Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 11 Verg 1/09   

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https://dejure.org/2009,5895
OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 11 Verg 1/09 (https://dejure.org/2009,5895)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2009 - 11 Verg 1/09 (https://dejure.org/2009,5895)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 11 Verg 1/09 (https://dejure.org/2009,5895)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr 2300 RVG-VV, Nr 2301 RVG-VV
    Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Gebührenanspruch des bereits im Vergabeverfahren tätigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Gebührentatbestände Nr. 2300 und Nr. 2301 Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) im Nachprüfungsverfahren

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 2300; ; RVG-VV Nr. 2301

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 2300; RVG -VV Nr. 2301
    Erstattungsfähigkeit der im Vergabeverfahren entstandenen Geschäftsgebühr im Verfahren vor der Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Geschäftsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der im Vergabeverfahren entstandenen Geschäftsgebühr im Verfahren vor der Vergabekammer

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Hessen, 10.11.2008 - 69d-VK-53/08

    Widersprüchliche und missverständliche Verdingungsunterlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 11 Verg 1/09
    Mit Beschluss vom 10.11.2008 (69 d VK 53/2008) hat die 1. Vergabekammer des Landes Hessen auf den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin die Antragsgegnerin verpflichtet, die Wertung der Angebote neu und unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer vorzunehmen und entschieden, dass die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin trägt; zudem erklärte sie die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin für erforderlich.

    Auf Antrag der Antragstellerin vom 19.11.2008 setzte die 1. Vergabekammer des Landes Hessen mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 4.3.2009 (69 d VK 53/2008) die von der Antragsgegnerin der Antragstellerin zu erstattenden Kosten auf 1.220,60 EUR fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2008 - 13 S 2939/07

    Eine Geschäftsgebühr für Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 11 Verg 1/09
    Wenn ein Rechtsanwalt wie hier sowohl im Vergabeverfahren (Verwaltungsverfahren) als auch im Nachprüfungsverfahren (Widerspruchsverfahren) tätig wird, kann im Wege der Kostenerstattung durch die Behörde nach § 80 Abs. 2 VwVfG nur die Geschäftsgebühr aus Nr. 2301 VV RVG festgesetzt werden (vgl. zum Verwaltungsverfahren Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss v. 07.02.2008, 13 S 2939/07, Justiz 2008, 231).
  • OLG München, 07.10.2005 - Verg 7/05

    Kostenerstattung für Stellungnahmen des den öffentlichen Auftraggeber beratenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 11 Verg 1/09
    Dass diese Rügen nicht zum Verfahren vor der Vergabekammer gehören, zeigt auch § 107 Abs. 1 GWB, der den Beginn des Verfahrens an die Stellung eines Nachprüfungsantrages knüpft (OLG München, Beschluss v. 07.10.2005, Verg 7/05, VergabeR 2006, 291).
  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 11 Verg 1/09
    Für seine Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer verdient der Rechtsanwalt in Ermangelung eines konkreten Gebührentatbestands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 Abschnitt 3 VV-RVG (BGH, Beschluss vom 23.09.2008, X ZB 19/07, VergabeR 2009, 39).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 11 Verg 3/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr im

    Die Rüge der Antragstellerin zählt noch zum Vergabeverfahren und nicht schon zum Nachprüfungsverfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 13.07.2009 - 11 Verg 1/09, zitiert nach Juris Rn. 18; Summa in: jurisPK-VergR, 2. Aufl. 2008, VT 1 zu § 128 GWB Rn 24).
  • VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

    Obwohl der Antrag an die Vergabekammer im Gegensatz zur Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB grundsätzlich keinen zeitlichen Ausschlussfristen unterliegt, kann das Antragsrecht verwirkt sein, wenn zwischen einer form- und fristgerechten Rüge und der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens längere Zeit verstreicht, der Auftraggeber hieraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht weiterverfolgt und sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens darauf eingerichtet hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008, Az: 1 Verg 9/08, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2008, Az: 11 Verg 1/09, OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az.: WVerg 10/07; VK Sachsen, Beschluss vom 07.01.2008, Az: 1/SVK/077-07).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 195/08   

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https://dejure.org/2009,8020
OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 195/08 (https://dejure.org/2009,8020)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2009 - 3 U 195/08 (https://dejure.org/2009,8020)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - 3 U 195/08 (https://dejure.org/2009,8020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 4, 3 UWG; § 3a HWG; § 3 RL-83/2001; § 21 AMG

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Formulierung "Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs" i.S.d. § 21 Abs. 2 Nr. 1 Arzneimittelgesetz (AMG); Vereinbarkeit des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG mit der gesetzlichen Regelung zur Zulässigkeit des Versandhandels durch Apotheken; Verstoß gegen § 3a ...

  • Judicialis

    RL 2001/83/EG Art. 3 Nr. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; AMG § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; HWG § 3 a

  • rechtsportal.de

    Begriff des Fertigarzneimittels; Bewerbung eines noch nicht als Fertigarzneimittel zugelassenen, durch einzelne Apotheken herzustellenden und zu versendenden Produkts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 195/08
    Dies stellt ein nach § 4 Nr. 11 UWG unlauteres Marktverhalten dar, das, da die Gesundheit der Verbraucher auf dem Spiel steht, auch gemäß § 3 UWG erheblich ist (vgl. BGH GRUR 2005, 778, 780 - Atemtest).

    Dementsprechend geht auch der BGH davon aus, dass der Gesetzgeber die Ausnahme des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG "ersichtlich auf die traditionelle 'verlängerte Rezeptur' beschränken und die industrielle Fertigung ausschließen wollte (BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest).

    Mit der Ausnahmeregelung des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG wollte der Gesetzgeber nur die traditionelle "verlängerte Rezeptur" zulassen, eine industrielle Herstellung aber gerade ausschließen (vgl. BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest).

    Insoweit fehlt es schon an einem Verwaltungsakt, der auf Seiten der Beklagten einen Vertrauenstatbestand im Hinblick auf die Lauterkeit ihres Vorgehens hätte schaffen können (BGH GRUR 2005, 778 ff. - Atemtest).

  • OLG Hamburg, 11.10.2007 - 3 U 127/06

    Auslegung der Formulierung "Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs"

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 195/08
    Nach der bislang herrschenden Meinung wird mit der Formulierung "Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs" i.S. des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG zum Ausdruck gebracht, dass die Ausnahmeregelung für ein regional begrenztes Gebiet, nämlich für den üblichen Versorgungs- und Einzugsbereich einer Apotheke, gilt (Kloesel/Cyran, AMG, § 21 Anm. 31; Rehmann, AMG, § 21 Rn. 4; dem hat sich die Rechtsprechung angeschlossen, vgl. LG Hamburg, Urt. v. 14.2.02, Az. 315 O 402/01 - 13-C-Harnstoff; LG Koblenz, Urt. v. 28.6.02, Az. 8 O 254/01; OLG Hamburg, Urt. v. 13.09.2007, Az. 3 U 127/06; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.10.2007, Az. 3 W 148/07).
  • LG München I, 31.01.2008 - 7 O 11242/07

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Reichweite einer Apothekenbetriebserlaubnis;

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 195/08
    Ergänzend beziehen sie sich zur Stützung ihrer Rechtsansicht auf das Urteil des LG München I vom 31. Januar 2008, Az. 7 O 11242/07, (Anlage B 9) sowie die Veröffentlichung von Kieser, Beschränkte Versandmöglichkeit von Defekturarzneimitteln, in PharmaR 2008, 413 ff. (Anlage B 10).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 129/09

    Injektionslösung - UWG § 4 Nr. 11; AMG § 21 Abs. 2 Nr. 1, § 43 Abs. 1 Satz 1;

    Die Neufassung der Vorschrift durch das Vierzehnte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, wonach das Arzneimittel nicht mehr zur Abgabe "in dieser Apotheke", sondern "im Rahmen der Apothekenbetriebserlaubnis" bestimmt sein müsse, habe allein der geänderten Gesetzeslage Rechnung tragen sollen; da nunmehr mit einer einzigen Apothekenbetriebserlaubnis bis zu vier Apotheken betrieben werden dürften, solle die Abgabe der in der Hauptapotheke hergestellten Defekturarzneimittel auch in den Filialapotheken  aber eben nur dort  erlaubt werden (OLG Hamburg, PharmR 2008, 448, 453; APR 2009, 132, 135).

    b) Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass sich eine statische Betrachtungsweise auch nicht mit dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung rechtfertigen lässt (vgl. Guttmann in Prütting aaO § 21 AMG Rn. 16; Cyran/Rotta, Apothekenbetriebsordnung, Stand April 2010, § 17 Rn. 364; Saalfrank/Wesser, A&R 2008, 168, 171 bis 174; Beyerlein, APR 2008, 141, 143; Kieser, PharmR 2008, 413, 416 f.; aA OLG Hamburg, PharmR 2008, 448, 453; APR 2009, 132, 135).

    Dementsprechend habe der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Atemtest" (Urteil vom 23. Juni 2005 - I ZR 194/02, BGHZ 163, 265, 272) angenommen, dass der Gesetzgeber die Ausnahme des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG ersichtlich auf die traditionell verlängerte Rezeptur habe beschränken und die industrielle Fertigung habe ausschließen wollen (OLG Hamburg, PharmR 2008, 448, 453; APR 2009, 132, 135).

    c) Der vom Berufungsgericht vorgenommenen Gesetzesauslegung stehen auch keine gesetzessystematischen oder teleologischen Gründe entgegen (vgl. Guttmann in Prütting aaO § 21 AMG Rn. 15; Saalfrank/Wesser, A&R 2008, 168, 174 bis 176; Kieser, PharmR 2008, 413, 415 bis 417; aA OLG Hamburg, PharmR 2008, 448, 453; APR 2009, 132, 135 f.).

    Er rechne den Versand daher offenbar nicht dem üblichen Apothekenbetrieb zu (OLG Hamburg, PharmR 2008, 448, 453; APR 2009, 132, 135 f.).

    cc) Die in § 11a Satz 1 Nr. 1 ApoG enthaltene Formulierung, der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln aus einer öffentlichen Apotheke erfolge zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb, lässt gleichfalls nicht darauf schließen, dass der Versand von Arzneimitteln nicht zum üblichen Apothekenbetrieb gehört (aA OLG Hamburg, PharmR 2008, 448, 453 f.; APR 2009, 132, 136).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 107/09

    Handlanger

    Die Berufung der Beklagten ist vom Oberlandesgericht mit der Maßgabe zurückgewiesen worden, dass die im Tenor des landgerichtlichen Urteils genannten Anlagen K 7, K 8 und K 16 bis K 19 als Verbindungsanlagen zum Berufungsurteil genommen werden und die nach der landgerichtlichen Kostenentscheidung nicht eingeschränkte Haftung der Beklagten zu 2 für die im Rechtsstreit angefallenen Kosten auf die Hälfte dieser Kosten beschränkt wird (OLG Hamburg, APR 2009, 132 = MD 2009, 918).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.01.2008 - 3 W 200/07   

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https://dejure.org/2008,12625
OLG Hamburg, 15.01.2008 - 3 W 200/07 (https://dejure.org/2008,12625)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.01.2008 - 3 W 200/07 (https://dejure.org/2008,12625)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 3 W 200/07 (https://dejure.org/2008,12625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 15, 140 MarkenG; § 2 ArbGG; § 13 GVG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei einer Domainstreitigkeit zwischen einem Arbeitgeber und einem ehemaligen Arbeitnehmer; Anforderungen an das Vorliegen einer Firmennamenverletzung durch Verwendung des Firmennamens in einer Domain

  • Judicialis

    GVG § 13; ; ArbGG § 2 Abs. 1; ; ArbGG § 2 Abs. 3; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 140

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung eines Firmenschlagworts in einer Internet-Domain durch einen früheren Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 445
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.2008 - 3 W 200/07
    Den Wert der Beschwerde hat der Senat auf etwa ein Viertel der Hauptforderung geschätzt (vgl.: BGH WRP 2002, 333/334 - LDL-Behandlung - mit weiteren Nachweisen), die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 100 Abs. 4 ZPO (vgl. zur Anwendung von § 91 ZPO ff im Rechtsmittelverfahren nach § 17 a Abs. 4 GVG: BGH NJW 1993, 2541, 2542).
  • BGH, 11.12.2001 - KZB 12/01

    LDL-Behandlung; Gerichtliche Zuständigkeit für bereits bei den ordentlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.2008 - 3 W 200/07
    Den Wert der Beschwerde hat der Senat auf etwa ein Viertel der Hauptforderung geschätzt (vgl.: BGH WRP 2002, 333/334 - LDL-Behandlung - mit weiteren Nachweisen), die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 100 Abs. 4 ZPO (vgl. zur Anwendung von § 91 ZPO ff im Rechtsmittelverfahren nach § 17 a Abs. 4 GVG: BGH NJW 1993, 2541, 2542).
  • OLG Hamburg, 30.12.2002 - 11 W 43/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.2008 - 3 W 200/07
    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Verweis des Landgerichts auf die Entscheidung des 11. ZS des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30.12.2002 - 11 W 43/02 - (NZA 2003, 935).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 6 W 47/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27710
OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 6 W 47/09 (https://dejure.org/2009,27710)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2009 - 6 W 47/09 (https://dejure.org/2009,27710)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 6 W 47/09 (https://dejure.org/2009,27710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert von Unterlassungsansprüchen im gewerblichen Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3; BGB § 315
    Streitwert von Unterlassungsansprüchen im gewerblichen Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 08.07.1997 - 6 W 1/97

    Streitwert in Wettbewerbssachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 6 W 47/09
    Dabei ist, wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 10.10.1995 (6 W 19/95), vom 8.7.1997 (6 W 1/97, veröffentlicht in MDR 1997, 1069, 1070), vom 1.4.1998 (6 W 80/97), vom 7.4.1998 (6 W 20/98), vom 28.4.1998 (6 W 13/98), vom 11.8.1998 (6 W 2/98), vom 17.9.1998 (6 W 46/98) und im folgenden in jahrelanger ständiger Rechtsprechung dargelegt hat, insbesondere von Bedeutung, dass dem Streitwert - wenn er das wirtschaftliche Interesse der klagenden Partei nicht in einem Geldbetrag ausdrücken kann - allein die Funktion zukommt, als Bemessungsgrundlage zu dienen, aufgrund derer sich unter Zuhilfenahme der Gebührentabellen eine angemessene Vergütung der Rechtsanwälte und des Gerichts ermitteln lässt.
  • OLG Brandenburg, 10.10.1995 - 6 W 19/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 6 W 47/09
    Dabei ist, wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 10.10.1995 (6 W 19/95), vom 8.7.1997 (6 W 1/97, veröffentlicht in MDR 1997, 1069, 1070), vom 1.4.1998 (6 W 80/97), vom 7.4.1998 (6 W 20/98), vom 28.4.1998 (6 W 13/98), vom 11.8.1998 (6 W 2/98), vom 17.9.1998 (6 W 46/98) und im folgenden in jahrelanger ständiger Rechtsprechung dargelegt hat, insbesondere von Bedeutung, dass dem Streitwert - wenn er das wirtschaftliche Interesse der klagenden Partei nicht in einem Geldbetrag ausdrücken kann - allein die Funktion zukommt, als Bemessungsgrundlage zu dienen, aufgrund derer sich unter Zuhilfenahme der Gebührentabellen eine angemessene Vergütung der Rechtsanwälte und des Gerichts ermitteln lässt.
  • OLG Hamburg, 16.06.1998 - 6 W 46/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 6 W 47/09
    Dabei ist, wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 10.10.1995 (6 W 19/95), vom 8.7.1997 (6 W 1/97, veröffentlicht in MDR 1997, 1069, 1070), vom 1.4.1998 (6 W 80/97), vom 7.4.1998 (6 W 20/98), vom 28.4.1998 (6 W 13/98), vom 11.8.1998 (6 W 2/98), vom 17.9.1998 (6 W 46/98) und im folgenden in jahrelanger ständiger Rechtsprechung dargelegt hat, insbesondere von Bedeutung, dass dem Streitwert - wenn er das wirtschaftliche Interesse der klagenden Partei nicht in einem Geldbetrag ausdrücken kann - allein die Funktion zukommt, als Bemessungsgrundlage zu dienen, aufgrund derer sich unter Zuhilfenahme der Gebührentabellen eine angemessene Vergütung der Rechtsanwälte und des Gerichts ermitteln lässt.
  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 U 34/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bezeichnung eines privaten Testveranstalters als

    Der Senat bemisst im Hauptsacheverfahren verfolgte Unterlassungsansprüche in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten von durchschnittlicher Schwierigkeit regelmäßig auf 20.000,- EUR (vgl. Beschluss vom 08.07.1997, Az.: 6 W 1/97, MDR 1997, 1069; Beschluss vom 12.05.2009, Az.: 6 W 47/09, OLGR 2009, 971).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 7 W 25/11

    Streitwert für Verbraucherschutz-Angelegenheit nach § 1 UKlaG

    Unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 12.05.2009 (OLGR 2009, 971 f.) macht er geltend, dass Maßstab für die Wertfestsetzung auch die auskömmliche Honorierung des Rechtsanwalts sein müsse, die bei einer Wertfestsetzung, wie sie vom Landgericht vorgenommen wurde, nicht gewährleistet sei.

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLGR 2009, 971 f.), auf die sich der Beschwerdeführer beruft, kann nicht nur in Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art, sondern bereits grundsätzlich das Gebühreninteresse der beteiligten Rechtsanwälte oder des Justizfiskus nicht für die Wertfestsetzung maßgeblich sein.

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