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   OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 128/05   

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https://dejure.org/2005,6286
OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 128/05 (https://dejure.org/2005,6286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.2005 - 24 U 128/05 (https://dejure.org/2005,6286)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 2005 - 24 U 128/05 (https://dejure.org/2005,6286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 833 S 2 BGB
    Tierhalterhaftung: Kein Haftungsausschluss für nebenberufliche Reitlehrerin; kein Mitverschulden einer Reitschülerin wegen Fehlern im Umgang mit dem Pferd

  • Judicialis

    BGB § 833

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833
    Zur Haftung des Tierhalters nach Unfall beim Umgang mit einem Pferd - Ausschluss der Ersatzpflicht; Mitverschulden der Reitschülerin?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Ausschluss der Ersatzpflicht nach § 833 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB); Beinbruch einer Reitschülerin durch Sturz oder Huftritt; Fehler im Umgang mit einem Pferd durch die Reitlehrerin; Anrechnung von Mitverschulden für von der Lehrerin ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2006, 342
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Darmstadt, 14.06.2005 - 17 O 224/04

    Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Pferdehalter; Haftung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 128/05
    unter teilweiser Abänderung des am 14. Juni 2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Darmstadt - 17 O 224/04 - die Klage insgesamt abzuweisen.
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    Entgegen der Auffassung der Revision ist es für die Annahme einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 833 Satz 2 BGB demgegenüber nicht erforderlich, dass der Tierhalter seinen Lebensunterhalt zu einem erheblichen Anteil aus der Tierhaltung erwirtschaftet und diese eine wesentliche Grundlage seines Erwerbs bildet (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1194; MünchKommBGB/Wagner, aaO, Rn. 40 ff.; aA OLG Frankfurt, OLGR 2006, 342; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 186; Staudinger/Eberl-Borges, aaO; NK-BGB/Katzenmeier, aaO).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09

    Tierhalter; Reitverein; therapeutisches Reiten; Entlastungsbeweis; berufsmäßiger

    Ob, wie das OLG Frankfurt in der im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung in OLGR 2006, 342 meint, die im Gesetz bezeichneten, die Entlastungsmöglichkeit eröffnenden Tierhaltungszwecke sämtlich ein gewisses wirtschaftliches "Darauf-Angewiesensein" voraussetzen und Zweck der Haftungserleichterung der Schutz der Personen ist, die ihren Lebensunterhalt wenigstens zu einem erheblichen Anteil aus der Tierhaltung erwirtschaften, kann dahinstehen.
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    aa) Kein Mitverschulden hat das OLG Frankfurt darin gesehen, dass ein 14-jähriges Mädchen ein Pferd über eine Baustelle geführt hat, in der ein Brett auf losem Kies verlegt war und dabei das Pferd zog, so dass das Pferd erschrak und das Mädchen entweder zu Boden riss oder mit den Hufen trat, weil das Mädchen nur das tat, was es in seinem Stadium als Reitanfängerin zu tun gewohnt war (U. v. 25.11.2005, 24 U 128/05, OLGR Frankfurt 2006, 342).
  • LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer instabilen Fraktur des 3.

    Der durch die Tierhaltung erzielte Verdienst muss jedoch einen wirtschaftlich erheblichen Beitrag zum Unterhalt oder Erwerb des Tierhalters bringen, um die Entlastungsmöglichkeit nach § 833 S. 2 BGB zu eröffnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.11.2005 - 24 U 128/05).
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