Weitere Entscheidung unten: OLG München, 02.07.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4760
OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95 (https://dejure.org/1997,4760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.1997 - 6 U 205/95 (https://dejure.org/1997,4760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - 6 U 205/95 (https://dejure.org/1997,4760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs einer i.R.e. Verkehrsunfalls durch ein von links kommendes Fahrzeug verletzten Fußgängerin auf Zahlung eines Schmerzensgeldes; Anforderungen an die Substantiierung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; BGB § 823; BGB § 847; PflVG § 3 Nr. 1
    Wirkung einer nach Prüfung erteilten Eintrittszusage durch Sachbearbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1538
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95
    Gibt in Schadensfällen der auf Ersatz in Anspruch Genommene gegenüber dem Geschädigten eine irgendwie geartete Zusage ab, so kann diese je nach den Umständen des Einzelfalles eine ganz unterschiedliche Bedeutung haben, die vom - wohl selten vorliegenden - abstrakten Schuldanerkenntnis über ein kausales (bestätigendes oder deklaratorisches) Schuldanerkenntnis bis zu einem Anerkenntnis ohne Vertragscharakter, welches nur zur Beweiserleichterung geeignet ist, gehen kann (vgl. im einzelnen BGHZ 66, 250; 69, 328; RGRK-Steffen § 781 Rn. 1 ff.; Staudinger-Marburger § 781 Rn. 1 ff.; MK-Hüffer § 781 Rn. 3 ff.; Gehrlein JA 95, 598 ff).
  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95
    Gibt in Schadensfällen der auf Ersatz in Anspruch Genommene gegenüber dem Geschädigten eine irgendwie geartete Zusage ab, so kann diese je nach den Umständen des Einzelfalles eine ganz unterschiedliche Bedeutung haben, die vom - wohl selten vorliegenden - abstrakten Schuldanerkenntnis über ein kausales (bestätigendes oder deklaratorisches) Schuldanerkenntnis bis zu einem Anerkenntnis ohne Vertragscharakter, welches nur zur Beweiserleichterung geeignet ist, gehen kann (vgl. im einzelnen BGHZ 66, 250; 69, 328; RGRK-Steffen § 781 Rn. 1 ff.; Staudinger-Marburger § 781 Rn. 1 ff.; MK-Hüffer § 781 Rn. 3 ff.; Gehrlein JA 95, 598 ff).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14

    Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer,

    Darin liegt ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den Versicherer wie den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten (OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12, juris m.w.N.; OLG Hamm VersR 1998, 1538; OLGR Frankfurt 2009, 362).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5529
OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97 (https://dejure.org/1997,5529)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.1997 - 7 U 3100/97 (https://dejure.org/1997,5529)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 7 U 3100/97 (https://dejure.org/1997,5529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 HKO 12721/95
  • OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1189
  • BB 1997, 1658
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZR 24/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
    Es genügt die Möglichkeit, daß das inzident zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGH WM 94, 1390; vgl. im übrigen Thomas-Putzo, ZPO , 20. Aufl., § 256 Rdnr. 28).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
    Die Vorgreiflichkeit macht das ansonsten für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse entbehrlich (BGH NJW 77, 1637).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99

    Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?

    Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so dass bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.).
  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99

    Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten

    Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.).
  • LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99

    Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung

    Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.).
  • BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 183/99
    Die gewählte Leistung gilt dann nach S 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.).
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