Rechtsprechung
OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 232/96 |
Durchtrennung des Nervus lingualis bei Weisheitszahnextraktion III
§ 823 BGB, Aufklärungspflicht, hypothetische Einwilligung
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Weisheitszahn
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Aufklärung über das Risiko der Verletzung des nervus lingualis als Folge der Osteotomie oder der Leitungsanästhesie vor der chirurgischen Entfernung des Weisheitszahns 48
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847
Umfang der Aufklärung vor chirurgischer Entfernung eines Weisheitszahns L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 823, 847
Umfang der Aufklärung vor der chirurgischen Entfernung des Weisheitszahns 48 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.11.1996 - 25 O 460/95
- OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 232/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1324
- VersR 1999, 1284
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
Aufklärungspflicht des Zahlarztes - Durchtrennung des Nervus lingualis
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 232/96
Neben einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (AHRS 4800/17), welche etwa das Erfordernis einer Aufklärung verneint hat, hat in jüngerer Zeit das Oberlandesgericht München (VersR 1995, 464) eine Aufklärungspflicht bejaht, da es - sachverständig beraten - eine solche Nervschädigung als ein zwar seltenes (1-2 Promille), aber doch typisches Risiko bei vergleichbaren Eingriffen angesehen hat.
- OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 U 25/99
Arzthaftung: Entbehrliche Aufklärung über zahnärztliche Leitungsanästhesie; …
Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der ganz überwiegenden Auffassung, dass bei der operativen Entfernung von Weisheitszähnen, verbunden mit der auch hier zur Schmerzausschaltung angewandten Leitungsanästhesie, auf die Gefahr einer auch dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis hingewiesen werden muss (OLG München NJW-RR 1994, 1308 f, OLG Köln NJW-RR 1998, 1324 f). - LG Berlin, 12.04.2007 - 6 O 386/05
Anforderungen an die Risikoaufklärung vor Leitungsanästhesie
Eine Aufklärung über das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung bei einer Leitungsanästhesie ist daher notwendig (ebenso OLG Köln NJW-RR 1998, 1324, OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026, anders OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751, das sich jedoch nicht mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzt). - OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 8 U 86/05
Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Entfernung eines Weisheitszahnes
Ebenso haben andere Oberlandesgerichte - sachverständig beraten - eine entsprechende Aufklärungspflicht bejaht (z.B. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1324, 1325; Hans. OLG Hamburg, OLGReport Hamburg 1998, 157, 158; OLG München, NJW-RR 1994, 1308, 1309). - LG Wuppertal, 30.08.2016 - 5 O 124/14
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher …
Das Vorbringen des Patienten muss aber ergeben, in welcher persönlichen Entscheidungssituation er bei vollständiger ordnungsgemäßer Aufklärung gestanden hätte und ob in dieser Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, seine Einwilligung zu erteilen oder nicht (BGH Versicherungsrecht 2005, 836; BGH, Urteil vom 01.10.1985- VI ZR 19/84-, Juris; OLG Köln, Urteil vom 2.20.04.1998- 5 U 232/96,-juris). - OLG Köln, 02.06.1999 - 5 U 21/99 Die bloß pauschale Bekundung, den Patienten (auch) über Nervverletzungen aufgeklärt zu haben -so aber lediglich die Behauptung der Beklagten im Zusammenhang mit dem angebotenen Beweisantritt durch Vernehmung des das Aufklärungsgespräch durchgeführt habenden Arztes Dr. Li.- kann im Zweifel nicht als ausreichend angesehen werden, denn eine gehörige Aufklärung darf sich nicht in der bloßen verbalen Bezeichnung des jeweiligen Risikos erschöpfen, sondern muss zumindest im großen und ganzen auch die Folgen dieses Risikos -hier dauerhafte Taubheitsgefühle, Sensibilitätsstörungen und Geschmacksbeeinträchtigungenaufzeigen (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22.4.1998 -5 U 232/96-; abgedruckt in NJW-RR 1998, 1324 f).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 25.02.1998 - 20 UF 4/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berechtigung zur Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei geminderten Rentenanwartschaften
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1587c Nr. 1
Verfahrensgang
- AG Dresden, 30.06.1993 - 5 F 157/92
- OLG Dresden, 25.02.1998 - 20 UF 4/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1619
- FamRZ 1998, 1375
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 555/80
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach eingetretenem Versorgungsfall
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Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.05.1998 - 6 U 161/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
UWG § 3 § 13 Abs. 5
Missbräuchlichkeit der Verfolgung gleichgelagerter Wettbewerbsverstöße durch konzernmäßig verbundene Mitbewerber; Anforderungen an Inhalt und Form einer Drittunterwerfungserklärung
Wird zitiert von ... (4)
- LG Frankfurt/Main, 09.04.2008 - 8 O 190/07
Drittunterwerfung bei Wettbewerbsverstößen auf eBay nicht möglich
In der Regel entfällt die Wiederholungsgefahr auch durch eine freiwillige Unterwerfung gegenüber einem anderen Gläubiger, bei dem es sich auch um einen solchen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG handeln kann, sofern es sei bei dem Adressaten der Unterwerfungserklärung um einen Gläubiger/Dritten handelt, bei dem Kollusionsverdacht nicht aufkommen kann und außerdem sicher ist, dass er im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung die vertraglichen Sanktionen geltend macht (…Teplitzky, in: Wettbewersrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Auflage Kapitel 8 R. 41; Hefermehl/Köhler/Bornkamm § 12 UWG R. 1.167 und 1.168; Oberlandesgericht Frankfurt WRP 1998, 895 TZ. 25).Zwar führt das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung WRP 1998, 895 und der Tz. 26 aus, dass die Drittwirkung vor allem in den Fällen gelte, in denen sich der Schuldner einer Vielzahl von Abmahnungen ausgesetzt sehe.
- OLG Frankfurt, 17.07.2003 - 1 U 190/02
Unterlassungsklage gegen intransparente Allgemeine Versicherungsbedingungen: …
Es ist anerkannt, dass jedenfalls grundsätzlich einem Verletzer die Möglichkeit einer Drittunterwerfung nicht abgesprochen werden kann, sofern es sich bei dem Adressaten der Unterwerfungserklärung um einen Dritten handelt, bei dem ein Kollusionsverdacht nicht aufkommen kann und außerdem sicher ist, dass er im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtungen die vertraglichen Sanktionen geltend macht (…Teplizky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Aufl. 2002, Kap. 8 Rn. 41; OLG Frankfurt am Main, WRP 1998, 895, 896). - LG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 8 O 176/07 Aber in der Regel entfällt die Wiederholungsgefahr auch durch eine freiwillige Unterwerfung gegenüber einem anderen Gläubiger, bei dem es sich auch um einen solchen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG handeln kann, sofern es sich bei dem Adressaten der Unterwerfungserklärung um einen Gläubiger/Dritten handelt, bei dem Kollusionsverdacht nicht aufkommen kann und außerdem sicher ist, dass er im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung die vertraglichen Sanktionen geltend macht (…Teplitzky, in: Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Auflage Kapitel 8 R.41; Hefermehl/Köhler/Bornkamm § 12 UWG R. 1.167 und 1.168; Oberlandesgericht Frankfurt WRP 1998, 895 Tz 25).
Zwar führt das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung WRP 1998, 895 unter Tz 26, aus, dass die Drittwirkung vor allem in den Fällen gelte, in denen sich der Schuldner einer Vielzahl von Abmahnungen ausgesetzt sehe.
- OLG Jena, 27.07.2011 - 2 U 303/11
Unlauterer Wettbewerb: Ernsthaftigkeit einer Drittunterwerfung
Dafür dass das Autohaus C nicht willens ist, vereinbarte Vertragsstrafen einzufordern, vielmehr ein begründeter Kollusionsverdacht besteht (vgl. OLG Frankfurt WRP 1998, 895), sprechen folgende Umstände:.