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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2704
OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08 (https://dejure.org/2009,2704)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.04.2009 - 11 U 220/08 (https://dejure.org/2009,2704)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. April 2009 - 11 U 220/08 (https://dejure.org/2009,2704)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung eines Versicherungsmaklers für unrichtige Angaben gegenüber dem Gebäudeversicherer: Erstattungsfähiger Schaden; Mitverschulden des Versicherungsnehmers; Verwertung der Ermittlungsakte bei Brandstiftungsverdacht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 VVG a.F.; § 286 ZPO
    Verpflichtung eines Versicherungsmaklers zum Schadensersatz gegenüber dem Versicherungsnehmer bei Rücktritt der Versicherung vom Versicherungsvertrag aufgrund unrichtiger Angaben; Pflichten des Versicherungsmaklers als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers im ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Versicherungsmaklers zum Schadensersatz gegenüber dem Versicherungsnehmer bei Rücktritt der Versicherung vom Versicherungsvertrag aufgrund unrichtiger Angaben; Pflichten des Versicherungsmaklers als Interessenvertreter des Versicherungsnehmers im ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Haftung des Versicherungsmaklers für unrichtige Angaben gegenüber dem Gebäudeversicherer

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; VVG a. F. § 61

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; VVG § 61 a.F.
    Schadensersatzpflicht des Versicherungsmaklers wegen Weitergabe erkennbar unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers; Umfang des Schadensersatzes; Anforderungen an den Nachweis einer vorsätzlichen Brandstiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Gebäudefeuerversicherung -, Haftung des VM, Informationspflicht des VM, Befragungspflicht, Risikoerforschungspflicht, Risikobegutachtungspflicht, Risikoerkundungspflicht, Begutachtungspflicht

  • vertriebsrecht-blog.de (Leitsatz)

    Haftung des Versicherungsmaklers für Leistungsverlust wegen Falschangaben

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)
  • paluka.de (Kurzinformation)

    Zur Maklerhaftung: Besichtigungspflicht und Pflicht zur Angabenprüfung

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Zur Maklerhaftung: Mitverschulden bei falschen Angaben im Antrag

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Indizien für Versicherungsbetrug durch Versicherungsnehmer - Versicherungsmakler muss trotz Falschangaben im Antrag Schaden nicht ersetzen

  • nomos.de PDF, S. 31 (Entscheidungsbesprechung)

    Mitverschulden bei Unterzeichnung eines unrichtigen Gebäudeversicherungsantrags; Beiziehung von Ermittlungsakten im Zivilverfahren

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Pflichtenkreis eines Versicherungsmaklers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Dem entspricht, dass der Versicherungsmakler von sich aus das Risiko untersucht, das Objekt prüft und den Versicherungsnehmer als seinen Auftraggeber ständig, unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Zwischen und Endergebnisse seiner Bemühungen, das aufgegebene Risiko zu plazieren, unterrichten muss (BGHZ 94, 356 ff.).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht verstößt ein Gericht nicht gegen den Verhandlungs(Beibringungs)grundsatz, wenn das Gericht aus antragsgemäß beigezogenen Akten einen bisher schriftsätzlich nicht vorgetragenen Sachverhalt durch gezielte Fragen an die Parteien in den Prozess einführt (OLGR Schleswig 2009, 187 in Abgrenzung zu BGH NJW 1994, 3295).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 309/04

    Rechtsstellung des Versicherungsmaklers; Formularmäßiger Ausschluss von

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter des Versicherungsnehmers und daher zu einer umfassenden Betreuung aller Versicherungsinteressen seines Kunden und zu einer entsprechenden Beratung in bezug auf den von ihm vermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet (BGH NJW-RR 2005, 1425).
  • OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1515/07

    Inanspruchnahme einer Wohngebäudeversicherung wegen eines Brandschadens:

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Die Rechtsprechung spricht in solchen Fällen von einem "üblichen" Fall einer Eigenbrandstiftung vor, bei welchem ein leer stehendes Haus in Brand gesetzt wurde, was es dem Eigentümer ermöglicht, die Versicherungssumme für das Haus sowie die Kosten der Beseitigung des Brandschutts von der Versicherung zu kassieren und zusätzlich das vorhandene Baugrundstück zu verkaufen oder aber im Falle einer Neuwertversicherung ein entsprechendes Haus an gleicher Stelle mit besseren Vermarktungschancen als Neubau aufzubauen (OLGR Koblenz 2009, 162).
  • OLG Schleswig, 13.11.2008 - 16 U 14/08

    Beigezogene Akten und Beibringungsgrundsatz

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.2009 - 11 U 220/08
    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht verstößt ein Gericht nicht gegen den Verhandlungs(Beibringungs)grundsatz, wenn das Gericht aus antragsgemäß beigezogenen Akten einen bisher schriftsätzlich nicht vorgetragenen Sachverhalt durch gezielte Fragen an die Parteien in den Prozess einführt (OLGR Schleswig 2009, 187 in Abgrenzung zu BGH NJW 1994, 3295).
  • OLG Hamm, 20.06.2018 - 20 U 16/18

    Grenzen der Pflicht zur Beratungsdokumentation

    Er hat als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz zu besorgen (vgl. BGH Urt. v. 10.3.2016 - I ZR 147/14, WM 2016, 1632 Rn. 18 m. w. N.; BGH Urt. v. 22.5.1985 - IVa ZR 190/83, BGHZ 94, 356 = VersR 1985, 930 = juris Rn. 11; OLG Hamm Urt. v. 30.4.2012 - 18 U 141/06, r+s 2015, 475 = juris Rn. 81; OLG Celle Urt. v. 6.4.2009 - 11 U 220/08, r+s 2011, 117 = juris Rn. 27; Matusche-Beckmann, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Aufl. 2015, § 5 Rn. 274 ff.; Dörner in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 61 Rn. 8 f.) .

    Sollte der beratende Geschäftsführer der Beklagten hingegen gleichwohl eine Besichtigung der zu versichernden Objekte vorgenommen haben, hätte er den Antrag mit der unzutreffend beantworteten Zeichnungsfrage 3 nicht an den Versicherer weiterreichen dürfen (vgl. OLG Celle Urt. v. 6.4.2009 - 11 U 220/08, r+s 2011, 117 = juris Rn. 29-31 mit Anm. Neuhaus, jurisPR-VersR 6/2009 Anm. 3) .

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 12 U 218/09

    Beratungs- und Hinweispflichten des Rechtsanwalts hinsichtlich

    Für die hier maßgebliche Ausschlussfrist des 2.1.1.1 AUB 2001 gilt Gleiches (OLG Karlsruhe; Urt. v. 18.12.2008 - 9 U 141/08, RuS 2009, 396; OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.11.2004 - 5 U 143-02-14).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7217
OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109 (https://dejure.org/2009,7217)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109 (https://dejure.org/2009,7217)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08 - 109 (https://dejure.org/2009,7217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Anwendung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall und Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls auf Grund eines Auffahrunfalls nach einem Fahrspurwechsel; Entkräftung des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall bei einem Fahrspurwechsel des Vorausfahrenden; Folgen des Erfolgens des Fahrspurwechsels in engem ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auffahrunfall - Anscheinsbeweis auch auf der Autobahn!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen gilt auch auf Autobahnen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Auffahrender muss Fahrfehler des anderen beweisen

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall und Fahrspurwechsel auf der Autobahn

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem unmittelbar vorangegangenen Fahrspurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 323
  • MDR 2009, 1336
  • NZV 2009, 556
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Aufgabe desjenigen, gegen den der Anscheinsbeweis spricht, ist es, den ihm prozessual zum Nachteil gereichenden Anschein dadurch zu widerlegen oder zu erschüttern, dass Umstände bewiesen werden, nach denen ein atypischer Verlauf zumindest ernsthaft möglich erscheint (BGH NZV 89, 105: Hentschel a.a.O. Rdn. 18 zu § 4 StVO mwNw.).

    Damit liegen Umstände vor, unter denen im allgemeinen der Verschuldensanschein gegen den auffahrenden Hintermann spricht (BGH NZV 89, 105; VersR 1987, 1241; 1982, 672).

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend die Meinung vertreten, dass nur die bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden wechselte, den Anscheinsbeweis erschüttern kann (so im Ergebnis wohl BGH, Urteil vom 16.1.2007, VI ZR 248/05; Fundstelle bei juris Rn.2 ff. mwNw; BGH VersR 1987, 358, 359 f.; Hentschel a.a.O.; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. Rn. 24 zu § 4 StVO; OLG Naumburg VM 03, 45; OLG Koblenz NZV 93, 28).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Einige Obergerichte gehen, wenn vor dem Auffahren ein Fahrspurwechsel stattgefunden hat, aber streitig und nicht aufklärbar ist, ob die Fahrspur unmittelbar vor dem Anstoß gewechselt wurde oder nicht, davon aus, dass der Anscheinsbeweis versage und dass eine hälftige Schadensteilung zu erfolgen habe (so etwa OLG Celle, VersR 82, 960; KG NVZ 2006, 374; OLG Köln Urt. v. 17.12.2004, Az. 9 U 178/02).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend die Meinung vertreten, dass nur die bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden wechselte, den Anscheinsbeweis erschüttern kann (so im Ergebnis wohl BGH, Urteil vom 16.1.2007, VI ZR 248/05; Fundstelle bei juris Rn.2 ff. mwNw; BGH VersR 1987, 358, 359 f.; Hentschel a.a.O.; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. Rn. 24 zu § 4 StVO; OLG Naumburg VM 03, 45; OLG Koblenz NZV 93, 28).
  • OLG Koblenz, 03.08.1992 - 12 U 798/91

    Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend die Meinung vertreten, dass nur die bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden wechselte, den Anscheinsbeweis erschüttern kann (so im Ergebnis wohl BGH, Urteil vom 16.1.2007, VI ZR 248/05; Fundstelle bei juris Rn.2 ff. mwNw; BGH VersR 1987, 358, 359 f.; Hentschel a.a.O.; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. Rn. 24 zu § 4 StVO; OLG Naumburg VM 03, 45; OLG Koblenz NZV 93, 28).
  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Begründet wird dies damit, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass sich das vorausfahrende Fahrzeug schon "eine gewisse Zeit" vor dem nachfolgenden PKW befunden habe (so OLG München NZV 1989, 438, allerdings für eine andere Unfallkonstellation).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04

    Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Wenn hiernach feststeht, dass sich der Vordermann in Schrägfahrt befunden hat oder wenn eine "Eckkollision" vorliegt (Senat in MDR 2006, 329), kann der Anscheinsbeweis als widerlegt oder zumindest als erschüttert angesehen werden.
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Damit liegen Umstände vor, unter denen im allgemeinen der Verschuldensanschein gegen den auffahrenden Hintermann spricht (BGH NZV 89, 105; VersR 1987, 1241; 1982, 672).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Dabei muss ein konkreter typischer Geschehensablauf unstreitig oder bewiesen sein (BGH NZV 96, 231); das bloße Vorliegen eines abstrakten Unfalltyps (z.B. Vorfahrtsfall) genügt nicht (Hentschel a.a.O. Rdn. 157 a Einleitung).
  • BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
    Damit liegen Umstände vor, unter denen im allgemeinen der Verschuldensanschein gegen den auffahrenden Hintermann spricht (BGH NZV 89, 105; VersR 1987, 1241; 1982, 672).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Nach ständiger Rechtsprechung sind dabei nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zugestanden, unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen und darüber hinaus nachweislich schadensursächlich geworden sind (z. B. BGH NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken NZV 2009, 556; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 17 StVG Rdn. 4, 5 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden

    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist dabei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1953; Senat, Urteil vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08 - 109, OLGR 2009, 636; Urteil vom 29. Juni 2017 - 4 U 62/16).
  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

    Ein anderer Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass nur die seitens des Auffahrenden bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden gewechselt sei, den Anscheinsbeweis erschüttern könne (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteile vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08, NZV 2009, 556, 557 f. und vom 19. Juli 2005 - 9 U 290/04, MDR 2006, 329; OLG Zweibrücken, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 U 19/08, SP 2009, 175 und OLG Köln, Urteil vom 29. Juni 2004 - 9 U 176/03, RuS 2005, 127; ebenso wohl auch OLG Naumburg, Urteil vom 6. Juni 2008 - 10 U 72/07, NZV 2008, 618, 620; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Juni 2008 - 1 U 5/08, SP 2009, 66, 67; OLG Frankfurt, Urteil vom 2. März 2006 - 3 U 220/05, VersR 2006, 668, 669 und OLG Koblenz, Urteil vom 3. August 1992 - 12 U 798/91, NZV 1993, 28).
  • OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem durch ein

    Die Abwägung ist dabei aufgrund aller festgestellten Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wobei in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden stellt einen weiteren, in die Abwägung einzustellender Faktor dar, wobei nach ständiger Rechtsprechung allerdings nur solche Umstände zu berücksichtigen sind, die zugestanden, unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen und darüber hinaus nachweislich schadensursächlich geworden sind (vgl. BGH NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken NZV 2009, 556; OLG Zweibrücken SP 2009, 175; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42.Aufl., § 17 StVG Rdn.4, 5 m.w.N.).
  • OLG München, 01.06.2022 - 10 U 7382/21

    Beweis und Anscheinsbeweis beim Spurwechsel

    aa) Da die Unfallschäden jeweils bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden sind und die Ersatzpflicht weder wegen Vorliegens höherer Gewalt nach § 7 Abs. 2 StVG ausgeschlossen ist noch ein unabwendbares Ereignis für einen der beiden Fahrzeugführer nach § 17 Abs. 3 StVG vorliegt, da das Unfallgeschehen, wie noch näher auszuführen sein wird, für beide Fahrzeugführer vermeidbar war, hängt die Schadensersatzpflicht nach § 17 Abs. 1 StVG im Verhältnis der Klägerin zu der Beklagten zu 1) von allen festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umständen des Einzelfalls ab, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist dabei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - VI ZR 133/11, NJW 2012, 1953; Senat, Urteil vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08-109, OLGR 2009, 636; LG Leipzig, Urteil vom 10. Januar 2019 - 4 O 2474/17 -, Rn. 17, juris).
  • LG Aachen, 08.01.2010 - 6 S 168/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und ungeklärtem Spurwechsel

    Danach erscheint es sachgerecht, davon auszugehen, dass auf Autobahnen ein stattgefundener Wechsel auf eine andere Spur den gegen den Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweis so lange nicht entkräftet, wie nicht die ernsthafte Möglichkeit eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Fahrspurwechsel und dem Anstoß und damit eines atypischen Auffahrunfalls belegt ist (vgl. OLGR Saarbrücken 2009, 636; KGR Berlin 2009, 416; OLG Zweibrücken Schaden-Praxis 2009, 175; OLG Saarbrücken MDR 2006, 329).

    Wenn hiernach feststeht, dass sich der Vordermann in Schrägfahrt befunden hat oder wenn eine "Eckkollision" vorliegt, kann der Anscheinsbeweis als widerlegt oder zumindest als erschüttert angesehen werden (vgl. OLGR Saarbrücken 2009, 636; KGR Berlin 2009, 416; KGR Berlin 2009, 82; OLG Saarbrücken MDR 2006, 329; OLG Köln RuS 2005, 127).

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2014 - 1 U 158/12

    Kollision bei einer Rennveranstaltung: Formularmäßiger Ausschluss der

    Hier gilt es vielmehr in besonderen Maße die bei schnellen Geschehensabläufen wie Verkehrsunfällen sowie der Schätzung von Geschwindigkeiten stets nicht auszuschließenden Wahrnehmungsmängel zu beachten (vgl. hierzu u.a. KG, Beschl. v. 28.01.2010 - 12 U 40/09 [juris Tz. 21 und 19]; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.05.2009 - 4 U 347/08 [juris Tz. 32]; Geigel - Knerr , Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 37 Rn. 33; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 3. Aufl. 2007, Rn. 201 ff. Geipel , Handbuch der Beweiswürdigung, 2. Aufl. 2013, Kap. 22 Rn. 102 und Fetzer MDR 2009, 602 [605]).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19

    1. Verlangt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die Erstattung vorgerichtlicher

    Der Kraftfahrer ist nämlich verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, juris Rn. 10, juris m.w.N. sowie Senat, Urteil vom 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109, MDR 2009, 1336, juris Rn. 37 jeweils zum Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen auf Autobahnen; Senat, Urteil vom 18.07.2019 - 4 U 150/17, n.v.).

    Gleiches gilt für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen es vorliegend bereits an einer für den Beweis des ersten Anscheins erforderlichen Typizität des Geschehens fehlt oder ob ein Anscheinsbeweis jedenfalls dadurch erschüttert ist, dass der Kläger vor der Kollision einen Spurwechsel von rechts nach links in den Sicherheitsabstand zu dem Beklagtenfahrzeug vorgenommen hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, juris Rn. 11 f.; Senat, Urteil vom 19.05.2009 - 4 U 347/08 - 109, MDR 2009, 1336, juris Rn. 41 ff.), oder dass der Kläger entgegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO ohne zwingenden Grund stark gebremst hat (vgl. hierzu LG Saarbrücken NJW-RR 2020, 158, juris Rn. 13 f.).

  • KG, 20.11.2013 - 22 U 72/13

    Haftung bei Auffahrunfall: Beweis des ersten Anscheins für Verschulden des

    Der Anschein gegen den Auffahrenden setzt lediglich eine typische Gestaltung, also zumindest eine Teilüberdeckung von Front und Heck voraus (vgl. KG mit Urteil vom 4. Juni 2007 - 12 U 208/06 - [mit falschem Datum:] NZV 2008, 197 [II.1.a)]; OLG Saarbrücken mit Urteil vom 19. Mai 2009 - 4 U 347/08 - NJW-RR 2010, 323, 324 [II.4.b)aa)]; Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § StVO Rn. 24; Zieres in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rn. 147, 149).
  • LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne

    Dieser Anscheinsbeweis kann nur entkräftet werden, wenn der Gegner des Beweisbelasteten Umstände nachweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergibt, bei dem ein Verschulden zu verneinen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.1990 - VI ZR 239/89, NJW 1991, 230 f.; Urteil vom 11.10.1983 - VI ZR 141/82 - VersR 1984, 44; Urteil vom 18.10.1988 - VI ZR 223/87, VersR 1989, 54; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht, Urt. v. 19.05.2009 - 4 U 347/08, OLG-Report 2009, 636; OLG-Report 2003, 27; Urteil der Kammer vom 9. Juli 2010 - 13 S 46/10).
  • LG Saarbrücken, 10.06.2011 - 13 S 40/11

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mit einem

  • LG Leipzig, 10.01.2019 - 4 O 2474/17

    Unklare Verkehrslage beim Ansetzen zum Spurwechsel

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

  • LG Berlin, 07.06.2018 - 41 O 193/16

    Haftungsverteilung nach Auffahrunfall bei behauptetem Fahrstreifenwechsel

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Rechtsprechung
   OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10907
OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09 (https://dejure.org/2009,10907)
OLG München, Entscheidung vom 12.06.2009 - 31 AR 332/09 (https://dejure.org/2009,10907)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - 31 AR 332/09 (https://dejure.org/2009,10907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Funktionelle Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen: Frist für einen Verweisungsantrag des Beklagten

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beantragung der Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen

  • Judicialis

    GVG § 101; ; GVG § 102; ; ZPO § 36

  • rechtsportal.de

    GVG § 101; GVG § 102; ZPO § 36
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beantragung der Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 946
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98

    Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Wird die gesetzte Frist auf Antrag verlängert, wie hier, so ist der vor Ablauf der verlängerten Frist gestellte Antrag fristgerecht (h. M.; LG Düsseldorf MDR 2005, 709; MünchKommZPO/Zimmermann 3. Aufl. § 101 GVG Rn. 4; Kissel/Mayer GVG 5. Aufl. § 101 Rn. 6; Zöller/Lückemann § 101 GVG Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 101 GVG Rn. 2; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 29. Aufl. § 101 GVG Rn. 5; Schneider MDR 2000, 725).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2a O 170/04

    Rechtzeitigkeit des Antrages auf Verweisung an die Kammer für Handelssachen

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Wird die gesetzte Frist auf Antrag verlängert, wie hier, so ist der vor Ablauf der verlängerten Frist gestellte Antrag fristgerecht (h. M.; LG Düsseldorf MDR 2005, 709; MünchKommZPO/Zimmermann 3. Aufl. § 101 GVG Rn. 4; Kissel/Mayer GVG 5. Aufl. § 101 Rn. 6; Zöller/Lückemann § 101 GVG Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 101 GVG Rn. 2; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 29. Aufl. § 101 GVG Rn. 5; Schneider MDR 2000, 725).
  • LG München I, 18.03.2009 - 14 HKO 13286/08

    Zulässigkeit eines Antrags des Beklagten auf Verweisung des Rechtsstreits an die

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Diese lehnte die Übernahme ab, weil sie den Antrag der Beklagten als verspätet ansieht (LG München I vom 18.3.2009, 14HK O 13286/08 = MDR 2009, 647).
  • LG Heilbronn, 24.05.2002 - 7 O 16/02
    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Die gegenteilige Mindermeinung (LG Heilbronn MDR 2003, 231, Anm. Willmerdinger; LG München I MDR 2009, 647) überzeugt nicht.
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 2003, 187/190; Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 281 Rn. 17) ist auf den Fall der Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar.
  • BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85

    Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beklagten hindert nicht die Bestimmung des zuständigen Gerichts, hier der Kammer für Handelssachen als zuständigen Spruchkörper, nach § 36 ZPO (vgl. BayObLGZ 1985, 314/316).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 2003, 187/190; Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 281 Rn. 17) ist auf den Fall der Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar.
  • LG Bonn, 20.04.2000 - 3 O 406/99
    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Etwas anderes ist es, wenn, etwa nach ergänzendem Klagevorbringen, erneut eine Frist zur Erwiderung gesetzt wird; dann handelt es sich nicht mehr um die ursprüngliche Klageerwiderungsfrist (richtig gesehen von LG Bonn MDR 2000, 724).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG München, 12.06.2009 - 31 AR 332/09
    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 2003, 187/190; Zöller/Greger ZPO 27. Aufl. § 281 Rn. 17) ist auf den Fall der Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar.
  • OLG München, 12.11.2009 - 31 AR 521/09

    Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen: Aufsichtsrat als "Vorsteher"

    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung ist auf den hier zu entscheidenden Fall einer Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar (OLG München MDR 2009, 946; Zöller/Lückemann § 102 GVG Rn. 4, 6).
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