jahr 2005 befasst, also zu einem Zeitpunkt als § 8 Abs. 9 KHEntgG noch nicht existierte.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4934
OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07 (https://dejure.org/2008,4934)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.10.2008 - 10 U 230/07 (https://dejure.org/2008,4934)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 10 U 230/07 (https://dejure.org/2008,4934)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vollständige Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für Krankentagegeld

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Beschränkung der Leistungspflicht des privaten Krankenversicherers hinsichtlich Tagegeld auf vollständige Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    MB/KT 94 § 1 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    MBKT 94 § 1 Abs. 3
    § 1 Abs. 3 MBKT 94 ist weder unwirksam noch einschränkend auszulegen

  • rechtsportal.de

    MB/KT 94 § 1 Nr. 3
    Wirksamkeit der Beschränkung der Leistungspflicht des privaten Krankenversicherers hinsichtlich Tagegeld auf vollständige Arbeitsunfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    § 1 Abs. 3 MB/KT ist weder unwirksam noch einschränkend auszulegen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Krankentagegeld nur bei echter Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 626
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07
    Die Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen ist als tatbestandliche Voraussetzung für den Anspruch gegen die Versicherung vom Versicherungsnehmer, das heißt hier von der Klägerin, zu beweisen (vgl. BGH, VersR 2000, 841; Bach/Moser, MB/KK und MB/KT, 3. Aufl., § 1 MB/KT Rdnr. 24).

    Eine bloße ärztliche Bescheinigung der behandelnden Ärztin über die Arbeitsunfähigkeit reicht jedoch zum Beweis für die bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit nicht aus (BGH VersR 2000, 841).

  • OLG Koblenz, 06.09.2002 - 10 U 1950/01

    Krankentagegeldversicherung, selbständiger Architekt

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07
    Ist der Versicherte teilweise in der Lage, seiner Berufstätigkeit nachzugehen, besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld (Senatsurteile vom 6. September 2002 - 10 U 1950/01, OLGR 2003, 49 = ZfS 2003, 35 - Selbständiger Architekt - vom 3. Dezember 1999 - 10 U 307/99 - NfErFZ 2000, 229 = VersR 2000, 1532 - Selbständiger Möbelmonteur - Senat vom 28. Oktober 2004 - 10 U 1454/03 - Bürokaufmann - vgl. auch Prölss/Martin, VVG-Kommentar, 27. Aufl. 2004 Rdnr. 12 zu § 1 MB/KT 94).
  • OLG Koblenz, 28.10.2004 - 10 U 1454/03

    Leistungsfreiheit der Krankentagegeldversicherung: Teilweise Arbeitsfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07
    Ist der Versicherte teilweise in der Lage, seiner Berufstätigkeit nachzugehen, besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld (Senatsurteile vom 6. September 2002 - 10 U 1950/01, OLGR 2003, 49 = ZfS 2003, 35 - Selbständiger Architekt - vom 3. Dezember 1999 - 10 U 307/99 - NfErFZ 2000, 229 = VersR 2000, 1532 - Selbständiger Möbelmonteur - Senat vom 28. Oktober 2004 - 10 U 1454/03 - Bürokaufmann - vgl. auch Prölss/Martin, VVG-Kommentar, 27. Aufl. 2004 Rdnr. 12 zu § 1 MB/KT 94).
  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die Regelung des § 1 Abs. 3 MB/KT unter AGB-Gesichtspunkten nicht zu beanstanden, es handelt sich vielmehr um eine gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle unterzogene Regelung (BGH Urteil vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297, 298; Prölss/Martin § 1 MB/KT Rdnr. 13; Bach/Moser/Wilms § 1 MB/KT Rdnr. 15 m. w. N.).
  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07
    Eine einschränkende Auslegung des Merkmals der Nichtausübung des Berufs in § 1 Nr. 3 MB/KT 94 dahingehend, dass nur Tätigkeiten von bestimmter Art und gewissem Umfang den Krankentagegeldanspruch entfallen lassen können, ist unter Berücksichtigung dieser Auslegungsgrundsätze abzulehnen (BGH, Urteil v. 18.Juli. 2007, IV ZR 129/06).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • OLG Koblenz, 03.12.1999 - 10 U 307/99

    Kein Krankentagegeld bei einem teilweise zur Arbeit fähigen Selbstständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07
    Ist der Versicherte teilweise in der Lage, seiner Berufstätigkeit nachzugehen, besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld (Senatsurteile vom 6. September 2002 - 10 U 1950/01, OLGR 2003, 49 = ZfS 2003, 35 - Selbständiger Architekt - vom 3. Dezember 1999 - 10 U 307/99 - NfErFZ 2000, 229 = VersR 2000, 1532 - Selbständiger Möbelmonteur - Senat vom 28. Oktober 2004 - 10 U 1454/03 - Bürokaufmann - vgl. auch Prölss/Martin, VVG-Kommentar, 27. Aufl. 2004 Rdnr. 12 zu § 1 MB/KT 94).
  • OLG Celle, 24.11.2011 - 8 U 173/11

    Auswirkungen einer Dyslexie bei einem Rechtsanwalt als Folge eines leichten

    Vielmehr genügen alle auch nur geringfügigen Tätigkeiten, die dem Berufsfeld des Versicherungsnehmers zuzuordnen sind (vgl. OLG Koblenz VersR 2009, 626).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2011 - 4 U 242/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Schadensersatzanspruch der Eigentümergemeinschaft

    Es kann deshalb dahin gestellt bleiben, ob, wie das Oberlandesgericht in seinem Urteil im Vorprozess (10 U 230/07, Anlage K 6) angenommen hat, eine solche Regelung nicht zu einem entsprechenden Anspruch der Klägerin geführt hätte, weil die Teilungserklärung sich nur an die Mitglieder der Gemeinschaft gewendet und es an einem Zugang bei der (begünstigten) Wohnungseigentümergemeinschaft gefehlt hätte.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16330
OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07 (https://dejure.org/2008,16330)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.09.2008 - 9 U 146/07 (https://dejure.org/2008,16330)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. September 2008 - 9 U 146/07 (https://dejure.org/2008,16330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Erwerbsunfähigkeitsrentenleistungen durch den Sozialleistungsträger; Prozessvergleich zwischen Geschädigten und dem Sozialleistungsträger als "Entscheidung" i.S.d. § 118 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch; Anfechtbarkeit eines vor dem Sozialgericht geschlossenen ...

  • Judicialis

    SGB X § 116 Abs. 1 S. 1; ; SGB X § 118

  • rechtsportal.de

    SGB X § 116 Abs. 1 S. 1; SGB X § 118
    Prozessvergleich zwischen Geschädigtem und Sozialleistungsträger keine Entscheidung im Sinne von § 118 SGB X

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 105/07

    Verbindlichkeit der Regelungen des internationalen Privatrechts;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07
    (5.) Die vom Klägervertreter im Senatstermin angeführte Entscheidung des VI. Zivilsenats des BGH vom 15.07.2008 (Az. VI ZR 105/07) steht den obigen Bewertungen nicht entgegen.

    Soweit der VI. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 15.07.2008 (Az. VI ZR 105/07, Rn. 20) unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG Hamm vom 12.08.1999 (Az. 6 U 8/99) gemeint hat, die Bindungswirkung nach § 118 SGB X setze keine Beiladung des Schädigers voraus, ist eine Auseinandersetzung mit dieser Auffassung mangels Begründung der Ansicht nicht möglich.

  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 327/93

    Bindungswirkung eines bestandskräftigen Rentenbescheids der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07
    Der Senat sieht sich in dieser Auffassung im Einklang mit dem Urteil des BGH vom 04.04.1995 (Az. VI ZR 327/93, zitiert nach Juris).

    b) Weil das Ausgangsgericht demnach nicht an den Prozessvergleich gebunden war und die Möglichkeit eines Wiederauflebens des sozialgerichtlichen Verfahrens nach dessen Beendigung durch Prozessvergleich nicht besteht (anders in dem vom BGH in seinem Urteil vom 04.04.1995 (Az. VI ZR 327/93) entschiedenen Sachverhalt, in dem ein Wiederaufleben des Verwaltungsverfahrens möglich war; vgl. dazu Juris-Rnrn.

  • OLG Naumburg, 25.08.2006 - 10 U 30/06

    Schadensersatzansprüche der Hilfskraft eines Alten- und Pflegeheims wegen eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07
    (6.) Mit seiner obigen Auffassung zu dieser Frage weicht der Senat auch nicht vom Urteil des 10. Zivilsenats vom 25.08.2006 ab (Az. 10 U 30/06, OLGR Naumburg 2007, 415).
  • OLG Hamm, 12.08.1999 - 6 U 8/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Leistungen nach dem OEG (§§ 116, 118 SGB X)

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 146/07
    Soweit der VI. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 15.07.2008 (Az. VI ZR 105/07, Rn. 20) unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG Hamm vom 12.08.1999 (Az. 6 U 8/99) gemeint hat, die Bindungswirkung nach § 118 SGB X setze keine Beiladung des Schädigers voraus, ist eine Auseinandersetzung mit dieser Auffassung mangels Begründung der Ansicht nicht möglich.
  • BGH, 05.05.2009 - VI ZR 208/08

    Anspruchsübergang gem. § 116 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch ( SGB X ) bei

    Dabei kann dahinstehen, ob die Vorschrift des § 118 SGB X, die ihrem Wortlaut nach eine unanfechtbare Entscheidung voraussetzt, überhaupt auf einen Vergleich anwendbar ist, den ein Leistungsträger mit dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer geschlossenen hat (vgl. dazu OLG Naumburg, Urteil vom 23. September 2008 - 9 U 146/07 - [...], Rn. 33 ff. m.w.N. = OLGR 2009, 165 [LS]).
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