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   OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 2 U 195/06   

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https://dejure.org/2007,3371
OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 2 U 195/06 (https://dejure.org/2007,3371)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.2007 - 2 U 195/06 (https://dejure.org/2007,3371)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 2 U 195/06 (https://dejure.org/2007,3371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 307 BGB, § 309 Nr 3 BGB, § 387 BGB, § 256 ZPO, § 531 ZPO
    Werklohnanspruch des Bauunternehmers: Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten trotz Aufrechnungsverbots

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Heizungsanlage - mangelhafte Errichtung und Schadensersatz

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 307 Abs. 1; ; BGB § 309 Nr. 3; ; BGB § 444 a. F.; ; BGB § 633 a.F.; ; BGB § 633 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § 635 a. F.; ; ZPO § 249 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 302; ; ZPO § 302 Abs. 1; ; ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziff. 3; ; ZPO § 533

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erstreckung eines vertraglichen Aufrechnungsverbotes auf synallagmatisch miteinander verknüpfte Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung trotz Aufrechnungsverbots wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Aufrechnungsverbot: Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten bleibt möglich

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Aufrechnungsverbot: Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten bleibt möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung trotz Aufrechnungsverbots wirksam! (IBR 2008, 93)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 568
  • OLG-Report Frankfurt 2008, 665
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 2 U 195/06
    Das Landgericht könne sich diesbezüglich nicht auf die Differenztheorie berufen, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.06.2005 (NJW 2005, 2771) für den vorliegenden Fall ausdrücklich für nicht anwendbar erklärt habe.

    Zwar ist es zutreffend, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.06.2005 (NJW 2005, 2771) unter teilweiser Klarstellung seiner älteren Entscheidungen entschieden hat, dass eine Aufrechnung mit einem Anspruch, der dem Werklohnanspruch aufrechenbar gegenübersteht, nicht mit der Folge als Verrechnung behandelt werden kann, dass die gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen zur Aufrechnung (wie hier im vorliegenden Fall das Aufrechnungsverbot gemäß § 5 Abs. 5 des notariellen Grundstückskaufvertrages) umgangen werden können.

    Soweit die Beklagte eine Zulassung der Revision im Hinblick auf die Entscheidung über die Nichtbeachtung des vertraglichen Aufrechnungsverbotes angeregt hat, hat der Senat seine Entscheidung auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, veröffentlicht in NJW 2005, 2771 sowie NJW 2006, 698 gestützt.

  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 2 U 195/06
    Davon muss aber insbesondere nach der zeitlich nachfolgenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2005 (NJW 2006, 698) nach Auffassung des Senats ausgegangen werden.

    Soweit die Beklagte eine Zulassung der Revision im Hinblick auf die Entscheidung über die Nichtbeachtung des vertraglichen Aufrechnungsverbotes angeregt hat, hat der Senat seine Entscheidung auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, veröffentlicht in NJW 2005, 2771 sowie NJW 2006, 698 gestützt.

  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 88/99

    Anspruch auf Herausgabe der Baupläne beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 2 U 195/06
    Soweit das Landgericht die Beklagte in Ziffern III und IV seines Tenors im Urteil vom 08.08.2006 zur Planherausgabe verurteilt hat, war das Urteil vielmehr abzuändern, da die Kläger einen entsprechenden Herausgabeanspruch, zu dem jedenfalls der Besitz dieser Pläne bei der Beklagten gehört, nicht dargelegt haben (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 867).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 2 U 195/06
    Im Übrigen wäre von einem Feststellungsinteresse der Bauherren auch bezüglich der einen Kostenvorschuss übersteigenden Mängelbeseitigungskosten auszugehen (vgl. BGH BauR 1986, 345).
  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07

    AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der

    aa) Eine solche Benachteiligung liegt vor, wenn der Besteller durch das Verbot der Aufrechnung in einem Abrechnungsverhältnis eines Werkvertrages gezwungen würde, eine mangelhafte oder unfertige Leistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03, BGHZ 163, 274, 279; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2008, 665; H.-D. Hensen in Ulmer/Brander/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 309 Nr. 3 BGB Rn. 7 m.w.N.; Kessen, BauR 2005, 1691, 1693 ff.).
  • OLG Hamburg, 13.02.2009 - 11 U 41/08

    Sekundärhaftung des Architekten bei Verletzung seiner Aufklärungspflicht;

    Die Werklohnforderung des Unternehmers und die Forderung des Bestellers auf mangelfreie Erfüllung des Vertrages sind dergestalt synallagmatisch miteinander verknüpft und stellen ein solches Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung her, dass nach Sinn und Zweck des vertraglichen Aufrechnungsverbots eine Aufrechnung bezüglich solcher sich gegenüberstehender Ansprüche nicht ausgeschlossen werden kann (Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 11. Mai 2007, Az.: 2 U 195/06 in: OLGR 2008, 665).
  • BGH, 10.01.2008 - VII ZR 11/07

    Aufrechnung trotz Aufrechnungsverbots wirksam!

    OLG Frankfurt/Main - Az. 2 U 195/06 vom 11.05.2007;.
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