Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.11.2002 - 14 U 95/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,21243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 286 § 412
Verwertung eines Privatgutachtens
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 331 O 225/01
- OLG Hamburg, 27.11.2002 - 14 U 95/02
Papierfundstellen
- OLG-Report Hamburg 2003, 235
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 10 W 39/10
Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel bei Ablehnung der Einholung eines …
Dies gilt auch dann, wenn der Antragsgegner zu einem Beweisthema, zu dem bereits ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt wurde, einen Gegenantrag stellt und dazu eine ergänzende Beweisaufnahme beantragt (vgl. OLGR Hamburg 2003, 235, juris Rn. 6). - LG Berlin, 20.02.2007 - 24 O 732/04
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Bestreiten von nicht kompatiblen Vorschäden
Denn es lässt aufgrund der nicht kompatiblen Schäden nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 865; LG Berlin, DAR 2001, 225; OLG Hamburg, r.s. 2001, 455 f., vgl. auch KG, Urteile vom 27.2.02 - 14 U 95/02 - sowie vom 7.6.2004 - 22 U 334/04 - und auch Urteil vom 17.10.2005 - 12 U 55/05, DAR 2006, 323, 324). - AG Berlin-Mitte, 18.06.2013 - 102 C 3198/11
Verkehrsunfall: Schadensersatz bei Vorhandensein von Vorschäden
In diesem Fall sind die Reparaturkosten für die kompatiblen Schäden nicht vom insgesamt geltend gemachten Betrag herauszurechnen, weil der darlegungs- und beweispflichtige Geschädigte nicht den Nachweis geführt hat, dass die an sich kompatiblen Schäden auch tatsächlich durch den streitgegenständlichen Unfall verursacht worden sind (vgl. hierzu auch OLG Köln, MDR 1999, 1324 m. w. N.; OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.02 - 14 U 78/01 - Urteil vom 27.02.02 - 14 U 95/02 - sowie KG, 22 U 334/03 vom 07.06.04).