Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09   

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https://dejure.org/2009,731
OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09 (https://dejure.org/2009,731)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.08.2009 - 2 W 240/09 (https://dejure.org/2009,731)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. August 2009 - 2 W 240/09 (https://dejure.org/2009,731)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens in Übergangsfällen

  • Judicialis

    RVG § 15 a; ; RVG § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a; RVG § 60
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens in Übergangsfällen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendung des § 15a RVG auf Altfälle?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Anrechnungsvorschrift auf Altfälle nicht anwendbar! (IBR 2009, 1302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 228
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 8 W 339/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09
    Bei der Neuregelung des § 15 a RVG handelt es sich um eine Gesetzesänderung, auf die die Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG Anwendung findet (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2008, Az.: 8 W 339/09).

    Soweit z. T. in der Literatur (u. a. Hansens, zuletzt RVGreport 2009, 306) und neuerdings auch in der Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2008, Az.: 8 W 339/09) die Auffassung vertreten wird, bei der Regelung des § 15 a RVG handele es sich um keine Neuregelung i. S. d. § 60 Abs. 1 RVG, sondern vielmehr um eine gesetzgeberische Klarstellung, kann dem nicht gefolgt werden.

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09
    d) In den Gesetzgebungsmaterialien zu § 15 a RVG findet sich auch kein Beleg dafür, dass der Gesetzgeber die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung unter den Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut vertretene Auslegung (vgl. BGH vom 22. Januar 2008, Az.: VIII ZB 57/07, Rdz. 7 = NJW 2008, 1323, 1324) der Anrechnungsvorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Teil 3 VV-RVG für unzutreffend hält.
  • OLG München, 09.06.2008 - 11 W 1488/08

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Mehrvergleich

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09
    Soweit z. T. in der Literatur (u. a. Hansens, zuletzt RVGreport 2009, 306) und neuerdings auch in der Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2008, Az.: 8 W 339/09) die Auffassung vertreten wird, bei der Regelung des § 15 a RVG handele es sich um keine Neuregelung i. S. d. § 60 Abs. 1 RVG, sondern vielmehr um eine gesetzgeberische Klarstellung, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 22/10

    Grundsicherung für ein unterhaltsberechtigtes Kind: Reichweite des Übergangs von

    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2010, 228 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    b) Nach der Gegenansicht ist durch § 15 a RVG die Rechtslage geändert worden, so dass diese Vorschrift gemäß § 60 Abs. 1 RVG für Altfälle keine Anwendung findet (vgl. OLG Celle Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 2 W 280/09 - juris, Tz. 8 ff.; OLG Celle (2. ZS) OLGR 2009, 749, 751 f.; OLG Hamm Beschluss vom 25. September 2009 - 25 W 333/09 - juris, Tz. 36, 48 ff.; OLG Bamberg Beschluss vom 15. September 2009 - 4 W 139/09 - n. v.; KG Beschlüsse vom 13. Oktober 2009 - 27 W 98/09 - juris, Tz. 16 ff. und vom 10. September 2009 - 27 W 68/09 - juris, Tz. 12 f.; KG Beschluss vom 13. August 2009 - 2 W 128/09 - juris, Tz. 6; OLG Frankfurt Beschluss vom 10. August 2009 - 12 W 91/09 - juris, Tz. 6, 8; VG Ansbach Beschluss vom 23. September 2009 - AN 19 M 08.30392 - juris, Tz. 3; siehe auch OLG Hamm (6. FamS) AGS 2009, 445 sowie LAG Hessen AGS 2009, 373).
  • BGH, 09.09.2009 - Xa ZB 2/09

    Anrechnung eines vorgerichtlich vereinbarten Pauschalhonorars auf die

    Die Anrechnungsbestimmung in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG erfasst nach ihrem Wortlaut nur den Anfall einer Geschäftsgebühr gemäß der gesetzlichen Regelung in Nr. 2300 VV RVG und ist damit auf eine vorgerichtliche Tätigkeit mit Vereinbarung eines Pauschalhonorars nicht anwendbar; es verbleibt mithin bei dem Ansatz der vollen Verfahrensgebühr (so auch OLG Frankfurt am Main AnwBl. 2009, 310; OLG Stuttgart AGS 2009, 214 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 - 2 W 240/09).

    Daher kann dahinstehen, ob § 15a RVG rückwirkend auch auf Altfälle (so OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.8.2009 -8 W 339/09; Hansens, RVGreport 2009, 306) oder nur auf nach dem Inkrafttreten dieser Regelung erteilte Aufträge zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG anzuwenden ist (so OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.8.2009 - 12 W 91/09; KG, Beschl. v. 13.8.2009 - 2 W 128/09; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 - 2 W 240/09).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.06.2009 - I-9 U 169/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5325
OLG Hamm, 23.06.2009 - I-9 U 169/08 (https://dejure.org/2009,5325)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.2009 - I-9 U 169/08 (https://dejure.org/2009,5325)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - I-9 U 169/08 (https://dejure.org/2009,5325)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter durch den Widerruf der Bankeinzugsermächtigung hinsichtlich des gesamten Reisepreises

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewährleistungsrechte können bereits während der Reise geltend gemacht werden, § 651 g BGB

  • Judicialis

    BGB § 651 c; ; BGB § 651 g Abs. 1; ; BGB § 651 F Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 651c; BGB § 651g Abs. 1; BGB § 651f Abs. 2
    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter durch den Widerruf der Bankeinzugsermächtigung hinsichtlich des gesamten Reisepreises

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gewährleistungsansprüche können durch Widerruf der Einzugsermächtigung geltend gemacht werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch wegen Reisemangels zu spät angemeldet? - Urlauber reklamierte vor Ort und widerrief die Bankeinzugsermächtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 258
  • MDR 2010, 73
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 169/08
    Eine wirksame Erklärung gem. § 651 g I BGB muss erkennen lassen, dass wegen der gerügten Mängel nicht nur Abhilfe verlangt wird, die nach Reiseende ohnehin nicht mehr möglich ist, sondern weitergehende Ansprüche aus den Mängeln hergeleitet werden sollen (Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 651 g Rn. 2a; BGH DAR 2005, 334).

    Nicht erforderlich ist eine rechtliche Einordnung oder eine Bezifferung der erhobenen Ansprüche(BGH NJW 2005, 1420 = MDR 2005, 1039/40).

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 5/87

    Einhaltung der Frist für die Geltendmachung von reisevertraglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 169/08
    Indes erlaubt der Zweck der Vorschrift, dem Reiseveranstalter über die Möglichkeit zur Schaffung von Abhilfe hinaus Gelegenheit zu geben, Beweise zu sichern und so auch bei seinen örtlichen Vertragspartnern Regress zu nehmen, die Wahrung der Frist auch durch eine Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen vor Beendigung der Reise, wenn der Reisende sie während der Reise unter Hinweis auf bestimmte Reisemängel eindeutig und vorbehaltlos vornimmt (BGHZ 102, 80; BGHZ 145, 343).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 169/08
    Indes erlaubt der Zweck der Vorschrift, dem Reiseveranstalter über die Möglichkeit zur Schaffung von Abhilfe hinaus Gelegenheit zu geben, Beweise zu sichern und so auch bei seinen örtlichen Vertragspartnern Regress zu nehmen, die Wahrung der Frist auch durch eine Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen vor Beendigung der Reise, wenn der Reisende sie während der Reise unter Hinweis auf bestimmte Reisemängel eindeutig und vorbehaltlos vornimmt (BGHZ 102, 80; BGHZ 145, 343).
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