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   OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06   

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https://dejure.org/2006,23382
OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06 (https://dejure.org/2006,23382)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.06.2006 - 4 U 43/06 (https://dejure.org/2006,23382)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 4 U 43/06 (https://dejure.org/2006,23382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 15 Abs. 2
    Voraussetzungen des Gerichtsstands der Niederlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2007, 615
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90

    Bejahung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Eröffnung

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06
    Die Absicht, durch die Geschäfte Gewinn zu erzielen, begründet für sich allein weder eine berufliche noch eine gewerbliche Tätigkeit (BGH WM 1991, 360).

    Insbesondere traf die dem EuGH vom Bundesgerichtshof vorgelegte Frage, ob Botenstellung eine Niederlassungseigenschaft begründen kann (WM 1991, 360) nicht den vorliegenden Fall.

  • LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03

    Anspruch auf Erstattung von Geldbeträgen im Zusammenhang mit Verlustgeschäften

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06
    Die Gegenansicht will die EuGVVO im Wege eines Erst-Recht-Schlusses auch auf Konstellationen anwenden, in denen der "europäische Stützpunkt" des Vertragspartners im Wohnsitzstaat des Verbrauchers ansässig ist (Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Art. 15 EuGVVO Rz. 15; Geimer EWiR 2004, 971, 972).

    Als Ausnahmevorschrift muss die Norm eng ausgelegt werden (Geimer EWiR 2004, 971, 972).

  • BGH, 23.11.2000 - VII ZR 282/99

    Entscheidung über abgesonderte Verhandlung über die Zulässigkeit der Klage durch

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06
    Es kommt daher nach der gegenwärtigen Prozesslage nicht darauf an, ob ein Kläger, dessen Klage als unbegründet abgewiesen wurde, beschwert ist, wenn er mit der Berufung wegen der minderen Rechtskraft die Abweisung als unzulässig anstrebt (Beschwer bejahend BGH NJW-RR 2001, 930 ; vgl. ferner Zöller/Gümmer/Heßler, ZPO , 25. Aufl., vor § 511 , Rdnr. 13).
  • OLG Rostock, 07.04.2003 - 6 U 14/03

    Normzweck des § 522 Abs. 2 ZPO n.F.: Behandlung der aus prozessualen Gründen

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06
    Ebenso wie ein einstimmiger Zurückweisungsbeschluss auch dann ergehen kann, wenn ein prozessabweisendes Urteil durch eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts ersetzt wird (s. OLG Rostock, MDR 2003, 828 ) oder das erstinstanzliche Urteil zwar Rechtsfehler in der Begründung aufweist, die Entscheidung sich aber aus anderen Gründen als richtig erweist (vgl. OLG Rostock, MDR 2003, 1073 ), ist es auch möglich, eine Sachentscheidung durch ein prozessabweisendes Urteil zu ersetzen.
  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06
    Ebenso wie ein einstimmiger Zurückweisungsbeschluss auch dann ergehen kann, wenn ein prozessabweisendes Urteil durch eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts ersetzt wird (s. OLG Rostock, MDR 2003, 828 ) oder das erstinstanzliche Urteil zwar Rechtsfehler in der Begründung aufweist, die Entscheidung sich aber aus anderen Gründen als richtig erweist (vgl. OLG Rostock, MDR 2003, 1073 ), ist es auch möglich, eine Sachentscheidung durch ein prozessabweisendes Urteil zu ersetzen.
  • OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02

    Erstattung von Einlagen aus stillen Beteiligungen an einer "Limited" (Ltd.);

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06
    Die Vorschrift bezieht sich aber nur auf die sachliche, örtliche und funktionelle und nicht auf die internationale Zuständigkeit (BGH, NJW 2004, 1456 ; OLG Celle, ZIP 2002, 2168 ; Thomas/Putzo, ZPO , 26. Aufl., § 513 Rz. 3; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO , 25. Aufl., § 513 Rz. 8).
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 4 U 686/01

    Anwendbarkeit des Art. 13 EuGVÜ auf § 661a BGB und Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06
    Eine Kontakt- und Anlaufstelle ist keine Niederlassung (OLG Saarbrücken OLGR 2003, 55; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 5 EuGVVO Rz. 23 a. E.; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Art. 5 EuGVVO Rz. 306).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06
    Die Vorschrift bezieht sich aber nur auf die sachliche, örtliche und funktionelle und nicht auf die internationale Zuständigkeit (BGH, NJW 2004, 1456 ; OLG Celle, ZIP 2002, 2168 ; Thomas/Putzo, ZPO , 26. Aufl., § 513 Rz. 3; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO , 25. Aufl., § 513 Rz. 8).
  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06
    "Mit dem Begriff der Zweigniederlassung, der Agentur oder der sonstigen Niederlassung ist ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint, der auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, dass er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese, obgleich sie wissen, dass möglicherweise ein Rechtsverhältnis mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen, sondern Geschäfte an dem Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit abschließen können, der dessen Außenstelle ist." (EuGH 22. November 1978 - 33/78).
  • BGH, 06.06.2007 - III ZR 315/06

    Internationaler Gerichtsstand der Zweigniederlassung

    Infolgedessen kommt eine Zulassung der Revision auch im Hinblick auf den von der Beklagten vorgelegten, in der tatsächlichen Bewertung abweichenden Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 15. Juni 2006 - 4 U 43/06 - nicht in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 251/07

    Internationale Zuständigkeit: Voraussetzungen des Gerichtsstands in

    Allein der Umstand, dass er mit den in größerem Umfang getätigten Wertpapiergeschäften Gewinn erzielen wollte, begründet für sich allein weder eine berufliche noch gewerbliche Tätigkeit (vgl. BGH WM 1991, 360; OLGR Celle 2007, 615).
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