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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8329
OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96 (https://dejure.org/1996,8329)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.1996 - 19 U 17/96 (https://dejure.org/1996,8329)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - 19 U 17/96 (https://dejure.org/1996,8329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallverursachung bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. 3 Ziff. 1 StVO aufgrund einer Geschwindigkeit von 78 km/h und erlaubten 50 km/h; Verursachungsbeitrag bei Zusammenstoß beim Ausfahren eines Fahrzeugs aus einem Grundstück oder aus einem verkehrsberuhigten Bereich

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 3 § 10; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Tankstellengelände ausfahrenden Fahrzeug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bochum, 06.01.1992 - 6 O 515/92
    Auszug aus OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96
    Das entspricht der gängigen Rechtsprechung, wonach bei Fahrzeugen wie dem der Klägerin der Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs nicht mehr vergleichbar ist und der Entschädigungsanspruch deshalb auf einen etwa den Vorhaltekosten entsprechenden Betrag zu beschränken ist, die bei einem älteren Fahrzeug geringer sind als bei einem neuen (vgl. u.a. BGH NJW 1988, 484; OLG Karlsruhe ZfS 1993, 304; LG Bochum ZfS 1993, 121).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.1993 - 13 U 279/92

    Nutzungsausfall; Fahrzeug; Laufzeit; Vorhaltekosten

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96
    Das entspricht der gängigen Rechtsprechung, wonach bei Fahrzeugen wie dem der Klägerin der Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs nicht mehr vergleichbar ist und der Entschädigungsanspruch deshalb auf einen etwa den Vorhaltekosten entsprechenden Betrag zu beschränken ist, die bei einem älteren Fahrzeug geringer sind als bei einem neuen (vgl. u.a. BGH NJW 1988, 484; OLG Karlsruhe ZfS 1993, 304; LG Bochum ZfS 1993, 121).
  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96
    Das entspricht der gängigen Rechtsprechung, wonach bei Fahrzeugen wie dem der Klägerin der Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs nicht mehr vergleichbar ist und der Entschädigungsanspruch deshalb auf einen etwa den Vorhaltekosten entsprechenden Betrag zu beschränken ist, die bei einem älteren Fahrzeug geringer sind als bei einem neuen (vgl. u.a. BGH NJW 1988, 484; OLG Karlsruhe ZfS 1993, 304; LG Bochum ZfS 1993, 121).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen

    Gegen den Einfahrenden spricht ein Anscheinsbeweis, d. h. er trägt die volle Haftung, es sei denn der Fahrer des anderen, vorfahrtberechtigten, weil bereits auf der Straße fahrenden Fahrzeugs (vgl. BGH, VRS 56, 203; Hentschel-König, aaO., § 10 StVO, Rdn. 8 m. w. N.) ist im Einzelfall ebenfalls ein Sorgfaltsverstoß anzulasten, weil er unaufmerksam oder mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536; OLG Köln, DAR 1996, 464; Hentschel-König, aaO., § 10 StVO, Rdn. 11 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05

    Haftung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang bei unklarer

    Jedenfalls ist vorliegend der für ein Alleinverschulden des Einfahrenden sprechende Anscheinsbeweis (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1978, 852; OLG Köln, DAR 1996, 464; Hentschel, aaO., § 10 StVO, Rdnr. 11) durch einen bereits nach der eigenen Sachdarstellung der Klägerin gegebenen atypischen Geschehensablauf (vgl. BGHZ 6, 169 (171); BGH, NJW 1991, 230 (231); Zöller-Greger, 25. Auflage, Vor § 284 ZPO, Rdnr. 29) entkräftet.
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2003 - 1 U 230/02

    Abwägung der Betriebsgefahr bei Begegnungszusammenstoß infolge einer

    b) Den Vorrang nach § 6 StVO hat der bei Beginn der Vorbeifahrt bereits sichtbare Gegenverkehr (Senat, Urteil vom 16. Juni 1997, Aktenzeichen 1 U 47/96; OLG Schleswig OLGR 1996, 210).
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2905
OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95 (https://dejure.org/1996,2905)
OLG München, Entscheidung vom 05.03.1996 - 28 U 4667/95 (https://dejure.org/1996,2905)
OLG München, Entscheidung vom 05. März 1996 - 28 U 4667/95 (https://dejure.org/1996,2905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 2, 5
    Frist zur Vorbehaltsbegründung nach § 16 Nr. 3 Abs. 5 S. 2 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann hat Schlußzahlungseinrede Erfolg? (IBR 1997, 51)

Verfahrensgang

  • LG München II - 14 O 6445/94
  • OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1235
  • BauR 1996, 871
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.01.1965 - VII ZR 139/63
    Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95
    In derartigen Fällen ist nämlich eine anderweitige Begründung nicht mehr erforderlich, weil der Auftraggeber/der Beklagte der prüfbaren Schlußrechnung entnehmen kann, in welchem Umfang er über seine Schlußzahlung hinaus noch mit Ansprüchen des Auftragnehmers/der Klägerin zu rechnen hat und daher nicht mehr nötig ist, daß die Klägerin ihre, bereits in der Schlußrechnung zum Ausdruck gebrachte Auffassung über den Umfang der ihr zustehenden Ansprüche nochmals zusammenfaßt (BGH, NJW 1965, 536).

    Generell nämlich ist unerheblich, ob der Auftragnehmer/die Klägerin es für erforderlich gehalten haben sollte, trotz erteilter prüfbarer Schlußrechnung ihren Standpunkt noch näher zu begründen (BGH NJW 1965, 536, 537 letzter Absatz).

  • BGH, 21.10.1971 - VII ZR 79/70

    Zum Begriff "Schlußzahlung" beim VOB-Bauvertrag

    Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95
    a) Weder der Überweisungsträger noch die dort angesprochene separate Aufstellung enthalten eine Erklärung des Beklagten, mit der er unmißverständlich zum Ausdruck bringt, er werde mehr als die zur Anweisung gebrachten Zahlungen keinesfalls leisten (vgl. BGH, NJW 1972, 51).

    Zudem bestimmt nicht der Auftragnehmer/die Klägerin, ob eine Zahlung als Schlußzahlung gelten soll, sondern hat diese Bestimmung der Auftraggeber/der Beklagte zu treffen (vgl. BGH, NJW 1972, 51), und zwar unmißverständlich und im Streitfall für das Gericht objektiv nachprüfbar.

  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 96/85

    Rechte des Auftraggebers bei nicht prüfbarer Schlußrechnung des Auftragnehmers;

    Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95
    Unabhängig von alledem ist bei der Auslegung und Anwendung von § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B Zurückhaltung zu Gunsten des Auftragnehmers/der Klägerin geboten (vgl. BGH, BauR 1987, 329, 344, 345; BGHZ 101, 357, 362), so daß schon deshalb am Erfordernis einer objektiv bestehenden Schlußzahlungslage - unabhängig vom Verständnis des Auftragnehmers/der Klägerin - festzuhalten ist.
  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86

    Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer

    Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95
    Unabhängig von alledem ist bei der Auslegung und Anwendung von § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B Zurückhaltung zu Gunsten des Auftragnehmers/der Klägerin geboten (vgl. BGH, BauR 1987, 329, 344, 345; BGHZ 101, 357, 362), so daß schon deshalb am Erfordernis einer objektiv bestehenden Schlußzahlungslage - unabhängig vom Verständnis des Auftragnehmers/der Klägerin - festzuhalten ist.
  • BGH, 16.12.1982 - VII ZR 92/82

    Einbeziehung und Inhaltskontrolle der VOB/B in einen Bauvertrag

    Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95
    Folglich verstößt die Regelung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B nicht gegen das AGBG , weil die VOB/B ohne ins Gewicht fallende Einschränkungen Vertragsbestandteil geworden ist (BGH, BauR 1983, 161 ).
  • OLG München, 20.02.1975 - 19 U 3182/73

    Erneut: Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung beim VOB-Vertrag

    Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95
    Soweit das Erstgericht seine gegenteilige Auffassung auf eine Entscheidung des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 20.02.1975 (BauR 1975, 284 ) stützt, kann dahinstehen, ob diese Entscheidung zutreffend ist, da es sich dort um einen ganz besonders gelagerten Ausnahmefall gehandelt hat, der vorliegend nicht gegeben ist.
  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95
    Es besteht die hierfür erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit (vgl. insbesondere BGH, NJW 1962, 1618 ), daß in irgendeiner Höhe ein Werklohnanspruch der Klägerin besteht, d. h. daß die Werklohnansprüche die zur Verrechnung (vgl. BGH, NJW 1958, 1915; BGHZ 70, 240, 245; BGH, NJW 1992, 317/318 Senat, BauR 1987, 600) gestellten Gegenansprüche übersteigen.
  • OLG München, 26.01.1987 - 28 W 3010/86

    Abrechnung von Werklohnanspruch und Vorschußanspruch

    Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95
    Es besteht die hierfür erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit (vgl. insbesondere BGH, NJW 1962, 1618 ), daß in irgendeiner Höhe ein Werklohnanspruch der Klägerin besteht, d. h. daß die Werklohnansprüche die zur Verrechnung (vgl. BGH, NJW 1958, 1915; BGHZ 70, 240, 245; BGH, NJW 1992, 317/318 Senat, BauR 1987, 600) gestellten Gegenansprüche übersteigen.
  • BGH, 14.06.1962 - II ZR 117/61

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Aufrechnung mit Gegenforderung

    Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95
    Es besteht die hierfür erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit (vgl. insbesondere BGH, NJW 1962, 1618 ), daß in irgendeiner Höhe ein Werklohnanspruch der Klägerin besteht, d. h. daß die Werklohnansprüche die zur Verrechnung (vgl. BGH, NJW 1958, 1915; BGHZ 70, 240, 245; BGH, NJW 1992, 317/318 Senat, BauR 1987, 600) gestellten Gegenansprüche übersteigen.
  • BGH, 25.09.1958 - VII ZR 181/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 05.03.1996 - 28 U 4667/95
    Es besteht die hierfür erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit (vgl. insbesondere BGH, NJW 1962, 1618 ), daß in irgendeiner Höhe ein Werklohnanspruch der Klägerin besteht, d. h. daß die Werklohnansprüche die zur Verrechnung (vgl. BGH, NJW 1958, 1915; BGHZ 70, 240, 245; BGH, NJW 1992, 317/318 Senat, BauR 1987, 600) gestellten Gegenansprüche übersteigen.
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 125/91

    Berufungsgericht - Beschwererhöhung - Rechnungsposten - Gegenforderung -

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.10.1995 - 6 U 129/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9222
OLG Naumburg, 11.10.1995 - 6 U 129/95 (https://dejure.org/1995,9222)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.10.1995 - 6 U 129/95 (https://dejure.org/1995,9222)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 6 U 129/95 (https://dejure.org/1995,9222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lastschriftverfahren; Wirksamkeit der Belastung eines Kontos bei unwirksamer Einziehungsermächtigung; Erfordernis einer kausalen Forderung; Begriff der Leistung im Sinn des Bereicherungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1
    Kontobelastung bei unwirksamer Einziehungsermächtigung - bereicherungsrechtlicher Ausgleich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

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