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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13399
OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09 (https://dejure.org/2009,13399)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.2009 - 14 W 30/09 (https://dejure.org/2009,13399)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 14 W 30/09 (https://dejure.org/2009,13399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen und Berechnungsgrundlage der Terminsgebühr bei eingeschränkter Antragstellung wegen Erledigung der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 220 Abs. 1; RVG -VV Nr. 3104
    Entstehung und Berechnung der Terminsgebühr bei Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Terminsgebühr und Erledigungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1857
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - 18 W 38/06

    Streitwertfestsetzung bei teilweiser Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09
    Deshalb hätte sie nur dann nach dem (geringeren) Kosteninteresse berechnet werden können, wenn die Erledigungserklärungen der Parteien oder zumindest die des Klägers schon in vorterminlichen Schriftsätzen abgegeben worden wären (OLGR Düsseldorf 2007, 321).
  • OLG Köln, 16.02.2006 - 17 W 28/06

    Terminsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09
    Dass sich der Streitwert dann im Verlauf der Sitzung aufgrund der beiderseitigen Erledigungserklärungen auf das Kosteninteresse von 4.755,30 EUR ermäßigte, ist ohne Gewicht (OLGR Köln 2006, 884).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Danach wäre bei Abgabe der Erledigungserklärung im Termin vom 10. September 2008 die Terminsgebühr grundsätzlich bereits in voller Höhe aus dem ursprünglichen Streitwert angefallen und bliebe gemäß § 15 Abs. 4 RVG erhalten, nachdem die Verhandlung mit dem Aufruf der Sache begonnen hatte, § 220 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06, OLGR 2006, 884; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 14 W 30/09, OLGR 2009, 504; Riedel/Sußbauer/Keller, aaO Rn. 51; Onderka/Schneider, aaO Rn. 181; Enders, JurBüro 2005, 113 f.).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines

    Die Rücknahme des um 122.572,98 EUR erweiterten Widerklageantrages im Termin am 16. Juli 2015 blieb für die Bemessung der Terminsgebühr ohne Wirkung (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2009, 425), so dass der Streitwert einheitlich festgesetzt werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.03.2009 - 5 W 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30693
OLG Jena, 05.03.2009 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2009,30693)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.03.2009 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2009,30693)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. März 2009 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2009,30693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der Kosten eines Streithelfers; Abänderung einer Kostenentscheidung im zivilgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1066
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 185/10

    Voraussetzungen für eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO

    Sie kann auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass in der Entscheidung der für die Kosten der Streithilfe geltende § 101 ZPO erwähnt wird (OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2009 - 5 W 34/09, MDR 2009, 1066).
  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 297/11

    Kostenentscheidung: Rechtsbehelf gegen Übersehen der Kosten der Streithilfe

    Sie kann auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass in der Entscheidung der für die Kosten der Streithilfe geltende § 101 ZPO erwähnt wird (Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 5. März 2009 - 5 W 34/09, MDR 2009, 1066).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 110/09

    Nachhholung des fehlenden Ausspruchs über die Kosten der Nebenintervention wegen

    Ebenso ist eine Ergänzung um einen Ausspruch über die Kosten der Nebenintervention möglich, wenn das Gericht ausweislich der Entscheidungsgründe hierüber entscheiden wollte, der Ausspruch im Tenor aber versehentlich unterblieben ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. April 2008 - 2 U 135/07; OLGR Rostock, 2009, 74; OLGR Jena 2009, 504, 505; Zöller/Vollkommer, aaO, § 319 Rn. 10, 15).
  • OLG Köln, 15.05.2013 - 13 U 168/12

    Nachholung des Kostenausspruchs hinsichtlich der Kosten der Streithilfe im Wege

    Da der Begründung des Beschlusses auch zu entnehmen ist, dass und warum der Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen hat und zugleich jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass von der Regel des § 101 Abs. 1 Hs. 1 ZPO abgewichen werden sollte, war der Kostentenor entsprechend zu berichtigen (so auch OLG Köln, Beschluss v. 06.03.3013 - 13 U 143/09; OLG München, Beschluss v. 02.05.2011, a.a.O.; ebenso OLG Jena, Beschluss v. 05.03.2009 - 5 W 34/09, allerdings für einen Fall, in dem § 101 ZPO in den Gründen genannt worden war; anders OLG München, Beschluss v. 16.06.2003 - 7 W 1516/03, zit. n. Juris, Rz. 9 m. w. Nw. und OLG Rostock, Beschluss v. 23.10.2006, a.a.O., Rz. 6 f. m. w. Nw, allerdings jeweils für die Berichtigung eines Versäumnisurteils; OLG Dresden, Beschluss v. 23.09.2009 - 11 U 695/04, zit. nach Juris).
  • OLG München, 03.02.2011 - 1 U 4559/10

    Gemeinschaft: Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Zahlung des

    Zum einen ist daraus ersichtlich, dass der Senat die Streithelferin nicht schlichtweg nur übersehen hat und zum anderen ist den am Prozess und der Entscheidungsfindung Beteiligten sowie rechtskundigen Außenstehenden die Unrichtigkeit der Kostenentscheidung des Senats unschwer ersichtlich (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.03.2009, 5 W 34/09).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.01.2009 - 14 W 43/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23796
OLG Koblenz, 21.01.2009 - 14 W 43/09 (https://dejure.org/2009,23796)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.01.2009 - 14 W 43/09 (https://dejure.org/2009,23796)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 14 W 43/09 (https://dejure.org/2009,23796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung einer zuvor eingelegten sofortigen Beschwerde bzgl. des fehlerhaften Teils eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Falle der Rücknahme des fehlerhaften Begehrens durch den Antragsteller

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 1; ZPO § 269 Abs. 4
    Rechtsfolgen der teilweisen Rücknahme eines Kostenfestsetzungsantrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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