Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.11.2005 - 14 U 83/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5149
OLG Celle, 29.11.2005 - 14 U 83/05 (https://dejure.org/2005,5149)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2005 - 14 U 83/05 (https://dejure.org/2005,5149)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2005 - 14 U 83/05 (https://dejure.org/2005,5149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Radfahrerunfall: Verbotswidrige Nutzung eines Fuß und Radweges; Verstoß gegen das Sichtfahrgebot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadenersatzpflicht bei auf Grund verbotswidrigen Verhaltens eines Radfahrers herbeigeführter Kollision mit einem geringfügig zu schnell fahrenden anderen Radfahrer

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Alleinhaftung des verbotswidrig auf dem linken Radweg fahrenden Radfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzpflicht bei auf Grund verbotswidrigen Verhaltens eines Radfahrers herbeigeführter Kollision mit einem geringfügig zu schnell fahrenden anderen Radfahrer

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 § 823; StVO § 3 Abs. 1 Satz 4
    Haftungsverteilung bei Fahrradkollision auf Bürgersteig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Radfahrerunfall mit anderem Radfahrer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Alleinige Haftung bei verbotswidrigem Verhalten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Radfahrer auf Kollisionskurs - Auf der falschen Seite gefahren und Rotlicht missachtet: Kein Schadenersatz für Seniorin

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Radfahrer: Haftungsquote bei Zusammenstoß nach Rotlichtverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2006, 197
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem

    Die Anforderungen an ein vorausschauendes Fahren würden überspannt, wenn man von jedem Radler fordern würde, seine Fahrweise darauf einzurichten, dass trotz freier Sicht ein völlig untypisches, nicht oder nur schwer auf eine Distanz von mehr als fünf Metern erkennbares Hindernis auftaucht (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 23.01.1998 - 19 U 109/97, MDR 1998, 718 OLG Celle, Urteil vom 29.11.2005 - 14 U 83/05, OLGR Celle 2006, 197).
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