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   OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98   

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https://dejure.org/1999,2995
OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98 (https://dejure.org/1999,2995)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.1999 - 7 U 236/98 (https://dejure.org/1999,2995)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - 7 U 236/98 (https://dejure.org/1999,2995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§2332, 2346, 2348
    Konkludenter Pflichtteilsverzicht in notariell beurkundetem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stillschweigender, sich aus den beurkundeten Erklärungen ergebender Pflichtteilsverzicht; Regelung einer Erbfolge durch ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament; Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Wege der Stufenklage; Testierunfähigkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2332
    Kenntnis von der Enterbung bei Mitwirkung am gemeinschaftlichen Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 856 (Ls.)
  • OLG-Report Düsseldorf 2000, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.03.1977 - IV ZR 114/75

    Pflichtteilsanspruch und Vermächtnisanspruch auf Eintragung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
    Der Verzicht ist auch dann wirksam erklärt, wenn sich der Wille, auf den Pflichtteil verzichten zu wollen, stillschweigend aus diesen beurkundeten Erklärungen ergibt (vgl. BGHZ 22, 364 = NJW 1957, 422; BGH, NJW 1977, 1728).

    Unerheblich ist schließlich auch, daß die Ehegatten H die Erbfolge nach ihrem Tod einvernehmlich nicht durch einen Erbvertrag, sondern durch ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament geregelt haben (vgl. BGH, NJW 1977, 1728).

  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 101/56

    Pflichtteilsverzicht im Erbvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
    Der Verzicht ist auch dann wirksam erklärt, wenn sich der Wille, auf den Pflichtteil verzichten zu wollen, stillschweigend aus diesen beurkundeten Erklärungen ergibt (vgl. BGHZ 22, 364 = NJW 1957, 422; BGH, NJW 1977, 1728).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
    Unabhängig davon, ob der Klägerin ein Pflichtteilsanspruch nicht zusteht oder ein solcher jedenfalls verjährt ist, steht ihr der geltend gemachte Auskunftsanspruch nicht zu, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, daß unter diesen Umständen für die Erteilung der Auskunft und für die Wertermittlung noch ein Bedürfnis besteht (vgl. BGH, NJW 1985, 384).
  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
    Da der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch sich aufgrund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch den weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen, kann der Senat diese erstinstanzlich anhängigen Ansprüche an sich ziehen und die Klage in vollem Umfang abweisen (vgl. BGH, NJW 1959, 1827; NJW 1985, 2405, 2407).
  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 205/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
    Bei einem Rechtsmittel der Beklagten gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung ist der Wert nach dem Interesse zu bemessen, das sie daran hat, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. nur BGH, FamRZ 1988, 495 = NJW-RR 1988,-693).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
    Da der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch sich aufgrund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch den weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen, kann der Senat diese erstinstanzlich anhängigen Ansprüche an sich ziehen und die Klage in vollem Umfang abweisen (vgl. BGH, NJW 1959, 1827; NJW 1985, 2405, 2407).
  • OLG Hamburg, 23.08.1983 - 12 U 127/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 7 U 236/98
    Auf die Kenntnis des M. H. käme es allerdings nicht an, wenn dieser zum Zeitpunkt des Todes seiner Ehefrau geschäftsunfähig gewesen wäre (vgl. HansOlG Hamburg, MDR 1984, 54).
  • OLG Koblenz, 14.06.2010 - 2 U 831/09

    Berechnung von Pflichtteils- und Pfichtteilsergänzungsansprüchen bei einem

    Nach der Rechtsprechung des BGH (v. 9.3. 1977, IV ZR 114/75, BGHZ 22, 364, NJW 1977, 390) und OLG Düsseldorf (v. 23.7. 1999, 7 U 236/98, OLGR Düsseldorf 2000, 330, NJWE-FER 1999, 328, ZEV 2000, 32 [Ls.]) soll ein stillschweigender Verzicht auf das Erb- oder den Pflichtteil auch im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments grundsätzlich möglich sein.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 7 U 110/20

    Auskunft über den Bestand eines Nachlasses Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs

    Der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1977, 1728 juris-Rn. 32; BGHZ 22, 364 juris-Rn. 19) und der Senat (OLGR Düsseldorf 2000, 330 juris-Rn. 60) haben dies in den jeweils von ihnen entschiedenen Fällen angenommen.
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