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   OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 21 U 192/94   

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https://dejure.org/1995,2335
OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 21 U 192/94 (https://dejure.org/1995,2335)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.1995 - 21 U 192/94 (https://dejure.org/1995,2335)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 1995 - 21 U 192/94 (https://dejure.org/1995,2335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrvergütungsanspruch bei Verschiebung des Baubeginns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschiebung des Baubeginns: Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • bauleiterschulung.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers bei streitigen Nachträgen (RA Bernd Kimmich)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Preiserhöhung auch ohne Preisgleitklausel? (IBR 1995, 378)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3323
  • BauR 1995, 706
  • BauR 1996, 119
  • OLG-Report Düsseldorf 1995, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 21 U 192/94
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allgemein anerkannt, daß unter solchen Anordnungen im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B auch Anordnungen zur Änderung der vorgesehenen Bauzeit fallen (BGHZ 50, 25 = NJW 1968, 1234; BauR 1985, 561 ; Ingenstau/Korbion, § 2 Rdn. 272 f.; Vygen, Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB , 2. Aufl., S. 789 ff., sowie Vygen/Schubert/Lang, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 2. Aufl., Rdn. 175 ff.; Becker, LSK Baurecht, § 2 VOB/B LS 17).
  • OLG Dresden, 09.01.2013 - 1 U 1554/09

    Leistungsänderung führt zu Bauzeitverlängerung: Wie wird der neue Preis

    Grundsätzlich können Bauzeitverschiebungen, die ihre Ursache in einer Anordnung des Auftraggebers haben, einen Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach § 2 Nr. 5 VOB/B begründen (vgl. bspw. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.1995, Az.: 21 U 192/94, BauR 1995, 706).
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Zu Unrecht habe das Landgericht zur Begründung eines Leistungsverweigerungsrechtes der Klägerin das Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.1995 (BauR 1995, 706 ) herangezogen.

    Weiterhin nimmt das OLG Düsseldorf ein Recht des Bauunternehmers an, den Baubeginn zu verweigern, wenn der Bauherr den vereinbarten Baubeginn verschoben hat und eine Preisanpassung für zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und Stoffpreiserhöhungen ablehnt (NJW 1995, 3323 f.).

  • OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 8 U 201/99

    Anspruch des Unternehmers auf Ersatz von Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung

    Nur ist der Auftragnehmer in diesen Fällen nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber verlangten Änderungen zu akzeptieren und auszuführen (so Jagenburg a.a.O., § 2 Nr. 5 VOB/B Rdnr. 73; OLG Düsseldorf BauR 1995, 706, 707 f [OLG Düsseldorf 25.04.1995 - 21 U 192/94] ür die Verschiebung der Bauzeit aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 730, 731) [OLG Düsseldorf 27.06.1995 - 21 U 219/94] .
  • OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 7 U 204/96
    Ein mit der Abklärung und Feststellung der Ursachen von Beschwerden beauftragter Frauenarzt haftet für die mit der Geburt eines Kindes verbundene Unterhaltsbelastung der Eltern, wenn er die bestehende Schwangerschaft fehlerhaft nicht bemerkt und deshalb die Mutter einen nach den Grundsätzen BGH v. 28.3.1995 - VI ZR 356/93, MDR 1995, 908 = NJW 1995, 1609 rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch wegen bestehender Notlage nicht vereinbaren kann (gegen OLG Düsseldorf v. 16.2.1995 - 8 U 40/94, OLGR Düsseldorf 1995, 248 = NJW 1995, 1620; Pfälz.

    Danach haftet der Arzt auch, wenn er eine erkennbar ungewollte und legal zu beseitigende Schwangerschaft nicht rechtzeitig feststellt, oder wenn er eine gewünschte Empfängnisverhütung fehlerhaft behandelt (OLG Düsseldorf v. 16.2.1995 - 8 U 40/94, OLGR Düsseldorf 1995, 248 = NJW 1995, 1620 und Pfälz. OLG Zweibrücken v. 18.2.1997 - 5 U 46/95, OLGR Zweibrücken 1997, 39 = NJW-RR 1997, 667).

    d) Abgesehen davon kommt es im Streitfall von vornherein nicht darauf an, ob der auf Abklärung und Feststellung der Ursachen von Beschwerden gerichtete Behandlungsvertrag, bei dem der Arzt (Dr. B.) fehlerhaft die bestehende Schwangerschaft nicht bemerkt hat, (auch) auf Vermeidung der mit der Geburt des Kindes verbundenen Unterhaltsbelastung der Eltern gerichtet ist (anderer Auffassung OLG Düsseldorf v. 16.2.1995 - 8 U 40/94, OLGR Düsseldorf 1995, 248 = NJW 1995, 1620; Pfälz.

  • LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03

    Bauzeitverschiebung durch Vergabeverfahren: Mehrvergütungsanspruch!

    Da sich für die Klägerin durch den Zuschlag auf ihr ursprüngliches Angebot und die zwischenzeitlich eingetretenen Verzögerungen zwei gewichtige Unsicherheitsfaktoren für die Vertragsabwicklung ergaben (einerseits hinsichtlich der Frage der Anpassung der Bauzeit und der Einhaltung der Vertragstermine und andererseits hinsichtlich der Erstattung eines aus der Verzögerung resultierenden Mehraufwandes), war es ihr nach Auffassung der Kammer angesichts des beachtlichen Auftragsvolumens nach Treu und Glauben nicht zuzumuten, ohne klare Regelung der neuen Termine einschließlich einer sich daraus ergebenden Mehrvergütung mit den Arbeiten zu beginnen und über Jahre hinweg Leistungen zu erbringen, um dann ggf. zur Durchsetzung eines Mehrvergütungsanspruches den Rechtsweg beschreiten zu müssen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1995, 706 ff.) oder sich gar der Geltendmachung von Gegenansprüchen der Beklagten wegen Nichteinhaltung der ursprünglichen Fristen ausgesetzt zu sehen.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1995 - 21 U 12/95

    UnternehmerkündigungsR nach existenzbedrohendem Kalkulationsirrtum

    Die Kl. kann keine Mehrkosten der Ersatzunternehmer nach den §§ VOB/B § 8 Nr. 3, 5 Nr. 4 VOB/B beanspruchen, weil sich die Bekl. Ende August 1992 im Ergebnis mit Erfolg von den unauskömmlichen Verträgen löste und sie sich infolgedessen bei der späteren Aufforderung der Kl. zur Weiterarbeit unter Fristsetzung und Ablehnungsandrohung sowie bei der nachfolgenden Kündigung nicht in Verzug befand (§ VOB/B § 8 Nr. 3 VOB/B § 8 Absatz II VOB/B; vgl. Senat, Urt. v. 25.4. 1995 - 21 U 192/94).
  • KG, 15.03.1999 - 24 U 5157/98

    Beschleunigte Werkausführung keine zusätzliche Leistung

    a) Als Anordnungen im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B sind einseitige Maßnahmen des Auftraggebers zu verstehen, die sich auf eine Änderung der Art und Weise der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung beziehen (vgl. BGH, WM 1969, 1019 = MDR 1969, 655; OLG Düsseldorf, BauR 1995, 706 = NJW 1995, 3323 ).
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