Rechtsprechung
OLG Celle, 27.12.2001 - 13 W 112/01 |
Zitiervorschläge
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Streitwert unerwünschte E-Mail-Werbung
§ 3 ZPO, Streitwert für eine einstweilige Verfügung gegen unerwünschte E-Mail-Werbung (hier: 2000 DM)
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§ 3 ZPO
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Einstweilige Verfügung; Streitwertfestsetzung; E-Mail ; Unerwünschte Werbung; Interessenlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung; Streitwertfestsetzung; E-Mail ; Unerwünschte Werbung; Interessenlage
- online-und-recht.de
- Judicialis
ZPO § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 11.12.2001 - 5 O 378/01
- OLG Celle, 11.12.2001 - 13 W 112/01
- OLG Celle, 27.12.2001 - 13 W 112/01
Papierfundstellen
- OLG-Report Celle 2002, 48
Wird zitiert von ...
- LG Heidelberg, 04.04.2007 - 5 T 13/07
Streitwert bei Telefonwerbung - Im Fall unerwünschter Telefonwerbung beiAnrufen …
Für diese Fälle wurden in der Rechtsprechung in der Hauptsache Streitwerte von 1.000,00 EUR bis 4.000,00 EUR festgesetzt (OLG Celle, Urteil vom 27.12.2001 - 13 W 112/01 - LG Lübeck, Beschluss vom 06.03.2006 - 5 O 315/05 -) festgesetzt, wobei bei den höheren Streitwerten eine besonders erhebliche Beeinträchtigung vorlag.