Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11840
OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99 (https://dejure.org/1999,11840)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.10.1999 - 4 U 120/99 (https://dejure.org/1999,11840)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 4 U 120/99 (https://dejure.org/1999,11840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 90 BSHG; Art. 96 EGBGB ; § 242 BGB
    Grundstücksübertragung als Altenteilsvertrag, weil eine Wohnrechtsgewährung mit Versorgungsverpflichtung vereinbart wird ; Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz begründende Wirtschaftseinheit unter Abwägung der Interessen des abziehenden Altenteilers ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksübertragung als Altenteilsvertrag, weil eine Wohnrechtsgewährung mit Versorgungsverpflichtung vereinbart wird ; Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz begründende Wirtschaftseinheit unter Abwägung der Interessen des abziehenden Altenteilers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2000, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 15.10.1993 - 14 U 333/92
    Auszug aus OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99
    Gleichwohl hat die Mutter des Beklagten, deren Ansprüche gemäß § 90 BSHG auf den Kläger übergegangen sind, einen Zahlungsanspruch nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (BGH DB 1981, 1614; BGH NJW-RR 1989, 451; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201 [OLG Düsseldorf 15.10.1993 - 14 U 333/92] ; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 242 Rn. 154), nachdem der Beklagten den mit seiner Mutter am 31. Oktober 1978 geschlossenen notariellen Vertrag bis zu deren Aufnahme in das in das Pflegeheim im Jahre 1997 erfüllt hat.

    Nachdem die Mutter des Beklagten nach ihrer Aufnahme in das - Pflegeheim nicht mehr in das Haus des Beklagten zurückgekehrt war und auch nicht mehr beabsichtigt, dorthin zurückzukehren, führt die nach § 242 BGB gebotene Vertragsanpassung an die veränderten Verhältnisse bei Versorgungsabreden der vorliegenden Art. in erster Linie dazu, den Versorgungsanspruch der Mutter des Klägers durch Zahlung von Geldbeträgen abzugelten (BGH DB 1981, 1614; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201 [OLG Düsseldorf 15.10.1993 - 14 U 333/92] ).

  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 60/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines Leibgedingsvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99
    Eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, dass eine Wohnrechtsgewährung mit Versorgungsverpflichtung vereinbart wird (BGH DNotZ 1982, 697; WM 1989, 70; NJW-RR 1989, 451; Senatsurteil vom 26. März 1993 - 4 U 161/91 -, bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1994, V ZR 113/93 ; Senatsurteil vom 21. Juli 1995 - 4 U 266/94 -).

    Gleichwohl hat die Mutter des Beklagten, deren Ansprüche gemäß § 90 BSHG auf den Kläger übergegangen sind, einen Zahlungsanspruch nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (BGH DB 1981, 1614; BGH NJW-RR 1989, 451; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201 [OLG Düsseldorf 15.10.1993 - 14 U 333/92] ; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 242 Rn. 154), nachdem der Beklagten den mit seiner Mutter am 31. Oktober 1978 geschlossenen notariellen Vertrag bis zu deren Aufnahme in das in das Pflegeheim im Jahre 1997 erfüllt hat.

  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 152/79

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Versorgungsabreden

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99
    Gleichwohl hat die Mutter des Beklagten, deren Ansprüche gemäß § 90 BSHG auf den Kläger übergegangen sind, einen Zahlungsanspruch nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (BGH DB 1981, 1614; BGH NJW-RR 1989, 451; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201 [OLG Düsseldorf 15.10.1993 - 14 U 333/92] ; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 242 Rn. 154), nachdem der Beklagten den mit seiner Mutter am 31. Oktober 1978 geschlossenen notariellen Vertrag bis zu deren Aufnahme in das in das Pflegeheim im Jahre 1997 erfüllt hat.

    Nachdem die Mutter des Beklagten nach ihrer Aufnahme in das - Pflegeheim nicht mehr in das Haus des Beklagten zurückgekehrt war und auch nicht mehr beabsichtigt, dorthin zurückzukehren, führt die nach § 242 BGB gebotene Vertragsanpassung an die veränderten Verhältnisse bei Versorgungsabreden der vorliegenden Art. in erster Linie dazu, den Versorgungsanspruch der Mutter des Klägers durch Zahlung von Geldbeträgen abzugelten (BGH DB 1981, 1614; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201 [OLG Düsseldorf 15.10.1993 - 14 U 333/92] ).

  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99
    Eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, dass eine Wohnrechtsgewährung mit Versorgungsverpflichtung vereinbart wird (BGH DNotZ 1982, 697; WM 1989, 70; NJW-RR 1989, 451; Senatsurteil vom 26. März 1993 - 4 U 161/91 -, bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1994, V ZR 113/93 ; Senatsurteil vom 21. Juli 1995 - 4 U 266/94 -).
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 37/81

    Voraussetzungen eines Rückauflassungsanspruchs nach Rücktritt oder Kündigung -

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99
    Eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, dass eine Wohnrechtsgewährung mit Versorgungsverpflichtung vereinbart wird (BGH DNotZ 1982, 697; WM 1989, 70; NJW-RR 1989, 451; Senatsurteil vom 26. März 1993 - 4 U 161/91 -, bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1994, V ZR 113/93 ; Senatsurteil vom 21. Juli 1995 - 4 U 266/94 -).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99
    Entgegen der Auffassung des Klägers entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungswiderklage nicht dadurch, dass der Kläger erklärt hat, er werde keine weiter gehenden Ansprüche geltend machen, wenn er mit seiner Teilklage unterliege (BGH NJW 1993, 2609).
  • OLG Köln, 04.11.1988 - 19 U 96/88
    Auszug aus OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99
    Danach steht nach dem eigenen Vortrag des Beklagten fest, dass seine Mutter als Berechtigte ihr Wohnrecht in Zukunft endgültig nicht wieder ausüben konnte und damit ein nach § 90 BSHG überleitungsfähiger Anspruch bestand (OLG Köln NJW-RR 1989, 138 [OLG Köln 04.11.1988 - 19 U 96/88] ).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 4 U 161/91
    Auszug aus OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99
    Eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, dass eine Wohnrechtsgewährung mit Versorgungsverpflichtung vereinbart wird (BGH DNotZ 1982, 697; WM 1989, 70; NJW-RR 1989, 451; Senatsurteil vom 26. März 1993 - 4 U 161/91 -, bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1994, V ZR 113/93 ; Senatsurteil vom 21. Juli 1995 - 4 U 266/94 -).
  • OLG Celle, 21.07.1995 - 4 U 266/94
    Auszug aus OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99
    Eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, dass eine Wohnrechtsgewährung mit Versorgungsverpflichtung vereinbart wird (BGH DNotZ 1982, 697; WM 1989, 70; NJW-RR 1989, 451; Senatsurteil vom 26. März 1993 - 4 U 161/91 -, bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1994, V ZR 113/93 ; Senatsurteil vom 21. Juli 1995 - 4 U 266/94 -).
  • OLG Celle, 15.10.2007 - 4 W 195/07

    Pflicht eines Grundeigentümers zur Zahlung einer Geldrente als Folge eines Umzugs

    Ob der Senat an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung (z.B. OLGR Celle 2000, 63; OLG Celle NJW-RR 1999, 10 = NdsRpfl 1998, 276) im Hinblick auf BGH NJW 2007, 1884, festhalten kann, wonach Bedenken bestehen, den Eintritt der Pflegebedürftigkeit als unvorhergesehenes Ereignis zu behandeln, welches eine Änderung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen könnte, bleibt unentschieden, weil im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für einen Anspruch ohnehin nicht dargetan sind und auch der BGH die Frage im Ergebnis offen gelassen hat.

    Die Voraussetzungen, unter denen in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH NJW 2007, 1884) und der obergerichtlichen Rechtsprechung auch des erkennenden Senats (OLG Celle NdsRpfl 1998, 276 = NJW-RR 1999, 10; OLGR Celle 2000, 63 und OLGR Celle 2003, 201) ein Anspruch auf Geldrente zugebilligt worden ist, sind von der Antragstellerin nicht dargetan.

    Hinzutreten muss, dass ein Beteiligter dem anderen seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer infolge der Grundstücksübergabe eine wirtschaftlich selbständige Stellung erlangt, wie das beim "klassischen" Altenteilsvertrag der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes an die nachfolgende Generation mit einem Altenteil der weichenden Generation der Fall ist (erkennender Senat OLGR Celle 1996, 14 und OLGR Celle 2000, 63 für das niedersächsische Recht, zuletzt BGH NJW 2007, 1884 für das entsprechende Recht in NRW).

    Gleichwohl kommen vom Grundsatz her dann, wenn die Bewilligung eines Wohnrechts durch den Grundstückserwerber an den Grundstücksveräußerer Teil der Gegenleistung für den Grundstückserwerb war - davon ist hier auszugehen, denn die Antragstellerin hatte der Rechtsvorgängerin des Antragsgegners im Rahmen der Erbauseinandersetzung durch den Vertrag vom 6. Februar 1976 gegen die Bewilligung des Wohnrechts ihren Miteigentumsanteil überlassen , nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (OLG Celle NdsRpfl 1998, 276 = NJW-RR 1999, 10; OLGR Celle 2000, 63), die insoweit mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2002, 440) und anderer Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf MDR 2001, 1287; OLG Koblenz MDR 2004, 452; OLGR Schleswig 1997, 357) übereinstimmt, auch außerhalb von "Altenteilsrechten" im engeren Sinne Ansprüche auf Umwandlung des Wohnrechts in eine Geldrente in Betracht.

    b) Gibt indessen der Berechtigte das Wohnrecht auf, weil er - wie im vorliegenden Fall - aufgrund seiner gesundheitlichen Entwicklung pflegebedürftig wird, kommt nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Anpassung nach den Grundsätzen der Änderung der Geschäftsgrundlage in Betracht (OLG Celle NdsRpfl 1998, 276 = NJW-RR 1999, 10; OLGR Celle 2000, 63).

    Gibt der Berechtigte das Wohnrecht auf, weil er - wie im vorliegenden Fall - aufgrund seiner gesundheitlichen Entwicklung pflegebedürftig wird, geht die Anpassung nach den Grundsätzen der Änderung der Geschäftsgrundlage je nach den Umständen des Einzelfalls dahin, dass der Eigentümer jedenfalls die durch den Wegfall des Wohnrechts erlangten wirtschaftlichen Vorteile oder ersparte Aufwendungen zu entgelten hat (BGH NJW 2002, 440); es kann auch die Vermietung der dem Wohnrecht unterliegenden Räume und Abführung des Erlöses an den Wohnberechtigten in Betracht kommen, wenn dem Eigentümer eine Vermietung zumutbar ist (OLG Celle NdsRpfl 1998, 276) oder eine Geldrente nach Maßgabe des Mietwerts, wenn der Eigentümer nicht vermietet, sondern selbst nutzt, obwohl ihm eine Vermietung zumutbar wäre (OLGR Celle 2000, 63; OLG Koblenz MDR 2004, 452).

    Ebenso ist nicht vorgetragen, dass der Antragsgegner selbst das von der Antragstellerin nicht mehr in Anspruch genommene Wohnrecht wirtschaftlich verwertet, indem er seinerseits die nunmehr geräumten Räume vermietet und Mieteinnahmen erzielt, die er ggfs. in Form einer Geldrente an die Antragstellerin abführen müsste, oder die Räume selber nutzt (so in den Fällen OLGR Celle 2000, 63 und OLG Koblenz MDR 2004, 452).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 9 U 242/00

    Rechtsnatur einer Vereinbarung eines Rechts auf Wohnung, Pflege und Versorgung;

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Mitteilung der Rheinischen Notarkammer 2000, 203 = WM 2000, 586; NJW-RR 1995, 77, 78; NJW-RR 1989, 451; DNotZ 1982, 697; DNotZ 1982, 54; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2000, 63 m. N.) wird eine Grundstücksübertragung allein durch eine Wohnrechtsgewährung mit Pflege und Versorgungsverpflichtung im Bedarfsfall noch nicht zum Altenteilsvertrag.

    Es mag zutreffen, dass grundsätzlich die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage angewandt werden können, wenn die Sondervorschriften über Altenteilsverträgen nicht anwendbar sind, und dass der Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, der bei Altenteilsverträgen im Falle einer wesentlichen Änderung in den allgemein oder auch nur in den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten eine Vertragsanpassung durch Zubilligung von Geldbezügen an Stelle der ausbedungenen Sach- und Dienstleistungen rechtfertigen kann, in gleicher Weise auch für eine Versorgungsabrede in Verträgen rechtlich andere Art gelten kann (BGH DB 1981, 1614, 1615; NJW-RR 1989, 451; BGH NJW-RR 1995, 77, 78; offen gelassen von OLG Hamm, OLGR 1999, 113, 116; OLG Celle, OLGR 2000, 63; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 326; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 291; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1360, 1361).

  • OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08

    Grundstückskaufvertrag mit Übernahme von Wohnrecht und Versorgungsleistungen;

    Hinzutreten muss, dass dem Übernehmer ein Gut oder Grundstück überlassen wird, aus dessen Nutzungen er sich eine Lebensgrundlage schaffen kann und gleichzeitig den dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt zumindest teilweise gewinnen kann (ständige Rechtsprechung z. B. BGH in NJW-RR 1995, 77. BGH in NJW 2007, 1884. OLGR Celle 2000, 63. OLGR Celle 2008, 133).

    Unter diesen Voraussetzungen könnte - auch nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats - in dem Fall, in dem der Berechtigte sein Wohnrecht aufgibt, weil er aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen pflegebedürftig wird, eine Vertragsanpassung dahin gehen, dass der Verpflichtete die durch den Wegfall des Wohnrechts erlangten wirtschaftlichen Vorteile oder ersparte Aufwendungen infolge nicht erbrachter Dienst oder Pflegeleistungen zu entgelten hat, d. h. also ein Ausgleich in Geld für die vereinbarten Sach- und Dienstleistungen zu gewähren ist (BGH in MDR 2002, 440. OLG Düsseldorf in MDR 2001, 1287. OLGR Celle 2000, 63. OLGR Celle 2008, 133).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 9 W 55/02

    Ausgestaltung der Prüfung der Erfolgsaussichten einer zivilprozessrechtlichen

    NJW-RR 1989, 451 f.; BGH NJW-RR 1995, 77 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 523; OLG Celle, OLGR 2000, 63 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 41 f.; OLG Köln, FamRZ 1998, 431 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1360 f.; OLG Celle, OLGR 1996, 14 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 201 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 326 f.; großzügiger offenbar: OLG Köln, NJW-RR 1989, 138; OLG Köln, OLGR 1993, 107 ff.).

    Es mag zutreffen, dass grundsätzlich die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage angewandt werden können, wenn die Sondervorschriften über Altenteilsverträge nicht anwendbar sind, und dass der Gesichtspunkt des Wegfalles der Geschäftsgrundlage, der bei Altenteilsverträgen im Falle einer wesentlichen Änderung in den allgemeinen oder auch nur in den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten eine Vertragsanpassung durch Zubilligung von Geldbezügen anstelle der ausbedungenen Sach- und Dienstleistungen rechtfertigen kann, in gleicher Weise auch für eine Versorgungsabrede in Verträgen rechtlich anderer Art gelten kann (vgl. BGH DB 1981, 1614 f.; BGH NJW-RR 1989, 451; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 326 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 201 f.; OLG Celle, OLGR 1996, 14; OLG Celle, OLGR 2000, 63).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 9 W 52/02
    Der Wesenszug eines solchen Altenteils liegt in dem Nachrücken der folgenden Generation in eine die Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW-RR 1989, 451 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 523 f.; OLG Celle, OLGR 2000, 63 f.; OLG Karlsruhe 1999, 41 f.; OLG Köln, FamRZ 1998, 431 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1360 f.; OLG Celle, OLGR 1996, 14 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 201 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 326 f.; weitergehend offenbar: OLG Köln, OLGR 1993, 107 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1989, 138).

    Es mag zutreffen, dass grundsätzlich die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage angewandt werden können, wenn die Sondervorschriften über Altenteilsverträge nicht anwendbar sind, und dass der Gesichtspunkt des Wegfalles der Geschäftsgrundlage, der bei Altenteilsverträgen im Falle einer wesentlichen Änderung in den allgemeinen oder auch nur in den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten eine Vertragsanpassung durch Zubilligung von Geldbezügen anstelle der ausbedungenen Sach- und Dienstleistungen rechtfertigen kann, in gleicher Weise auch für eine Versorgungsabrede in Verträgen rechtlich anderer Art gelten kann (vgl. BGH DB 1981, 1614 f.; BGH NJW-RR 1989, 451; OLG Celle, OLGR 2000, 63 f.; OLG Celle, OLGR 1996, 14 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 201 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 326 f.).

  • OLG Celle, 21.03.2003 - 4 W 45/03

    Versorgungscharakter eines Erbvertrages; Berechtigter eines Altenteilsvertrages ;

    Deshalb hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in der in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidung (NJW-RR 1994, 201) ebenso wie der Senat in seinen bisherigen Entscheidungen (vgl. neben der in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidung NJW-RR 1999, 10 ferner: Senat in OLG Report Celle 2000, 63) als denkbare Ausgleichszahlung stets eine monatliche Geldrente zugrunde gelegt.
  • LG Düsseldorf, 10.11.2004 - 7 O 497/03

    Erstattung der Sozialhilfeleistungen i.R.d. ungedeckten Heimpflegekosten aufgrund

    Ein solcher Fall liegt hier vor, weil die Mutter der Beklagten seit dem 26.07.2001 heimpflegerischer Betreuung bei Einstufung in Pflegestufe II bzw. später III bedurfte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28, 10.1987, Az. 9 U 69/87; BGH NJW 2003, 1126; OLG Celle, Urteil vom 01.10.1999, Az. 4 U 120/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht