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   OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2383
OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09 (https://dejure.org/2009,2383)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.10.2009 - 18 UF 233/09 (https://dejure.org/2009,2383)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 (https://dejure.org/2009,2383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsmittelgericht: Zuständigkeit bei vor dem 01.09.2009 eingeleiteten Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen bei Einleitung des Verfahrens vor dem Familiengericht vor dem 01.09.2009

  • Judicialis

    FGG-RG Art. 111; ; ZPO § 519; ; ZPO § 621 e; ; FamFG § 64

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Anwendbares Recht für vor dem 01.09.2009 anhängige Sachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen bei Einleitung des Verfahrens vor dem Familiengericht vor dem 01.09.2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 59
  • FamRZ 2010, 324
  • AnwBl 2010, 31
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 208/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09
    Durch den Eingang des Rechtsmittels am Donnerstag, 24.09.2009, beim Familiengericht konnte diese Frist nicht gewahrt werden, da selbst im Falle, dass ein Rechtsmittel 4 Werktage vor Ablauf der Frist mit einem dazwischen liegenden Wochenende beim unzuständigen Gericht eingeht, nicht damit gerechnet werden kann, dass eine fristwahrende Weiterleitung erfolgt (BGH FamRZ 2009, 320).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - veröffentlicht bei Juris; OLG Schleswig Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09 - veröffentlicht bei Juris und OLG Dresden Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - veröffentlicht bei [...]; OLG Schleswig Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09 - veröffentlicht bei [...] und OLG Dresden Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - veröffentlicht bei [...]).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des

    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2009, 1852 f.; OLG Stuttgart OLGR 2009, 872; OLG Schleswig Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09 - veröffentlicht bei juris und OLG Dresden Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - veröffentlicht bei juris).
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