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Rechtsprechung
   OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8820
OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07 (https://dejure.org/2009,8820)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2009 - 25 U 3097/07 (https://dejure.org/2009,8820)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 25 U 3097/07 (https://dejure.org/2009,8820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit: Umfangs des Gerichtsstands für Haustürgeschäfte; Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Ansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für abgetretene Ansprüche aus Haustürgeschäften; Erfüllungsort bei Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

  • Judicialis

    ZPO § 29c

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 29; ZPO § 29 c
    Gerichtsstand für Haustürgeschäfte gilt nicht für den Zessionar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29c
    Gerichtliche Zuständigkeit für abgetretene Ansprüche aus Haustürgeschäften; Erfüllungsort bei Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1382
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90

    Gerichtsstand des Vermögens - Inanspruchnahme internationaler

    Auszug aus OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Verbrauchergerichtsstand nach Art. 13 EuGVÜ, die auch für Art. 15, 16 EuGVVO heranzuziehen ist (BGH NJW 1993, 2683 unter III. 3. m. w. N.).
  • BGH, 07.01.2003 - X ARZ 362/02

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher

    Auszug aus OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07
    Der Schutzzweck der Regelung des § 29 c ZPO, den Verbraucher bei Rechtsstreitigkeiten vor einer wohnsitzfernen Inanspruchnahme zu schützen (BGH NJW 2003, 1190), gilt unabhängig von dem konkret abgeschlossenen Vertrag.
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07
    Bei Vermittlung einer Anlage kommt ein Anlageberatungsvertrag oder Auskunftsvertrag dann zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er bei der Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Vermittler daraufhin tätig wird (BGH NJW 2007, 1362).
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

    Auszug aus OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07
    Hierzu fehlt es schon an einer schlüssigen Behauptung der erforderlichen Tatsachen durch den Kläger, was für die Frage der Zulässigkeit ausreichend, aber auch erforderlich ist (BGH WM 2008, 479, 480).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07
    Auch ein Anspruch nach § 8 AuslInvestmG i.V.m. § 823 II BGB (BGH WM 2004, 2150) kommt nicht in Betracht, da es jedenfalls am öffentlichen Vertrieb der Anlage im Sinne des § 1 I AuslInvestmG fehlt.
  • BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13

    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2009 und vom 10. Februar 2010 (IV ZR 36/09, VersR 2010, 645) und des OLG München (VersR 2009, 1382) gehindert.

    Damit würde das vorlegende Gericht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 18. November 2009 und vom 10. Februar 2010 - IV ZR 36/09, VersR 2010, 645) und des OLG München (VersR 2009, 1382) abweichen, wonach bei einem Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Nebenpflicht der Erfüllungsort im Sinne von § 29 ZPO am Erfüllungsort der Primärverpflichtung zu sehen ist (s. auch BGH, Urteil vom 30. September 1976 - II ZR 107/74, WM 1976, 1230).

  • KG, 05.06.2014 - 22 U 90/13

    Haustürgeschäfts-AGB: Wirksamkeit eines vereinbarten ausländischen

    Das gilt auch für Schadenersatzansprüche aus der Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenpflichten, weshalb hier die - nicht in Deutschland zu erfüllenden - Pflichten aus dem Anlagevertrag maßgeblich sind ( vgl. für eine dem vorliegenden Sachverhalt entsprechende Sachlage BGH mit Beschlüssen vom 18. November 2009 und vom 10. Februar 2010 - IV ZR 36/09 - VersR 2010, 645 [Vorinstanz: OLG München mit Urteil vom 30. Januar 2009 - 25 U 3097/07 - VersR 2009, 1382]; vgl. ferner BGH mit Urteil vom 7. November 2012 - VIII ZR 108/12 - NJW-RR 2013, 309 [14] ; für Beratungsnebenpflicht aus Kaufvertrag BGH mit Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ARZ 578/13 - MDR 2014, 239 [6, 13]; für Beratungspflicht im laufenden Vertragsverhältnis BGH mit Urteil vom 30. September 1976 - II ZR 107/74 - WM 1976, 1230; vgl. auch OLG München mit Urteil vom 30. Januar 2009 - 25 U 3097/07 - OLGR 2009, 332 [II.3.] ), was jedenfalls dann sachgerecht ist, wenn die vorvertragliche Pflichtverletzung zum Vertragsschluss führte.
  • OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche eines deutschen

    Abweichendes wird nur für den Fall vertreten, dass vorvertragliches Verschulden zum Scheitern des Vertragsschlusses geführt hat (OLG München, VersR 2009, 1382).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2013 - 11 AR 59/13

    Divergenzvorlage bzgl. der Frage, ob auch der Ort der Beratung als eigenständiger

    Ob auch der Ort der Beratung als eigenständiger Erfüllungsort für die Aufklärungspflichten und damit auch für entsprechenden Schadensersatzanspruche anzusehen ist [so OLGR Schleswig 2005, 230, OLG Zweibrücken, NJW-RR 2012, 831] oder ob Nebenpflichten - und damit auch etwaige aus ihrer Verletzung resultierende Schadensersatzpflichten - am selben Ort zu erfüllen sind wie die vertraglichen Hauptpflichten [so OLG München, VersR 2009, 1382; BGH, Beschlüsse vom 18.11.2009 und 10.2.2010, IV ZR 36/09], ist in der Rechtsprechung umstritten.

    Der Senat würde hierdurch in der Auslegung des § 29 ZPO jedoch von der Entscheidung des OLG München vom 30.1.2009, 25 U 3097/07, VersR 2009, 1382, sowie den hierzu ergangenen Beschlüssen des BGH vom 18.11.2009 und 10.2.2010, IV ZR 36/09 abweichen, weil nach diesen Entscheidungen ein Erfüllungsort am Ort der Beratung bzw. Verhandlung nur dann anzunehmen sei, wenn es sich bei der geschuldeten Beratung um eine Hauptleistungspflicht handele.

  • OLG Hamm, 19.11.2015 - 32 Sa 53/15

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei gerichtlicher Geltendmachung

    Allerdings kann bei Vorliegen eines selbständigen Beratungsvertrags der Erfüllungsort am Ort des Wohnsitzes des Kunden liegen, wenn die Beratung dort erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Januar 2014 - X ARZ 578/13 -, juris Rn. 13; OLG München, Urteil vom 30. Januar 2009 - 25 U 3097/07 -, juris Rn. 27; Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 29 ZPO, Rn. 25 "Anlageberatung, Anlagevermittlung").
  • LG Berlin, 07.06.2011 - 10 O 538/10

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Abgrenzung Anlagenberatung und

    Denn bei Ansprüchen aus einem Anlageberatungsvertrag, wie sie hier in Rede stehen, ist für die Bestimmung des Erfüllungsortes maßgebend, ob die Beratung in den Geschäftsräumen des Beraters (dann i. d. R. Sitz des Beraters) oder in der Wohnung des Kunden (dann Wohnsitz des Kunden) erfolgte (OLG München, VersR 2009, 1382, 1383; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 29 Rn. 25 "Anlageberatung, Anlagevermittlung").
  • OLG Dresden, 03.11.2010 - 3 AR 73/10

    Rechtsfolgen der Erhebung einer Zuständigkeitsrüge durch einen

    Ob auf Vertragspflichtverletzungen gestützte Zahlungsansprüche des Abnehmers gegen den Energielieferanten generell am Ort der Abnahme zu erfüllen sind, liegt nahe (vgl. zuletzt BGH VersR 2010, 645 und Berufungsurteil OLG München VersR 2009, 1382 für Ansprüche aus vorvertraglichem Aufklärungsverschulden), braucht aber nicht entschieden zu werden.
  • LG Saarbrücken, 07.06.2011 - 14 O 131/11

    Lebensversicherungsvertrag: Gerichtsstand bei einer Klage des Bezugsberechtigten

    aa) Nach der von der Kammer (Beschluss vom 23. April 2009, 14 O 476/08, juris) und dem hiesigen Oberlandesgericht vertretenen Auffassung (Saarl. OLG VersR 2008, 1337; so auch OLG Frankfurt RuS 2010, 141; OLG Koblenz VersR 2010, 1356; LG Stendal VuR 2009, 390; LG Hechingen VersR 2009, 665; LG Erfurt 10 O 1254/09, juris; Schneider VersR 2008, 859 ff; ders., in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts- Handbuch, 2. Aufl., § 1a Rn 45; Fricke, VersR 2009, 15 ff; Looschelders in MünchKomm/VVG,a.a.O., § 215 Rn 38 ff.; Armbrüster, in Prölss/Martin, a.a.O., Art. 1 EGVVG Rn. 5 ff.; wohl auch OLG München VersR 2009, 1382) ist § 215 VVG auf alle seit dem 1. Januar 2008 anhängig gemachten Verfahren anzuwenden, unabhängig davon, ob diese einen sog. Altvertrag betreffen oder einen ab dem 1. Januar 2008 neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.10.2008 - 4 WF 44/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13343
OLG Naumburg, 02.10.2008 - 4 WF 44/08 (https://dejure.org/2008,13343)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.10.2008 - 4 WF 44/08 (https://dejure.org/2008,13343)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 4 WF 44/08 (https://dejure.org/2008,13343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des allgemeinen Schulbesuchs; Besuch einer einjährigen Berufsfachschule zur Erlangung des Hauptschulabschlusses

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2
    Begriff des allgemeinen Schulbesuchs; Besuch einer einjährigen Berufsfachschule zur Erlangung des Hauptschulabschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    18-Jähriger ohne Schulabschluss hat Anspruch auf Unterhalt bis zum qualifizierten Hauptschulabschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1155
  • FamRZ 2009, 1226
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 06.08.2003 - 15 UF 14/03

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Durch Arbeitslosigkeit eingeschränkte

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2008 - 4 WF 44/08
    In einem derartigen Fall wird von einem Großteil der Rechtsprechung und einschlägigen juristischen Literatur auch noch der volljährige, im Haushalt eines Elternteils lebende Unterhaltsgläubiger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB als in der allgemeinen Schulausbildung befindlich angesehen (so nam. statt vieler, jeweils mit weiteren Nachweisen auch zur Gegenansicht: OLG Celle, OLG Dresden, FamRZ 2004, 301, 302; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., 2008, Rdnr. 179).
  • KG, 24.05.2017 - 13 UF 48/17

    Ausbildungsunterhalt in Berlin: Besuch der Berufsfachschule für Sozialassistenz

    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 4 WF 44/08, NJW-RR 2009, 1155 [bei juris Rz. 5f.]) steht nicht entgegen: Wenn es dort heißt, dass der Besuch einer einjährigen Berufsfachschule dann als allgemeine Schulausbildung zu werten sei, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht über einen Hauptschulabschluss verfügt und diesen durch den Schulbesuch erlangen kann, dann kann daraus gerade nicht - wie der Antragsteller dies meint - der Umkehrschluss gezogen werden, dass die von der Antragsgegnerin besuchte Berufsfachschule deshalb nicht als allgemeine Schulausbildung angesehen werden könne, weil sie zuvor bereits den Hauptschulabschluss erlangt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.10.2008 - 8 WF 222/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6895
OLG Naumburg, 27.10.2008 - 8 WF 222/08 (https://dejure.org/2008,6895)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.10.2008 - 8 WF 222/08 (https://dejure.org/2008,6895)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - 8 WF 222/08 (https://dejure.org/2008,6895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorgehen für die Wertfestsetzung für ein Scheidungsverfahren; Heranziehung zur Wertfestsetzung von staatlichen Sozialleistungen wie die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II

  • Judicialis

    GKG § 48 Abs. 3 Satz 1; ; GKG § 48 Abs. 3 Satz 2; ; GKG § 66 Abs. 6; ; GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 5; ; GKG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    GKG § 48 Abs. 3 Satz 1; GKG § 48 Abs. 3 Satz 2
    Keine Berücksichtigung staatlicher Sozialleistungen bei der Wertfestsetzung für ein Scheidungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 639
  • FamRZ 2009, 7
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 19.05.2006 - 10 WF 466/05

    Maßgeblichkeit von Sozialleistungen beim Streitwert für eine Ehesache;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.10.2008 - 8 WF 222/08
    Zum Nettoeinkommen gehören jedoch keine staatlichen Sozialleistungen wie die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II (Senat, Beschluss vom 08.05.2007, 8 WF 99/07, unter Hinweis auf OLG Celle FamRZ 2006, 1690; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807; OLG Dresden OLGR 2007, 306; OLG Rostock, Beschluss vom 12.04.2007, 10 WF 72/07).

    Vielmehr sind diese staatlichen Zuwendungen gerade Ausdruck fehlender eigener Mittel der Empfänger (OLG Celle FamRZ 2006, 1690, 1691).

  • OLG Rostock, 12.04.2007 - 10 WF 72/07

    Streitwert des Ehescheidungsverfahrens: Festsetzung, wenn beide Parteien Hartz

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.10.2008 - 8 WF 222/08
    Zum Nettoeinkommen gehören jedoch keine staatlichen Sozialleistungen wie die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II (Senat, Beschluss vom 08.05.2007, 8 WF 99/07, unter Hinweis auf OLG Celle FamRZ 2006, 1690; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807; OLG Dresden OLGR 2007, 306; OLG Rostock, Beschluss vom 12.04.2007, 10 WF 72/07).
  • OLG Dresden, 12.01.2007 - 20 WF 1026/06

    Streitwert; Arbeitslosengeld II

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.10.2008 - 8 WF 222/08
    Zum Nettoeinkommen gehören jedoch keine staatlichen Sozialleistungen wie die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II (Senat, Beschluss vom 08.05.2007, 8 WF 99/07, unter Hinweis auf OLG Celle FamRZ 2006, 1690; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807; OLG Dresden OLGR 2007, 306; OLG Rostock, Beschluss vom 12.04.2007, 10 WF 72/07).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 3 WF 298/05

    Festsetzung des Streitwerts in Ehesachen nach § 48 Abs. 2 , Abs. 3 Satz 1 GKG

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.10.2008 - 8 WF 222/08
    Zum Nettoeinkommen gehören jedoch keine staatlichen Sozialleistungen wie die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II (Senat, Beschluss vom 08.05.2007, 8 WF 99/07, unter Hinweis auf OLG Celle FamRZ 2006, 1690; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 807; OLG Dresden OLGR 2007, 306; OLG Rostock, Beschluss vom 12.04.2007, 10 WF 72/07).
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