Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.02.2009 - 7 U 116/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6835
OLG Brandenburg, 11.02.2009 - 7 U 116/08 (https://dejure.org/2009,6835)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2009 - 7 U 116/08 (https://dejure.org/2009,6835)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 7 U 116/08 (https://dejure.org/2009,6835)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • LawCommunity.de

    Erlöschen des Widerrufsrechts bei Mobilfunkverträgen

  • JurPC

    Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB nur bei unteilbaren Dienstleistungen?

  • nomos.de PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Erlöschen des Widerrufsrechts bei Online-Mobilfunkverträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung eines Mobilfunk-Service-Providers

  • kanzlei.biz

    Mobilfunk im Fernabsatz

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312d Abs. 3 Nr. 2
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung eines Mobilfunk-Service-Providers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Handy/Mobilfunkverträge - Ausschluss des Widerrufsrechts - Widerrufsrecht - Widerrufsbelehrung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Widerrufsrecht kann auch mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung erlöschen / Mobilfunk-Vertrag

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Erlöschen des Widerrufsrechts bei Online-Mobilfunkverträgen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erlöschen des fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht bei Mobilfunkverträgen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Erlöschen des Widerrufsrechts bei Online-Mobilfunkverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 561
  • K&R 2009, 408
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.12.2009 - III ZR 73/09

    Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung von

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt (CR 2009, 532), die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung sei mit § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB (in der bis zum 3. August 2009 geltenden Fassung) vereinbar.
  • LG Koblenz, 10.02.2010 - 12 S 197/09

    Fernabsatzvertrag: Widerruf eines Mobilfunkvertrages; anwendbares Recht in

    Nach anderer Auffassung ist eine teleologische Reduktion des § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB alter Fassung nicht geboten (Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 312 d, R. 7a; OLG Brandenburg, MMR 2009, 561).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - I-10 U 160/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8223
OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - I-10 U 160/08 (https://dejure.org/2009,8223)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.2009 - I-10 U 160/08 (https://dejure.org/2009,8223)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - I-10 U 160/08 (https://dejure.org/2009,8223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessführungsbefugnis; Zwangsversteigerung; Zwangsvollstreckung; Insolvenzverwalter; Erledigung; Untervermietungsklausel; Pachtvertrag; Genehmigung; Unterverpachtung; konkludente Genehmigung durch Entgegennahme von Miete oder Pacht

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § 584a Abs. 1; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; InsO § 80; ; InsO § 81; ; ZPO § 265 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Räumungsanspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich eines Grundstücks nach anderweitigem Erwerb in der Zwangsversteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (statt vieler: BGH, NJW 1998, 2966; NJW 1995, 1212).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08

    Miet- und Pachtverhältnis: Gebührenvorschrift des § 41 GKG lex specialis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
    Der Gebührenstreitwert ist auch dann nach § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG festzusetzen, wenn sich der Beklagte gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Miet- oder Pachtverhältnis beruft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.1.2008, WM 2008, 160 = ZMR 2008, 364 - I-10 W 6/08).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
    Dies ist hier bereits deshalb zu verneinen, weil der vorläufig vollstreckbare Herausgabeanspruch gegen die Beklagte im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt wurde, so dass die Erfüllung bis zur Rechtskraft des Titels in der Schwebe bleibt (BGH, NJW 1994, 942; BGHZ 94, 268, 274; Palandt-Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 363, RdNr. 15).
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
    Dies ist hier bereits deshalb zu verneinen, weil der vorläufig vollstreckbare Herausgabeanspruch gegen die Beklagte im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt wurde, so dass die Erfüllung bis zur Rechtskraft des Titels in der Schwebe bleibt (BGH, NJW 1994, 942; BGHZ 94, 268, 274; Palandt-Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 363, RdNr. 15).
  • BGH, 25.09.1985 - VIII ZR 270/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Einwendung eines Besitzrechts; Einrede des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
    Die Beklagte, die insoweit die Darlegungs- und Beweislast trifft (BGH, NJW-RR 1986, 282), hat ein Recht zum Besitz i.S. des § 986 BGB nicht bewiesen.
  • BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85

    Parteifähigkeit bei Einleitung der Liquidation - Beachtlichkeit einer erst nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
    Dieser kann nunmehr allerdings nur noch auf Leistung an den neuen Eigentümer klagen (BGH, NJW-RR 1986, 1182; Zöller/ Greger, a.a.O., RdNr. 6a).
  • BGH, 19.09.2007 - XII ZR 198/05

    Anforderungen an die Form einer Vereinbarung der Mietvertragsparteien über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
    Wäre zudem die Vertragsergänzung vom 13.12.2005 (Anlagenhefter Bekl., Anlage 2), so zutreffend, läge in der Abänderung der Fälligkeitsregelung zudem eine der Schriftform i.S. des § 550 BGB bedürftige Regelung (vgl. BGH, Urt. v. 19.9.2007, GuT 2007, 443 = NZM 2008, 84 = ZMR 2008, 105).
  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94

    Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (statt vieler: BGH, NJW 1998, 2966; NJW 1995, 1212).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
    Zwar kann auch in der über einen längeren Zeitraum erfolgten Hinnahme der Überlassung der Pachtsache an einen Dritten eine stillschweigend erklärte Gestattung der Unterverpachtung liegen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.9.2002, ZMR 2003, 349 - 24. ZS; OLG Hamburg, Urt. v. 27.1.1999, OLGR 1999, 362; vgl. auch BGH, Urt. v. 2.11.1989, BGHZ 109, 171 = KTS 1990, 356 = MDR 1990, 335 = NJW 1990, 454 = Rpfleger 1990, 132 = WPM 1990, 161 = ZIP 1990, 56).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 24 U 207/01

    Vertragswidrige Untervermietung von zum Betrieb eines "Technologiezentrums"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08
    Zwar kann auch in der über einen längeren Zeitraum erfolgten Hinnahme der Überlassung der Pachtsache an einen Dritten eine stillschweigend erklärte Gestattung der Unterverpachtung liegen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.9.2002, ZMR 2003, 349 - 24. ZS; OLG Hamburg, Urt. v. 27.1.1999, OLGR 1999, 362; vgl. auch BGH, Urt. v. 2.11.1989, BGHZ 109, 171 = KTS 1990, 356 = MDR 1990, 335 = NJW 1990, 454 = Rpfleger 1990, 132 = WPM 1990, 161 = ZIP 1990, 56).
  • BGH, 14.03.2014 - V ZR 115/13

    Erledigung der Hauptsache: Besitzverlust aufgrund der Zwangsvollstreckung eines

    Das rechtfertigt es, bis zum Eintritt der Rechtskraft für den Herausgabeanspruch von einer fortbestehenden Vindikationslage zwischen den Parteien auszugehen (so im Ergebnis auch RG, HRR 1929 Nr. 104; OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 677, 679; OLGR 2009, 341, 342; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 985 Rn. 5; MünchKomm-BGB/Baldus, 6. Aufl., § 985 Rn. 153).
  • OLG Koblenz, 01.07.2013 - 3 W 316/13

    Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert einer auf Eigentum gestützten

    Bei einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung richtet sich der Gebührenstreitwert auch dann nach § 41 GKG, wenn der Kläger Ansprüche aus Eigentum geltend macht, der Beklagte sich auf eine Miet- oder Nutzungsverhältnis beruft (in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Februar 2009, 10 U 160/08, OLGR 2009.341 ff., Beschluss vom 24. Januar 2008, I-10 W 6/08, WM 2008, 160 = NJW-RR 2008, 1115 = ZMR 2008, 364 = NZM 2008, 542 f.; Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2002, 11 W 80/02; in Abgrenzung zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2010, 13 W 67/09).

    Es ist unerheblich, ob der Kläger seine Klage auf sein Eigentum oder eine andere Anspruchsgrundlage stützt, sofern sich der Beklagte auf das Bestehen eines Miet-, Pacht oder Nutzungsverhältnisses beruft (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 41GKG Rn. 5 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 10 U 160/08 - OLGR 2009.341 ff., Beschluss vom 24.01.2008 - I-10 W 6/08, 10 W 6/08 - WM 2008, 160 = NJW-RR 2008, 1115 = ZMR 2008, 364 = NZM 2008, 542 f.; OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2002 - 11 W 80/02 zu § 16 KGK a.F. m.w.N.).

  • LG Köln, 28.03.2013 - 10 S 118/12

    Anspruch der Eigentümer einer Wohnung gegen den Besitzer auf Herausgabe einer

    Die Kammer übersieht nicht, dass das OLG Düsseldorf auch für den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB annimmt, dass keine Erledigung eintritt, wenn dieser im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchgesetzt worden ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.2.2009, 10 U 160/08, OLGR Düsseldorf 2009, S.341f.; Beschluss v. 30.11.2009, 24 U 139/09, ZMR 2010, S. 677f.) Aus obigen Erwägungen vermag die Kammer diesem nicht weiter begründeten Rechtssatz allerdings nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 10 U 108/09
    Diese ist weiterhin berechtigt, den Räumungsanspruch - sei es aus § 546 Abs. 1 BGB, sei es aus § 985 BGB - in gesetzlicher Prozessstandschaft im eigenen Namen geltend zu machen, kann nunmehr allerdings nur noch auf Leistung an den neuen Eigentümer klagen (BGH, NJW-RR 1986, 1182; Senat NJOZ 2009, 2040).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - I-10 U 121/08, 10 U 121/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11601
OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - I-10 U 121/08, 10 U 121/08 (https://dejure.org/2009,11601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2009 - I-10 U 121/08, 10 U 121/08 (https://dejure.org/2009,11601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - I-10 U 121/08, 10 U 121/08 (https://dejure.org/2009,11601)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de

    Beherbergungsvertrag mit italienischem Hotel

  • rabüro.de

    Zum Schadensersatzanspruch eines italienischen Hotelbetreibers wegen Stornierung einer Buchung

  • Judicialis

    EGBGB Art. 28; ; EGBGB Art. 31 Abs. 1; ; EGBGB Art. 37 Nr. 3; ; ital. BGB Art. 1218; ; ital. BGB Art. 1227 Abs. 2; ; EuGVVO Art. 2 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche eines italienischen Hotelbetreibers bei Stornierung einer Hotelbuchung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 27
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1989 - V ZR 240/88

    Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 U 121/08
    Als Vollmachtstatus ist das Recht maßgeblich, in dessen Geltungsbereich die Rechtsmacht zur Auswirkung gelangt, wo von ihr Gebrauch gemacht wird (vgl. BGH NJW 1992, 618; NJW-RR 1990, 248, 250; Palandt-Heinrichs, EGBGB, Anhang zu Art. 32).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 64/90

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei Auslandsbezug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 U 121/08
    Als Vollmachtstatus ist das Recht maßgeblich, in dessen Geltungsbereich die Rechtsmacht zur Auswirkung gelangt, wo von ihr Gebrauch gemacht wird (vgl. BGH NJW 1992, 618; NJW-RR 1990, 248, 250; Palandt-Heinrichs, EGBGB, Anhang zu Art. 32).
  • OLG Hamm, 15.11.2013 - 20 U 137/08

    Rechte des Sachversicherers eines Geldtransportunternehmens

    Als Vollmachtstatut ist das Recht des Staates maßgeblich, in dessen Geltungsbereich die Vollmacht Wirkung erlangt, in dem von ihr Gebrauch gemacht wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2009, I -10 U 121/08; BGH NJW 1992, 618; NJW-RR 1990, 248, 250; Palandt-Heinrichs, EGBGB, Anhang zu Art. 32).
  • OLG Hamm, 28.03.2014 - 20 U 166/08

    Anfechtung der Haftpflichtversicherung eines Geldtransportunternehmens wegen

    Als Vollmachtstatut ist das Recht des Staates maßgeblich, in dessen Geltungsbereich die Vollmacht Wirkung erlangt, in dem von ihr Gebrauch gemacht wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2009, I -10 U 121/08; BGH NJW 1992, 618; NJW-RR 1990, 248, 250).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13490
OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09 BSch (https://dejure.org/2009,13490)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2009 - 22 W 1/09 BSch (https://dejure.org/2009,13490)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 22 W 1/09 BSch (https://dejure.org/2009,13490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91
    Prozessbegleitendes Privatgutachten in einer Binnenschifffahrtssache

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit der Kosten außergerichtlich eingeholter Sachverständigengutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit von Parteigutachten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Kosten für prozessbegleitendes Parteigutachten im Kostenfestsetzungsverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Kosten für prozessbegleitendes Parteigutachten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung für prozessbegleitendes Parteigutachten im Kostenfestsetzungsverfahren? (IBR 2009, 493)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 232
  • BauR 2009, 864
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09
    Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschl. v. 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2003 - 23 W 1/03 BSch - vgl. ferner BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - sowie Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl. § 91 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 23 W 1/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09
    Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschl. v. 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2003 - 23 W 1/03 BSch - vgl. ferner BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - sowie Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl. § 91 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.10.1999 - 3 W 27/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09
    Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschl. v. 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2003 - 23 W 1/03 BSch - vgl. ferner BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - sowie Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl. § 91 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 4/13

    Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?

    Der materiell-rechtliche Anspruch auf Erstattung von Privatgutachterkosten ist vom prozessrechtlichen Erstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren zu unterscheiden, für den im Hinblick auf die Frage der Notwendigkeit/Erforderlichkeit eines Privatgutachtens im erst späteren (vorprozessualen bzw. prozessualen) Stadium eines Gewährleistungsverlangens teilweise abweichende Grundsätze gelten (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN in Fn 74; Rn 166 ff. mwN; BGH, Beschluss 07.02.2013, VII ZB 60/11, MDR 2013, 494; BGH, Beschluss vom 20.12.2011, VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140; BGH, Beschluss vom 23.05.2006, VI ZB 7/05, BauR 2006, 1505; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2008, 4 U 102/07, BauR 2008, 1191; SchiffOG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2009, 22 W 1/09 BSch, OLGR 2009, 341).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Der materiell-rechtliche Anspruch auf Erstattung von Privatgutachterkosten ist vom prozessrechtlichen Erstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren zu unterscheiden, für den im Hinblick auf die Frage der Notwendigkeit/Erforderlichkeit eines Privatgutachtens im erst späteren (vorprozessualen bzw. prozessualen) Stadium eines Gewährleistungsverlangens teilweise abweichende Grundsätze gelten (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN in Fn 74; Rn 166 ff. mwN; BGH, Beschluss 07.02.-, VII ZB 60/11, MDR -, 494; BGH, Beschluss vom 20.12.2011, VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140; BGH, Beschluss vom 23.05.2006, VI ZB 7/05, BauR 2006, 1505; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2008, 4 U 102/07, BauR 2008, 1191; SchiffOG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2009, 22 W 1/09 BSch, OLGR 2009, 341).
  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess 12 Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13

    Erstattungsfähigkeit von für die Einholung von Privatgutachten aufgewandten

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16

    Kostenfestsetzungsverfahren -Erstattungsfähigkeit Privatgutachten

    Es muss als eine unabweisbarer Notwendigkeit für die Einholung des Privatgutachten vorliegen, die beispielsweise dann anzunehmen sein kann, wenn einer Partei besondere-technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen, oder es gilt ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei seiner Erläuterung sachdienliche Vorhalte zu machen ohne dazu selbst in der Lage zu sein (OLG Nürnberg, Beschluss vom 5.7.2016, 12 W 204/16 juris Tz. 10; OLG Karlsruhe VersR 2010, 232 juris Tz. 2 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 05.07.2016 - 12 W 204/16
    Zur Begründung weist der Klägerin darauf hin, dass die Kosten für die Einholung von Privatgutachten auch dann erstattungsfähig sind, wenn es gelte, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen und zu erschüttern (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 22 W 1/09 BSch ZfB 2009, Sammlung Seite 2019 ff).
  • SG Karlsruhe, 15.11.2012 - S 1 SO 3278/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Von einem Rechtsanwalt ist zu verlangen, dass er sich mit der Materie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten der Klage eingehend abwägt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 25.11.2010 - L 22 W 1/09 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.01.2009 - 2 WF 136/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17496
OLG Karlsruhe, 12.01.2009 - 2 WF 136/08 (https://dejure.org/2009,17496)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2009 - 2 WF 136/08 (https://dejure.org/2009,17496)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 2 WF 136/08 (https://dejure.org/2009,17496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abweichung vom Regelstreitwert bei Beantragung eines Umgangsrechts einer Großmutter für zwei aus verschiedenen Beziehungen der Kindesmutter hervorgegangenen Kinder; Geschäftswert des Umgangsverfahrens bei Regelungen hinsichtlich zweier Kinder mit zwei verschiedenen ...

  • rechtsportal.de

    KostO § 30 Abs. 2
    Geschäftswert des Umgangsverfahrens bei Regelungen hinsichtlich zweier Kinder mit zwei verschiedenen Vätern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 592
  • FamRZ 2009, 1431
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2006 - 20 WF 132/06

    Streitwertbemessung im Umgangsverfahren: Streitwert des Verfahrens über das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2009 - 2 WF 136/08
    Betrifft ein Verfahren mehrere Kinder, rechtfertigt dies eine Abweichung vom Regelwert grundsätzlich nicht; eine Erhöhung erfolgt nur, wenn wegen der Mehrzahl der Kinder ein erhöhter Arbeitsaufwand, eine überdurchschnittliche Bedeutung oder sonstige besondere Umstände anzunehmen sind (OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 848 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2003 - 20 WF 138/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2009 - 2 WF 136/08
    Dabei sind alle streiterheblichen Umstände, insbesondere die Bedeutung der Sache, widerstreitende Interessen und Anträge der Eltern, umfangreiche oder mehrfache Anhörungen des Kindes, der Eltern oder des Jugendamtes, die Einholung eines psychologischen Gutachtens, Gegenwehr des Kindes, aber auch die Vermögenslage der Beteiligten zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1303, 1304 m.w.N.).
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