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   OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99   

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OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,6467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1999 - 10 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,6467)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1999 - 10 WF 27/99 (https://dejure.org/1999,6467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Im Falle der Prozesstrennung hat der verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt die Wahl, ob er einheitlich die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert oder gesondert aus den getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten geltend macht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1; ZPO § 145 § 623 Abs. 2 S. 2
    Anwaltsgebühren und Streitwert bei Prozesstrennung

Verfahrensgang

  • AG Duisburg-Ruhrort - 14 F 468/97 19 F 254/98
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1385 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 84
  • OLG-Report Düsseldorf 2000, 74
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13

    Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung

    In den aus der Prozesstrennung resultierenden Einzelverfahren fallen die vor der Prozesstrennung verdienten Gebühren bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen aus den jeweiligen Einzelstreitwerten erneut an (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2009 - 9 KSt 10/09, juris Rn. 5; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 6 W 176/10, juris Rn. 11; OLG Braunschweig BeckRS 2009, 25583 unter II 1; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 74; 2009, 778; LG Saarbrücken MDR 2001, 1442, 1443; AnwK-RVG/N. Schneider, 7. Aufl. § 15 Rn. 167 f., 170; Hartmann, Kostengesetze 44. Aufl. § 15 RVG Rn. 68 "Trennung"; Enders in Hartung/Schons/Enders, RVG 2. Aufl. § 15 Rn. 12, 24, 26 f., 34 ff.; ders., RVG für Anfänger 15. Aufl. Rn. 1488; ders., JurBüro 2007, 564, 567-569; zur Prozessverbindung: Senatsbeschluss vom 14. April 2010 - IV ZB 6/09, NJW 2010, 3377 Rn. 13 f., 19, 23; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09, NJW-RR 2010, 1697 Rn. 13, 15, 17).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 24 W 28/09

    Anwaltsgebühren im Falle der Prozesstrennung

    Dabei bleiben die vor der Prozesstrennung entstandenen Gebühren bestehen und sie entstehen danach, und zwar nur aus den Werten der getrennten Verfahren, noch einmal (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, OLGR Düsseldorf 2000, 74 = AGS 2000, 84; Müller/Rabe Handbuch des FA f. FamR 2. Aufl., 17. Kap., Rn. 153; AK-RVG/Onderka VV Vorb. 3 Rn. 65; Gerold/Schmidt/Madert/Müller-Rabe, RVG 18. Aufl., VV 3100 Rn. 96; Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Aufl.VV Vorb. Teil 3 Rn. 36).
  • OLG Celle, 16.09.2010 - 12 WF 102/10

    Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme eines zuvor abgetrennten und ausgesetzten

    Kommt es zu einer Abtrennung des Verfahrens, so steht dem Anwalt grundsätzlich ein Wahlrecht zu, ob er die getrennte Abrechnung wählt oder die verbundene (OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1385; Schneider, NJW-Spezial 2008, 635).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2011 - 6 W 176/10

    Festsetzung der Terminsgebühr bei Verfahrensabtrennung

    15 2.) Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich wählen, ob er die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den zwei getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten verlangt (OLG Düsseldorf, 10 WF 27/99, OLGR Düsseldorf 2000, 74; OLG Düsseldorf 24 W 28/09, OLGR Düsseldorf 2009, 778; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03

    Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag

    Zwar sind im ursprünglichen Verfahren freigewordene und bezahlte Kosten auf die Kosten für das abgetrennte Verfahren zu verrechnen sind (OLG München a.a.O.; Stein/Jonas-Leipold, § 145 Rdn. 25; Zöller-Greger, § 145 Rdn. 28; Münchener Kommentar-Peters, § 145 Rdn. 15; Musielak-Stadler, § 145 Rdn. 35 f. Für die Rechtsanwaltsgebühren wird allerdings überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Rechtsanwalt die Wahl habe, ob er einheitlich die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert oder gesondert aus den getrennten Verfahren mit den jeweiligen Einzelwerten geltend macht; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 74 = Jur. Büro 2000, 136 = Rechtspfleger 2000, 84; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 31 Rdn. 52 und 71; Gebauer-Schneider, BRAGO, § 31 Rdn. 43; a.A. Göttlich-Mümmler, BRAGO, 20. Auflage, Stichwort "Prozesstrennung").
  • OLG Hamburg, 04.11.2013 - 8 W 101/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten mehrerer

    Der Rechtsanwalt, der beide Streitgenossen vertritt, hat die Wahl, ob er die bisher entstandenen Kosten - mithin eine Verfahrens- und Terminsgebühr zuzüglich der 0, 3 Erhöhungsgebühr - abrechnet oder für jeden Streitgenossen die in den getrennten Verfahren angefallenen Gebühren gesondert beansprucht, also zwei Verfahrens- und Terminsgebühren ohne Erhöhungsgebühr ( Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV 3100, Rn. 104 und 109; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.9.99 zum Aktz. 10 WF 27/99, Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 28.2.2003 zum Aktz. 4 W 20/03, Rn. 2; beide zit. nach juris ).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 11 WF 973/13

    Rechtsanwaltskosten: Berechnung der Gebühren bei Abtrennung der Folgesache

    Die vom Beschwerdeführer genannte Entscheidung des OLG Düsseldorf (FamRZ 2000, 1385) ist ebenfalls nicht einschlägig.
  • OLG Schleswig, 17.11.2005 - 15 WF 319/05

    Anwaltsgebühren in Familiensachen nach Abtrennung

    (Nach außen ist dies bereits durch das neu vergebene Aktenzeichen für das isolierte Sorgerechtsverfahren dokumentiert worden.) Bei dieser Fallgestaltung kann der Rechtsanwalt wählen, ob er die Gebühren aus dem Verfahren vor der Trennung oder aus den zwei Verfahren nach der Trennung verlangt, allerdings unter Anrechnung der vor der Trennung bereits entstandenen Gebühren (OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 136 f.; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 383 f.; OLG Schleswig Beschluss vom 23.12.2004, Az. 15 WF 347/04; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert BRAGO, 15. Aufl., § 31 BRAGO Rz. 52; Keske in Gerhard/von Heintschel-Heineck/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 5. Aufl., Kapitel 17, Rn. 262 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg VfGBgb-(9) 67/03

    Bestimmung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen; Gegenstandswert für eine

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  • AG Vechta, 03.09.2010 - 12 F 667/09

    Fortgeltung bereits vor Abtrennung gewährter Prozesskostenhilfe bei einem wieder

    Nebeneinander konnten sie demgegenüber nicht geltend gemacht werden (vgl. dazu etwa OLG Düsseldorf AGS 2000, 84-85 zum seinerzeit noch anwendbaren § 13 Abs. 2 BRAGO).
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