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   OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04   

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https://dejure.org/2005,4792
OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04 (https://dejure.org/2005,4792)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.05.2005 - 3 U 322/04 (https://dejure.org/2005,4792)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 3 U 322/04 (https://dejure.org/2005,4792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 214 BGB; § 68 StBerG
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen einer steuerlicher Fehlberatung; Beginn der Verjährung mit der Bekanntgabe eines belastenden Steuerbescheids; Rechtliche Möglichkeiten bei einer unzutreffenden Buchführung durch einen Steuerberater ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen einer steuerlicher Fehlberatung; Beginn der Verjährung mit der Bekanntgabe eines belastenden Steuerbescheids; Rechtliche Möglichkeiten bei einer unzutreffenden Buchführung durch einen Steuerberater ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1439
  • MDR 2005, 1439 (Volltext mit amtl. LS)
  • OLG-Report Celle 2005, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH WM 1998, 779 ff.) erfasst die Verjährung des Schadensersatzanspruchs auch alle weiteren, adäquat verursachten, vorausseh und zurechenbaren Nachteile aus ein und derselben Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters; insoweit läuft eine einheitliche Verjährungsfrist mit der Folge, dass mit der Entstehung des ersten Teilschadens bereits die Verjährung des Gesamtschadens in Gang gesetzt wird.
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04
    a) Für die Rechtslage bis zum 31. Dezember 2001 war ein solcher Hinweis schon deshalb weder erforderlich noch geboten, weil für die Verjährung von Ansprüchen gegen den Steuerberater die Regelung des § 852 BGB a. F. nicht galt (vgl. BGHZ 123, 394, 396; BGH NJW 1999, 1101, 1102, NJW 2000, 2661, 2663).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZR 332/99

    Wegfall des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04
    Solange der Mandant keinen Anwalt mit der Durchsetzung solcher Ansprüche beauftragt hat, der dann seinerseits verpflichtet ist, auch einen möglichen Verjährungsablauf zu prüfen, bleibt mithin die Verpflichtung des ursprünglichen Beraters, auf mögliche eigene Versäumnisse hinzuweisen, grundsätzlich bestehen (BGH NJW 2001, 826).
  • BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 97/84

    Anforderung an Substantiierung des Schadensersatzanspruchs gegen den

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04
    Die von der Klägerin für ihre Auffassung zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 96, 290 ff.) ist, wie der Senat bereits in einer Entscheidung vom 15. April 1987 (3 U 16/87) ausgesprochen hat, sachlich unzutreffend; der Bundesgerichtshof selbst hält an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest (vgl. BGHZ 114, 150).
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91

    Verjährung von Ansprüchen im Transportrecht

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04
    a) Für die Rechtslage bis zum 31. Dezember 2001 war ein solcher Hinweis schon deshalb weder erforderlich noch geboten, weil für die Verjährung von Ansprüchen gegen den Steuerberater die Regelung des § 852 BGB a. F. nicht galt (vgl. BGHZ 123, 394, 396; BGH NJW 1999, 1101, 1102, NJW 2000, 2661, 2663).
  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04
    Die von der Klägerin für ihre Auffassung zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 96, 290 ff.) ist, wie der Senat bereits in einer Entscheidung vom 15. April 1987 (3 U 16/87) ausgesprochen hat, sachlich unzutreffend; der Bundesgerichtshof selbst hält an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest (vgl. BGHZ 114, 150).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04
    a) Für die Rechtslage bis zum 31. Dezember 2001 war ein solcher Hinweis schon deshalb weder erforderlich noch geboten, weil für die Verjährung von Ansprüchen gegen den Steuerberater die Regelung des § 852 BGB a. F. nicht galt (vgl. BGHZ 123, 394, 396; BGH NJW 1999, 1101, 1102, NJW 2000, 2661, 2663).
  • OLG Celle, 15.04.1987 - 3 U 16/87
    Auszug aus OLG Celle, 11.05.2005 - 3 U 322/04
    Die von der Klägerin für ihre Auffassung zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 96, 290 ff.) ist, wie der Senat bereits in einer Entscheidung vom 15. April 1987 (3 U 16/87) ausgesprochen hat, sachlich unzutreffend; der Bundesgerichtshof selbst hält an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest (vgl. BGHZ 114, 150).
  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 58/16

    Rückwirkung der Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen

    § 203 BGB gilt nur für Ansprüche, die nicht bereits vor Aufnahme der Verhandlungen verjährt waren (vgl. OLGR Celle 2005, 489, 490).
  • LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06

    Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen

    Nach gefestigter höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung ist insoweit grundsätzlich auf die Bekanntgabe des relevanten, belastenden Steuerbescheids abzustellen (BGH NJW 1995, 2108; MDR 2006, 419; OLG Koblenz, ZIP 2004, 2101; OLG Celle OLGR 2005, 489; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 648).

    Wegen des Grundsatzes der Schadenseinheit (vgl. BGH NJW 1996, 1896; OLG Celle MDR 2005, 1439) ist der Bescheid auch schadensbegründend im Hinblick auf die darauf gründende Zinsforderung, die hier geltend gemacht wird.

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