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   OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99   

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https://dejure.org/2000,5696
OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99 (https://dejure.org/2000,5696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2000 - 4 U 68/99 (https://dejure.org/2000,5696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 4 U 68/99 (https://dejure.org/2000,5696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kraftfahrzeughändler; Teilkaskoversicherung; Rotes Kennzeichen; KFZ-Diebstahl; Fahrzeugschein; Fahrzeugschlüssel; Grobe Fahrlässigkeit

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AKB § 12 Nr. 1 I b

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 I b
    Grob fahrlässig herbeigeführte Entwendung bei Einwurf des Kfz-Schlüssels und -Scheins in den Briefschlitz im Betrieb des Händlers L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; AKB § 12 Nr. 1 I b
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kfz-Diebstahl)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 635 (Ls.)
  • OLG-Report Düsseldorf 2001, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79

    Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
    Es ist anerkannt, daß eine deutliche Unterschreitung in diesem Sinne gegeben ist, wenn Pkw-Schlüssel sichtbar im Innenraum des Pkws liegen, selbst wenn Lenkradschloß und Wagentür verriegelt gewesen sind (BGH NJW 1981, 113 = VersR 1981, 40; OLG Hamm VersR 1984, 151).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
    Die Beweislast trifft insoweit grundsätzlich den, der sich darauf beruft, hier die Klägerin (BGH NJW 1986, 2838).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1989 - 4 U 26/89

    Voraussetzungen grob fahrlässiger Herbeiführung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
    Grob fahrlässig handelt sodann, wer nicht beachtet, was in der konkreten Situation allgemein einleuchtet oder schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maße außer Acht läßt (Senat VersR 1991, 540).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 U 175/95

    Messeparkplatz; Reisegepäck; Grob fahrlässige Herbeiführung; Leistungsfreiheit;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 68/99
    a) Voraussetzung dafür ist, daß der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - das Risikopotential vergrößert oder den bei Vertragsabschluß bestehenden Sicherheitsstandard im Hinblick auf die Diebstahlsgefahr deutlich unterschreitet (BGH VersR 1994, 29, 30; Senat VersR 1997, 304, 305).
  • OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04

    Voraussetzung für die Annahme der grob fahrlässigen Herbeiführung des

    Damit war der Briefkasten - auch für den Kläger ersichtlich - kein geeigneter und sicherer Aufbewahrungsort für Fahrzeugschlüssel, die das Ingangsetzen und ungestörte teilweise Zerlegen des wertvollen Fahrzeugs ermöglichten (wie hier OLGR Köln, 2001, 29, OLGR Düsseldorf 2001, 160).
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