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   OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02   

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https://dejure.org/2004,15851
OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02 (https://dejure.org/2004,15851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2004 - 20 W 183/02 (https://dejure.org/2004,15851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2004 - 20 W 183/02 (https://dejure.org/2004,15851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 1 S 2 WoEigG, § 28 Abs 3 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG, § 48 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan; Beschwer des Verwalters und Beschwer im Beschwerdeanfechtungsverfahren; Auslegung der Teilungserklärung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Geschäftswert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan; Beschwer des Verwalters und Beschwer im Beschwerdeanfechtungsverfahren; Auslegung der Teilungserklärung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Geschäftswert)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2005, 7
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02

    Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Auch dann, wenn der Verwalter nach dem Verwaltervertrag Anspruch auf eine bestimmte Vergütung pro Wohneinheit hat, gilt für die Verpflichtung der Wohnungseigentümer untereinander § 16 Abs. 2 WEG, d. h. Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel (OLG Köln NZM 2002, 615; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr. 115; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26, Rdnr. 63).

    Die hier in §§ 11 und 12 der Teilungserklärung für Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung sowie Betriebskosten vorgesehene Regelung greift für die Verwalterkosten schon deshalb nicht ein, wie es sich dabei um keine dieser Kostenarten, sondern um die Kosten der sonstigen Verwaltung handelt (KG NZM 2002, 615).

  • BayObLG, 12.12.1991 - BReg. 2 Z 157/91

    Beteiligung an Kosten für einen Aufzug in einer Mehrhausanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Zu Recht haben die Vorinstanzen darauf verwiesen, dass insoweit nichts anderes gilt als auch sonst für die Kosten von Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. dem Aufzug, der nur in einem Haus einer Mehrhausanlage vorhanden ist und den die Miteigentümer mit Sondereigentum in den anderen Häusern nicht nutzen (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2576 = WuM 1985, 33, 34; BayObLG WuM 1992, 155).
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Zu Recht haben die Vorinstanzen darauf verwiesen, dass insoweit nichts anderes gilt als auch sonst für die Kosten von Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. dem Aufzug, der nur in einem Haus einer Mehrhausanlage vorhanden ist und den die Miteigentümer mit Sondereigentum in den anderen Häusern nicht nutzen (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2576 = WuM 1985, 33, 34; BayObLG WuM 1992, 155).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Wenn im Einzelfall das Eigeninteresse des anfechtenden Wohnungseigentümers - wie vorliegend - deutlich unter 25 % des Gesamtvolumens liegt, so kann eine weitere Herabsetzung geboten sein (BayObLG WuM 1992, 714; OLG Hamm NZM 2001, 549; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 48, Rdnr 25 mit weiteren Nachweisen; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 48, Rdnr. 40; Staudinger/-Wenzel, aaO., § 48, Rdnr. 20).
  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Auch die Interessen der übrigen Eigentümer und die Bedeutung der Sache für die Gemeinschaft insgesamt bleiben unberücksichtigt, da allein das vermögenswerte Interesse des Beschwerdeführers an einer Änderung der angefochtenen Entscheidung maßgeblich ist (BayObLG ZWE 2000, 461 m. w. H.; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 450; Niedenführ/Schulze, aaO. § 45, Rdnr. 1, 13; Staudinger/Wenzel, 12. Aufl., § 45, Rdnr. 8 und 12).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2003 - 20 W 431/00

    Kostenverteilungsregelung in der Teilungserklärung: Auslegung des Begriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 10 Rdnr. 53; Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG, Rdnr. 44; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 10, Rdnr. 8; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl. § 10, Rdnr. 15; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 07.03.2003 -20 W 431/2000- und Beschluss vom 28.01.2004 -20 W 124, 180/2003-).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 7385/96

    Vorgehen eines Miteigentümers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gegen eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Die Beschwer der Antragsgegner, die die Genehmigungsbeschlüsse verteidigen, die in den Vorinstanzen teilweise für ungültig erklärt worden sind, richtet sich nach dem Interesse aller Wohnungseigentümer an der Gültigkeit dieser Beschlüsse (KG WuM 1997, 237 = NJW-RR 1997, 652; Niedenführ/Schulze, aaO., § 45, Rdnr. 10).
  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95

    Sondereigentum an einer Doppelstockgarage mit Kippvorrichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Insoweit ist festzustellen, dass nach der herrschenden Meinung (vgl. z. B. BayObLG Rpfleger 1975, 90 und NJW-RR 1995, 783; Palandt/Bassenge, aaO., § 3, Rdnr. 8; Niedenführ/Schulze, aaO., § 3, Rdnr. 21; Weitnauer: WEG, 8. Aufl., § 5, Rdnr. 29; anderer Ansicht Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 5 Rdnr. 19; Gleichmann Rpfleger 1988, 10) bereits die einzelnen Stellplätze auf bzw. unter einer Hebebühne wegen des veränderlichen Sondereigentums-, bzw. Teileigentumsbereiches nicht sondereigentumsfähig sind.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    In der Betriebskostenabrechnung 1999/2000 sowie im Wirtschaftsplan 2001 wurden unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500) Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen auch auf die Eigentümer der Reihenhäuser umgelegt, mit denen sie in den bisherigen Abrechnungen nicht belastet worden waren.
  • BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 170/82

    Weitere Beschwede eines weiteren Verfahrensbeteiligten gegen eine ihn nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Dem steht vorliegend auch nicht entgegen, dass die Erstbeschwerde nicht durch den Verwalter eingelegt worden ist, weil die landgerichtliche Entscheidung den amtsgerichtlichen Beschluss zu Ungunsten (auch) des Verwalters abgeändert hat, indem der Genehmigungsbeschluss noch in weiterem Umfang für ungültig erklärt worden ist als im amtsgerichtlichen Verfahren (BGH NJW 1980, 1960 und NJW 1984, 2414).
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

  • BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92

    Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine

  • OLG Köln, 16.11.2001 - 16 Wx 221/01

    Wohnungsrecht: Verteilung der Kosten, Lasten und Nutzungen des

  • KG, 16.12.1992 - 24 W 3700/92

    Kostenentscheidung: Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • KG, 14.06.1993 - 24 W 5328/92

    Umfang ordnungsgemäßer Instandhaltung - Instandhaltungskosten - Anfechtbarkeit

  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 137/00

    Anfechtung der Entlastung des Verwalters

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 373/03

    Wohnungseigentum: Auslegung einer Teilungserklärung

    Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die diese Kostenverteilung abweichend regelt, muss eindeutig und klar sein und dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen, bei Zweifeln am Regelungsinhalt gilt die gesetzliche Regel des § 16 Abs. 2 WEG (BayObLG ZMR 1999, 48, 49; OLG Köln OLG-Report 2002, 91; OLG Hamburg ZMR 2004, 614; Senatsbeschluss vom 27.04.2004 -20 W 183/02-).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 3 Wx 164/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der

    Bei Zweifeln sei eine Öffnungsklausel nicht anzunehmen (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2005, 7 ff).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Eine grundsätzliche Begrenzung auf das fünffache des wirtschaftlichen Eigeninteresses kommt nicht in Betracht (so ausdrücklich Palandt aaO; BayObLG ZWE 2001, 154; vgl. auch OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2005, 7).
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