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   OLG Braunschweig, 05.09.1996 - 1 U 22/96   

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https://dejure.org/1996,4328
OLG Braunschweig, 05.09.1996 - 1 U 22/96 (https://dejure.org/1996,4328)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.09.1996 - 1 U 22/96 (https://dejure.org/1996,4328)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. September 1996 - 1 U 22/96 (https://dejure.org/1996,4328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 459 Abs. 1 BGB; § 459 Abs. 2 BGB; § 463 BGB
    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübereignung des Fahrzeugs bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; Ausschluss der Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge; Fehlen dem verkauften Fahrzeug einer zugesicherten Eigenschaft i. S. v. § 463 BGB; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübereignung des Fahrzeugs bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; Ausschluss der Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge; Fehlen dem verkauften Fahrzeug einer zugesicherten Eigenschaft i. S. v. § 463 BGB; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 459 463
    Angabe des Kilometerstandes als Eigenschaftszusicherung beim Gebrauchtwagenkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Braunschweig 1997, 27
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 244/73

    Verkauf eines gebrauchten PKWs - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.09.1996 - 1 U 22/96
    Der Ausschluß der Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge ist zulässig und darüber hinaus ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH WM 1975, 895, 897 m.w.N.).

    Er wäre nur dann nichtig, wenn der Beklagte den Mangel arglistig verschwiegen hätte ( § 476 BGB ) oder wenn er eine fehlende Eigenschaft zugesichert hätte (BGH DAR 1989, 458, 459; WM 1975, 895, 897).

    Die Frage, ob die Angabe bestimmter Einzelheiten nur zur Beschreibung der Kaufsache dient ( § 459 Abs. 1 BGB ) oder ob damit eine bestimmte Eigenschaft zugesichert wird ( § 459 Abs. 2 BGB ), ist im Einzelfall nach der Interessenlage der Beteiligten zu beantworten (BGH WM 1975, 895, 896).

    Die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs betrifft einen Fall, bei dem ein Gebrauchtwagenhändler ein am Fahrzeug angebrachtes Hinweisschild mit dem Vermerk versehen hatte "58000 km" (WM 1975, 895).

    Die genannten Urteile des Oberlandesgerichts ... sowie die zuerst genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (WM 1975, 895) sind wegen der anderen Sachverhaltsgestaltung mit dem vorliegenden Fall kaum vergleichbar.

    Denn die Angabe des Kilometerstandes und damit der Gesamtlaufleistung stellt gerade eine Ausnahme von dem Grundsatz des "Verkaufs wie besichtigt" dar, zu der sich der Beklagte aus eigenem Antrieb und ersichtlich zur Verkaufsförderung entschlossen hat (s. BGH WM 1975, 895, 897 zu einer vergleichbaren Fallgestaltung).

  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZB 15/89

    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.09.1996 - 1 U 22/96
    Er wäre nur dann nichtig, wenn der Beklagte den Mangel arglistig verschwiegen hätte ( § 476 BGB ) oder wenn er eine fehlende Eigenschaft zugesichert hätte (BGH DAR 1989, 458, 459; WM 1975, 895, 897).

    Schließlich hat der BGH die rechtliche Bewertung der Angabe des Kilometerstandes im Kaufvertrag betreffend einen Omnibus durch das Berufungsgericht als Zusicherung nicht beanstandet mit der Begründung, das Vorliegen einer Eigenschaftszusicherung sei eine Frage tatrichterlicher Vertragsauslegung und deren Ergebnis daher, sofern es - wie vorliegend - möglich sei, grundsätzlich für das Revisionsgericht bindend (BGH DAR 1989, 458, 459).

  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 327/82

    Bedeutung der Laufleistung des Fahrzeugs beim privaten Gebrauchtwagenverkauf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.09.1996 - 1 U 22/96
    Bei einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs ging es um die Bewertung einer Klausel des Vertragsformulars, daß der Wagen eine Gesamtlaufzeit von 27000 km habe (BGH NJW 1984, 1454).

    Aus dem zitierten Urteil des BGH ergibt sich aber immerhin eine Tendenz, die das Gericht auch später fortgesetzt hat, vor allem in dem in NJW 1984, 1454f abgedruckten Urteil.

  • OLG München, 20.06.1986 - 8 U 2298/86
    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.09.1996 - 1 U 22/96
    Auch das OLG ... hat die Angabe des Standes des Kilometerzählers im Vertragsformular als Zusicherung einer gefahrenen Gesamtstrecke angesehen (NJW-RR 1986, 1181).

    Mit den Erwägungen des Bundesgerichtshofs in jener Entscheidung sowie aus den vom OLG München (NJW-RR 1986, 1181) angegebenen Gründen ist auch die im Vertrag der Parteien benutzte Formulierung "km-Stand 151130" als bindende Zusicherung der Gesamtfahrleistung im Sinne von §§ 459 Abs. 2 , § 463 BGB anzusehen.

  • OLG Frankfurt, 08.02.1991 - 22 U 276/89
    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.09.1996 - 1 U 22/96
    Gegenteilig hat das OLG Frankfurt -Einzelrichter- entschieden (NJW-RR 1991, 875): Die Angabe des Kilometerstandes im Kaufvertrag diene lediglich der Beschreibung des verkauften Fahrzeugs.
  • OLG Celle, 28.01.1988 - 7 U 50/87
    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.09.1996 - 1 U 22/96
    Das OLG ... (NJW-RR 1988, 1135) hat in den ausgefüllten Rubriken "Gesamtfahrleistung nach Angaben des Verkäufers" sowie "Stand des km-Zählers" keine Zusicherung und damit keine eigene Haftung des gewerbsmäßigen Vermittlers gesehen und zur Begründung ausgeführt, der Käufer könne davon ausgehen, daß der Vermittler seine Kenntnisse häufig ausschließlich von seinem Auftraggeber erlangt habe und daher in aller Regel dafür selbst nicht einstehen wolle und könne.
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Mit dem Begriff des Fahrens wird nach allgemeinem Sprachgebrauch jede Art der Fortbewegung eines Fahrzeugs gekennzeichnet, so dass namentlich Vorwärts- und Rückwärts- und Rangierbewegungen erfasst sind und eine Nutzung der betroffenen Parzelle als eine solche Wegstrecke, um zum Haus zu gelangen, gedacht ist (vgl.BGH, MDR 1991, S. 421 ff; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, S. 27 ff; Palandt-Bassenge, aaO, Rdnr. 17, m.w.N.; Soergel-Baur, aaO, Rdnr. 15, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Falckenberg, aaO, Rdnr. 54, m.w.N.; Staudinger-Mayer, aaO, m.w.N. ).

    Im Übrigen gibt auch die tatsächliche Handhabung einen Hinweis auf die Auslegung des Wortlauts der eingetragenen Grunddienstbarkeit, und zwar auch dann, wenn die Handhabung erst einige Zeit nach der Bestellung der Grunddienstbarkeit einsetzte (s.o. sowie OLG Düsseldorf, OLGR 1997, S. 27 ff, m.w.N.).

  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
  • LG Saarbrücken, 20.12.2000 - 16 O 239/00

    Haftung des Gebrauchwagenverkäufers wegen Eigenschaftszusicherung; keine

    Demgemäß werden in Literatur und Rechtsprechung ähnlich lautende Gewährleistungsausschlussklauseln durchweg in diesem Sinne interpretiert (vgl. z. B.: OLG Braunschweig, OLGR 1997, 27; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Auflage, Rz 1976 m. z. N).
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