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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 09.06.2009 - 3 W 37/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11672
OLG Rostock, 09.06.2009 - 3 W 37/09 (https://dejure.org/2009,11672)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.06.2009 - 3 W 37/09 (https://dejure.org/2009,11672)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 3 W 37/09 (https://dejure.org/2009,11672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundbuchberichtigung: Unrichtigkeit des Grundbuches

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 22; 71
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Grundbuchberichtigungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung des Grundbuchs durch das Grundbuchamt bei anfänglicher Unrichtigkeit einer Eintragung

  • Judicialis

    GBO § 22; ; GBO § 22 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; ; GBO § 71 Abs. 1; ; GBO § 71 Abs. 2; ; GBO § 71 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 131; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 Abs. 1 S. 1; GBO § 71 Abs. 2
    Berichtigung des Grundbuchs durch das Grundbuchamt bei anfänglicher Unrichtigkeit einer Eintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2009 - 3 W 37/09
    Die inhaltliche Unzulässigkeit muss sich allerdings aus dem Eintragungsvermerk und den dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen selbst ergeben; auf die rechtlichen Vorgänge, die der Eintragung im Übrigen zugrunde liegen, und andere Beweismittel darf nicht zurückgegriffen werden (BayObLG, Beschluss v. 10.11.1987, BReg 2 Z 75/86, Rpfleger 1988, 102-104; OLG Hamm, Beschluss v. 22.06.1992, 15 W 252/91, OLGZ 1993, 43).
  • OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91

    Eintragung von Sondereigentum am Treppenhaus im Wohnungsgrundbuch

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2009 - 3 W 37/09
    Die inhaltliche Unzulässigkeit muss sich allerdings aus dem Eintragungsvermerk und den dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen selbst ergeben; auf die rechtlichen Vorgänge, die der Eintragung im Übrigen zugrunde liegen, und andere Beweismittel darf nicht zurückgegriffen werden (BayObLG, Beschluss v. 10.11.1987, BReg 2 Z 75/86, Rpfleger 1988, 102-104; OLG Hamm, Beschluss v. 22.06.1992, 15 W 252/91, OLGZ 1993, 43).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 09.06.2009 - 3 W 37/09
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dann, wenn das Landgericht eine unzulässige Beschwerde aus sachlichen Gründen zurückgewiesen hat, die weitere Beschwerde des Beschwerdeführers mit der Maßgabe zurückzuweisen ist, dass die erste Beschwerde als unzulässig verworfen wird (BGH, Beschluss v. 03.02.2005, V ZB 44/04, NJW 2005, 1430-1431).
  • OLG München, 10.11.2016 - 34 Wx 275/16

    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung bei Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs

    2 Z 59/86">NJW-RR 1986, 1458/1459; OLG Hamm FGPrax 2012, 54; OLG Rostock FGPrax 2009, 208; Demharter GBO 30. Aufl. § 71 Rn. 30; Budde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 58 ff.; Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 11. Aufl. § 71 Rn. 77; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 150; KEHE/Briesemeister GBO 7. Aufl. 71 Rn. 31; Jansen, NJW 1965, 619; a. A. Köstler JR 1987, 402; Otte NJW 1964, 636).

    Dass sich zwar die Prüfungskompetenz des Grundbuchamts, nicht aber diejenige des Beschwerdegerichts bei anfänglicher Grundbuchunrichtigkeit auf die Frage des gutgläubigen Erwerbs erstreckt, beruht darauf, dass § 71 Abs. 2 GBO und § 22 GBO nicht vollständig aufeinander abgestimmt sind, ist aber hinzunehmen (OLG Rostock FGPrax 2009, 208/209; Meikel/Schmidt-Räntsch § 71 Rn. 77).

    Es hat damit andere Möglichkeiten als das Beschwerdegericht, zu klären, ob zwischenzeitlich ein gutgläubiger Erwerb eingetreten ist (OLG Rostock FGPrax 2009, 208; Hügel/Kramer § 71 Rn. 150).

    Jedenfalls muss verhindert werden, dass eine bereits vollzogene Eintragung durch das Beschwerdegericht wieder beseitigt wird, obgleich aufgrund erfolgter Eintragung ein gutgläubiger Erwerb stattgefunden oder sonst eine Eintragung gegenüber einem Gutgläubigen Wirksamkeit erlangt hat (OLG Rostock FGPrax 2009, 208/209; Meikel/Schmidt-Räntsch § 71 Rn. 77; Budde in Bauer/von Oefele § 71 Rn. 58 ff.; KEHE/Briesemeister § 71 Rn. 31; Hügel/Kramer § 71 Rn. 150; Jansen, NJW 1965, 619).

  • BGH, 07.12.2017 - V ZB 59/17

    Grundbuchsache: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines auf

    a) Entgegen einer früher vertretenen Auffassung (vgl. Otte, NJW 1964, 634, 636 f.; Köstler, JR 1987, 402 f.) bemisst sich die Zulässigkeit einer Beschwerde auch dann nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, wenn sie nicht direkt gegen eine Eintragung, sondern - wie hier - gegen die Zurückweisung eines auf eine ursprüngliche Unrichtigkeit der Eintragung gestützten Berichtigungsantrags gerichtet ist (vgl. BayObLGZ 1972, 267, 268; OLG München, FGPrax 2014, 15 f.; OLG Hamm, FGPrax 2012, 54; OLG Rostock, FGPrax 2009, 208 f.; Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 11. Aufl., § 71 Rn. 77; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 71 Rn. 30).
  • OLG Rostock, 04.07.2018 - 3 W 48/17

    Grundbuchberichtigung in den neuen Bundesländern: Fehlerhafte Eintragung eines

    Insoweit ist das Beschwerdegericht in einem solchen Fall mit geringeren Befugnissen ausgestattet, als das Amtsgericht (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 07.12.2017, V ZB 59/17, MDR 2018, 269 m. w. N.; Senatsbeschluss v. 09.06.2009, 3 W 37/09, FGPrax 2009, 208; OLG München, Beschl. v. 20.05.2010, 34 Wx 45/10, RPfleger 2010, 491).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - II-3 WF 144/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8397
OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - II-3 WF 144/09 (https://dejure.org/2009,8397)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2009 - II-3 WF 144/09 (https://dejure.org/2009,8397)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2009 - II-3 WF 144/09 (https://dejure.org/2009,8397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Neuregelung des § 15a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Altfälle; Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; RVG § 15a; ; RVG § 15a Abs. 1; ; RVG § 15a Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Neuregelung des § 15a RVG auf Altfälle; Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 8 W 339/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2009 - 3 WF 144/09
    Nachdem in § 15a RVG keine Gesetzesänderung gesehen werden muss, sondern eine vom Gesetzgeber gewollte "Klarstellung" für die Anrechnung von Gebühren, um die durch die BGH-Rechtsprechung entstandenen vielfältigen Probleme in Bezug auf die Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu beheben, begegnet es keinen Bedenken, die seit dem 5. August 2009 in Kraft getretene Vorschrift des § 15a RVG auf noch nicht abschließend entschiedene "Altfälle" wie den vorliegenden anzuwenden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2009, Az. 8 W 339/09 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.09.2009 - I-17 W 199/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11819
OLG Köln, 07.09.2009 - I-17 W 199/09 (https://dejure.org/2009,11819)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.09.2009 - I-17 W 199/09 (https://dejure.org/2009,11819)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. September 2009 - I-17 W 199/09 (https://dejure.org/2009,11819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GKG § 34; ; KV-GKG Nr. 1410; ; KV-GKG Nr. 1411

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GKG § 34; GKG -KV Nr. 1410; GKG -KV Nr. 1411
    Anwaltsgebühren bei Zurücknahme des Widerspruchs gegen eine einstweilige Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 81 319/07
  • OLG Köln, 07.09.2009 - I-17 W 199/09

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 07.10.2004 - 8 W 217/04

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung; Gerichtsgebühren im einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2009 - 17 W 199/09
    Die Gegenansicht (OLG Hamburg MDR 2005, 418; OLG Koblenz MDR 1996, 425; OLG München NJW-RR 1998, 936; Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, Nr. 1.411 KV-GKG Rdnr. 1; Meyer, GKG, 10. Auflage, Nr. 1.411 KV-GKG, Rdnr. 106; Seuetmann MDR 1996, 555, 559), die auf diesen Fall Nr. 1.411 KV-GKG analog anwenden will, da ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers vorliege, ist jedenfalls mittlerweile nicht mehr haltbar.
  • OLG München, 06.08.1997 - 11 W 1617/97

    Ermäßigung der Gebühr bei Rücknahme eines Widerspruchs gegen einstweiliger

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2009 - 17 W 199/09
    Die Gegenansicht (OLG Hamburg MDR 2005, 418; OLG Koblenz MDR 1996, 425; OLG München NJW-RR 1998, 936; Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, Nr. 1.411 KV-GKG Rdnr. 1; Meyer, GKG, 10. Auflage, Nr. 1.411 KV-GKG, Rdnr. 106; Seuetmann MDR 1996, 555, 559), die auf diesen Fall Nr. 1.411 KV-GKG analog anwenden will, da ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers vorliege, ist jedenfalls mittlerweile nicht mehr haltbar.
  • OLG Koblenz, 29.06.1995 - 14 W 292/95
    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2009 - 17 W 199/09
    Die Gegenansicht (OLG Hamburg MDR 2005, 418; OLG Koblenz MDR 1996, 425; OLG München NJW-RR 1998, 936; Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, Nr. 1.411 KV-GKG Rdnr. 1; Meyer, GKG, 10. Auflage, Nr. 1.411 KV-GKG, Rdnr. 106; Seuetmann MDR 1996, 555, 559), die auf diesen Fall Nr. 1.411 KV-GKG analog anwenden will, da ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers vorliege, ist jedenfalls mittlerweile nicht mehr haltbar.
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