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   OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05   

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OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2006,11721)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.02.2006 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2006,11721)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2006,11721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Bindung der Rechtsmittelinstanz an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen; Zustandekommen eines Mietvertrages über einen Lastwagen bei Vornahme des Vertrages durch den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Prüfungsumfang bei ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 276

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz aus Lkw-Unfall wegen Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrthöhe - Haftungsschuldner bei Anmietung des Lkw durch GmbH-Geschäftsführer; grob fahrlässige Schadensverursachung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bremen 2006, 483
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03

    Keine Haftung für Fahrzeugaufbauten

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Davon ausgenommen sind nur Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind (einhellige Rechtsprechung, vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NZV 2002, 128).

    Er muss sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten, um den Verkehrsanforderungen zu genügen (OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 f, 534; OLG München, NJW-RR 1996, 1177 f, 1178).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 U 123/00

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Beschädigung eines Fahrzeugs bei Nichtbeachten

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Davon ausgenommen sind nur Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind (einhellige Rechtsprechung, vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NZV 2002, 128).

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (OLG Düseldorf, NZV 2002, 128 m.w.N.).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Wenn sich das Berufungsgericht von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, so ist es an die erstinstanzliche Beweiswürdigung, die es auf Grund konkreter Anhaltspunkte nicht für richtig hält, nicht gebunden (BGH NJW 2005, 1583 ff, 1584).

    Daraus folgt, dass das Berufungsgericht von Amts wegen den gesamten Prozessstoff der ersten Instanz unter Einbeziehung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme auf Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Tatsachenfeststellung zu überprüfen hat (BGH NJW 2005, 1583 ff, 1585).

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Die Schuld wird dann gemindert, wenn dem Verkehrsteilnehmer sein Fehlverhalten bei einer seine Konzentration erfordernden Dauertätigkeit aus einem Augenblicksversagen heraus gleichsam als "Ausrutscher" unterläuft, es sich somit um ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen handelt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1549 f, 1550).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben (BVerfG, NJW 2003, 2524; NJW 2005, 1487) insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (BVerfG, a.a.O).
  • OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02

    Haftungsreduzierung bei gewerblicher Fahrzeugvermietung auf Vorsatz und grobe

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Die Unerfahrenheit des Fahrers ist ein gewichtiges entlastendes Moment (OLG Rostock, NJOZ 2004, 411 f, 412 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Die zur Entlastung des Berufungsgerichts vorgesehene grundsätzliche Bindung an die erstinstanzliche Tatsachenfeststellung ist auf solche Tatsachen beschränkt, welche die erste Instanz bereits vollständig und überzeugend getroffen hat (BGH NJW 2004, 2751 ff, 2753).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben (BVerfG, NJW 2003, 2524; NJW 2005, 1487) insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (BVerfG, a.a.O).
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Das Berufungsgericht darf gemäß § 398 ZPO auch ohne erneute Beweisaufnahme eine von einem Zeugen bekundete (Willens-) Erklärung jedenfalls dann anders als der Erstrichter auslegen, wenn deren objektiver Erklärungswert vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) aus zu ermitteln ist und das Berufungsgericht bei der der Auslegung vorausgehenden Feststellung des Erklärungstatbestandes von demselben Beweisergebnis ausgeht wie der Vorderrichter (BGH, NJW 1998, 384 f).
  • OLG München, 09.11.1995 - 24 U 442/95

    Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Er muss sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten, um den Verkehrsanforderungen zu genügen (OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 f, 534; OLG München, NJW-RR 1996, 1177 f, 1178).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • LG Köln, 11.04.2012 - 26 O 174/10

    Umfang der Haftung beim Steckenbleiben eines Mietfahrzeugs im Parkhaus wegen zu

    Die Beklagte hätte sich vor Fahrtantritt mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese während der Fahrt stets im Auge behalten müssen, um den Verkehrsanforderungen zu genügen, insbesondere auf Gefahrenhinweise zu achten (Hanseatisches OLG in Bremen vom 21.02.2006, 3 U 51/05; OLG Karlsruhe vom 29.07.2004, 19 U 94/04).
  • LG Konstanz, 26.11.2009 - 3 O 119/09

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Missachtung der Durchfahrthöhe und zur Höhe der

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (siehe z.B. OLG Hamburg, Urteil v. 21.02.2006, OLGR Bremen 2006, 483, zitiert nach Juris, dort Rz. 42).
  • AG Meinerzhagen, 27.02.2012 - 4 C 299/11

    Herbeiführung Miet-Fahrzeugschaden bei Missachtung der Durchfahrthöhe einer

    In objektiver Hinsicht stellt es einen groben Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht dar, wenn der Fahrer eines Mietfahrzeugs mit einer großen Aufbauhöhe die niedrige Durchfahrtshöhe einer Unterführung oder eines Tunnels missachtet und damit gegen die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. Verkehrszeichen 265 StVO verstößt (vgl. OLG Bremen, OLGR 2006, 483 ff., m.w.N. - zitiert nach Juris).
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