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   OLG Düsseldorf, 17.11.1995 - 17 U 103/95   

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https://dejure.org/1995,18236
OLG Düsseldorf, 17.11.1995 - 17 U 103/95 (https://dejure.org/1995,18236)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.1995 - 17 U 103/95 (https://dejure.org/1995,18236)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 1995 - 17 U 103/95 (https://dejure.org/1995,18236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit und Vereinbarung eines ausländischen Schiedsgerichts im Chartervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1996, 239
  • OLG-Report Düsseldorf 1996, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.05.2014 - III ZR 371/12

    Einrede des Schiedsvertrags: Schiedsbindung des Zessionars bei gerichtlicher

    Teilweise wird das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht für maßgeblich gehalten (vgl. Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage, Kap. 44 Rn. 24; siehe auch OLG Düsseldorf, RIW 1996, 239 f: jedenfalls, wenn der Beklagte geltend macht, in den Anwendungsbereich des Schiedsvertrags, an dem er nicht beteiligt war, einbezogen worden zu sein), teilweise wird auf das Recht abgestellt, das die präsumptiv an eine Schiedsklausel gebundene Person mit einer der ursprünglichen Parteien der Schiedsvereinbarung verbindet (vgl. Hausmann in Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 7. Auflage, Rn. 6783; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Anhang zu § 1061 Rn. 47).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZB 24/18

    Bestimmung der persönlichen Reichweite einer Schiedsvereinbarung nach dem

    Die Frage, ob die Antragsgegnerinnen aus der Schiedsvereinbarung berechtigt sind, bestimmt sich nach dem Schiedsvereinbarungsstatut (OLG Düsseldorf, RiW 1996, 239 [juris Rn. 12]; MünchKomm.ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1029 Rn. 39; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 44 Rn. 24).

    Die Auslegung der Schiedsvereinbarung im Hinblick auf die Frage, ob sich auf sie auch die Antragsgegner berufen können, bestimmt sich damit im vorliegenden Fall nach materiellem deutschen Recht (vgl. OLG Düsseldorf, RiW 1996, 239 [juris Rn. 12]; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 129 Rn. 3).

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 44/16

    Ermittlung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Schiedsvereinbarung:

    Dies gilt jedenfalls soweit diese sich - wie hier die Beklagten - selbst auf die Schiedsvereinbarung berufen haben (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1996, 95).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2019 - 10 Sch 5/18

    Rechtsweg zu staatlichen Gerichten bei Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens

    Erklärt sich das von den Parteien bestimmte Schiedsgericht für unzuständig, führt das im Ergebnis zur Undurchführbarkeit des Schiedsverfahrens und zur (Wieder-)Eröffnung der staatlichen Gerichtsbarkeit (OLGR Düsseldorf 1996, 95; RGZ 108, 374 [379]; 119, 29 [31]; 114, 165 [170]; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 646 a.E.; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 7 Rn. 11, Kap. 8 Rn. 2; Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 1032 Rn. 8; MünchKomm-ZPO/Münch, 5. Aufl., § 1032 Rn. 18a).
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