Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3408
OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08 (https://dejure.org/2008,3408)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.08.2008 - 16 Wx 149/08 (https://dejure.org/2008,3408)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. August 2008 - 16 Wx 149/08 (https://dejure.org/2008,3408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Betreuung

  • Judicialis
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27
    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers nach deren Aufhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Beschwerde gegen Betreuungsanordnung nach Erledigung der Betreuung durch Aufhebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 69
  • FamRZ 2009, 724
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08
    Anders beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zulässigkeit der Beschwerde, wenn durch die Maßnahme ein tiefgreifender Grundrechtseingriff erfolgt ist und "die direkte Belastung durch den Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann" (so st. Rechtsprechung des BVerfG, NJW 1997, 2163; 1998, 2131; NJW 1998, 2432; NJW 2002, 206; BGH FamRZ 2008, 628).

    Zwar kann nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.08.2001 (NJW 2002, 206) auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellen, was hier offen bleiben kann.

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08
    Anders beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zulässigkeit der Beschwerde, wenn durch die Maßnahme ein tiefgreifender Grundrechtseingriff erfolgt ist und "die direkte Belastung durch den Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann" (so st. Rechtsprechung des BVerfG, NJW 1997, 2163; 1998, 2131; NJW 1998, 2432; NJW 2002, 206; BGH FamRZ 2008, 628).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08
    Anders beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zulässigkeit der Beschwerde, wenn durch die Maßnahme ein tiefgreifender Grundrechtseingriff erfolgt ist und "die direkte Belastung durch den Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann" (so st. Rechtsprechung des BVerfG, NJW 1997, 2163; 1998, 2131; NJW 1998, 2432; NJW 2002, 206; BGH FamRZ 2008, 628).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08
    Ein Fall des ineffektiven Rechtsschutzes bzw. eines "Leerlaufen Lassens" des Rechtsmittels (dazu BVerfG, NJW 2002, 2456) liegt hier gerade nicht vor (ebenso in einem ähnlich gelagerten Fall: BayObLG, FamRZ 2005, 477).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08
    Anders beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zulässigkeit der Beschwerde, wenn durch die Maßnahme ein tiefgreifender Grundrechtseingriff erfolgt ist und "die direkte Belastung durch den Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann" (so st. Rechtsprechung des BVerfG, NJW 1997, 2163; 1998, 2131; NJW 1998, 2432; NJW 2002, 206; BGH FamRZ 2008, 628).
  • OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 54/06

    Feststellungsinteresse an Rechtmäßigkeit einer Betreuungsanordnung

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08
    Offen bleiben kann im übrigen die Frage, ob nicht bei einer Betreuungsanordnung, die sich üblicherweise über einen längeren Zeitraum erstreckt und selbst hier als vorläufige Anordnung immerhin sechs Monate andauern sollte, der "typische Verfahrensablauf" die Durchführung eines Rechtsmittels durch alle Instanzen zulässt ( a.A. wohl OLG Rostock, FamRZ 2007, 302).
  • LG Aachen, 29.05.2008 - 3 T 88/08
    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08
    Die weitere Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 29.05.2008 - 3 T 88/08 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte

    Die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 29. Mai 2008 - 3 T 88/08 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 22. August 2008 - 16 Wx 149/08 - verletzen die Beschwerdeführerin außerdem in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 22. August 2008 - 16 Wx 149/08 - wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

    g) Mit Beschluss vom 22. August 2008, zugestellt am 29. August 2008, wies das Oberlandesgericht Köln die weitere Beschwerde (16 Wx 149/08) der Beschwerdeführerin zurück.

  • KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07

    Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach

    Deshalb führt die Erledigung einer angefochtenen Maßnahme regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (OLG Köln, FGPrax 2009, 69, 70).
  • KG, 09.06.2009 - 1 W 299/07

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens der Ehefrau

    Deshalb führt die Erledigung einer angefochtenen Maßnahme regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (OLG Köln, FGPrax 2009, 69, 70).
  • KG, 09.06.2009 - 1 W 300/07

    Beschwerdebefugnis der Ehefrau eines verstorbenen Betreuten hinsichtlich der

    Deshalb führt die Erledigung einer angefochtenen Maßnahme regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (OLG Köln, FGPrax 2009, 69, 70).
  • KG, 24.11.2009 - 1 W 412/09

    Betreuerbestellungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Zwischenverfügung über die

    Deshalb führt die Erledigung einer angefochtenen Maßnahme regelmäßig zur Unzulässigkeit eines dagegen gerichteten Rechtsmittels (OLG Köln, FGPrax 2009, 69, 70).
  • KG, 09.06.2009 - 1 W 301/07

    Beschwerdebefugnis der Ehefrau eines verstorbenen Betreuten hinsichtlich der

    Deshalb führt die Erledigung einer angefochtenen Maßnahme regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (OLG Köln, FGPrax 2009, 69, 70).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08 - 124   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4423
OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08 - 124 (https://dejure.org/2009,4423)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.02.2009 - 4 U 402/08 - 124 (https://dejure.org/2009,4423)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 4 U 402/08 - 124 (https://dejure.org/2009,4423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; StVO § 1 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des wartepflichtigen Linksabbiegers; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 20 %

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vorfahrt gehabt und trotzdem Teilschuld?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vorfahrt gehabt und trotzdem Teilschuld?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    An Rechts-vor-links-Kreuzungen besonders vorsichtig sein!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Besondere Achtsamkeit bei "Rechts-vor-links-Kreuzung"

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Autofahrer haftet trotz Vorfahrt mit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 318/06

    Schadenersatz wegen Beschädigung eines Wohnmobils auf Kaufhausparkplatz -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08
    Da der direkte Beweis für ein kollusives Zusammenwirken der Unfallbeteiligten kaum je gelingt, ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, den Nachweis für einen gestellten Unfall unter Zuhilfenahme von Indizien und der Bildung von Fallgruppen zu führen (aus der neueren Rspr. vgl. nur: OLGR Saarbrücken 2007, 310; OLGR Celle 2007, 468; 2006, 273; KG OLGR 2008, 137; 2007, 265; 304; 2006, 526; 2006, 425).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08
    c) Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geeignete Aufwendungen gem. § 249 Abs. 1 BGB in vollem Umfang erstattungsfähig, da der Kläger einen Anspruch auf Zahlung der vollen Geschäftsgebühr als Nebenforderung besitzt: Nach der Formulierung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 des Vergütungsverzeichnisses zu § 2 Abs. 2 RVG zwingt die Anrechnung der Geschäftsgebühr nur zur Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr (BGH, Urt. v. 7.3.2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049; Beschl. v. 25.7.2008 - IV ZB 16/08, zit. nach juris).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • BGH, 25.07.2008 - IV ZB 16/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08
    c) Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geeignete Aufwendungen gem. § 249 Abs. 1 BGB in vollem Umfang erstattungsfähig, da der Kläger einen Anspruch auf Zahlung der vollen Geschäftsgebühr als Nebenforderung besitzt: Nach der Formulierung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 des Vergütungsverzeichnisses zu § 2 Abs. 2 RVG zwingt die Anrechnung der Geschäftsgebühr nur zur Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr (BGH, Urt. v. 7.3.2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049; Beschl. v. 25.7.2008 - IV ZB 16/08, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08
    Da der direkte Beweis für ein kollusives Zusammenwirken der Unfallbeteiligten kaum je gelingt, ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, den Nachweis für einen gestellten Unfall unter Zuhilfenahme von Indizien und der Bildung von Fallgruppen zu führen (aus der neueren Rspr. vgl. nur: OLGR Saarbrücken 2007, 310; OLGR Celle 2007, 468; 2006, 273; KG OLGR 2008, 137; 2007, 265; 304; 2006, 526; 2006, 425).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06

    Beweismaß an den Nachweis des den Streitgegenstand bildenden Unfallereignisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08
    Zwar erreicht in den Fällen des bestrittenen Unfallereignisses der in Anspruch genommene Unfallgegner sein in der Klageabweisung liegendes Prozessziel bereits dann, wenn es ihm gelingt, Zweifel daran zu wecken, dass sich das nach Ort und Zeit durch den Klägervortrag definierte Schadensereignis überhaupt ereignete (vgl. hierzu Senat, OLGR 2007, 351).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3497
OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08 (https://dejure.org/2009,3497)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2009 - 12 U 167/08 (https://dejure.org/2009,3497)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 12 U 167/08 (https://dejure.org/2009,3497)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Private Unfallversicherung: Erfordernis einer fristgerechten ärztlichen Feststellung invaliditätsbegründender Dauerschäden; Wirksamkeit der Ausschlussfristenregelung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ärztliche Feststellung von Folgeschäden eines unfallbedingten Dauerschadens in der privaten Unfallversicherung

  • Judicialis

    AUB 2000 2.1.1.1.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 2000 Nr. 2.1.1.1
    Die Fristenregelung für die ärztliche Invaliditätsfeststellung in Nr. 2.1.1.1 AUB 2000 ist nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. Mit Anmerkung: Dr. Ulrich Knappmann

  • VersR (via Owlit)

    AUB 2000 Nr. 2.1.1.1
    Die Fristenregelung für die ärztliche Invaliditätsfeststellung in Nr. 2.1.1.1 AUB 2000 ist nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam

  • rechtsportal.de

    AUB 2000 2.1.1.1.
    Ärztliche Feststellung von Folgeschäden eines unfallbedingten Dauerschadens in der privaten Unfallversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Achten Sie bei der ärztlichen Feststellung der Invalidität auf Fristen und inhaltliche Formalien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 538
  • VersR 2009, 775
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06

    Unwirksamkeit der Feststellungsfrist in den Versicherungsbedingungen wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08
    Zutreffend habe das OLG Hamm in der vergleichbaren Sache VersR 2008, 811 angenommen, die in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 verwendete Ausschlussfristenregelung sei wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

    Die von dem Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Hamm VersR 2008, 811 vertretene Ansicht, die in Ziffer 2.1.1.1 der AUB 2000 der Beklagten verwendete Ausschlussfristenregelung sei wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam, teilt der Senat im Hinblick auf den Streitfall nicht.

    Das OLG Hamm hat in der genannten Entscheidung VersR 2008, 811 lediglich Zweifel angemeldet, dass die Regelung einer Frist zur ärztlichen Feststellung "möglicherweise" gegen das Transparenzgebot verstoße, die Frage nach der Wirksamkeit aber letztlich dahingestellt bleiben lassen (aaO unter II 1 am Ende).

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08
    Die ärztliche Feststellung eines ausschließlich das Bein betreffenden unfallbedingten Dauerschadens wahrt die Voraussetzungen auf eine Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 in Bezug auf weitergehende Dauerschäden (hier: Blasenentleerungsstörung und erektile Dysfunktion) auch dann nicht, wenn diese auf die Beinschädigung zurückgehen (Anschluss an BGH VersR 2007, 1114).

    Selbst wenn diese, wie von dem Kläger behauptet und unter Beweis gestellt, durch Nervschädigungen hervorgerufen worden sind, die auf eine unmittelbar unfallbedingte Hämatombildung oder auf die unfallbedingte Beinoperation (vgl. Ziffer 5.2.2 AUB 2000 der Beklagten) zurückgehen, handelt es sich dabei um weitere, in den fristgerecht vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen nicht aufgeführte Dauerschäden, die zusätzlich zu den genannten, ausschließlich das Bein selbst betreffenden Dauerschädigungen vorliegen (vgl. BGH VersR 2007, 1114 unter II 2 m.w.N.).

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08
    Hiervon abgesehen erscheint eine Revisionszulassung auch unter Berücksichtigung des zur ähnlichen Fristenregelung in den AUB 94 ergangenen BGH-Urteils vom 23.02.2005 (IV ZR 273/03 - BGHZ 162, 210) nicht veranlasst.
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 290/04

    Unfallversicherung: Wirksame AGB-Klausel über ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08
    Insoweit wird an den Ausführungen des im wesentlichen Sachverhalt gleichgelagerten Senatsurteils vom 03.03.2005 (12 U 290/04 - VersR 2005, 1384; ebenso OLG Düsseldorf VersR 2006, 1487) festgehalten.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 167/08
    Insoweit wird an den Ausführungen des im wesentlichen Sachverhalt gleichgelagerten Senatsurteils vom 03.03.2005 (12 U 290/04 - VersR 2005, 1384; ebenso OLG Düsseldorf VersR 2006, 1487) festgehalten.
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    bb) Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Regelung werden vor allem im Schrifttum geäußert (Knappmann in Prölss/Martin aaO AUB 2008 Nr. 2 Rn. 8; ders. r+s 2002, 485, 489; ders. VersR 2009, 775, 776; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 179 Rn. 21; Schubach in Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung Ziff. 2.1 Rn. 28; ders. in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 16 Rn. 162; Marlow in Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess 2. Aufl. § 8 Rn. 98; Klimke, VersR 2010, 290, 294).

    cc) Anderer Auffassung ist die überwiegende Rechtsprechung (OLG Düsseldorf VersR 2010, 805 und VersR 2006, 1487; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538 und VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkung Nitschke; OLG Celle ZfSch 2009, 34).

  • OLG Zweibrücken, 11.01.2012 - 1 U 2/11

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der

    Erforderlich ist allerdings _ worauf die Beklagte zu Recht hinweist _ die Angabe eines konkreten, die Leistungsfähigkeit des Versicherten beeinflussenden Dauerschadens (BGHZ 130, 171; VersR 2007, 1114; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538 und OLG Saarbrücken VersR 2008, 199).
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Während nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die in den Vorläuferbedingungen der AUB 2000/99 enthaltene Fristenregelung wirksam ist (BGH, VersR 2005, 639), werden bei den AUB 99/2000 mit beachtlichen Gründen Bedenken gegen eine ausreichende Transparenz geltend gemacht, weil der um Kenntnis der nach einem Versicherungsfall zu treffenden Maßnahmen bemühte Versicherungsnehmer durch das - auch in den zwischen den Parteien vereinbarten AUB - vorangestellte Inhaltsverzeichnis und durch die Überschrift über Ziffer 7 der AUB davon abgehalten werden könnte, auch den Anspruchsvoraussetzungen in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 Beachtung zu schenken, so dass die Fristenregelung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen könnte (so OLG Hamm, VersR 2008, 811 mit zustimmender Anmerkung Lücke VK 2008, 7 und mit kritischer Anmerkung Fuchs, jurisPR- VersR 4/2008 Anmerkung 3 sowie Kloth, jurisPR-VersR 9/2008, Anmerkung 3; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl, § 179 Rn. 21; Knappmann, VersR 2009, 775, Anm. zu OLG Karlsruhe, VersR 2009, 538; ders., r+s 2002, 489; derselbe, r+s 2004, 339; derselbe in Prölss/Martin VVG 27. Aufl., Ziffer 2 AUB 99, Rn. 2; anderer Ansicht: OLG Celle, NJOZ 2009, 1694; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 538 und VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkungen Nitschke; Kloth, Private Unfallversicherung, S. 100 f.; Marlow, r+s 2006, 397, 400; derselbe, r+s 2007, 353, 358).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09

    Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und

    Gleichwohl hat der Senat Bedenken, insbesondere im Hinblick auf das Transparenzgebot, nicht für durchgreifend erachtet (ebenso OLG Karlsruhe, 12 U 167/08, Urteil v. 15. Januar 2009, VersR 2009, 538 [OLG Karlsruhe 15.01.2009 - 12 U 167/08] ; OLG Düsseldorf, 4 U 63/08, Urteil v. 27. Januar 2009, 4 U 60/09, r+s 2009, 424; Beschluss v. 13. Juli 2009, ebenda).
  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss

    Denn auch dann, wenn man entgegen der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf r+s 2009, 424; OLG Köln VersR 2009, 1484; OLG Karlsruhe VersR 2009, 538) mit dem OLG Hamm eine Intransparenz annehmen wollte, so wäre jedenfalls das Vorliegen einer schriftlichen ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität - unabhängig von der Einhaltung der Frist - noch erforderlich (LG Dortmund NJOZ 2009, 2067 mit näherer Begründung).
  • LG Wiesbaden, 07.04.2011 - 2 O 256/10
    In Bezug auf solche weitergehenden Dauerschäden reicht eine solche ärztliche Feststellung nicht aus, auch wenn diese auf dasselbe Unfallgeschehen zurückzuführen sein sollte (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2009, 538).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.10.2008 - 11 W 49/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15457
OLG Schleswig, 23.10.2008 - 11 W 49/08 (https://dejure.org/2008,15457)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.10.2008 - 11 W 49/08 (https://dejure.org/2008,15457)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 11 W 49/08 (https://dejure.org/2008,15457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits-

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.10.2008 - 11 W 49/08
    Das reicht für eine Urteilsberichtigung aus (vgl. BGH NJW-RR 2002, 713, 714; BAG NJW 2002, 1142, 1143; Musielak in Müko-ZPO, 4. Aufl., § 319 Rn. 7).
  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.10.2008 - 11 W 49/08
    Das reicht für eine Urteilsberichtigung aus (vgl. BGH NJW-RR 2002, 713, 714; BAG NJW 2002, 1142, 1143; Musielak in Müko-ZPO, 4. Aufl., § 319 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17719
KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08 (https://dejure.org/2009,17719)
KG, Entscheidung vom 23.03.2009 - 23 W 71/08 (https://dejure.org/2009,17719)
KG, Entscheidung vom 23. März 2009 - 23 W 71/08 (https://dejure.org/2009,17719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung dem Inhalt und Wortlaut einer gemäß den §§ 1, 8 ff. Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) der beanstandeten AGB-Klauseln im Folgeverfahren nach § 890 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 8

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890; UKlaG § 1; UKlaG § 8
    Verstoß gegen die Verpflichtung zur Unterlassung der Verwendung bestimmter Klauseln in den AGB eines Stromlieferanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.08.1990 - 17 W 17/90
    Auszug aus KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08
    Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof zum Verstoß gegen das Transparenzgebot schon unter Geltung des AGBG entschieden, dass in einem Folgeverfahren nach § 890 ZPO der Verwender darlegen und beweisen kann, dass Sinn und Ziel der Klausel im Einzelfall bei Vertragsschluss für den Durchschnittskunden aufgrund von Zusatzinformationen hinreichend durchschaubar waren; dann ist eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot zu verneinen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - XI ZR 192/90, BGHZ 116, 1-7; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 1990 - 17 W 17/90, NJW-RR 1991, 182-184).
  • OLG München, 13.03.2003 - 29 U 2509/02

    Inhaltsprüfung der von einer Versicherung in Formularverträgen mit

    Auszug aus KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08
    unbeschadet partieller Übereinstimmungen nicht vollständig inhaltsgleich mit der Klausel, deren Verwendung das Urteil des Landgerichts untersagt, weil die ergänzende Klausel eine Relativierung des Aussagegehalts (vgl. dazu auch OLG München, Urteil vom 13. März 2003 - 29 U 2509/02, NJW-RR 2003, 1286 ff.) der ursprünglich verwandten Klausel in der entscheidenden, vom Landgericht beanstandeten Hinsicht bedeutet.
  • BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90

    Verstoß gegen das Transparenzgebot

    Auszug aus KG, 23.03.2009 - 23 W 71/08
    Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof zum Verstoß gegen das Transparenzgebot schon unter Geltung des AGBG entschieden, dass in einem Folgeverfahren nach § 890 ZPO der Verwender darlegen und beweisen kann, dass Sinn und Ziel der Klausel im Einzelfall bei Vertragsschluss für den Durchschnittskunden aufgrund von Zusatzinformationen hinreichend durchschaubar waren; dann ist eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot zu verneinen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - XI ZR 192/90, BGHZ 116, 1-7; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 1990 - 17 W 17/90, NJW-RR 1991, 182-184).
  • KG, 21.03.2019 - 23 U 268/13

    Datenschutzerklärung von Google: Qualifizierung als Allgemeine

    Das gilt in besonderem Maße für Unterlassungsurteile, die gemäß § 9 UKlaG nicht auf den Wortlaut der beanstandeten Bestimmungen, sondern auf ihren Inhalt gerichtet sind, also auch umformulierte, aber inhaltsgleiche Klauseln erfassen, soweit sie qualitativ und quantitativ gleichwertig sind (vgl. OLG München, Urteil vom 13.03.2003 - 29 U 2509/02 Rn. 24; Senat, Beschluss vom 23.03.2009 - 23 W 71/08 Rn. 22 = KGR 2009, 394).
  • OLG Celle, 04.04.2014 - 4 W 55/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit der titulierten Verpflichtung zur Vornahme

    Die wohl überwiegende Auffassung geht davon aus, dass für den Schuldner die Abwendung des Ordnungsmittels von Interesse ist, dessen Höhe daher den Wert seiner Beschwerde bestimmt (vgl. Schuschke/ Walker-Stuhrhahn, a. a. O., § 890 Rn. 60; Musielak/Heinrich, a. a. O., § 3 Rn. 32 a; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 61 "Ordnungsgeld"; Ahrens/Büttner, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kapitel 40 Rn. 72; KG, Beschluss vom 23. März 2009 - 23 W 71/08, juris Rn. 29; OLG Celle, Beschluss vom 1. April 2003 - 6 W 25/03, juris Rn. 26; LAG Bremen, Beschluss vom 12. April 1989 - 4 Ta 16/89, MDR 1989, 672; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Januar 1977 - 2 W 85/76, juris Rn. 6).
  • LAG Hamm, 01.03.2013 - 1 Ta 6/13

    Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird informatorisch mit 1.000,-EUR (§ 23 Abs. 2 RVG: Abwehrinteresse des Schuldners gegen das festgesetzte Ordnungsgeld; vgl. LAG Hamm 24.09.2007 - 10 Ta 692/06, juris; KG Berlin 23.03.2009 - 23 W 71/08, juris) mitgeteilt.
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