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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08   

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OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08 (https://dejure.org/2008,8138)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2008 - 2 W 63/08 (https://dejure.org/2008,8138)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2008 - 2 W 63/08 (https://dejure.org/2008,8138)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 114 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 138; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 2; ; InsO § 134; ; InsO § 138 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 138 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 27; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 266

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Versagung der Prozesskostenhilfe zugunsten des Beklagten wegen Mutwilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 9 WF 197/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für den Beklagten im Unterhaltsprozess:

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08
    Diese Grundsätze gelten nicht allein für den Antragsteller bzw. Kläger eines Verfahrens, sondern gleichermaßen für den Antragsgegner bzw. Beklagten (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 70 m.w.N.).

    Widerspricht das Verhalten der Partei im Prozesskostenhilfeverfahren diesen Anforderungen, so stellt sich dies als mutwillig im Sinne des § 114 ZPO dar (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 70 [71]; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712 [1713]; MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Auflage 2000, § 114 Rn. 127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage 2004, § 114 Rn. 36; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Auflage 2008, § 114 Rn. 7).

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 285/03

    Anfechtung eines Vergleichs durch den Insolvenzverwalter; Begriff der

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08
    Die Frage der Unentgeltlichkeit bestimmt sich in erster Linie nach objektiven Gesichtspunkten; maßgeblich ist, ob sich Leistung und Gegenleistung in ihrem jeweils objektiv zu ermittelnden Wert entsprechen (vgl. nur BGH, NZI 2007, 101; Senat, NZI 2003, 555; HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 134 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 79/05

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Nichtabgabe einer Erklärung zum

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08
    Widerspricht das Verhalten der Partei im Prozesskostenhilfeverfahren diesen Anforderungen, so stellt sich dies als mutwillig im Sinne des § 114 ZPO dar (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 70 [71]; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712 [1713]; MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Auflage 2000, § 114 Rn. 127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage 2004, § 114 Rn. 36; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Auflage 2008, § 114 Rn. 7).
  • OLG Köln, 19.05.2003 - 2 W 37/03

    Abtretung von Ansprüchen des Schuldners aus einer Lebensversicherung innerhalb

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08
    Die Frage der Unentgeltlichkeit bestimmt sich in erster Linie nach objektiven Gesichtspunkten; maßgeblich ist, ob sich Leistung und Gegenleistung in ihrem jeweils objektiv zu ermittelnden Wert entsprechen (vgl. nur BGH, NZI 2007, 101; Senat, NZI 2003, 555; HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 134 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08
    Entsprechend führt auch das Bundesverfassungsgericht in dem von dem Beschwerdeführer herangezogenen Beschluss vom 13. Januar 1981 (BVerfGE 56, 37 [44]) aus: .
  • OLG Oldenburg, 13.05.2002 - 12 WF 81/02

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung; Prozesskostenhilfe (PKH); Zurückhalten von

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08
    Widerspricht das Verhalten der Partei im Prozesskostenhilfeverfahren diesen Anforderungen, so stellt sich dies als mutwillig im Sinne des § 114 ZPO dar (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 70 [71]; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712 [1713]; MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Auflage 2000, § 114 Rn. 127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage 2004, § 114 Rn. 36; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Auflage 2008, § 114 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1997 - 3 WF 234/96
    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08
    Widerspricht das Verhalten der Partei im Prozesskostenhilfeverfahren diesen Anforderungen, so stellt sich dies als mutwillig im Sinne des § 114 ZPO dar (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 70 [71]; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712 [1713]; MünchKomm/Wax, ZPO, 2. Auflage 2000, § 114 Rn. 127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage 2004, § 114 Rn. 36; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Auflage 2008, § 114 Rn. 7).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    Für möglich halten die Mutwilligkeit bei Unterlassen der Geltendmachung bereits im gegnerischen PKHVerfahren etwa Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf ( Beschluß vom 15. Januar 1997 - 3 WF 234/96 - FamRZ 1997, 1017 f. Leitsatz 2), Oldenburg ( Beschluß vom 13. Mai 2002 - 12 WF 81/02 - FamRZ 2002, 1712 f. - Leitsatz) und Köln ( Beschluß vom 25. September 2008 - 2 W 63/08 - JurBüro 2009, 145 f. , Leitsatz.
  • LG Mönchengladbach, 09.08.2021 - 4 T 57/21
    Auch wenn im Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine Pflicht des Antragsgegners besteht, zur Antragsschrift Stellung zu nehmen, so ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Verzicht auf das Vorbringen solcher Umstände, die den verfolgten Anspruch offenkundig zu Fall bringen werden, sich als mutwillig darstellt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 25.09.2008 - 2 W 63/08, OLGR Köln 2009, 452).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2015 - 11 WF 193/15

    Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Befasstheit des Gerichts mit

    Hinzu kommt, dass vereinzelt in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, dass das Schweigen auf einen VKH-Antrag des antragstellenden Beteiligten als Mutwilligkeit bei der Beurteilung des eigenen VKH-Antrags angesehen werden kann (OLG Celle MDR 2011, 1235; OLG Köln FamRB 2012, 11; JurBüro 2009, 145; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 70).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 3 WF 269/13

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei unterbliebener Stellungnahme im

    Die Rechtsauffassung des Familiengerichts wird zwar zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (so u.a. OLGR Köln 2009, 452; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 70; OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2011, 10 WF 299/10).
  • OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei unterbliebener Verteidigung gegen ein

    Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7; Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36; offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • LG Bonn, 20.05.2015 - 13 O 223/07
    Die Beklagten haben trotz der Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 25. September 2008 (2 W 63/08 und 2 W 65/08) betreffend ihrer Prozesskostenhilfeanträge ihren Vortrag nicht ergänzt und konkretisiert.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8624
OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09 (https://dejure.org/2009,8624)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.02.2009 - 8 W 40/09 (https://dejure.org/2009,8624)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 8 W 40/09 (https://dejure.org/2009,8624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines von einem ausländischen Verkehrsanwalt beauftragten Prozessbevollmächtigten am "dritten Ort"

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten einer ausländischen Partei mit ausländischem Verkehrsanwalt

  • Judicialis

    ZPO §§ 103 ff; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; RVG-VV Nr. 3400

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 103; RVG -VV Nr. 3400
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten einer ausländischen Partei mit ausländischem Verkehrsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten des Verkehrsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09
    Die Entscheidung des Senats vom 19.9.2002 (8 W 220/02 FamRZ 03, 1400) steht hierzu nicht im Widerspruch, da auch mit dieser Entscheidung nicht in Frage gestellt wird, dass die ausländische Partei grundsätzlich berechtigt ist, einen in- oder ausländischen Verkehrsanwalt zu beauftragen.

    Die von der Rechtspflegerin für ihre gegenteilige Ansicht zitierten Entscheidungen des Senats ( Beschluss vom 15.2.2006 8 W 63/06; Die Justiz 2003, 81, die ihrerseits Bezug nehmen auf die Entscheidungen des Senats JurBüro 81, 870 und JurBüro 84, 99) sind deshalb nicht einschlägig, weil die Partei dort gerade keinen Verkehrsanwalt in ihrem Heimatland beauftragt hatte, sondern gleich einen deutschen Anwalt.

  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch einer ausländischen Partei hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.3.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.4.2004 (8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig im Sinn des § 91 Abs. 1 anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt ( OLG-Report 2008, 74; JurBüro 1981, 870; JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget ZPO, 27. Aufl. 2009, § 91 Rdnr. 13 "Ausländer").
  • OLG Dresden, 20.06.1997 - 15 W 808/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.3.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.4.2004 (8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig im Sinn des § 91 Abs. 1 anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt ( OLG-Report 2008, 74; JurBüro 1981, 870; JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget ZPO, 27. Aufl. 2009, § 91 Rdnr. 13 "Ausländer").
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZB 5/05

    Erstattung von Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts bei Wahrnehmung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09
    Die geltend gemachten Kosten des französischen Verkehrsanwalts übersteigen nicht die Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts nach VV RVG 3400 (BGH a.a.O.; NJW-RR 2005, 1732) und sind deshalb in voller Höhe erstattungsfähig.
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04

    Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09
    Die ausländische Partei darf nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1373) einem ausländischen Verkehrsanwalt Mandat erteilen, der seinerseits einen inländischen Hauptbevollmächtigten beauftragen kann.
  • OLG Hamburg, 02.03.2000 - 8 W 61/00

    Erstattung der Verkehrsanwaltskosten einer ausländischen Partei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.3.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.4.2004 (8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig im Sinn des § 91 Abs. 1 anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt ( OLG-Report 2008, 74; JurBüro 1981, 870; JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget ZPO, 27. Aufl. 2009, § 91 Rdnr. 13 "Ausländer").
  • OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07

    Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts; Umfang

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.3.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.4.2004 (8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig im Sinn des § 91 Abs. 1 anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt ( OLG-Report 2008, 74; JurBüro 1981, 870; JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget ZPO, 27. Aufl. 2009, § 91 Rdnr. 13 "Ausländer").
  • OLG München, 16.02.2011 - 11 W 224/11

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts einer

    Deshalb ist es für eine ausländische Partei jedenfalls dann regelmäßig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO als notwendig anzuerkennen, dass sie sich der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wenn es sich nicht um eine Firma handelt, die über eine Niederlassung oder eine Vertriebsorganisation im Inland verfügt (ebenso OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1581 und OLGR 2009, 452 = Justiz 2009, 292; Kammergericht KGR 2008, 845 = GRUR-RR 2008, 373; ähnlich OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Jena JurBüro 1998, 596; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 91 Rn. 13, Stichwort "Ausländer"; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage, § 91 Rn. 27; MünchKommZPO/Giebel, 3. Auflage, § 91 Rn. 88).

    Sie hätten dann ihrerseits die Prozessbevollmächtigten schriftlich oder im Wege der Telekommunikation informieren können (ebenso OLG Stuttgart OLGR 2009, 452).

  • OLG Köln, 20.04.2010 - 17 W 51/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des "Hausanwalts" einer ausländischen Partei

    Die Kosten eines (ausländischen) Verkehrsanwalts sind dabei grundsätzlich in Höhe der Gebühren eines deutschen (Verkehrs-)Anwalts erstattungsfähig (vgl. BGH NJW 2005, 1373 = AGS 2005, 268 = MDR 2005, 895; OLG Stuttgart OLGR 2008, 74; OLGR 2009, 452; Senatsbeschlüsse vom 22.04.2009 - 17 W 47/09 - und vom 13.08.2009 - 17 W 187/09 sowie 17 W 218 + 232/09 - Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl. § 91 Rn. 13 "Ausländer"), und zwar neben den Kosten eines - in diesem Falle regelmäßig am Sitz des Prozessgerichts zu beauftragenden (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2009, 452) - inländischen Prozessbevollmächtigten.
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Rechtsprechung
   KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29651
KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
KG, Entscheidung vom 06.10.2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein verminderter Beweiswert von Zeugenaussagen infolge Abtretung! (IBR 2010, 1002)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).

    Nach dieser st. Rspr. ist das Gericht sogar nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgte, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (so ausdrücklich BGH VersR 1999, 994, 995).

  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).

    Denn nach der Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts (KG, Urteil vom 3. November 2003 - 22 U 136/03 - KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 10. Mai 2004 - 12 U 57/03 -) gilt in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung:.

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Kraftfahrzeuge oder Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (sog. Beifahrer-Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 - NJW 1988, 566 = DAR 1988, 54 ; KG VersR 1977, 771 ; OLG München NZV 2005, 582 ).

    Nach diesen Grundsätzen bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Aussagen von Mitfahrern, Verwandten usw. nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit; dabei gilt es nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten sowie in Inhalt und Struktur der Aussage selbst zu suchen (BGH, aaO. NJW 1988, 566 ).

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • LAG Sachsen, 15.09.1999 - 2 Sa 519/99

    Erweiterte Auslegung des § 448 ZPO unter dem Gesichtspunkt der sogenannten

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Dabei kann dahinstehen, ob der Auffassung des Sächsisches LAG (Beschluss vom 15. September 1999 - 2 Sa 519/99 - MDR 2000, 724) dahin zu folgen ist, dass eine Parteianhörung i.S.d. § 141 ZPO im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 27. Oktober 1993 (37/1992/383/460) - bei entsprechender Würdigung des Wahrheitsgehalts der Bekundung - dem Beweismittel der Parteivernehmung gleich steht.
  • KG, 21.01.1985 - 12 U 6078/83

    Haftungsverteilung bei Unfall an ampelgeregelter Kreuzung; Beweiswürdigung bei

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Es gibt jedoch keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines wirtschaftlich Interessierten, eines Freundes oder Verwandten überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf (Senat, Urteil vom 21. Januar 1985 - 12 U 6078/83 - VM 1985, 53 Nr. 58).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Dies gilt ebenso für die Aussagen von Personen, die am Prozessausgeng wirtschaftlich interessiert sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1995 - VIII ZR 23/94 - NJW 1995, 955 ).
  • EGMR, 05.07.2005 - 57/03

    AL-SHARI ET AUTRES c. ITALIE

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Denn nach der Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts (KG, Urteil vom 3. November 2003 - 22 U 136/03 - KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 10. Mai 2004 - 12 U 57/03 -) gilt in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung:.
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei

  • OLG München, 16.09.2005 - 10 U 2787/05

    Begriff der Vorfahrtverletzung; Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage eines

  • BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65

    Würdigung des Sachvortrages aus Anlaß der Anhörung einer Partei

  • KG, 07.03.1977 - 22 U 269/77
  • OLG Frankfurt, 11.11.2022 - 26 U 71/21

    Beweislast für Notwehrlage

    Es gibt nämlich keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines wirtschaftlich Interessierten, eines Arbeitnehmers einer der Parteien, eines Nachbarn, eines Freundes oder Verwandten überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf (vgl. etwa BGH, Urteil vom 03.11.1987 - VI ZR 95/87 -, NJW 1988, 566, 567; KG, Beschluss vom 06.10.2008 - 12 U 196/08 -, VersR 2009, 1557).
  • LG München I, 11.05.2010 - 17 O 13169/09

    Unfallhaftung bei einer Kollision anläßlich eines rückwärtigen Einfahrens in den

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 15.06.2016 - 9 O 18711/13

    Arzthaftung - Keine Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit

    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
  • LG München I, 21.07.2011 - 9 O 25125/10

    Arzthaftung: Unterlassener HIV-Test bei einer schwangeren Patientin

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. u. a. KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Arihörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
  • LG München I, 26.03.2010 - 17 O 19701/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Mitauslösung des Unfalls durch

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 18.12.2014 - 17 O 5122/14
    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
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