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   OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01   

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https://dejure.org/2001,6061
OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01 (https://dejure.org/2001,6061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2001 - 11 W 20/01 (https://dejure.org/2001,6061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2001 - 11 W 20/01 (https://dejure.org/2001,6061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Straftat; Pressebericht ; Verbrechen; Veröffentlichung von Fotos; Täter; Prozesskostenhilfe ; Geldentschädigungsanspruch; Namensnennung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; KUG § 22; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; KUG § 22; ZPO § 127 Abs. 4
    Persönlichkeitsrecht - Pressebericht über Strafverfahren - Name und Foto des Täters - spektakuläre Tat vor zwanzig Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 309
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
    Eine öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung und Abbildung des Täters beeinträchtigt dessen Persönlichkeitsbereich erheblich ( BVerfGE 35, 202, 226 ­Lebach).

    Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der strafgerichtlichen Verurteilung die im Interesse des öffentlichen Wohls gebotene gerechte Reaktion erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert worden, so lassen sich darüber hinausgehende fortgesetzte oder wiederholte Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich des Täters in der Regel nicht rechtfertigen ( BVerfGE 35, 202,234 ).

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
    Soweit danach auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Straftäter keinen Anspruch darauf gibt, mit der Tat in der Öffentlichkeit nicht mehr konfrontiert zu werden ( BVerfG NJW 00, 1859, 1860 unter II. 2. B)1.), beziehen sich die Ausführungen des BVerfG auf eine den Täter nicht identifizierende Sendung.
  • OLG Nürnberg, 31.10.1995 - 3 U 2008/95

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Namentliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
    Bei der Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung des Betroffenen liegt ­ wenn der Bericht inhaltlich zutreffend ist und sich die Rechtswidrigkeit nur aus dem Fehlen eines berechtigten Interesses an der Offenbarung der Täteridentität ergibt ­ eher eine weniger schwere Beeinträchtigung nahe ( vgl. Soehring, aaO. Anm. 32.24; OLG Düsseldorf AfP 80, 108; OLG Nürnberg NJW 96, 530 ).
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Dieses tagesaktuelle Informationsinteresse ging über den von der abgeurteilten Straftat vormals geschaffenen Berichterstattungsanlass hinaus (vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 306, 307; OLG Köln, NJW 1987, 1418) und stand in engem Zusammenhang mit der Tat, an die sie erinnern durfte (vgl. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 309 juris Rn. 13; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1439, 1441).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 21/08

    Haftung einer Bildagentur

    Soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung erörtert, ob und unter welchen Umständen über den Kläger und seine Straftaten heute noch berichtet werden darf und meint, insbesondere eine Gefährdung des Resozialisierungsgedankens greife nicht ein, verkennt sie, dass es vorliegend allein um das Recht des Klägers am eigenen Bild als spezifische Ausprägung des Persönlichkeitsrechts geht, das mehr als 20 Jahre nach der letzten Verurteilung einer identifizierenden Berichterstattung ohne aktuellen Anlass entgegensteht, weil dem Selbstbestimmungsrecht des Klägers nach so langer Zeit in jedem Fall Vorrang gegenüber einem eher Unterhaltungszwecken dienenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit zukommt (Senat OLGR 2001, 309).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines verurteilten Straftäters

    Beschl. vom 13.8.2001 - 11 W 20/01 - Rn. 11, 14; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 990 (991) [OLG Hamburg 22.11.1990 - 3 U 170/90] ; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, 3. Kap. Rn. 109].

    Beschl. vom 13.8.2001 - 11 W 20/01 Rn. 13; Prinz/Peters, Medienrecht, Kap. 3 Rn. 107].

  • OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08

    Haftung einer Bildagentur II

    Soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung erörtert, ob und unter welchen Umständen über den Kläger und seine Straftaten heute noch berichtet werden darf und meint, insbesondere eine Gefährdung des Resozialisierungsgedankens komme bei dem lebenslänglich Inhaftierten nicht in Betracht, verkennt sie, dass es vorliegend allein um das Recht des Klägers am eigenen Bild als spezifische Ausprägung des Persönlichkeitsrechts geht, das mehr als 20 Jahre nach der letzten Verurteilung einer identifizierenden Berichterstattung ohne aktuellen Anlass entgegensteht, weil dem Selbstbestimmungsrecht des Klägers nach so langer Zeit in jedem Fall Vorrang gegenüber einem eher Unterhaltungszwecken dienenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit zukommt (Senat OLGR 2001, 309).
  • BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die

    Hiernach ist eine identifizierende Berichterstattung über einen Strafgefangenen im Umfeld seiner Haftentlassung unzulässig, falls hiervon Gefährdungen seiner Resozialisierung ausgehen können (vgl. OLG Frankfurt vom 6. Februar 2007 - 11 U 51/06 -, ZUM 2007, S. 546; OLG München vom 16. Januar 2007 - 18 U 4810/06 -, AfP 2007, S. 135 ; OLG Nürnberg vom 12. Dezember 2006 - 3 U 2023/06 -, AfP 2007, S. 127 ; vgl. ferner OLG Frankfurt vom 13. August 2001 - 11 W 20/01 -, OLGR 2001, S. 309).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 11 U 51/06

    Mehrfachverfolgung: Einwand wegen Verletzung des allgemeinen

    Andernfalls würde bei spektakulären Verbrechen das Persönlichkeitsrecht stets hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurückstehen müssen, wodurch der Täter im Ergebnis einer absoluten Person der Zeitgeschichte gleichgesetzt würde (OLGR Frankfurt 01, 309).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierende Berichterstattung über die

    Sie entsprechen der Rechtsprechung des Senats (OLG-Report 2001, 309) und lassen Rechtsfehler nicht erkennen.
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2006 - 3 O 305/06

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Berichterstattung über

    Die Nennung des Namens eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlass besteht [OLG Ffm., OLG-Report 2001, 309 (311)].
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2006 - 3 O 358/06

    Kriminalberichterstattung in der Presse: Wiederholende Berichterstattung über

    19 Anderes gilt allerdings, wenn es einen neuen, aktuellen Anlass für die zu beurteilende Berichterstattung gibt, wenn etwa neue Erkenntnisse und Ereignisse im Zusammenhang mit der früheren Tat zu Tage treten (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 13.08.2001 - 11 W 20/01, OLG Report 2001, 309, 311; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 853; Soehring, Presserecht, Rn. 19.27 + 19.28).
  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 327/07

    Grenzen des Persönlichkeitsschutzes und des Bildnisschutzes:

    Zwar gilt grundsätzlich, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 13. August 2001 (11 W 20/01, OLGR Frankfurt 2001, 309 f.) in diesem Zusammenhang ausgeführt hat:.
  • LG Köln, 24.06.2020 - 28 O 388/19
  • VG Stuttgart, 22.11.2016 - 10 K 7029/16

    Einstweilige Anordnung - Presseinformation der Staatsanwaltschaft über die

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 227/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2005 - 209 C 1015/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verletzung des postmortalen

  • LG Berlin, 07.06.2007 - 27 O 396/07

    Grenzen des Bildnisschutzes: Presseveröffentlichung eines Fotos einer ehemaligen

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 328/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 206/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 278/07

    Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden

  • LG Berlin, 22.05.2007 - 27 O 357/07
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