Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3654
OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.03.2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. März 2002 - 3 W 184/01 (https://dejure.org/2002,3654)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stimmrechtsausschluss; Entlastung; Wohnungseigentümerbeirat; Beschlussfähigkeit; Wohnungseigentümerversammlung; Abstimmung; Stimmrecht; Stimmrechtsverbot; Stimmrechtsvollmacht; Stellvertretung

  • Wolters Kluwer

    Stimmrechtsausschluss bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats; Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 3; ; WEG § 25 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 3 § 25 Abs. 5
    Stimmrechtsausschluss eines Mitglieds des Wohnungseigentümerbeirats bei Entlastung des Wohnungseigentümerbeirats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 735
  • NZM 2002, 345
  • FGPrax 2002, 109
  • ZMR 2002, 786
  • OLG-Report Frankfurt 2002, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Maßgebend ist mithin diejenige Belastung, die ihn trifft, wenn es bei der angefochtenen Entscheidung verbleibt (vgl. BGH NJW 1992, 3305).
  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 2 Z 81/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Die Beschlussfähigkeit besteht aber nicht für die Versammlung generell, sie ist vielmehr vor jeder einzelnen Beschlussfassung erneut zu prüfen (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 595, 596; WuM 1980, 329).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Denn die mündliche Verhandlung ist im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftliches Vorbringen ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 - BayObLGZ 1990, 173, 175; BayObLG NJW-RR 1991, 140f; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 44 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 112/90

    Nutzung von Hobby- und Speicherräumen zu Wohnzwecken

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Denn die mündliche Verhandlung ist im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftliches Vorbringen ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 - BayObLGZ 1990, 173, 175; BayObLG NJW-RR 1991, 140f; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 44 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01
    Denn die mündliche Verhandlung ist im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftliches Vorbringen ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - 3 W 102/01 - BayObLGZ 1990, 173, 175; BayObLG NJW-RR 1991, 140f; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 44 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.11.2006 - 16 Wx 165/06

    Keine Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung bei

    Diese Rechtsfolge entspricht der herrschenden Rechtsprechung der Obergerichte sowie der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Zweibrücken v. 11.03.2002, NJW-RR 2002, 735; BayObLG v. 09.06.1988, WE 1989, 64; Bärmann/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 124; Mü-Ko/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 25 WEG, Rdnr. 16; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 25 Rdnr. 39, 40).
  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    2 Z 81/85">NJW-RR 1987, 595; NZM 1998, 668; KG NJW-RR 1989, 144; OLG Düsseldorf NZM 1999, 285; NJW-RR 2001, 1668; OLG Zweibrücken WE 1991, 357; FGPrax 2002, 109).
  • AG Weimar, 01.03.2013 - 5 C 839/11

    Beschlussfähigkeit muss nicht für jeden Beschluss gegeben sein (hier:

    Hieraus folgt, dass die Beschlussfähigkeit nicht für die gesamte Versammlung, sondern für jede einzelne Beschlussfassung getrennt vorliegen muss (vgl. OLG Zweibrücken ZWE 2002, 283).

    Hieraus folgt, dass die Beschlussfähigkeit nicht für die gesamte Versammlung, sondern für jede einzelne Beschlussfassung getrennt vorliegen muss (vgl. OLG Zweibrücken ZWE 2002, 283).

  • AG Schwarzenbek, 02.11.2021 - 2 C 54/19

    Stimmrechtsverbot bezüglich Abberufung von WEG-Verwalter bei

    Darunter fällt auch die Entlastung eines Verwalter-Eigentümers, weil es sich bei der Entlastung des Verwalters um ein negatives Schuldanerkenntnis handelt (OLG Karlsruhe vom 31.7.2007, Az. 14 Wx 41/06; OLG Zweibrücken vom 11.3.2002, Az. 3 W 184/01; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 25 Rn. 106; Greiner, in: BeckOGK, Stand 1.9.2021, § 26 Rn. 366; Bartholome, in: BeckOK WEG, 46. Ed. Stand 1.10.2021, § 25 Rn. 102).
  • OLG Saarbrücken, 24.10.2007 - 5 W 219/07

    Haftung des mit der Mietverwaltung von Sondereigentum beauftragten

    Dass die angefochtene Entscheidung vom 6.7.2007 auf eine mündliche Verhandlung vom 22.3.2006 hin ergangen ist, an der andere als die entscheidenden Richter teilgenommen haben, ist im Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich nicht zu beanstanden (BayObLG ZMR 2004, 764; OLG Zweibrücken, ZMR 2002, 786).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07

    Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

    Auf Grund der gleichermaßen bestehenden Interessenkollision erfasst der Stimmrechtsausschluss ebenso die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, NZM 2002, 345 f, zitiert nach juris Rndr. 9).
  • LG Leipzig, 19.04.2005 - 1 T 188/05

    Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Allerdings ist anerkannt, dass ein vom Stimmrecht Ausgeschlossener dann auch nicht für andere als rechtsgeschäftlicher Vertreter abstimmen darf (vgl. insoweit: OLG Zweibrücken, NZM 2002, 345 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3023
BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02 (https://dejure.org/2002,3023)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02 (https://dejure.org/2002,3023)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 2Z BR 32/02 (https://dejure.org/2002,3023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 24

  • rechtsportal.de

    FGG § 12; WEG § 23 Abs. 1 § 24
    Unzulässige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in Eigentümerversammlung - Anfechtung sämtlicher Beschlüsse aus einem einzigen formellen Grund

  • ibr-online

    Rechtsanwalt in Wohnungseigentümerversammlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mit Anwalt zur Eigentümerversammlung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungseigentümerversammlung ; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts; Nichtöffentlichkeit der Versammlung; Ausschluss von der Eigentümerversammlung; Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 275/01
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 8858/01
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1307
  • NZM 2002, 616
  • FGPrax 2002, 171
  • ZMR 2002, 844
  • OLG-Report Frankfurt 2002, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    a) Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich (allgemeine Meinung; BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1997, 568/569; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rn. 14).

    Die Rechtsprechung (BGHZ 121, 236) erkennt jedoch an, dass ein Wohnungseigentümer in bestimmten Fällen ein berechtigtes Interesse besitzen kann, in der Versammlung einen Berater hinzuzuziehen.

    Es ist deshalb eine Abwägung der gegensätzlichen Belange im Einzelfall vorzunehmen (BGHZ 121, 236).

  • BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96

    Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    a) Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich (allgemeine Meinung; BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1997, 568/569; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rn. 14).

    Zerstrittenheit der Wohnungseigentümer untereinander reicht, auch wenn sie im Zusammenhang mit einem der Beratungsgegenstände steht, nicht aus (BayObLG WuM 1997, 568/570).

    (4) Nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 1997, 568 und herrschende Meinung, siehe Wangemann/Drasdo Rn. 165) sind Geschäftsordnungsbeschlüsse nicht anfechtbar.

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    Vielmehr sollen die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt werden, Angelegenheiten der Gemeinschaft in Ruhe und ohne Einflussnahme Außenstehender zu erörtern (siehe Wangemann/Dräsdo Rn. 84; auch BGHZ 99, 90/95; OLG Hamm OLGZ 1990, 57).
  • OLG Hamm, 13.10.1989 - 15 W 314/89
    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    Vielmehr sollen die Wohnungseigentümer in die Lage versetzt werden, Angelegenheiten der Gemeinschaft in Ruhe und ohne Einflussnahme Außenstehender zu erörtern (siehe Wangemann/Dräsdo Rn. 84; auch BGHZ 99, 90/95; OLG Hamm OLGZ 1990, 57).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    Hierbei ist davon auszugehen, dass jeder Beteiligte die für ihn vorteilhaften Umstände von sich aus vorbringt (BGH NJW 2001, 1212).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01

    Auschluss einzelner Eigentümern von der Eigentümerversammlung -

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
    (3) Das Landgericht konnte ohne Verfahrensfehler aufgrund des vorliegenden Versammlungsprotokolls und der dazu abgegebenen Erklärungen auch davon ausgehen, dass die Antragstellerin nach der Entscheidung der Wohnungseigentümer, ihren Beistand nicht zuzulassen, mit diesem die Versammlung freiwillig verließ, eine Verletzung ihres Teilnahmerechts (dazu BayObLG Beschluss vom 10.4.2002 2Z BR 97/01) also nicht vorliegt.
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zu Stande kommen (BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329; BayObLG, NZM 2002, 616 = NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG, NJW-RR 1997, 1171; BayObLG, NZM 2004, 388).
  • OLG Köln, 06.08.2007 - 16 Wx 106/07

    Teilnahme des Beraters eines betroffenen Wohnungseigentümers an

    Die erforderliche Interessenabwägung und die Entscheidung über die Teilnahme des Beraters müssen in der Regel in der konkreten Wohnungseigentümerversammlung und in bezug auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt erfolgen, da sich Art und Bedeutung der Angelegenheit erst im Einzelfall ergeben (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1993, 1329; BayObLG NZM 2002, 616; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1294; Palandt/Bassenge, Kommentar zum BGB, 66. Auflage 2007 § 24 WEG Rdn. 15; Staudinger/Bub, 13. Bearbeitung 2005, § 25 WEG Rdn. 173 ff).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    b) Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG (i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG), die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG NJW-RR 1997, 1171/1172).
  • LG Karlsruhe, 05.12.2023 - 11 S 126/22

    WEG-Hausordnung: Einschränkungen der Tierhaltung wegen einer Tierhaar-Allergie

    Denn Geschäftsordnungsbeschlüsse sind nicht selbstständig anfechtbar (BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02; Herrmann in: BeckOGK WEG, Stand 01.06.2022, § 24 Rn. 256; Bartholome in: BeckOK WEG, Stand 30.09.2022, § 24 Rn. 221).

    Anders wäre dies nur, wenn sich der Beschluss über die gegenwärtige Versammlung hinaus auch auf künftige Versammlungen beziehen würde (BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02).

  • OLG Hamburg, 22.07.2003 - 2 Wx 67/01

    Anfechtung des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

    Immerhin obliegt es den Antragstellern in diesem echten Streitverfahren, die Tatsachen eingehend darzustellen und dem Gericht den Streitstoff umfassend zu unterbreiten sowie ihnen vorteilhafte Umstände von sich aus vorzubringen, nachdem die Vorinstanz die entsprechenden Hinweise gegeben hatte und den schreibgewandten Antragstellern daher bewusst sein musste, dass sie Rechtsnachteile erleiden könnten, wenn sie diesen Hinweisen nicht nachkommen würden (vgl. dazu Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor § 43 Rn 137; Keidel/Kuntze/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn 121, 122 und 137 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1988, 1170; FGPRax 2002, 171; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 616).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07

    Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der NichtÖffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungül­ tig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388).
  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08

    Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der NichtÖffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; Bay- ObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (Bay- ObLG NZM 2004, 388).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5849
OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 6/02 (https://dejure.org/2002,5849)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2002 - 22 U 6/02 (https://dejure.org/2002,5849)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 22 U 6/02 (https://dejure.org/2002,5849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 511
  • OLG-Report Frankfurt 2002, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 6/02
    Wer bei Abschluß eines Vergleiches die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen er später eine Aufrechnungslage herleitet, darf eine Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn er sich dieses Recht im Vergleichsvertrag vorbehalten hat (BGH LM Nr. 63 zu § 387 BGB; vgl. auch BGHZ 120, 387, 394).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 U 21/12

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung aus gerichtlich protokolliertem

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung die Aufrechnung mit einer bei Vergleichsschluss bereits bestehenden Forderung nach Treu und Glauben jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Aufrechnende das Bestehen der Forderung kannte und sich dennoch die Aufrechnung in dem Vergleich nicht vorbehalten hat (so bereits das RG, Urteil vom 23.5.1928, RGZ 121, S. 177, 179; BGH, a.a.O., zitiert nach Juris, Rn 28, 0LG Köln, Urteil v. 16.7.2002, 22 U 6/02, VersR 2003, S. 511, zitiert nach Juris Rn 19 ff).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 5 U 31/13

    Vergleich über Werklohnforderung geschlossen: Keine Aufrechnung wegen Mängeln

    Dementsprechend ist dann, wenn sich Gläubiger und Schuldner über eine noch offene Vergütung aus einem Werkvertrag durch Abschluss eines Vergleichs geeinigt haben, eine nachträgliche Aufrechnung des Schuldners mit einer Gegenforderung nur dann zulässig, wenn sich dieser das Recht zur Aufrechnung durch Vereinbarung eines Aufrechnungsvorbehaltes vorbehalten hat (Senat, I-5 U 126/03, OLGR 2005, 56; OLG Köln, VersR 2003, 511; wobei das Aufrechnungsverbot jeweils zumindest auch aus den Grundsätzen von Treu und Glauben abgeleitet wurde).
  • LG Berlin, 03.06.2010 - 5 O 199/09

    Aufrechnung: Ausschluss nach Ablauf einer in einem Vergleich vereinbarten

    Grundsätzlich ist eine nachträgliche Aufrechnung gegen Vergleichsforderungen nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn das Recht zur Aufrechnung im Vergleich vorbehalten worden ist (BGH Urteil vom 09.12.1992 - VIII ZR 218/91 - OLG Köln Urteil vom 16.07.2002 - 22 U 6/02 - OLG Düsseldorf Urteil vom 04.05.1995 - 6 U 12/94 -).
  • LG Hamburg, 11.03.2005 - 308 O 543/04

    Treuwidrige Aufrechnung bei unterbliebener Offenbarung einer Gegenforderung beim

    Behält sich der Schuldner bei Vergleichsschluss in einem solchen Fall keine Aufrechnung vor oder gibt er nicht jedenfalls in anderer Weise zu erkennen, dass er meint, eine Gegenforderung zu besitzen, so verhält er sich unredlich und ist mit einer späteren Aufrechnung nach Treu und Glauben ausgeschlossen (vgl. BGHZ 120, 387/393f.; OLG Köln, VersR 2003, 511; Palandt-Heinrichs, 64. Aufl. 2005, § 387 Rn 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7157
OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99 (https://dejure.org/2001,7157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2001 - 1 U 160/99 (https://dejure.org/2001,7157)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2001 - 1 U 160/99 (https://dejure.org/2001,7157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unfallbedingte Zukunftsschäden ; Unfallereignis; Verkehrsunfall ; Fahrspurwechsel ; Scharfe Lenkbewegung ; Instabilität eines Fahrzeugs ; Spezialmatratze ; Haftungsprivilegierung gegenüber Fahrzeuginsassen

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 287 Abs. 2; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; StVG § 12 Abs. 1 Ziff. 3; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 8 a; ; StVG § 16; ; PflVG § 3 Ziff. 1; ; ZSG § 9 Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1; ; StVO § 3; ; StVO § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; StVO § 1 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)

    StVG § 7 Abs. 1; StVO § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Grenzen der Wartepflicht beim Auffahren auf eine bevorrechtigte Straße

  • rechtsportal.de

    Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Einbiegen aus einer wartepflichtigen Straße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Sorgfaltspflicht des wartepflichtigen Rechtseinbiegers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 565
  • VersR 2002, 1168
  • OLG-Report Frankfurt 2002, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94

    Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99
    Eine andere Beurteilung ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.9.1995 (NJW 1996, 60).

    Dieser Vertrauensgrundsatz galt auch zugunsten der Beklagten zu 1. Anders als in dem Fall BGH NJW 1996, 60 war die Streckenführung der für die Beklagte zu 1) vorfahrtsberechtigten Straße nicht unübersichtlich.

    Der Senat hat erwogen, ob angesichts der herrschenden Dunkelheit ähnlich strenge Anforderungen an die Wartepflicht eines Rechtseinbiegers zu stellen sind wie im Fall BGH NJW 1996, 60.

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99
    Grundsätzlich kann der Wartepflichtige in einer derartigen Situation jedoch darauf vertrauen, dass er keinen Vorfahrtsberechtigten an der Weiterfahrt behindert, wenn sich bei Beginn seines Einbiegens nicht nur von links keine Fahrzeuge nähern, sondern auf der Vorfahrtsstraße auch die für ihn rechte Straßenseite frei ist und keine Anzeichen dafür sprechen, dass eines der sich auf der anderen Straßenseite von rechts nähernden Fahrzeuge die Fahrbahnseite wechselt (BGH NJW 1982, 2668).
  • OLG Hamm, 21.12.1995 - 6 U 78/95

    Nächtliche Kontrollen gegen alkoholische Exzesse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 160/99
    Vielmehr stellt die Pauschale von 0, 40 DM pro Kilometer, wie sie auch das Landgericht in Anlehnung an § 9 Abs. 3 Nr. 2 ZSG zugrundegelegt hat, eine angemessene Entschädigung pro gefahrenen Kilometer dar (OLG Hamm VersR 1996, 1513, 1515; Palandt/Heinrichs § 249 Rdnr. 11).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auch bei einer auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung sei eine diesen Anforderungen entsprechende Vollziehung erforderlich (BGH, Urteil vom 22.10.1992, NJW 1993 S. 1076 ff; BGH, Urteil vom 13.4.1989, NJW 1990 S. 122 ff; Thüringer OLG, Urteil vom 22.9.1999 - 2 U 821/99; Urteil vom 24.6.1999 - 1 U 160/99 - LAG Hessen, Beschluss vom 20.2.1990, NZA 1991 S. 30; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.8.1998, BB 2000 S. 987; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.10.1991 - 6 Sa 44/91 - ; LAG Berlin, Beschluss vom 18.8.1987, NZA 1987 S. 825; MK-Heinze, 1. Aufl. § 939 ZPO Rn 37 ff; Stein-Jonas-Grunsky, 21. Aufl. Bd. 7/1, § 938 ZPO Rn 30; Baur a.a.O, H Rn 395 jeweils mit weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
  • OLG Nürnberg, 23.12.2015 - 12 U 1263/14

    Bemessung eines Haushaltsführungsschadens nach Tabellenwerk - Pardey/Schulz-Borck

    Teils wird ein solcher Abzug - teils begrenzt auf die Kosten des Brillengestells - vorgenommen und dabei argumentiert, auch Brillen hätten eine begrenzte Lebensdauer; neben der Abnutzung unterlägen insbesondere die Brillengestelle in Material, Form und Farbe modisch sich ständig ändernden Anschauungen (OLG Rostock NZV 2011, 503; OLG Celle OLGR 2007, 634; OLG Braunschweig OLGR 2003, 185; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1317; LG Augsburg ZfSch 2013, 24; LG Münster Schaden-Praxis 2011, 326).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Das erkennende Gericht ist insoweit auch mit der wohl herrschenden Rechtsprechung ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 145 f. = VersR 2006, Seiten 1233 f.; OLG Köln , VRS Band 110, Seiten 170 ff. = DAR 2006, Seiten 325 ff.; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 146 f. = VRS Band 110, Seiten 1 ff.; OLG Hamm , VersR 2002, Seiten 992 ff. = NZV 2001, Seiten 468 ff.; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81 ) der Meinung, dass die Aussagekraft von Studien mit freiwilligen Personen teilweise bezweifelt werden muss, da sie nicht unter realen Bedingungen stattfinden und sich die Probanden auf die Kollision durch Anspannen der Muskulatur und eine optionale Sitzposition bzw. Körperhaltung einstellen könne ( AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

    Das erkennende Gericht schließt sich jedoch aufgrund der berechtigten Zweifel an einer sogenannten "Harmlosigkeitsgrenze" bei 15 km/h insofern der nunmehr wohl herrschenden Rechtsauffassung an, welche der Überzeugung ist, das keines Falls wissenschaftlich hinreichend abgesichert ist, das Differenzgeschwindigkeiten zwischen 5 km/h und 15 km/h dem Nachweis einer HWS-Verletzung im konkreten Einzelfall von vornherein entgegen stehen ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 f.; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Bamberg , NZV 2001, Seite 470; AG Rüdesheim , Schaden-Praxis 2008, Seiten 395 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

    Vielmehr ist eine pauschale Betrachtungsweise in diesem Geschwindigkeitsbereich abzulehnen und bedarf es einer Einzelfallbetrachtung sowohl auch und gerade bzgl. der haftungsbegründeten Kausalität unter Einbeziehung aller relevanten Umstände ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 f.; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Bamberg , NZV 2001, Seite 470; AG Rüdesheim , Schaden-Praxis 2008, Seiten 395 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

    Hier schließt sich das erkennende Gericht den Ausführungen der herrschenden Rechtsprechung im Hinblick auf die Vielfältigkeit möglicher Unfallkonstellationen sowie die unterschiedliche Verletzungsanfälligkeit der jeweiligen Unfallbeteiligten an (vgl. u. a.: OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81; AG Bremen , DAR 2003, Seiten 76 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01

    Kreuzungsunfall und überhöhte Geschwindigkeit

    Zu diesem typischen Geschehensablauf gehört bei Kreuzungsunfällen in der Dunkelheit die eigene Sichtbarkeit des Vorfahrtberechtigten als ein die Wartepflicht seines Unfallgegners auslösendes Element (Senat, Urteil vom 20. August 2001, 1 U 160/99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1384
OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01 (https://dejure.org/2002,1384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2002 - 15 W 287/01 (https://dejure.org/2002,1384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2002 - 15 W 287/01 (https://dejure.org/2002,1384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mobilfunkantenne als nicht hinzunehmender Nachteil - Anfechtbarkeit gemischtrechtlicher Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Gemischtrechtliche Kostenentscheidung; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung; Gesundheitsgefährdung von Mobilfunkantennen; Annahme einer tatsächlichen Benachteiligung; Wohnungeigentümer; Duldungspflicht; Beseitigungsanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentümergemeinschaft - Beschluss über Errichtung von Mobilfunkantennen

  • Judicialis

    FGG § 20 a; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    FGG § 20a; WEG § 22 Abs. 1 § 14 Nr. 1
    Mobilfunkantenne auf dem Dach einer Wohneigentumsanlage

  • ibr-online

    Eigentümerbeschluss zur Installation einer Mobilfunkantenne

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • heise.de (Pressebericht, 03.07.2002)

    UMTS-Mobilfunkantennen müssen nicht geduldet werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sind UMTS-Mobilfunkantennen zu dulden?

Verfahrensgang

  • AG Rheine - 3 II 2/01
  • LG Münster - 3 T 39/01
  • OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1730
  • MDR 2002, 754
  • NZM 2002, 456
  • FGPrax 2002, 103
  • ZMR 2002, 622
  • OLG-Report Frankfurt 2002, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 05.09.2001 - 9 U 103/00

    Anbringung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01
    Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um eine bauliche Veränderung (vgl. auch OLG Schleswig NZM 2001, 1035; OLG Köln NZM 2001, 293).
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01
    Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um eine bauliche Veränderung (vgl. auch OLG Schleswig NZM 2001, 1035; OLG Köln NZM 2001, 293).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01
    Deshalb sind Beschlüsse der Wohnungseigentümer wie im Grundbuch eingetragene Regelungen der Gemeinschaftsordnung "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt (vgl. BGH NJW 1998, 3713, 3714 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06

    Gemeinschaft von Miteigentümern eines Grundstücks: Mehrheitsentscheidung über den

    Auch das Oberlandesgericht Hamm und das Bayerische Oberste Landesgericht haben ausgeführt, dass die derzeit bestehende Ungewissheit, ob und in welchem Maße von Mobilfunkantennen gesundheitliche Gefahren für die in unmittelbarer Nähe zu der Anlage wohnenden Menschen ausgehen, für die Annahme einer tatsächlichen Benachteiligung ausreicht, die ein Wohnungseigentümer nach dem Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG nicht hinnehmen muss (OLG Hamm NJW 2002, 1730 ff., BayObLGZ 2002, 82 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Soweit in der obergerichtlichen Zivilrechtsprechung teilweise Abwehransprüche von Wohnungseigentümern gegen die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen gegen ihre Wohnungseigentümergemeinschaft bejaht werden, weil gegenwärtig eine Gefährdung durch solche Anlagen nicht auszuschließen sei, wird dies mit der besonders engen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründet (vgl. BayObLG, Beschl. v. 20.03.2002 - 2Z BR 109/01 - und OLG Hamm, Beschl. v. 03.01.2002 - 15 W 287/01 -, beide Juris).
  • OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06

    Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem

    Es gilt nach § 14 Nr. 1 WEG aber auch für mögliche weitere Nachteile, die mit einer solchen Anlage verbunden sein können, wie etwa die Strahlenbelastung und die damit verbundenen Befürchtungen und Wertminderungen (vgl. OLG Hamm, NJW 2002, 1730; OLG Karlsruhe NZM 2006, 746).
  • OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09

    Grundbucheintragung: Anweisung für einen Teilungsvermerk über das herrschende

    Die Rechtsbeschwerdeführer brauchen nicht identisch mit den Beschwerdeführern zu sein (OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 103; Demharter § 78 Rn. 2).
  • OLG Köln, 10.01.2003 - 16 Wx 221/02

    Errichtung einer Mobilfunkanlage

    Wegen der nach der Teilungserklärung ausdrücklich dem Sondernutzungsberechtigten eingeräumten Möglichkeit die Dachfläche für "leistungsstarke Antennen" zu nutzen, stellt sich vorliegend nicht die von dem OLG Hamm entschiedene Frage, ob für die Errichtung einer Mobilfunkanlage die Zustimmung aller Wohnungseigentümer nach § 22 Abs. 1 WEG erforderlich ist, weil sich die Ungewissheit möglicher gesundheitlicher Risiken als ein nach § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmender Nachteil darstellt (vgl. OLG Hamm NZM 2002, 456 = ZMR 2002, 622 = OLGReport 2002, 317).
  • LG Freiburg, 03.03.2005 - 3 S 19/01

    Wohnraummiete: Abwehranspruch gegen Mobilfunkanlage; Fürsorgepflicht des

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen aus dem Wohnungseigentumsgesetz hingewiesen haben (OLG Hamm, NJW 2002, 1730 f; BayObLG NZM 2002, 441) vermögen diese den Anspruch ebenfalls nicht zu begründen.
  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 115/03

    Voraussetzungen für die Beseitigung einer Mobilfunkantenne - Mobilfunkantenne,

    Das hier vorliegende Verfahren unterscheidet sich von demjenigen des Oberlandesgerichts Hamm (NJW 2002, 1730) entscheidend dadurch, dass im vorliegenden Fall eine Beweiserhebung über die Auswirkungen der Mobilfunkantenne durchgeführt ist und dadurch die konkrete Strahlenbelastung feststeht.
  • LG Kempten, 14.01.2004 - 5 S 2572/02

    Mietminderung wegen gesundheitsgefährdendem Mobilfunkmast?

    Eine Anscheinsgefahr genügt hierbei nicht, ebenso wenig genügen besondere Empfindlichkeiten oder Befürchtungen von Mietvertragsparteien (a.A. wohl AG München, 432 C 7381/95; vgl. hierzu auch OLG Hamm, NZM 2002, 456 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht